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Ein Informationssystem zur Berufsbildung

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ZfB 3/73 Fenger I Kühl, Ein Informationssystem zur Berufsbildung 15

[10J Vg l . I nformationen zur pol itischen Bildung, Nr. 146, Umwelt-Gefah- [13J Vgl. H i I I i g e n , W. : M ü l l - ein Beispiel für die Form ul ierung von ren und -Schutz, Bon n , 1 971 , S. 26. Lernzielen versch iedenen Abstraktionsgrades im Fernstudl enlehr- [l l J Vg l. ausführliche deutsche Obersetzung in: M o l I e r , C .. Technik gang des DIFF, i n : Lernziele und Stoffauswahl Im politischen Unter-

der Lehrplanung, We inheim, 1969, S. 127 ff. richt, Bonn, 1 972, S. 105 (107).

[12J Vg l . auch D u b s , R. ' Die Taxonomie, i n : Wi rtschaft und Erziehung, [14J Vg l. M a g e r , R F. Lernziele und programmierter Unterricht, 1 971 , Heft 8, S. 169 (172), der in sehr anschaul ichen Beispielen die Weinheim, 1 972, S. 53.

B l o o m ' s c h e Taxonomie erlautert und bei den intellektuellen [15J Vgl D u b s , R.: Die Taxonomie, in: Wirtschaft und Erziehung, 1971 ,

Operationen von Denkschulung spricht. Heft 8, S. 169 (171 2 Sp.).

Herbert Fenger u n d J ü rgen Kühl

Ein Informationssystem zur Berufsbildung

Ausgehend vom gegenwärtigen Stand und von kurzfristig realisierbaren Verbesserungen der Berufsbildungsstatistik entwickeln die Verfasser die Grundzüge eines Berufsbildungs­

Informationssystems als "programmorientierte Einrichtung zum Austausch von Informationen zwischen Personen und Institutionen, die an Berufsbildungsprozessen tatsächlich oder potentiell beteiligt sind".

Aufgaben, Organisationsprinzipien und Einzelfunktionen des Informationssystems, sein Verbund mit anderen Informa­

tionssystemen im Bildungs- und Beschäftigungsbereich sowie Richtungen, Inhalte und Qualität der Informationsströme werden z. T. detailliert beschrieben.

Vorbemerkung

Bei dem nachfolgenden Aufsatz handelt es sich um die Ku rz­

fassung eines im Auftrag des BBF angefertigten Untersu­

chungsberichts über "die Funktion einer verbesserten Berufs­

bildungsstatistik in einem umfassenden I nformationssystem zur Be rufsbildung "'). Darin wurde der Versuch u nternommen, die Umrisse eines I nformationssystems zu skizzieren, das im kooperativen Verbund mit anderen I nformationssystemen des Bildu ngs- und Beschattigungsbereichs den objektiven I nfor­

mationsstand auf dem Gebiet der Berufsbildung verbessern, die verschiedensten informationsbedürftigen Verwend ungs­

und Praxisbereiche mit den jeweils benötigten Hand lungs­

und Entscheidungsh i lfen versorgen und insgesamt zum Fort­

gang der Reformdebatte in der Berufsbildung beitragen sol lte.

Der hier auszugsweise wiedergegebenen Untersuchung ging - als erster Teil ei nes vom BBF vergebenen Forschu ngsauf­

trags - eine Studie uber das derzeit vorhandene Instru men­

tarium der Berufsbildungsstatistik und über Möglich keiten seiner Verbesserung voraus2). Beide Untersuchu ngen stehen

') F e n g e r , H., K a r r , W., K ü h l , J., S t o o ß , F. Die Funktion einer verbesserten Berufsb i l d u ngsstatistik in einem umfassenden In­

formationssystem zur Berufsbildung. Studie für das BBF, Erlangen 1972 (u nveröffentlicht).

') F e n g e r , H., K a r r , W., K ü h l , J., S t o o ß , F.: Das gegebene Instrumentarium der Berufsb ildungsstatistik und Perspektiven seiner Verbesserung. Studie fur das BBF, Erlangen 1971 (unveröffentl icht).

in der Weise im Zusam menhang, daß aus der systematischen Analyse der heutigen Situation der Berufsbildu ngsstatistik Daten- und Informationslücken erkennbar wurden, die nach Meinung der Autoren n u r i m Rahmen eines umfassend kon­

zipie rten I nformationssystems geschlossen werden können, daß umgekehrt aber fur den Aufbau eines solchen Informa­

tionssystems die bestehenden Berufsbildun gsstatistiken - be­

sonders nach ein igen kurzfristig real isierbaren Verbesserun­

gen - eine d u rchaus tragfäh ige Basis abgeben könnten. In der hier vorgelegten Ku rzfassung können nur einige Dimen­

sionen eines Berufsbi ldu ngs-Informationssystems in relativ allgemeiner Form angesprochen werden. Zu Detailfragen der Daten beschaffung, -verarbeitung und -abgabe sowie zur Rea­

lisieru ng des hier schwerpunktmäßig in seinen Funktionen skizzierten Informationssystems muß auf die genannten Un­

tersuchungsberichte verwiesen werde n.

1 . Begründung eines Berufsbildungsinformationssystems

Eine umfassende Stru ktu rreform der beruflichen Bildung ist erklartes Ziel aller Beteiligten. In der Reformdebatte gewinnt die berufliche Bildung Vorrang, zunehmend wird ihr pol itisch und finanziell Priorität eingeräumt. Zur Förderung dieser Ex­

pansion und Innovation, der Oberschaubarkeit sowie der Ef­

fizienz der Reformansätze, der P lanungen und Maßnahmen im Bereich beruflicher Bildung wird seit einige r Zeit die Er­

richtung ei nes Berufsbildungsinformationssystems für notwen­

d ig erachtet.

Im Berufsbildungsinfo rmationssystem soll planmäßige, den Prinzipien Chancengleichheit, Effizienz und Demokratisierung verpflichtete und damit öffentliche Kom munikation zwischen Personen und Institutio nen, die berufliche Bildung gestalten bzw. für die solche Lernprozesse Bedeutung haben oder ha­

ben könnten, organ isatorisch ermögl icht und i nstitutionell verankert werden. Dabei sind Berufsbildu ngsstatisti k und -do­

kumentation, Information und Beratung sowie die Entstehung, Artikulation und Befriedigung von Informationsbedlirfnissen im Bereich beruflicher Bildung in ein Gesamtkonzept i nte­

g riert.

Die Begründung für ein Berufsbildungsinformationssystem und die Kriterien für die Bestimmung seiner Ziele, Aufgaben und Gestaltung stützen sich auf folgende Zusammenhänge:

(2)

o ein Berufsbildungsi nformatio nssystem bi ldet die En dstufe des Teils der Reformdiskussion, der auf mehr Transparenz gerichtet i st und zunachst Mangel der Statistiken und Er­

hebu ngsmögl ichkeiten, dann allgemeinere I nformations­

lucken und sch l ießlich Unzulängl ichkeiten des Beratungs­

wesens im Bereich beruflicher Bildung beklagte;

o ein Berufsbildungsi nformationssystem dient der Verwi rk­

lichung des G rundrechts, Ausbildung, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Dem jedermann zuste­

henden Recht auf Information und Beratung über Ausbi l­

dungsmög l ichkeiten und Beschäftigu ngschancen kann die individuelle Verpflichtung gegenübergestellt werden, bei allen Berufsbildu ngsentscheidu ngen in einen aktiven Kom­

munikationsprozeß einzutreten ;

o ein Berufsbildungsinformationssystem deckt die beim Auf­

und Ausbau von I nformations- und Beratu ngssystemen in allen anderen Bild ungs- und Beschäftigungsbereichen ent­

stehende Lücke ab und sichert Kooperation und Verbund m it diesen Systemen,

o ein Berufsbildungsinformationssystem kann verh indern hel­

fen, daß die tatsäch liche Entwicklung des berufl ichen Bil­

du ngswesens zunehmend hinter den pol itischen Absichts­

erklarungen zu seiner Integration auf curricu larer, insti­

tutione ller, personeller und rechtlicher Ebene und den ubergeordneten Forderungen nach Chancengleich heit, Demokratisierung und Effizienz beruflicher Bildung zu­

ruckbleibt.

