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VO Änd. LSG „Mulden- und Chemnitztal“

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Verordnung

des Regierungspräsidiums Chemnitz

zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“

Vom 8. Oktober 2004

Aufgrund von § 19 und § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 151) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Änderung der Schutzvorschrift

Das durch Beschluss Nummer 165/68 vom 12. Juli 1968 des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt festgesetzte und durch Verwaltungsanordnung Nummer 03/90 vom 27. August 1990 des

Regierungsbevollmächtigten von Chemnitz erweiterte Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“

wird wie folgt geändert:

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet des Ortsteils Dürrenuhlsdorf der Stadt Waldenburg im Landkreis Chemnitzer Land wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“

ausgegliedert.

§ 2

Ausgliederungsgegenstand

(1) 1Ausgliederungsgegenstand ist ein Teil der Flurstücke 883/5 und 884/3 der Gemarkung Waldenburg.

2Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,5 Hektar.

3Die Fläche befindet sich direkt westlich des ehemaligen, am nordwestlichen Ortsrand von Dürrenuhlsdorf vorhandenen landwirtschaftlichen Technikstützpunktes.

(2) 1Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 8. Oktober 2004 im ungefähren Maßstab 1:2 000 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

2Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Chemnitz, den 8. Oktober 2004 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze

Regierungspräsident

Karte

VO Änd. LSG „Mulden- und Chemnitztal“

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 19.11.2004 Seite 1 von 1

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