• Keine Ergebnisse gefunden

Text für OB Bernd Tischler zur PK „Coronavirus“ am 13. März 2020 ab 13 Uhr im Raum 116

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Text für OB Bernd Tischler zur PK „Coronavirus“ am 13. März 2020 ab 13 Uhr im Raum 116"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Text für OB Bernd Tischler zur PK „Coronavirus“ am 13. März 2020 ab 13 Uhr im Raum 116

Liebe Medienvertreter,

Sie haben nun von vielen Entscheidungen und Entwicklungen gehört, die wir uns alle nicht gewünscht haben und die wir sicherlich gerne

vermieden hätten. Wir sind uns durchaus der Konsequenzen des eingeschlagenen Weges bewusst. Das öffentliche Leben wird

eingeschränkt, den Menschen einige Unannehmlichkeiten zugemutet.

Doch nach unserer Auffassung geht es nicht anders!

Um die Entscheidungen hier in Bottrop einzuordnen, lohnt ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus: In regelmäßigen Abstimmungen im

Regierungsbezirk Münster und darüber hinaus werden einheitliche Linien verabredet, aber auch Anregungen weitergegeben und Ideen

aufgegriffen. Die Absage von Veranstaltungen ist inzwischen Standard, das Schließen von Schulen und Kindergärten wird dikutiert – das

Saarland und Bayern haben sich in diese Richtung schon entschieden.

In Deutschland und weltweit kommt der Sport fast zum Erliegen - auch bei König Fußball zeigen immer mehr Fans die Einsicht, dass der Spielkalender angesichts von Corona nicht weiter so durchgezogen werden kann.

Dies alles belegt die Besonderheit der sich ständig fortentwickelnden Lage und das Gebot auch weitreichender Maßnahmen

(2)

Trotz des ganz enormen Drucks finden natürlich aber immer noch sorgfältige Abwägungen von widerstreitenden Interessen statt.

Konsequenzen und Folgen hat der Krisenstab bei seinen

Entscheidungen selbstverständlich stets im Blick; es müssen aber auch Entscheidungen getroffen werden, die für viele nicht angenehm sind.

Ziel aller Entscheidungen ist es, Zeit zu gewinnen. Es muss versucht werden, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Zeit ist

notwendig, damit sich vor allen Dingen das Gesundheitssystem auf die dynamische Lage besser einstellen kann und nicht überfordert wird.

Was wichtig ist: Entscheidungen sind nicht in Stein gemeißelt. Die Lage wird sich weiter entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass damit auch weiteres, neues Nachdenken verbunden werden muss. Alle Beteiligten müssen von Tag zu Tag neu denken!

Verzicht auf liebgewonnene Gewohnheiten ist sicherlich nicht einfach, in diesen Zeiten aber absolut notwendig! Wir brauchen alle Bottroperinnen und Bottroper und ihre Unterstützung, um gemeinsam auf dem Weg, den Coronavirus in seiner Verbreitung aufzuhalten, erfolgreich zu sein!!

Darum bitte ich die Mitbürgerinnen und Mitbürger eindringlich!!

Wir müssen zusammenstehen! Es geht nur gemeinsam! Alle können helfen!

Die Arbeit im Krisenstab wird von regulären Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung geleistet. Diese mussten in den

vergangenen Tagen größtenteils ihre sonstige Arbeit erst einmal ruhen lassen. Die Lage ist äußerst dynamisch und der Einsatz der

(3)

Beschäftigten wird noch höher werden. Es wird deutlich an die Belastungsgrenzen gehen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich einbringen und hoffe auch weiter auf deren aus dem Rahmen fallende Unterstützung.

Den Krisenstab und uns allen wünsche ich bei der weiteren Handhabung der Corona-Lage und den zu treffenden Entscheidungen eine glückliche Hand!

Wir alle sollten die Zuversicht nicht verlieren!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Juni 2013 um 11.50 Uhr per Email darüber informiert, dass ihre Unterlagen im Original beim Büro des Bundeswahlleiters eingegangen seien.. Sie habe der Beschwerdefüh- rerin

Die Gewährung einer Sozialleistung, die Eltern einen Anreiz zum Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit geben will, verfehlt ihr Ziel, wenn eine solche Erwerbstätigkeit

Januar 2003 (- 4 CN 8.01 -, BVerwGE 117, 313) Bezug genommen, in der ausdrücklich festgestellt wurde, dass sich eine durch förmliches Gesetz geänderte Verordnungsnorm

Die Beschwerdeführer machen geltend, durch die angegriffenen Vorschriften des Erbschaftsteuerreformgesetzes selbst, unmittelbar und gegenwärtig in ihren Grund- rechten aus Art.

a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. 776; Schleswig- Holsteinisches

Mit Rücksicht darauf, dass das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth schon eine Entscheidung in einem vergleichbaren Hauptsacheverfahren getroffen hat, kann da- von ausgegangen

Zum einen gewährt § 97 Abs. 7 GWB nur im Anwendungsbereich des GWB- Vergaberechts den Unternehmen ein subjektives Recht auf Einhaltung der Bestim- mungen über das

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informations- technischer Systeme ist hingegen anzuwenden, wenn die Eingriffsermächtigung Sys- teme erfasst,