1 .1 Unzulänglichkeit von Statistik, Information und Beratung Als Unzu läng lich keiten der bestehenden Berufsbi ldungssta­

tisti k sind Kompetenzzersplitterung für Erhebung und Ver­

öffentlichung, Unverbundenheit der Tei lstatistiken, Unvo llstän­

digkeit, unzureichende Datenmenge und -tiefe, langsame und lückenhafte Datenveröffentlichung u n d mangelhafter Bezug der Erhebungs- und Veröffentlich ungsprogramme zur Bil­

du ngstheorie u n d -forsch ung bezeichnet worden [ 1 ) . Das Be­

rufsb ildu ngsgesetz von 1 969 und ein Berufsbildun gsstatisti k­

gesetz, wie es derzeit diskutiert wird [2), kö nnen wesentliche Mängel der Berufsbildun gsstatistik u berwi nden helfen, denn sie enthalten Ansatze fur eine umfassende Melde- und Aus­

ku nftspflicht im Bereich beruflicher Bildung. Solche Verbesse­

rungen sind zwar vorrangig notwendig, aber nicht als h in­

reichend anzusehen.

Die in der Vergangenheit entstandene Schere zwischen In­

formationsbed arf einerseits und I nformationsbestand bzw.

Daten beschaffu ngsmögl ichkeiten andererseits verspricht sich nur auf dem Gebiet numerischer Massenerscheinungen wie­

der zu sch ließen. Zentrale I nformationen über Reformansatze, Kooperations- und Entscheidu ngsstru kturen, Bedarf an be­

ruflicher Bildung und Beratung uber seine Befriedigungsmög­

lichkeiten sowie Liber Lern prozesse, Model lversuche und Curricula einsch l ießlich einer kritischen Interpretation all die­

ser Informationsinhalte stehen auch m it einer verbesserten Berufsbildungsstatistik nicht zur VerfLigung. Darüber hinaus ist deren Erhebu ngs- und Auswertu ngsprogramm, also die Prioritatensetzung für die Befried igung von Informationsbe­

dürfnissen uber berufliche Bildung, in einen öffentlichen Kom­

muni kationszusam menhang aller Informationskonsumenten zu stellen und theoriebezogen zu verändern.

Neben der Verbesserung der Berufsbildu ngsstatistik und der rationalen Befriedigung komplexer InformationsbedLirfnisse haben Individualisierung und Differenzierung auf institutionel­

ler und curricu larer Ebene der beruflichen Bildung einen stei-

genden Bedarf an Berufsbildungsberatung erzeugt. An der Berufsbe ratu ng, die diese Aufgabe bisher mit wah rgenommen hat, wird ausgesetzt, daß sie sich zu stark auf die Eintritts­

phase in die Berufsausbi ldung konzentriert, zu wenig Lern­

geschichte der zu Beratenden und Lehrangebote berücksich­

tigt, unzureichend m it der ubrigen Bildu ngsberatung ein­

sch l ießl ich Fortbildun gs- und Umsch u l ungsberatung koope­

riert und koord in iert ist, in Aus- und Fortbildung des Bera­

tungspersonals unbefriedigend und m it unzureichenden Beratungsunterlagen versehen ist [3). Bei ein igen der ge­

nan nten Mängel sind Verbesserungen erkennbar, die jedoch nur teilweise die vorhandenen Kompetenztei lu ngen uberwin­

den. Ein Berufsbi ldungsinformationssystem kann als E i nrich­

tung verstanden werden, die die genannten Unzulänglichkei­

ten bei Statistik, I nformation und Beratu ng überwinden hi lft und die partiell jeweils vorhandenen Reforman sätze koordi­

niert und ihrerseits überschaubar macht.

Angesichts der Diskrepanz zwischen Reformabsichten und realer Entwicklung beruflicher Bildung kan n ein Berufsbil­

d ungsinformationssystem von dreifachem Nutzen sei n : o Das Be rufsbildungsinformationssystem kan n Kosten u n d

Konsequenzen, Folgen u n d Fi nanzierung sowie Leistungen und Lasten beruflicher Bildung m it und ohne Reform trans­

parent machen helfen.

o Das Berufsbild ungsinformationssystem h ilft Chancenu n­

g le ichheiten uberwinden, indem es auch für bisher Be­

nachtei l igte i hnen zugängliche und für sie geeignete Aus­

oder Fortbild ungsmögl ichkeiten erken nbar macht.

o Das Berufsbildu ngsinformationssystem institutionalisiert öf­

fentliche Kommunikation zwischen allen Beteil igten und steigert damit Effizienz u n d Demokratisierungsgrad beruf­

li cher Bildung.

Einrichtu ngen, die dem öffentl ichen Informationsangebot ge­

nügen, die dem Einzelnen Förderung bei Artikulation und Befried igung von Lernbedürfnissen angedeihen lassen und jedermann Kom munikation an den Schaltstellen von Berufs­

bildungsentscheidungen ermögl ichen, sind entweder gar nicht vorhanden oder arbeiten partiell, u n koordin iert und in­

effizient. Das Berufsbild ungsinformationssystem ist als eine Einrichtung zu konzipieren und einzuführen, die die Wahrneh­

mung der Informationsrechte und -pflichten in der genannten Weise ermoglicht.

1 .2 Andere Informations- und Beratungssysteme

Die Neuorgan isation, Differenzierung und Durchlässigkeit im gesamten Bildungswesen lassen die Nachfrage nach I nfor­

mation und Beratung ständig ansteigen. Du rch objektivierte und q ual ifizierte Informationsprozesse ist deshalb sicherzu­

stellen, daß der Einzelne eigenverantwortl iche Entscheidun­

gen zu seiner bestmög lichen Persönl ichkeitsentfaltung in der Gesel lschaft treffen kann. Eine Vielfalt von bestehenden und geplanten bzw. erweiterten I nformations- und Beratungs­

systemen ist dafür vorgesehen : Sch ul laufbahn- und Eltern beratung ;

vorberufliche I nformations- und Beratungsdienste;

Berufsberatung, auch Kooperationsversuche mit Schu len ; Förderungsberatung und Arbeitsberatu ng ;

Berufsinformationszentren ;

Fachberatersysteme fur Arbeitslehre;

Hochschulinformationssystem (H IS) ; Weiterbi Idu ngsi nformationssystem ; Bildungsinformationssystem.

(3)

ZfB 3/73 Fenger / Kühl, Ein Informationssystem zur Berufsbildung 17

Bei schul ischer Ausbi ldung mit berufsrelevanter Fächerwah l, Berufsg rundbildu ngsjahr und darauf aufbauender Fachbil­

dungswah l, unterschiedl ichen Zeitformen in Vol lzeit- und Blocku nterricht, betrieblichen und überbetrieblichen Organi­

sationsformen, I ntegration allgemeiner und beruflicher Bil­

dung, Wiederaufnahme organisierten Lern ens nach Abschluß der Erstausbildung im Bildungsurlau b, i n Fortbi ldung und Umschulung, bei Model lversuchen usw. steigt auch der Beratungsbedarf im Sektor beruflicher Bildung. Die Informa­

tionsinhalte ändern sich von E inzelinformationen über Aus­

bildungsstätten und Beschäftigu ngschancen einer Ausbi ldung zu den G renzen und Aussichten, Mängeln und Lasten, Alter­

nativen u n d Kombinationsmög lichkeiten beruflicher Bildu ngs­

prozesse.

Das Berufsb ildu ngsinformationssystem organisiert unter Be­

rucksichtig ung der bezeichneten Entwicklung das I nforma­

tions- und Beratungswesen im Bereich beruflicher Bildung und deckt zugle ich die Lucken ab, die andere Informations­

und Beratungssysteme offen lassen. Es schaltet sich in Aus­

und Aufbau d ieser Systeme ein, sucht Kompetenzsplitterung zu uberwinden, beteiligt sich an der Erprobung von Koopera­

tionsmodellen und sichert Verbund mit, Kompatibil ität zu und Anpassungsfäh igkeit an die ubrigen Inform ationssysteme.

Das Berufsbildu ngsinformationssystem kommt den Forderun­

gen des "Aktionsprogramms Berufliche Bildung" und den Besch lüssen des Bundesausschu sses fur Berufsbildung vom Januar 1 972 nach, die beide die Errichtung zentraler Informa­

tionssteilen zu r institutionellen Verbesse rung der Berufsbil­

du ngsberatung vorsehen [4]. Allerdings m u ß seine inhaltl iche Bestimmun g über das dort noch vorherrschende trad itionale Verständnis von " Berufsbildung" mit Schwerpunkt bei der nichtsch u lischen beruflichen Erstausbildung von Jugendl ichen hin ausgehen. Im Geg ensatz zu herkömmlichen institutionel len (Betrieb, "du ales System "), formaljuristi schen (Berufsbil­

dun gsgesetz) oder berufsro llenspezifischen (Facharbeiter, Ge­

hi lfen) Abgrenzu ngen von Berufsbildung gegenüber anderen Bildungsbereichen [5] ist der Gegenstandsbereich eines Be­

rufsbildungsi nformationssystems eher m it dem offe neren Be­

griff der beruflichen Sozialisation zu besch reiben, der i n um­

fassender Weise die Vorbereitung auf berufliche Qual ifizie­

rungsprozesse, d iese Qualifizierungsprozesse selbst und die formale und i nformale Aneignung von Berufsrollen mei nt, ein­

schließl ich aller psych ischen, sozialen und ökonom ischen Sachverhalte, die im Verlauf der - auch wiederholten bzw.

fortgesetzten - berufl ichen Sozialisation von Bedeutung sind [6].

