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G zum Vertrag Freistaat Sachsen – LV der Jüdischen Gemeinden

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Gesetz

zum Vertrag des Freistaates Sachsen

mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vom 8. Juli 1994

Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Zustimmung zum Vertrag

1Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Schlußbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 8. Juli 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident In Vertretung

Heinz Eggert

Der Staatsminister des Innern Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

G zum Vertrag Freistaat Sachsen - LV der Jüdischen Gemeinden

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 30.07.1994 Seite 1 von 1

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