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Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade

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Birgit Greif

Das aktuelle Handbuch der Pfl egegrade

Alle Ansprüche kennen und ausschöpfen Den Gutachtertermin vorbereiten

Checklisten, Beispiele, Übersichten

6., aktualisierte Aufl age

(2)

Dieses E-Book enthält den Inhalt der gleichnamigen Druckausgabe, sodass folgender Zitiervorschlag verwendet werden kann:

Birgit Greif, Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade Walhalla Fachverlag, Regensburg 2021

Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammen- getragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

Bearbeitungsstand: Oktober 2021

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Schnellübersicht

Schnellübersicht

Die Pflegegrade begreifen _________________________________________________________ 7

1

Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürftigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung _____ 9

2

Vom Antrag bis zum Bescheid:

So läuft das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab _________________ 15

3

Die Ermittlung der Pflegegrade _________________________________________________ 29

4

Leistungen der Pflegeversicherung ______________________________________________ 69

5

So sind Sie für den Begutachtungstermin gut vorbereitet __________________________ 91

6

Fallbeispiele ___________________________________________________________________ 107

7

Weiterführende Informationen _________________________________________________ 147

8

Stichwortverzeichnis ___________________________________________________________ 149

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www.WALHALLA.de 7

Die Pflegegrade begreifen

Die Pflegegrade begreifen

Seit 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit zusammen- hängend eine neue Art, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt und in Pflegegrade eingeordnet wird.

Geschaffen wurde dieser sogenannte „Paradigmenwechsel“ durch langjährige pflegewissenschaft- liche Studien, die in die Pflegestärkungsgesetze eingeflossen sind. Diese größte Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung fand zum Jahreswechsel 2016/2017 zunächst seinen Abschluss.

Seither gilt es für alle Beteiligten, die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Obwohl es vor dem Start zahlreiche „Pretests“ gab, mit denen das neue Begutachtungsverfahren in Modellprojekten ausprobiert wurde, gab es zunächst nur wenig Praxiserfahrungen. Der damals für die Reform zuständige Bundesgesundheitsminister Gröhe nannte diese Reform selbst ein „lernendes System“.

Dies bedeutet aber auch, dass Betroffene, Pflegeberater und Angehörige ganz besonders auf- passen müssen, dass diese neuen Regeln auch wirklich eingehalten werden. Dieses Handbuch soll als „Hilfe zur Selbsthilfe“ dazu beitragen.

Ich habe den Inhalt so praktisch wie möglich gehalten: Kurz, knapp und prägnant. Denn aus meiner Berufserfahrung weiß ich, wie schwierig es ist, die Theorie der gesetzlichen Vorgaben mit der prak- tischen Umsetzung zu verknüpfen. Hinzu kommen die Individualität des Einzelnen sowie die ver- schiedensten Krankheitsbilder.

Begleiten Sie mich als unabhängige Pflegesachverständige bei meinen Begutachtungsterminen.

Dabei begegnen wir den von den Pflegekassen beauftragten Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bzw. den ersatzweise beauftragten Gutachtern. Die privaten Krankenversiche- rungen setzen ihren eigenen medizinischen Dienst MEDICPROOF ein.

Erfahren Sie praxisnah, wie die beauftragten Gutachter der Pflegekassen ihre Arbeit verrichten und das Prozedere von Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse bis zum Erhalt eines Pflege- grades vonstattengeht.

Dieser „Pflegekurs“ hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht und im bes- tem Fall welcher. Gleichzeitig erhalten Sie Arbeitshilfen in Form von Übersichten, Checklisten und Mustern, um optimal auf und im entscheidenden Begutachtungstermin vorbereitet zu sein.

Zur Abrundung schildere ich Beispielsfälle aus meiner täglichen Praxis, an denen Sie sich im Hinblick auf den eigenen Pflegeaufwand orientieren können.