Unter einem Berufsbildungsinformationssystem wird im fo l­

genden eine programmorientierte Einrichtung zum Austausch und zur Transformation einschließlich Beratung von ausge­

wählten Informationen zwischen bestimmten Personen und Instutitionen verstanden, die Berufsbildungsprozesse gestal­

ten oder die an solchen Lernprozessen tatsächlich oder poten­

tiell beteiligt sind.

Diese Definition bezeichnet als die wesentlichen Eigenschaf­

ten eines Berufsbildungsi nformationssystems:

o Die Kommunikation über berufliche Bildung beschränkt sich auf Informationsprozesse, die den gru ndsatzl ichen Funktionen des Berufsbildungsinformationssystems ver­

pfl ichtet sind.

o Das Berufsbildu ngsi nformationssystem entwickelt unter Bezug auf den jewei ligen Stand der Theorie der beruf­

lichen Bildung Kriterien, nach denen aus der Fülle von In-

formationsströmen die besonders bedeutsamen ausge­

wählt werden.

o Die Informationen werden teilnehmerorientiert abgegeben, also zu einem jeweils optimalen Informationsbündel zu­

sammengestellt, gewichtet, übersetzt und erklärt.

o N icht jeder mögl iche I nformationsgeber und -empfänger wird jederzeit und in gleicher Weise vom Berufsb ildu ngs­

informationssystem beansprucht; die Inanspruchnahme richtet sich nach den für wesentlich erachteten I nforma­

tionsströmen.

o Besondere Bedeutung ko mmt Personen zu, die in der Vergangenheit u nterd u rchschn ittlich oder gar nicht an be­

rufsbildenden Lernprozessen beteiligt waren.

2. InhaHliche Funktionen eines Berufsbildungsinformations- systems

Die generellen Aufgaben des Berufsbildungsinformations­

systems: Theorie- und realitätsbezogen zu arbeiten, durch Vollständigkeit der Daten Transparenz herzustellen, Unab­

hängigkeit und Neutral ität zu sichern und durch kritische Inter­

pretation zu bewah ren, werden d u rch d rei inhaltliche Funktio­

nen konkretisiert:

o Die Gewi nnung und Abgabe von Statistik und I nformation.

o Die Informationsverbreitu ng du rch Transformation und Be­

ratung.

o Die aktive Beteiligung an der Aus- und Fortbildung des Ausbildungs- und Beratungsperso nals im Feld beruflicher Bildung.

2.1 Die Gewinnung und Abgabe von Statistik und Information Die Gewinnung, Verarbeitung und Verbreitung von Statistik und Information gilt generell als trad itionelle Aufgabe von I n­

formationssystemen. Dazu gehört d ie Festlegung eines Grunddatenbestandes und des gesamten Informationsbedarfs.

Neue Datenkategorien sind zu entwickeln und den Abneh­

merzwecken anzupassen. Für die Startphase ist ein Stan­

dardm inimalp rogramm zu entwerfen. (Einzelheiten siehe un­

ter 4.).

Das Berufsbildungsinformationssystem kommt dieser Auf­

gabe nach, indem es die unten besch riebene Berufsbildu ngs­

statistik und die dort genannten Verbesseru ngsmöglichkeiten realisiert. Dieser statistischen Konzeption kommt zentrale Be­

deutung zu, da sie die Voraussetzungen für die Transparenz berufl icher Bildung und die Wahrnehmung der beiden ande­

ren Aufgaben schafft.

Die Berücksichtigung von I nformationswünschen und Statisti­

ken im Berufsb ildungsinformationssystem richtet sich nach dem Subsid iaritätsprinzip. Das Berufsbildungsi nformations­

system muß der Daueraufgabe als Datensammelstelle aller Grundinformationen grundsätzlich gewachsen sein, die An­

sied lung von Erhebungen m u ß mögl ich sein. Es gehen aber hau ptsäch lich solche Anforderungen in das Informationspro­

gramm ein, die im Zuge von Reform und Entwicklung der be­

ruflichen Bildung nicht oder nur unzu reichend berücksichtigt wurden. Das Berufsbildu ngsinformationssystem sol lte somit weitgehend auf die trad itionel len Erfassungs- und Aufberei­

tungsarbeiten verzichten. Die Mehrzahl der Datengewinnungs­

aktivitäten könnte ausgelagert werden an bestehende Institu­

tionen. Es ist ferner den kbar, daß das Berufsbildungsi nforma­

tio nssystem als Vorreiter led iglich eine umfassende statisti­

sche Konzeption bereitstel lt und verwirkl icht, die dann selb­

ständig weiterbesteht u n d als Teilaufgabe wieder ausscheidet.

(4)

2.2 Transformation und Beratung

Seine eingangs besch riebenen Aufgaben kan n ein Berufs­

bildungsinformationssystem nur erfü llen, wenn es nicht nur in Richtung auf die I nformationsq uellen mit dem Ziel der In­

formationsbeschaffung aktiv ist, sondern auch in Richtung auf die faktischen und potentiellen I nformationsverwender. Ziele dieser verwenderorientierten Aktivitäten sind u . a.:

o Die sch nelle Verbreitung neuer Information aus der Berufs­

bildung bei mögl ichst vielen Empfängern (Diffusion) ; o die Aktualisierung und Korrektu r veralteter Informationen ; o das Aufzeigen von Mängeln, Schwächen und Verbesse­

rungsmöglichkeiten in der Berufsb ildung ;

o Impu lse für die Beseitigung der Mängel an die jeweils zu­

ständigen Stel len ;

o Bereitstellung von Materialien für die Diskussion über die perrnamente Reform der Berufsbildung bei allen Beteil ig­

ten ;

o Bereitstellung von Entscheidungshilfen für Auszub i l dende, Ausbildungspersonal, Politiker;

o Ermög l ichung der Kontro lle von Wirksamkeit und Erfolg oder Mißerfolg einzelner Maßnahmen in der Berufsbi ldung bei den initiierenden und sonstigen zuständigen Stellen.

Für alle diese Zwecke gen ugt es n icht, Daten der verschie­

densten Art ledigl ich zu sam meln u n d sie- i n i rgendeiner Form abrufbereit zu machen. Vielmehr ist es nötig, die verfugbaren Informationen im Hinblick auf die versch iedenen informations­

bed ürftigen Verwen der jeweils so aufzubereiten und anzub ie­

ten, daß sie in den einzelnen Anwendungsbereichen auch tat­

sächlich aufgenommen und verarbeitet werden. Solche An­

wendu ngsbereiche sind vor allem : Auszubildende,

Ausbildungspersonal i n Betrieben und Schulen, Ausbildu ngsträger,

Pol itische I nstanzen, Planungsinstanzen, Berufsbild u ngsforschun g, Beratungsi nstanzen,

Massenmedien und andere Multiplikatoren.

Die Funktion der Informationsaufbereitung und -verbreitung im Hinbl ick auf die genannten Anwendungsbereiche ist nicht schon damit erfüllt, daß den Anwendern led iglich die Mög­

lichkeit gewährt wird, sich du rch Kommunikation m it dem In­

formationssystem die jeweils benötigten Informationen zu be­

schaffen. Vielmehr m u ß die Distanz zwischen Informations­

system und Verwendern du rch einen Prozeß der systemati­

schen verwenderspezifischen I nformationsverarbeitu ng über­

brückt werden, der mit dem Begriff der "Transformation" be­

legt werden kann [7] .

Ein "vol lstän diger" Transformationsprozeß umfaßt - in ab­

strahierender Betrachtungsweise - die Phasen :

1 . Dokumentation (lückenlose Speicherung und Syste matisie­

rung der verfügbaren Daten), 2. Selektion (problemspezifische Auswahl), 3. Gewichtung (Ordnung nach Prioritäten), 4. über­

setzung (sprach liche und d idaktische Aufbereitung), 5. An­

wendung (aktive Einbringung in jeweilige Verwend u ngsberei­

che) und 6. Ruckkoppe lung (Meldung zu sätzl ichen I nforma­

tionsbedarfs).

