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Statut zur Verleihung von Förderpreisen MusikFördStR 474

der Stadt Ratingen für Musik

September 2009 1

Statut zur Verleihung von Förderpreisen der Stadt Ratingen für Musik (

MusikFördStR

)

in der Fassung vom 29. September 2009

Statut Datum In Kraft getreten

vom 21.12.1999 22.12.1999 I. Ergänzung vom 18.12.2001 01.01.2002 II. Ergänzung vom 05.03.2002 06.03.2002 III. Ergänzung vom 16.10.2003 17.10.2003 IV. Ergänzung vom 24.05.2005 25.05.2005 V. Ergänzung vom 18.12.2007 19.12.2007 VI. Ergänzung vom 29.09.2009 30.09.2009

I. Zum Ansporn und zur Förderung junger Musiker und Musikerinnen verleiht die Stadt Ratingen den „Ferdinand Trimborn - Förderpreis NRW“.

Der Preis ist nach dem Ratinger Bürger und Mäzen benannt, der den Preis ideell unter- stützt und materiell ermöglicht hat.

II. Mit dem Ferdinand Trimborn – Förderpreis NRW wird ein junger Musiker oder eine junge Musikerin mit Stammwohnsitz in NRW für eine herausragende Solistenleistung gewürdigt. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Endausscheidung müssen am Stichtag das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Endausscheidung dürfen am Stichtag weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein, noch sich in musi- kalischer Berufsausbildung befinden. Musikalische Berufsausbildung in diesem Sinne ist ein Vollstudium im Bereich Musik an einer Hochschule.

Der Ferdinand Trimborn – Förderpreis NRW ist mit 6.000 Euro (3.000 Euro für den Preisträger oder der Preisträgerin, 2.000 Euro für den zweiten Platz und 1.000 Euro für den dritten Platz) dotiert. Der Förderpreis wird mit einem künstlerisch gestalteten Preis und einer Urkunde dem Preisträger oder der Preisträgerin vom Bürgermeister der Stadt Ratingen im Rahmen des Preisträgerkonzerts überreicht. Das Preisträgerkonzert findet im Herbst statt.

III. Der Wettbewerb wird ausgeschrieben für die Instrumente Klavier und Violine im Wechsel. Der Förderpreis wird jährlich vergeben. Die Preisträger werden durch den Beirat ausgewählt.

IV. Dem Beirat gehören an:

- 2 Fachprofessor/inn/en aus dem Bereich des jeweils ausgeschriebenen Instru- ments,

- ein/e Generalmusikdirektor/in oder vergleichbare/r Leiter/in eines Kulturor- chesters oder ein/e Stimmführer/in des betreffenden Instrumentes in einem Kulturorchester oder ein/e namhafte/r Solist/in des betreffenden Instrumentes oder eine/e leitende/r Musikpädagoge/Musikpädagogin einer Musikschule,

(2)

474 MusikFördStR Statut zur Verleihung von Förderpreisen der Stadt Ratingen für Musik

2 September 2009

- Frau Trimborn,

- der/die Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadt Ratingen,

- der/die Kulturdezernent/in der Stadt Ratingen oder der/die Leiter/in der städti- schen Musikschule.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren Stellvertre- ter/in.

Von der Teilnahme am Beirat ist ausgeschlossen, wer mit einem/einer Teilnehmer/in des Wettbewerbes verwandt oder verschwägert ist oder zu einem/einer Teilnehmer/in des Wettbewerbes in einem Lehrer-Schüler- bzw. Arbeitgeber-Arbeitnehmer- Verhältnis steht. Die Mitglieder des Beirates, die nicht bereits kraft Amtes persönlich feststehen, werden vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin der Stadt Ratingen bzw. einer von ihm beauftragten Person ausgewählt und eingeladen.

V. Mit Annahme des Ferdinand Trimborn – Förderpreises NRW verpflichten sich die Preisträger / die Preisträgerinnen, im Jahr der Preisvergabe am Preisträgerkonzert in Ratingen unentgeltlich mitzuwirken.

VI. Das Nähere zum Auswahlverfahren regeln die Richtlinien zur Vergabe des Förder- preises, die das Amt für Kultur und Tourismus der Stadt Ratingen festlegt.

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