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Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragen - Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdei-ches in Bremen-Blumenthal für das Gewerbegebiet BWK

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Academic year: 2022

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(1)

Am Markt 20 Zugang über Bus / Straßenbahn

28195 Bremen Marktstraße Haltestelle / Domsheide

Freie

Hansestadt Bremen

Der Landesbehindertenbeauftragte, Am Markt 20, 28195 Bremen

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Zimmer D 107 A

Frau Lange Hanseatenhof 5 28195 Bremen

Auskunft erteilt Herr Dr. Steinbrück Bremische Bürgerschaft Raum 310 Börsenhof A

Tel. (0421) 361-18181 Fax (0421) 496-18181 E-Mail: office@lbb.bremen.de Internet: www.lbb.bremen.de

Datum und Zeichen 13.06.2016 Ihres Schreibens

Mein Zeichen 41-16 ABP

Bremen, 28.06.2016

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdei- ches in Bremen-Blumenthal für das Gewerbegebiet BWK

Sehr geehrte Frau Lange,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesbehindertenbeauftragte nimmt im Rahmen des Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfah- rens auf der Grundlage der mit Schreiben vom 13.06.2016 überlassenen Unterlagen zu der geplanten Erhöhung des Landesschutzdeiches wie folgt Stellung:

1. nach § 8 Abs. 2 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) sind sonstige bauliche oder andere Anlagen des Landes und der Stadtgemeinden, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Per- sonennahverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.

Gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erwei- tern oder zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen.

Diese Anforderungen an eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit sind in der „Richtlinie zur bar- rierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten“ (RL Barrierefreiheit)vom 01.03.2016 (Drs. der Brem. Bür- gerschaft 19/113 S) für die Stadtgemeinde Bremen konkretisiert und verbindlich geregelt worden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Richtlinie verwiesen.

2. Aus den vorgenannten Regelungen ergibt sich für die vorliegende Planung folgendes:

a) Im süd-östlichen Bereich des Planungsgebietes gibt es einen Bahnübergang, der u.a. mit An- dreaskreuzen abgesichert werden soll.

(2)

Am Markt 20 Zugang über Bus / Straßenbahn

28195 Bremen Marktstraße Haltestelle / Domsheide

Bei der Gestaltung des Bahnübergangs ist Ziffer 3.5.9 der DIN 32984 zu berücksichtigen, d.h.

es sind auch taktile und kontrastierende Elemente für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen vorzusehen.

b) Der Zugang zu der vorgesehenen Promenade soll über zwei Rampenanlagen erschlossen wer- den. Diese sind in den Planungsunterlagen im Detail nicht beschrieben. Bei ihrer Ausgestaltung ist jedoch auf eine barrierefreie Gestaltung nach der RL Barrierefreiheit zu achten.

Auch sollte der Landesbehindertenbeauftragte an der entsprechenden Ausführungsplanung be- teiligt werden.

c) Außerdem soll die vorhandene Treppenanlage nach Ziffer 3.2.6.4 des Erläuterungsberichts zu- rückgebaut und inklusive der Anpassung des Deiches wieder hergestellt werden.

Details der wiederherzustellenden Treppe ergeben sich aus den vorliegenden Planunterlagen nicht. Auch insoweit regt der Landesbehindertenbeauftragte an, an der Ausführungsplanung be- teiligt zu werden.

Zur Beantwortung eventuell noch bestehender Fragen sowie zur Erörterung der gesamten Planung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Steinbrück

Der Landesbehindertenbeauftragte

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