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GRÜNE WIESE IN DER ALLGÄUER KULTURLANDSCHAFT SOLL GEWERBEGEBIET WERDEN

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BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Fachabteilung für Südbayern Pettenkoferstraße 10a/ I 80336 München

Tel. 089 / 54 82 98 63 Fax 089 / 54 82 98 18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Kreisgruppe Lindau Lotzbeckweg 1 88131 Lindau Tel: 08382-887564 Fax:08382-887564

lindau@bund-naturschutz.de www.lindau.bund-naturschutz.de

München/Lindau, 7. Februar 2018 PM 05/18/FA Flächenschutz

Erster Fall in Bayern als skandalöse Folge der Änderung des Landesentwicklungsprogramms:

GRÜNE WIESE IN DER ALLGÄUER KULTUR- LANDSCHAFT SOLL GEWERBEGEBIET WERDEN

„Noch bevor die Neuregelung in Kraft tritt, beginnen in den ersten Gemeinden die Planungen für Gewerbegebiete auf der Grünen Wiese.

Viele weitere Fälle werden dem ersten Fall im Westallgäu folgen. So wird die Bayerische Staatsregierung zum Totengräber der bayeri- schen Kulturlandschaft“, kommentiert der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner die Planungen der Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach im Landkreis Lindau für ein knapp 8 ha großes unangebundenes Gewerbegebiet mitten auf der grünen Wiese. „Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, die geplante Demontage des LEP nicht zu beschließen und ein im Grund- satz neues Landesentwicklungsprogramm auf den Weg zu bringen, das den Klima-, Ressourcen- und Flächenschutz als zentrales Element beinhaltet“, ergänzt Mergner.

„Die Wiese, auf der jetzt ein Gewerbegebiet entstehen soll, ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen“, erklärt Erich Jörg, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lindau. „Wir werden diese land- schaftzerstörerische Planung nicht zulassen und prüfen daher auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.“

Das Interkommunale Gewerbegebiet „In der Au“, den Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach im Landkreis Lindau ist bereits seit 2014 geplant. Auf Grund einer Petition des BUND Naturschutz an den bayerischen Landtag stellte das bayerische Innenministerium klar:

„Im Ergebnis steht die geplante Gewerbegebietsausweisung auch weiterhin im Widerspruch zu den rechtskräftigen Zielen der Raumordnung und ist somit gem. § 1 Abs. 4 BauGB nicht zulässig“ (Stellungnahme des bayeri- schen Innenministerium vom 19.1.2015). Durch die aktuell laufende Ände- rung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) erhoffen sich die Gemein- den, ihre Vorhaben doch noch genehmigt zu bekommen. Der BUND Natur- schutz hält die Planung allerdings nach wie vor für nicht genehmigungsfä- hig.

Die aktuelle Änderung des LEP sieht weitreichende Änderungen des sog.

Anbindegebotes vor. Dieses besagt, dass neue Baugebiete nur angebunden an bestehende Siedlungen ausgewiesen werden dürfen. Damit sollen eine Zersiedelung der Landschaft verhindert und kurze Wege und eine Stärkung der Ortskerne gefördert werden.

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München/Lindau, 7. Februar 2018 PM 05/18/FA Flächenschutz Auf Initiative von „Heimatminister“ Markus Söder sollen weitere Ausnah-

men vom Anbindegebot in das LEP aufgenommen werden: Interkommuna- le Gewerbegebiete sollen künftig überall ausgewiesen werden dürfen. Auch soll es künftig keine Beschränkungen für Gewerbegebiete an Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen und generell für Tourismusprojekte mehr geben.

Die Staatsregierung hat das Vorhaben gegen den Widerstand eines breiten Expertenbündnisses aus Planer-, Architekten-, Bau- und Naturschutzver- bänden vorangetrieben. (siehe: www.bund-

naturschutz.de/pressemitteilungen/heimat-bayern-2020-ausverkauf- unserer-bayerischen-kulturlandschaft.html)

Es wird erwartet, dass das neu gefasste LEP in Kürze durch das bayerische Kabinett verabschiedet wird und dann nach der Veröffentlichung im Ge- setztesblatt in Kraft tritt.

Aktuell läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung des Zweckverbandes Interkom- munales Gewerbegebiet Argental zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gebiet.

Der BUND Naturschutz (BN) ist zuversichtlich, dass das Vorhaben nicht ge- nehmigt wird, bzw. spätestens gerichtlich zu Fall kommt:

1) Die aktuell laufenden Verfahrensschritte laufen auf einer vermeintlichen Rechtsgrundlage, die noch gar nicht in Kraft ist.

2) Als Ergebnis heftiger Proteste der Fachöffentlichkeit hat der Landtag noch einen Vorbehalt bei Ausnahmereglungen vom Anbindegebot einge- fügt: Genehmigt werden dürfen nur Vorhaben „ohne wesentliche Beein- trächtigungen des Orts- und Landschaftsbilds“ sowie wenn „kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist“.

Nach Ansicht des BUND Naturschutz ist beim beplanten Standort zweifels- frei eine wesentlich Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben. Diese Auffassung wird rechtlich auch dadurch unterstützt, dass das Gebiet als landschaftliches Vorbehaltsgebiet im Regionalplan ausgewiesen ist.

Zudem sind nach Ansicht des BN zahlreiche angebundene Alternativstand- orte für Gewerbebetriebe in den Gemeinden vorhanden.

Für Rückfragen:

Thomas Frey

Regionalreferent für Schwaben thomas.frey@bund-naturschutz.de 089/548298-64; 0160-95501313

Anlage: Foto der Wiese, auf der das interkommunale Gewerbegebiet ent- stehen soll

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München/Lindau, 7. Februar 2018 PM 05/18/FA Flächenschutz

Hier soll das interkommunale Gewerbegebiet Argental entstehen (Foto BN).

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