• Keine Ergebnisse gefunden

VO Anerkennung Obst-Erzeugerorganisationen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VO Anerkennung Obst-Erzeugerorganisationen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung

über die Anerkennung von Obst-Erzeugerorganisationen

Vom 2. September 2005

Aufgrund von § 3 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 16. Januar 2004 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3583) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung wird die Mindestzahl der Erzeuger für Erzeugerorganisationen der Kategorie Obst auf zehn herabgesetzt.

§ 2

1Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Festlegung der Mindestanzahl der Erzeuger bei der Anerkennung von nach der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 bereits anerkannten Erzeugerorganisationen vom

21. November 2000 (SächsGVBl. S. 495) außer Kraft.

Dresden, den 2. September 2005 Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich

VO Anerkennung Obst-Erzeugerorganisationen

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 15.09.2005 Seite 1 von 1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aufgabe 2: Nennen Sie Zimmerpflanzen, die sich durch Kopfstecklinge vermehren lassen.. Die Vermehrung von Zimmerpflanzen

hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann für Vorhaben zur Erhaltung der Umwelt ein höherer Prozentsatz festgelegt werden. Erwerb von Ausrüstung, einschließlich

aufgrund der angespannten Gesundheitslage wegen Corona und der damit verbundenen Sicherheitsvorschriften und eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten gab es auch im Be-

2 oder mehr Portionen pro Mahlzeit, mindestens eine Portion täglich als Rohkost.. n

Neben den vertrauten Abladungen aus Griechenland fanden sich nun auch erste Sendungen aus Italien sowie den Niederlanden am Platz, wobei alle Herkünfte für 10,-

(Druckfehler und Irrtümer vorbehalten!) Mit * gekennzeichnete Ware ist hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den ökologischen Landbau..

Öko-Kontrollstelle: DE-ÖKO-001 / Mit * gekennzeichnete Ware ist im Rahmen der Umstellung auf den ökologischen Landbau hergestellt.. Die Legende der IK-Kürzel entnehmen Sie bitte

Bestellungen Tel: +43 (0) 5266 8901-33 / Fax: -22 Druck- und Satzfehler vorbehalten.. office@neurauter-frisch.at | www.neurauter-frisch.at