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4. Stück 2010

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(1)

ÖQS-Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG.Nr.1537/0 CIS - Zertifiziertes Informationssicherheits-Managmentsystem nach ISO/IEC 27001:2005 REG Nr. 35/0

V e r l a u t b a r u n g s b l a t t

der

A g r a r Markt A u s t r i a

A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Gemäß des § 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Jahrgang 2010 Ausgegeben am 24. November 2010 4. Stück

I N H A L T

Verlautbarungen, ausgenommen Kundmachung von Verordnungen der Organe der AMA

8. Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraft- stoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/2010 9. Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den

Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner

(2)

Verlautbarung der AGRARMARKT AUSTRIA Nr.8.

Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/2010

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Ausgabe vom 24.11.2010 Seite 20 4. Stück

Nr.8.

Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/2010

1. Disaggregierte Standardwerte für den Anbau „eec“ gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Standardtreibhausgas- emissionen (gCO2eq/MJ)

Reines Sonnenblumenöl 18

Ethanol aus Gerste 23

Ethanol aus Roggen 23

Ethanol aus Triticale 23

2. Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss): „ep - eee“ gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Standardtreibhausgas- emissionen (gCO2eq/MJ)

Reines Sonnenblumenöl 13

Ethanol aus Gerste (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

45 Ethanol aus Gerste (Braunkohle als Prozess-

brennstoff in KWK-Anlage)

45 Ethanol aus Gerste (Erdgas als Prozess-

brennstoff in konventioneller Anlage)

30 Ethanol aus Gerste (Erdgas als Prozess-

brennstoff in KWK-Anlage)

19 Ethanol aus Gerste (Stroh als Prozessbrenn-

stoff in KWK-Anlage)

1

Ethanol aus Roggen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

45 Ethanol aus Roggen (Braunkohle als

Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

45 Ethanol aus Roggen (Erdgas als Prozess-

brennstoff in konventioneller Anlage)

30

(3)

Nr.8.

Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/2010

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Ausgabe vom 24.11.2010 Seite 21 4. Stück

Ethanol aus Roggen (Erdgas als Prozess- brennstoff in KWK-Anlage)

19 Ethanol aus Roggen (Stroh als Prozessbrenn-

stoff in KWK-Anlage)

1

Ethanol aus Triticale (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

45 Ethanol aus Triticale (Braunkohle als

Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

45 Ethanol aus Triticale (Erdgas als Prozess-

brennstoff in konventioneller Anlage)

30 Ethanol aus Triticale (Erdgas als Prozess-

brennstoff in KWK-Anlage)

19 Ethanol aus Triticale (Stroh als Prozess-

brennstoff in KWK-Anlage)

1

3. Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Standardtreibhausgas- emissionen (gCO2eq/MJ)

Reines Sonnenblumenöl 1

Ethanol aus Gerste 2

Ethanol aus Roggen 2

Ethanol aus Triticale 2

(4)

Verlautbarung der AGRARMARKT AUSTRIA Nr.9.

Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner

________________________________________________________________________________

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Ausgabe vom 24.11.2010 Seite 22 4. Stück

Nr.9.

Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner

Über Vorschlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat der Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria in seiner Sitzung am 13.10.2010 als neues Ersatzmitglied für den Kontrollausschuss

Herrn Alois Karner

p.A.Gewerkschaft PRO-GE Johann-Böhm-Platz 1 1020 Wien

(anstelle des bisherigen Ersatzmitgliedes Herrn Heinz Fluch, siehe Verlautbarungsblatt der AMA Nr. 07/25.06.2008) bestellt.

Gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria erfolgte die Angelobung am 18.10.2010. Mit seiner Angelobung erlangt das Mitglied die Stellung, für die er namhaft gemacht worden ist.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates:

Präs. ÖkR Franz Stefan Hautzinger e.h.

(5)

Ausgabe vom 24.11.2010 Seite 23 4. Stück Diese Verlautbarung ist auch auf der Webseite

der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) im Internet verfügbar.

Impressum:

Verlautbarungsblatt der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: AGRARMARKT AUSTRIA

Redaktion: Agrarmarkt Austria

I/1 – Recht, Personal Dresdner Straße 70 A-1200 Wien

Telefon: (01) 331 51-0 Telefax: (01) 331 51-199 E-mail: office@ama.gv.at

Hersteller: Eigendruck

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