Besonders die h ier mit den Transformationsphasen 5. - An­

wendungsphase - und 6. - Rückkoppelungsphase - be­

sch riebenen Aufgaben weisen darauf hin, daß d ifferenzierte

Beratungsdienste als wichtige Bestandte ile eines Berufsbil­

d ungsinformationssystems vorgese hen werden m üssen. Um­

fang und Ausprägu ngen neu einzu richtender Beratungs­

dienste werden davon abhängig sein, wie vollständig, akute 1 1 und verwendergerecht Informationen ü ber d i e Berufsbildung von vorhandenen Komm u nikations- und Beratungsinstanzen (Massenmedien, Bildungsberatung, Berufsberatung, Förde­

ru ngs- und Arbeitsbe ratu ng, Ausbildungsberater, Unterneh­

mensberater, Rechtsauskunftsstellen, Lehrerbildung, Sch u lun­

terricht usw.) verm ittelt werden. In jedem Fal l werden die - einzu richtenden oder vorhandenen - Beratungsdienste selbst zu den wichtigsten Ad ressaten eines anwendu ngsorientierten Berufsbildungsinformationssystems zu zahlen sein.

2.3 Aus- und Fortbildung des Lehr- und Beratungspersonals Als weitere Aufgabe des Berufsbildungsinformationssystems ist seine aktive Beteiligung an der Aus- und Fortbi ldung des Leh r- und Beratungspersonals im Bereich berufl icher Bildung zu nennen. Diese Aufgabe ist besonders dringlich, weil das Personal den d i rekten Kontakt zu den tatsäch lichen und potentiellen Teilnehmern an berufsbildenden Lernprozessen hat. Damit wird dem Prinzip der individuellen u n d bedü rfnis­

gerechten Förderung genüge getan. Lehrkräfte, Ausbilder und Beratungspersonal sind Multiplikatoren, die auf die Existenz u n d Erfolge des Berufsbildungsinformationssystems aufmerk­

sam machen, die Kontaktaufnahme zu ihm fördern und den Umgang m it ihm erklären.

Das Berufsbildu ngsinformationssystem sucht insbesondere die Kommunikation zwischen dem vielfältigen Be ratungsper­

sonal zu fördern und treibt zugleich dessen Professionalisie­

rung mit der Absicht, eine vielseitigere Einsetzbarkeit in den einzelnen Beratu ngsdiensten und gleichzeitig eine Qual itäts­

steigerung zu erzielen, voran. Es beteil igt sich aktiv an der Ausbildung und Fortbildung der Beratungskräfte, weil es über Entstehung, . Artikulation und Befriedigung von Berufsbil­

d ungsbed ü rfnissen und die im Zusam menhang damit not­

wendigen Beratungsvorgänge I nformationen beisteuern kann.

Das Berufsbildungsinformationssystem stellt also einmal die Unterlagen für die Erfullung der Beratungsaufgaben und zum anderen die Anweisungen für eine effiziente Nutzung des I n ­ formationssystems z u r Verfügung.

3. Formale Funktionen eines Berufsbildungsinformations- systems

Die i nhaltlichen Fu n ktionen werden durch drei formale Auf­

gaben des Bildu ngsinformationssystems ergänzt:

o Die Entwicklung, Erprobung und Unterhaltung der techni­

schen Informationssysteme und Medien, die für die Er­

fü llung der inh altlichen Aufgaben erfo rderlich sind.

o Die Sicherung des Datensch utzes und

o die Herstellung von Kommunikation und Verbund zwischen dem Berufsbildungsinformationssystem und anderen In­

formationssystemen [8].

3.1 Technik und Medien

Als techn ische Aufgabe eines Berufsbildungsinformations­

systems sind Entwicklung, Erprobung, Einfüh rung und Unter­

haltung techn ischer I nformationssysteme und Medien zum Zweck bedarfsgerechter und ökonomischer Informationsfluß­

steuerung erforderlich. Anhaltspunkte dabei l iefern die be­

stehenden und getesteten Informations- und Beratungs­

systeme im In- und Ausland.

(5)

ZfB 3/73 Fenger / Kühl, Ein Informationssystem zur Berufsbildung 19

Zu den ken ist an Versuche, ein computeru nterstütztes, indivi­

dualisiertes I nformationssystem für Beratungszwecke zu ent­

wickeln. In den USA haben Probeläufe die Brauchbarkeit ei nes " Educational and Carrer Exploratio n-System (ECES)"

für generelle Informationszwecke erwiesen. Andere Systeme befinden sich im Entwicklungsstadium. Ziel dieser anwen­

du ngsorientierten, lern- und anpassungsfähigen Informations­

systeme ist es, jederzeit aktu elle, objektiv gewichtete, voll­

ständige I nformationen schnellstmöglich, wiederholt, kosten­

los und dezentral abzugeben. Zwischen Informationsstation und der Nachfrage sind n icht nur einseitiger Informations­

abruf, sondern ein- oder mehrstufige Frage- und Antwort­

Kommunikation und im Endstadium Dialogverfahren vorzu­

sehen. Die Lernfäh igkeit des Systems besteht darin, häufig wiederkehrende Fragestellungen, Bewu ßtseinslagen und Rol­

len von Ben utzergruppen zu speichern, zu analysieren und zu verarbeiten.

4. Die Dimensionen von Informationen zur Berufsbildung Aus dem Beg n-indun gszusammenhang für die Notwend igkeit eines Berufsbi ldungsinformationssystems und aus dem Kata­

log seiner grun dsätzl ichen und inhaltlichen Aufgaben lassen sich zah lreiche Informationsströme ableiten. Der Informations­

bedarf der verschiedenen Kontaktpartner hängt von ihrer Stellung im System beruflicher Bildung und von der geplanten

Informatio nsverwendung ab.

So kommt den I nformationsströmen unterschiedliche Bedeu­

tung zu, je nachdem ob sie individuelle Informationsbedürf­

nisse von aktuellen oder potentiellen Tei lnehmern an berufs­

bildenden Lern prozessen befried igen, den Datenbedarf der Gestaltungs- und Ordnun gsinstanzen beruflicher Bildung ab­

decken oder ob sie der Berufsbildungsforsch ung Material zu­

liefern. Dies erschwert zugleich die Auswahl zentraler Infor­

mationsströme und läßt die fo lgende Auswahl willkürl ich er­

scheinen. Die Konzentration auf wesentliche I nformationsbe­

d u rfnisse ist eine G ru ndaufgabe des Berufsbildu ngsinforma­

tionssystems u n d hat theoriebezogen zu erfo lgen. Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstad iums einer Theorie der beruflichen Bildung muß die Benennung der Auswahlkriterien fur bedeutsame I nformatio nsströme dem realen Vollzug des Berufsb ildu ngsinformationssystems überlassen bleiben.

4.1 Informationsströme und -arten

Im Hinbl ick auf die wichtigsten Kontaktpartner des Berufs­

bildungsinformationssystems kön nen als einige wichtige In­

formationsströme herausgestellt werden :

o I nformationen über aktu elle und potentielle Teil nehmer an beruflichen Qualifizierungsprozessen ;

o I nformationen über Träger und Veranstalter beruflicher Qual ifizie rungsprozesse;

o Informationen über das und für das Ausbildungspersonal ; o Informationen über und für das Beratungspersonal ; o I nformationen über und zwischen Bund, Ländern, Verwal­

tung und Trägern der Berufsbildungspolitik;

o I nformationen uber und fur die Berufsbildungsforsch u n g ; o I nformationsströme zu und zwischen anderen Informa­

tionssystemen.

4.2 Informationsquellen

Auf mittlere u n d auf längere Sicht kön nen d ie umfangreichen statistischen Informationen, die zum Aufbau einer zentralen Verlaufsstatistik über die Auszubildenden benötigt werden,

allein aus Primärquellen, durch neu zu konzipierende Er­

hebungen (vgl. dazu u nter 5.1 ) gewonnen werden. Weitere Informationsbedarfe, die ebenfalls n u r aus Primärq uellen ab­

zudecken sind, wären :

o I nformationen über Ausbildungsinhalte und über die in den einzelnen Ausbildungsord nungen enthaltenen Elemente ;

o I nformationen über Motivationen der Beteil igten und ihre Veränderung im Zeitablauf;

o I nformationen über den Leistungsstand und über die Ein- haltung vorgegebener Rechtsnormen.

Aus Sekundärquellen, die für die ad ressatenspezifische Ver­

wendung zu sätzlich aufbereitet und umgesetzt werden müß­

ten, wären Angaben für die folgenden Informationsarten zu gewinnen :

o P landate n ;

o Forschun gsergebnisse der einschlägigen Fachdiszipl inen ; o Analyse der Ergebn isse von Beratungsinstanzen ;

o G rundsätze für die Gestaltung der Berufsbildung und für ihre D u rchfüh rung.

Schl ießl ich sind unabhäng ig von der zeitlichen Perspektive eine Re ihe von Rückkopplungsprozessen und Querverb indun­

gen notwendig, d ie herzustel len und transparent zu machen zu den Aufgaben des Informationssystems gehören müßte. I n diesem Rahmen ist auch d i e Forderung z u sehen, d i e einmal gewonnenen Unterlagen für weitere Sekundäranalysen den interessierten Disziplinen zu r Verfügung zu stellen. Die da­

du rch gewo nnenen Forschungsergebnisse wiederum wären als ad ressatenspezifische I nformationen aufbereitet bereitzu­

stellen [9].

Bei der Aufl istung der Informationsarten wird davon ausge­

gangen, daß Statistiken n u r ein Tei laspekt des Gesamtsystems sind. Dies bedeutet allerdings nicht, daß die einzelnen Infor­

mationsarten ohne statistische Verfahren gewonnen, verarbei­

tet und aufbereitet werden. Zu den Informationsarten gehören im einzelnen :

o Statistische I nformationen ;

o Ergebnisse der Arbeit der Beratungsi nstanzen ;

o Forschungsergebn isse der Berufsbildungsforsch ung, der Bildungsforschung, der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und anderer relevanter Disziplinen ;

o Plandate n ;

o Motivationen und ihre Veränderung i m Zeitablauf;

o Ausbi ldungsin halte, insbesondere auch in ihrer Beziehung zum Bereich der Erwerbsstatisti k (als Kombi nationen aus einer vorgegebenen Anzahl von Ei nzelelementen) ;

o Grundsätze fur die Gestaltung und Durchfü hrung der Be­

rufsbildung ;

o Rechtsnormen (G esetze, Richtli nien, Durchfü hrungsverord- nungen, Entscheidungen in Streitfäl len) ;

o Testresultate und Prüfungsergebnisse.

Wie die vielfältigen In halte dieser Informationsarten zu den wichtigsten Informationsströmen zwischen den Kontaktpart­

nern des Berufsbildungsi nformationssystems zusammen­

fl ießen, kann hier nicht dargestel lt werden [10].

4.3 Informationsbeschaffung

Der statistisch-technische Erhebungsrahmen [1 1 ] wird insbe­

sondere determiniert d u rch :

(6)

1. Informationskategorien mit Merkmalsausprägungen ; 2. Erhebungsperiod izitäten, also Abstände, innerhalb derer

Informationen benötigt werden (monatl ich, jährl ich usw.) ; 3. Genauig keitsforderu ngen;

4. Aktual ität (Zeitspanne zwischen Erhebung und Verarbei­

tung bzw. Veröffentlich ung) ;

5. Art der statistischen Analyse (Längs-ve rsus Querschnitts- betrachtung) :

Nach den bisher gemachten Ausfü h rungen und unter Berü ck­

sichtig ung des allgemeinen Diskussionsstandes zum Problem der Berufsbildungsinformation lassen sich zu den einzelnen Punkten folgende Angaben machen:

Zu 1. und zu 5.:

Gewunscht werden statistische Informationen ü ber

o Auszubi ldende

}

jeweils b

tri

blich und. sch u l

sCh o Ausbilder bzw. betrieblich und uberbetrleb-

l ieh . o Ausbildungsstätten o Ausbildu ngsberater

Dabei ist davon auszugehen, daß die Statistik der Auszubil­

denden ausbi ldungsre l evante Merkmale auf der Basis einer Fülle persönlicher Merkmale erfassen soll. Sie ist darüber hinaus als Verlaufsstatisti k zu konzipieren, da hier das I nter­

esse wen iger auf saldierte Bestände gerichtet ist als vielmeh r auf individ uelle Verläufe.

Die Statistik der Ausb ilder, Ausbildungsstätten und Ausb il­

d ungsberater soll als Querschnittserhebung die Strukturen der jeweiligen Bestände sichtbar machen.

Zu 2. :

Während man bei der Verlaufsstatistik der Auszubi ldenden eine Erhebu ngsperiodizitat n icht sinnvoll definieren kann, da ja jede individuelle Veränderung als solche und zum jeweili­

gen Zeitpunkt laufend registriert wird, müssen für die Quer­

schn ittserhebu ngen Periodizitäten vorgegeben werden. Da ne­

ben Bestandsstrukturen auch ihre (saldierten) Veränderungen interess ieren, d ü rfen die Erhebu ngszeitpunkte n icht zu weit auseinanderliegen. Als hinzureichend dicht wird eine jährliche Erhebung für alle drei Kategorien betrachtet.

Zu 3. :

Die Genau igkeit statistischer Daten hängt in ganz besonde­

rem Maße vom Erhebu ngsmodus ab. Ohne das Problem hier vertiefen zu wollen, kön nen doch zwei gru ndsätzlich unter­

schiedlich zu beurteilende Verfahren genannt werden. Es ist dies zum einen die Erhebung auf Stichprobenbasis, evtl. ver­

bunden mit einer qual ifizierten Interview-Befragung. Sie führt zum einen zu einer relativ ein heitl ichen Erfassung der Tatbe­

stände, ist aber mit dem unvermeidl ichen Zufal lsfehler behaf­

tet. Als Gegensatz dazu kann die Totalerhebung betrachtet werden, die bei g roßen Popu lationen n u r m it H i lfe von Frage­

bogen und Sel bstangabe und -eintrag ungen zu gestalten ist.

Letzteres führt z. T. zu beträchtl ichen Unscharfen.

Bei dem gegebenen I nformationsbedarf, der sich besonders du rch Mehrfachkombination von Merkmalen und reg ionalen G liederu ngswünschen bis auf Kreis- oder gar Gemein deebene auszeichnet, werden die Zufal lsfehler einer du rch Kosten im Umfang lim itierten Stichprobe so· groß, daß diese Erhebu ngs­

art hier n icht weiter erörtert werden m u ß. Die Statistik ist deshalb in allen Kategorien als Totalerhebung zu konzipieren.

Sie kan n al lenfalls fur Spezialuntersuchungen, in denen auf einheitliche Zuordnung und Verschlüsselung besonders gro-

ßer Wert gelegt wird, d u rch Stich probenerhebu ngen ergänzt werden.

Zu 4.:

Die Aktual ität einer Statistik, d. h. die Zeitspanne zwischen Erhebu ng und Veröffentlich u ng, hat je nach dem verfolgten Zweck untersch iedl iches Gewicht. Eine Konju nktu rstatistik beispielsweise wird wertlos, we nn ihre Ergebnisse n icht ku rz­

fristig verfügbar sind. Bei Verlaufs- und Struktu rstatistiken der gesch i lderten Art braucht man solche strengen Maßstäbe dagegen n icht anzu legen ; hier wird man mit Aktual itäten in der Größenord nung von einem Jahr noch gut auskommen.

Mit anderen Worten, wenn man 1 975 erfährt, wie das Berufs­

bildun gssystem 1 974 strukturiert war, kann man diese Infor­

mation als ausreichend aktuell betrachten.

Du rch die Besch reibung dieser Aspekte ist praktisch festge­

legt, daß die Berufsb ildungsstatistik als totale Verlaufsstatistik der Auszu bi ldenden,

jährliche Querschnittserhebung für Ausbilder, Ausbildungs­

stätten und Ausbildungsberater

zu konzipieren ist, wobei hjr alle Kategorien eine Aktual ität von etwa 12 Monaten anzustreben ist.

5. Lösungsvorschläge

5.1 Bei der Errichtung einer aussagekräftigen Berufsbildungs­

statistik als Basis eines Berufsbildungsinformations­

systems sind folgende Aufgaben zu bewältigen :

o Die Definition der statistischen E inheiten, wie z. B. Er- hebungseinheit, Aufbereit- oder Zäh leinheit.

o Bestimmung der erhebenden Stellen.

o Individualisierung von Daten bei Verlaufsstatistiken.

o Verknüpfung von Statistiken, soweit sie von versch iede­

nen Trägern erstellt wurden.

a) Statistischer Nachweis der Auszubi ldenden

Die Informationen uber Auszu bildende sollten als individuali­

sierte Verlaufsstatistik auf der Basis einer Fülle personenge­

bundener Daten vorliegen.

Die Auswahl- oder Zähleinheit (Träger der zu beobachtenden Merkmale) ist der Auszubi ldende. Als Erhebungseinheit kom­

men in Betracht : d e r Auszubi ldende, - der Ausbi ldungsbetrieb, - die berufsbi ldenden Schulen.

Es ist davon auszugehen, daß die Bereitschaft und die Fähig­

keit Dritter zur Ausku nfterteilung (hier die genannten Institu­

tionen, Ausbildungsbetriebe und Berufssch ulen) mit der Zahl und der Variab il ität der zu erhebenden Merkmale schnell ab­

n immt. Deshalb lage es nahe, die gewunschten persönlichen Daten direkt bei den Auszubi ldenden zu erheben. Dazu wäre erforderlich, daß die erhebende Stelle ein vollständiges Ver­

zeich nis der in ein Ausbildu ngsverhältnis eingetretenen Aus­

zubildenden besäße.

Dieses Vorgehen d ü rfte bereits an den Schwierig keiten der Erstellung ei nes solchen Verzeich n isses scheitern. Sie können als bekannt vorausgesetzt werden und bedürfen keiner weite­

ren Erörterung. Zu diesen Schwierig keiten treten weitere Pro­

bleme der Befragungstechnik (Interview, schriftliche Befra­

gung) und der enorme Aufwand für ein solches Vorgehen, da es sich um G rößenord nungen handelt, die beispielsweise dem

(7)

ZfB 3/73 Fenger / Kühl, Ein Informationssystem zur Berufsbild ung 21

1 %-Mikrozensus zieml ich nahe kommen. Eine di rekte Befra­

gung der Auszubi ldenden m u ß mithin ausgeschieden werden.

Wachsende Schwierigkeiten entstehen, wenn Erhebu ngsein­

heit und Aufbereitu ngseinheit nicht identisch sind und wenn gleichzeitig eine große Zahl von Merkmalen mit hoher Variabi­

lität erhoben werden soll. Dieser Umstand läßt sich jedoch re­

lativieren durch die bereits genannte Forderung nach einer individualisierten Verlaufsstatistik der Auszu bildenden. Wenn es gel ingt, eine Identifizierungsmögl ichkeit zu schaffen (wor­

auf weiter unten eingegangen wird), genügt es, den Daten­

stock der persön lichen unveränderlichen Merkmale n u r ein einziges Mal zu erheben. Er steht dann für die Kombination mit jeder weiteren Information, die im Zuge der Ausbildung oder des Absch lusses anfällt, zur Verfügung.

Eine solche, jeweils einmal ige Befrag un g der Auszubi ldenden erscheint sowohl im Ausbildu ngsbetrieb (bei Eintritt in das Ausbildu ngsverhältnis) als auch in der Berufssch u le möglich und im Aufwand vertretbar. Voraussetzung ist jedoch die Iden­

tifizierbarkeit des (möglichst zentral) g espeicherten persönli­

chen Datenstocks. Zur Identifizierung verwendet man - sieht man einmal von Ziffernsystemen für klein ere, überschaubare Popu lationen ab - ein Kennzeichen, das sich aus Ziffern des Geburtsdatums, einer Seriennummer und einer Prüfziffer zu­

sam mensetzt. Das geplante Personenkennzeichen (PKZ) wird voraussichtlich so aufgebaut sein und könnte nach seiner Ein­

führung den verfolgten Zweck erfü l len. Bis zur praktischen Verwendbarkeit des PKZ werden jedoch noch einige Jahre vergehen. Dagegen ist die Vergabe von persönlichen Ver­

sicherungsnummern d u rch die Träger der Rentenversicherer fast abgesch lossen. Da nahezu alle Auszubildenden der Ren­

tenversicherungspflicht unterliegen, bietet es sich an, diese Nummer als Identifizierungsken nzeichen zu verwenden. Auf e inen weiteren, nicht zu unterschätzenden Vorteil dieses Ver­

fahrens wird später noch eingegangen werden.

Danach würde die Ersterfassung der persönl ichen Daten des Auszubi ldenden, soweit er der Versich erungspflicht u nterliegt, folgendermaßen aussehen : Der Auszubi ldende hat bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis die gewünschten persönlichen Angaben zu machen (z. B. Ausfü llen eines möglichst maschi­

nen lesbaren Fragebogens). Nach Zuteilung der Versiche­

rungsnummer, die dem Ausbildungsbetrieb bei Aushändi­

gung des Versicherungs-Scheckheftes bekannt wird, ergänzt der Ausbildu ngsbetrieb die Unterlagen um diese Nummer und leitet sie an die auswertende Stelle weiter. Da die Versiche­

rungsnummer erst nach Aufnahme des Ausbi ldu ngsverhält­

nisses vergeben wird, wäre - unter Beachtung dieser Ver­

zagerung - eine Frist zu bestimmen, innerhalb derer die In­

formationen zu erbringen wären. Diese Frist kann mehrere Monate betragen, da die Aktualität einer Struktu rstatistik die­

ser Art nicht so groß zu sein braucht wie beispielsweise bei einer Statistik fur konju nktu relle Zwecke.

b) Statistischer Nachweis der Ausbilder (einschließlich Aus­

bildungsberater)

Eine Statistik der Ausbilder soll nicht primär d ie individuellen Verlaufe der in ihr erlaßten Personeng ruppen transparent machen, sondern einen Ü berblick über Umfang, Qualifikation, reg ionale Verteilung usw. der Ausbilder und die entsprechen­

den Veränderungstendenzen (saldiert) verm itte ln. Dazu genü­

gen Querschnittserhebungen mit einer Periodizität von einem Jahr.

b.a) Betriebl iche Ausbi lder

Für die Ausbilder in Betrieben bietet sich als Erhebu ngsein­

heit der Ausbildungsbetrieb an. Es wird zu prüfen sein, wie aus den Betriebsdateien des Statistischen Bundesamtes und anderer Institutionen (Kammern, Verbände) ein laufend aktua­

lisiertes Verzeichnis der Ausbildungsbetriebe erstellt werden kann. Ober diese Betriebe sind jährlich einmal die betrieb­

lichen Ausbilder nach den geforderten Merkmalen zu erfas­

sen.

b.b) Sch u l ische Ausbilder

Entsprechend den unter b.a) gemachten Ausführun gen wären die schu lischen Ausbi lder über die I nstitution Schule zu er­

fassen. Diese Erhebung ist beim gegenwärtigen Stand der Statistik relativ problem los, da vom Statistischen Bun desamt bereits seit Jahren eine Statistik der berufsbildenden Sch u le n erstellt wird u n d d i e Erhebungsgesamtheit mithin bekannt ist.

b.c) Ausbildu ngsberater

Der Nachweis über Ausbildu ngsberater dürfte ebenfalls ohne Schwierigkeiten mögl ich sein. Sie wären über die Kammern, die als öffentlich-rechtliche I nstitutionen vollständig bekannt sind, nach den relevanten Merkmalen zu erfassen.

c) Statistischer Nachweis der Ausbi ldu ngsstätten

Auch die Statistik der Ausbi ldun gsstätten sollte als jäh rliche totale Qu erschn ittserhebung gestaltet werden, da einerseits individuelle Veränderungen hier uninteressant sind, zum an­

deren Stichp robenerhebungen wegen der erforderlichen tie­

fen regionalen G l iederu ngen und vie lfacher Merkmalskombi­

nation keine befriedigenden Ergebn isse mehr liefern. (Vg l. da­

zu 4.1 .3.)

Die zu erhebenden Merkmale sollen, jeweils getrennt für be­

triebl iche und sch u lische Ausb ildu ngsstätten, die Strukturen dieser Institutionen und ihre Veränderungen u nter dem Aspekt der Ausbildung sichtbar machen. Bei den betrieblichen Ausbi ldu ngsstätten interessieren beispielsweise die wirtschaft­

liche Zuordnung des Betriebes, die Berufe, in denen ausgebil­

det wi rd, die Betriebsgrößenklasse, die Zahl der Ausbil­

du ngsplätze und Ausbilder u. a. m. Bei den Schulen stehen im Vordergrund Fragen nach den Fachrichtungen, der Zah l der Klassen, der Schüler, der Ausbi lder usw.

Eine Mögl ichkeit, die drei besch riebenen Statistiken mitein­

ander zu verbinden und gegenseitig zu kontro l l ieren, bietet sich bei der Einführung eines betrieblichen Kennzeichens. Es geht dabei um den Einsatz einer Betriebsnu mmer, die wie die Versicherungsnummer für die Auszubildenden eine Ind ividua­

lisierung der Ausbi ldungsbetriebe e rmöglicht. Eine solche Be­

triebsnummer ist im Rahmen des Aufbaus der neuen Beschäf­

tigungs-Statistik von der Bun desanstalt für Arbeit an alle Be­

triebe (m ith in auch an alle Ausbildungsbetriebe) vergeben worden.

Es ist somit möglich, alle über die Betriebe erhobenen Ein­

zelfälle (Auszubildende und Ausbi lder) mit der ihnen zuzuord­

nenden Betriebsnummer zusätzlich zu kennzeichnen. Damit ist es mögl ich, eine betriebsweise Auszäh lung der genannten Personengruppen vorzu nehmen und die Ergebn isse mit den in der Statistik der betriebl ichen Ausbildu ngsstätten zu er­

hebenden Zah len zu vergleichen. Bei Abweichungen wäre von dem betreffenden Ausbildungsbetrieb eine Korrektur anzu­

fordern.

(8)

5.2 Erhebungsstellen

Die bisherigen Ausführungen haben deutl ich gemacht, daß die erforderlichen I nformationen mit dem vorgesch lagenen Erhebungsmechanismus überwiegend aus primärstatistischen Daten gewonnen werden, d. h. praktisch die meisten Daten aussch ließl ich für statistische Zwecke erhoben werden und kaum aus anderen Unterlagen zu gewinnen sind. Dies setzt die Auskunftbereitschaft der Befragten voraus bzw. be inhaltet die Notwendig keit, Sanktionen bei Auskunftsverweigerung vorzusehen. Es ist also davon auszugehen, daß die Du rchfüh­

rung solcher Statisti ken durch Gesetze anzuordnen ist. Die Erhebungen wären danach Teile der amtlichen Statistik und mithin vom Statistischen Bundesamt oder den Statistischen Landesämtern du rchzuführen. Die Frage der I nstitutionalisie­

rung des Berufsbildu ngsi nformationssystems bleibt davon un­

beruhrt.

5.3 Kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten auf der Basis bestehender Berufsbildungsstatistiken

Für nachhaltige Verbesserungen, die kurzfristig zu realisieren sind, bieten sich vier Gebiete an. Dies sind :

a) Die Erweiterung der zu erhebenden Katego rien und eine Verbesserung der Tiefengl iederung der vorhandenen Merkmale;

b) die Bereitstellung vermehrter I nformationen auf der regio­

nalen Ebene;

c) eine Ausdehnung der statistischen Nachweise auf die bis­

her nur ungenügend erfaßten Te ilbereiche;

d) die Entwicklung einheitlicher, allgemeinverb indl icher Schlüsselsysteme für die berufl iche Bildung [12].

6. Zur Institutionalisierung des Berufsblldungsinformations- systems

Das wesentliche Anliegen des Berufsbildungsi nformations­

systems, zwischen allen Beteil igten an beruflicher Bildung Kommunikation herzustellen, erfordert eine neue, sel bstän­

dige Ein richtu ng, die den I nformationsprozeß planmäßig orga­

nisiert und institutionell verankert. Einige Aspekte der Insti­

tutionalisierung sind kurz zu skizzieren.

Das Berufsbildu ngsinformationssystem w i rd seine zentralen Aktivitäten, Statistik und Information auszutauschen sowie Be­

ratung anzub ieten, kau m an andere, bereits bestehende In­

formationseinrichtungen deleg ieren können. Bei einer Aus la­

gerung in andere Institutionen, die Statistik und I nformation über berufliche Bildung bereithalten, ist n icht auszusch ließen, daß die Aufgabenerfüllung lückenhaft, unVOllständ ig und w i r­

kungslos bleibt. Die Konsistenz zwischen den g rundsätzlichen Zielen des Berufsbildungsinformationssystems und seiner kon kreten Aufgabenerled igung b l iebe n icht gewahrt. Das Be­

rufsbildungsinformationssystem wäre ineffizient und kaum fä­

hig, seine Tätigkeiten laufend zu kontroll iere n und zu ver­

bessern. Die Delegationslösung dü rfte i nsbesondere daran scheitern, daß erneut G ruppeninteressen domi n ieren und we­

niger stark organisierte I nformationsbedürfnisse unbefriedigt bleiben. Berufl iche Bildung bl iebe weiterhin intransparent und der politischen Gestaltung in wichtigen Tei lbereichen entzo­

gen.

Das Berufsbildu ngsi nformationssystem kann auch nicht als eine Dachorganisation der bereits bestehenden selbständi­

gen I nstanzen für Statistik, Information und Beratung sowie der Einzelaktivitäten bei Aus- und Fortbildung des Ausbil-

dungs- und Beratungspersonals institutionalisiert werden.

Die bestehenden Ein richtungen sind keinem planmäßigen In­

formations- und Beratungsprogramm verpflichtet. Sie arbeiten oft u n koordin iert, partiell und u nter eigenen Zie lvorstellun­

gen. Die Kombinationslösung erfü llt wede r die g rundsätzli­

chen, i nhaltlichen und formalen Ansprüche des Berufsbil­

d u ngssystems, noch schafft sie die Voraussetzungen, die fü r die Real isierung der Verbesserungsvorschläge zur Berufsbil­

d u ngsstatistik gegeben sein müssen. Allerd ings müssen die bereits existierenden Einrichtungen und Aktivitäten genutzt werden. Das Berufsbildu ngsinformationssystem legt das Schwergewicht seiner eigenen Arbeit auf die Aufgaben, die von anderen bewußt oder unbewußt vernach lässigt werden. Es geht dabei wen iger um Detai ls der I nformationsbeschaffung als vielmehr um Koord i n ierungsaufgaben und innovatorische Fu n ktionen. Aus denselben Gründen dürfte sich auch eine I nstitutionalisieru ngsform verbieten, die das Berufsbildungs­

informationssystem an eine einzelne der bestehenden Infor­

mations- und Beratungsinstanzen anschl ießt.

Sch l ießlich ist auch von den dem Berufsbild ungsinformations­

system zu übertragenden statistischen Kernaufgaben her ge­

sehen eine selbständige, ein heitliche I nstitutionalisierung un­

umgängl ich. An lage, Ausgestaltu ng, Erprobung und wahr­

schei n l ich auch Teile der Durchführung der beschriebenen Verlaufsstatistiken zur Berufsbildung sind nur von einer sol­

chen I nstanz zu leisten. Die mögl ichst l ücken lose Dokumenta­

tion und eine gezielte Veröffentlichung und Transforma­

tion der wesentlichen Inhalte sowie die O rganisation einer Datenbank zur beruflichen Bildung setzen eine autonome, gegenü ber den o rganisierten und n icht o rganisierten Inter­

essen kritisch-neutrale Einrichtung voraus.

Damit bietet sich das Berufsbildu ngsinformationssystem als eine mögl iche Instanz zur Wahrnehmung der im Zwischen­

bericht der Sachverständigenkomm ission Kosten und Finan­

zierung der berufl ichen B i ldung genannten Aufgaben und als Alternative zu den dort genannten Formen der I nstitutionali­

sierung an. Allerdings würde sich das Aufgabenspektrum des Berufsbi ldungsi nformationssystems mit der übernahme der institutionellen u nd/oder individuel len Fö rderung der beruf­

lichen Bildung, der bisherigen Aufgaben der "Zuständigen Stellen " , der Ausbildungsberatung der Betriebe und der Be­

rufsbildungsberatung sowie der Fo rsch ung und Entwicklung i m Gebiet beruflicher Bildung erheblich ausweiten [ 1 3].

U m weisungsmäßige und finanzielle Unabhäng igkeit des Be­

rufsbildungsi nformationssystems zu gewährleisten, wäre einer öffentlich-rechtlichen Lösung der Vorzug zu geben. Zu denken ist an eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die direkt parla­

mentarischer Kontrolle u nterworfen ist.

Der Ben utzerkreis einer solchen Anstalt ist m it den bereits besch riebenen I nformationsgebern und -empfängern des Be­

rufsbildungsinformationssystems h i n reichend abgegrenzt. Die Zuständigkeiten des Bu ndes und der Länder für I nformation und Statistik richten sich nach der Zuständigkeit für den Sachbereich. Das Arbeitsförderungsgesetz und das Berufs­

bildungsgesetz regeln die Beratungs- und Forschungskom­

petenzen im Bereich beruflicher Bildung. I m Rahmen dieser Zuständigkeit wird das Berufsbild ungsinformationssystem an­

zusiedeln sein. Ausgehend von der besteh enden Kom petenz­

verteilung, den bereits installierten I nformations- und Bera­

tungsaktivitäten und arbeitenden I nstanzen für Ausbi ldung und Fortbildung des Ausbild ungs- und Beratungspersonals kommen als Hauptbeteiligte eines Berufsbi ldungsinforma­

tionssystems in Frage:

(9)

ZfB 3/73 Axt/ Baumgarten, Einrichtungs- und Betriebskosten eines Ausb ild un gszentrums für Damenkleidernäherinnen 23

o Das für die berufliche Bildung zuständige Bundesm iniste- rium für Bildung und Wissenschaft;

o die Länderku ltusministerien ;

O der BundesausschuB für Berufsbildung;

o die Bu ndesanstalt für Arbeit;

o das Bun desinstitut fur Berufsbildungsfo rschung ; o das Statistische Bun desamt.

Angesichts di eser starken Repräsentation der verfaBten In­

teressen in der beruflichen Bildung im Berufsbildungsinfor­

mationssystem wäre in seinen Organen eine Regelung zu fin­

den, die eine d i re kte und angemessene Beteiligung der Teil­

nehmer an beruflichen Qualifizierungsprozessen und des ge­

samten Ausbi ldu ngs- und Beratungspersonals ermög licht.

Anmerkungen:

[1 ] Vg l . Das berufl iche Ausbildungs- und Schulwesen, in' Empfeh l u ngen und Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bi ldungsween 1953-1965: esamtausgabe, Stuttgart 1966. Empfeh­

lung der B I l d u ngskommissIon des Deutschen B i ldungsrates: Zur Verbesse rung der Le hrli ngsausbildung, Bonn 1969. Fe n g e r , H . , G o t t s i e b e n , V., S t 0 0 ß , F. : Bildu ngsstatistik in d e r Bundes­

repub l i k Deutsch land. Probleme, Ansprüche und Vorsch läge aus der Sicht der Arbeitsmarkt- und Berufsforsch ung, in' MittAB Heft 3

1970. '

W ae n f ü h r , R., K o c h , W., K i t z , H. P., M a h r i n g e r , L., S t e l g e r , H . H.: System und Organisation der B i ldungsstatistik, Stuttgart 1971.

[2] DIskussionse ntwurf "G esetz über eine Bundesstatistik fur die nichtsch u l ische berufliche Bildung" des Bundesm inisters fur Arbeit und Sozialordnung vom 10. August 1972 - u nveröffentl ichtes Ma­

nuskript - .

[3] Empfehlung d e r Bild ungskommission d e s Deutschen Bildungs­

rates: Strukturplan für das Bildungswesen, Bonn 1970, S. 91 ff. ; Bildungsbericht 70, Bonn 1970 ; Sozialberichte 1970, 1971 ; Aktions­

programm Berufliche Bildung 1970; OECD-Länderbericht " Deutsche Arbeitsmarktpo l itik", Paris 1972, S. IV 1 6 11.

[4] Dabei ist § 32 AFG zu berücksichtigetl, wonach die Bu ndesanstalt fur Arbeit bei der Berufsaufklarung, Berufsberatung, der Vermittlung i n Ausbildungsstel len m it den Einrichtungen der allgemeinen und der beruflichen Bildung, insbes. mit den für die betrieb l iche Aus­

bild ung zuständigen Stellen und den Einrichtungen der Arbeitgeber und der Gewe rkschaften, mit den Schulen und Hochschulen sowie m it den Trägern der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe zu-

G isela Axt und Walter Baumgarten

sammenarbeiten sol l . Das Berufsbl ldungsinformatlonssystem kann dieses Kooperationsgebot verwirklichen helfen und zu einer Inte­

gri erten und ko mbinierten Berufsb lld ungs-, Arbeits- und Förde­

rungsberatung beitragen. - Vg l. auch die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, i n : Amtl iche

Nachrichten der Bu ndesanstalt für Arbeit Nr. 3, 1971, S 132.

[5] Vg l . H e l f e r t , M . : Abgrenzung der Berufsb ildungsforschung, in WSI-M ittei l u ngen 8/1972 S. 241-246.

[6] Ausführl icher zur beruflichen Sozialisation: L e rn p e r t , W.: Lei­

stungsprinzip und Emanzipation. Studien zur Realität. Reform und Erforsch ung des beruflichen Bildungswesens. Frankfurt 1971.

[7] Vg l . F e n g e r , H . : Der Transformationsprozeß, in: M ittei lungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Heft 4/1971, S. 366-372;

G o t t w a I d , K . : Transformationsprobleme in ausgewählten Wis­

senschafts- und Praxisbereichen, i n . M itteilungen aus der Arbeits­

markt- u n d Berufsforschung, a. a. 0., S. 373-389; U I r i c h , E. : I nformationstheoretische und praktische Aspekte der Umsetzung (Transfo rmation) von ForschungsergebnisseM, in: Mitteil ungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforsch ung, a. a. 0., S. 390-395.

[8] Zu den formalen Funktionen "Datenschutz" und "Komm unikation und Verbu nd" vgl. i m Bericht "Die Funktion . . . ", a. a. 0., S. 34 11.

[9] Kurzfristige Verbesserungen der I nformation über berufliche Bildung lassen sich du rch die Nutzung folgender Sekundärquel len erzielen:

Unterlagen der Beratungsinstanzen ; Ausbi Idungsverträge ;

Sch ü lerbogen bei den Sch u l e n ;

Karteien, Listen, Unterlagen d e r Kammern ü b e r Angebot und Ausnutzung von Ausb i ldungsplätzen;

Prufberichte der Ausbildu ngsberater;

Ergebnisse von Eignungstests und Zwischenprufu ngen;

Prüfungsurkunden und andere Prüfungsunterlagen.

(Vg l. dazu i m Bericht "Die Funktion . . . " , a. a. 0., S. 50 11.) [10] Dazu und insbesondere zu detai l l ierten Angaben über die genann­

ten I nformationsarten muß auf den Bericht "Die Funktion . . . ", a. a. 0., S. 43 11., verwiesen werden.

[11] Wie in den vorhergehenden Abschnitten ausgeführt, wird hier unter I nformationen zur Berufsbildung bzw. unter einem Informations­

system zur Berufsblidung mehr verstanden als nur eine Sammlung statistischer Date n ; trotzdem kann nicht übersehen werden, daß eine umfassende und einheitl iche Statistik zur Berufsb ildung den Kern eines Informatio nssystems b i lden muß. Die folgenden Aus­

fuhrungen werden sich deshalb auch vorwiegend mit der Informa­

tion sbeschaffung unter statistischen Gesichtspunkten befassen.

Dabei sol l hier gezeigt werden, innerhalb welchen statistisch­

technischen Erhebungsrahmens d ie Beschallung von Informationen zur Berufsbildung mögl ich sein wird.

[12] Die Merkmale, Informatio nsarten und Schl usselsysteme, die für kurzfristige Verbesserungen i n Frage kommen, werden ausführl ich besch rieben im Bericht "Die Funktion . . . ", a a. 0., S. 70 11.

[13] Vg l . Zwischenbe richt der Kommission Kosten und Finanzierung der berufl ichen Bildung, Bonn 1973, insbesondere S. 81 ff.

Projektieru ng und Schätzung der Einrichtungs- u nd Betriebskosten ei nes ü berbetriebl ichen Ausbi Idu ngs­

zentrums für die Ausbildung von Damenkleidernäherinnen

Die Verfasser legen aufgrund eines Auftrages i m Rahmen der Entwicklungshilfe, ein überbetriebliches Ausbildungszentrum für Damenkleidernäherinnen zu projektieren, die Ausbildungs­

ziele, den Stundenplan und die Gliederung des Ausbildungs­

ganges dar. Sie ermiHeln den Investitionsbedarf für die Ein­

richtung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte und ermit­

teln die laufenden Betriebskosten des Zentrums. Damit leisten die Verfasser gleichzeitig einen Beitrag zu der in der Bundes­

republik immer lauter erhobenen politischen Forderung, die betriebliche Ausbildung künftig mehr und mehr durch über­

betriebliche Ausbildungsstätten zu ersetzen.

1. Vorgaben

Das iranische Arbeitsm in iste rium plant ein überbetriebliches Ausbi ldungszentrum für die Bekleidungsindustrie. 20 Auszu­

bi ldende sollen im Verlauf von 4 Monaten in maxi mal 800 Stunden zu Damenkleidernäherinnen ausgebildet werden.

Theorie und Praxis sol len dabei im Verhältnis von 1 : 4 be­

rücksichtigt werden.

Ober den ständ igen deutschen Berater am iranischen Arbeits­

m inisterium wurde an die Verfasserin die Bitte gerichtet, ent­

sprechende Vorsch lage für den Ausbild ungsplan, Masch inen-

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