In der Vergangenheit war der Weg in eine adäquate Einstufung nicht leicht. Von meinen Kunden kenne ich die teilweise Jahre dauernden Martyrien: Die vielen auszustehenden Kämpfe mit Kran- ken- und Pflegekassen, Ärzten, sonstigen involvierten Institutionen bzw. deren Mitarbeitern, die

nicht zuhören wollen

nicht wirklich sozial eingestellt sind

überlastet sind

Kompetenz mit Arroganz verwechseln

(5)

8 www.WALHALLA.de

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

keine ausreichenden Qualifikationen in den Fachbereichen besitzen, um qualitativ und kunden- orientiert arbeiten zu können

für andere Mens chen kein Einfühlungsvermögen haben

einfach nur desinteressiert und/oder lustlos bei der Arbeit sind

Diese Auseinandersetzungen zehren an der Substanz – eine Substanz, die im Vorfeld oft schon die eigenen Kinder und manchmal schon die Enkel nahezu aufgebraucht haben.

Mein Rat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Je mehr Menschen kämpfen, desto mehr wird sich das Blatt für die Alten, Kranken und Schwachen zum Positiven wenden. Leider wird gerade diesen Menschen oft nicht wirklich geholfen – und das ist meiner Meinung nach kein neues Phänomen, sondern ein von jeher herrschendes Problem. Lassen Sie uns das gemeinsam ändern!

Birgit Greif

Aktualisierungshinweis zur 6. Auflage In diese Auflage eingearbeitet:

die ab 1. Januar 2022 geltenden Erhöhungen von Pflegesachleistungen und der Leistungen für Kurzzeitpflege

die Einführung eines Zuschusses zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil bei vollstationärer Pflege

die aktualisierten pflegefachlichen Konkretisierungen zu den für die Feststellung der Pflege- bedürftigkeit zu bewertenden Modulen

die Umbenennung bzw. Umstrukturierung des MDK in „Medizinischer Dienst“, die bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen wurde

(6)

Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung

Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff _____________________________________________________ 10

Die Regeln zur Begutachtung _______________________________________________________ 11

Pflegeerschwernde Faktoren _______________________________________________________ 11

Bestandsschutzregeln ______________________________________________________________ 13

Verbesserungen für alle ____________________________________________________________ 14

1

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10 www.WALHALLA.de

Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit Bestehen der Pflegeversicherung kritisierte die Pflegewissenschaft den Pflegebedürftigkeits- begriff als zu defizitorientiert und verrichtungsbezogen. Die Minutenzählerei bei den einzelnen Verrichtungen, wurde – zu Recht – als menschenverachtend empfunden, dementielle und psy- chische Erkrankungen viel zu wenig in die Begutachtung bzw. in das Begutachtungsergebnis einbezogen.

Nach elf Jahren, zwei Expertenbeiräten, zwei Modellprojekten, drei Bundesregierungen und klei- neren Vorgänger-Reformen war es dann am 1. Januar 2017 soweit: Ein neuer Pflegebedürftigkeits- begriff fand Einzug in das Recht der Pflegeversicherung.

Seit diesem Zeitpunkt misst sich die Pflegebedürftigkeit ausschließlich am Grad der Beeinträchti- gung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Neben dem körperlich betroffenen Pflegebedürftigen werden mit der Pflegereform auch solche gleichberechtigt im Leistungskatalog der Pflegeversiche- rung berücksichtigt, die kognitive Erkrankungen oder psychische Störungen aufweisen.

Neue Definition Pflegebedürftigkeit

쐍 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

쐍 Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder ge- sundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewäl- tigen können.

쐍 Die Pflegebedürftigkeit muss (unverändert) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate be- stehen.

Maßstab zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit ist also immer die Orientierung am Grad der Selbstständigkeit und Fähigkeiten.

Dreh- und Angelpunkt ist also immer die Frage:

Was kann der Betroffene noch selbst bzw. inwieweit kann der Betroffene noch Aktivitäten in seinem Leben eigenständig und ohne Unterstützung anderer Personen durchführen?

Was diese Fragestellung für Auswirkungen auf die Begutachtung hat, sehen wir dann in Kapi- tel 3, das sich mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beschäftigt.

(8)

Pflegeerschwerde Faktoren

www.WALHALLA.de 11

Die Regeln zur Begutachtung

Die Begutachtung verläuft nicht mehr wie vor der Reform durch Messung des Zeitaufwandes für Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens („Minutenzählerei“), sondern folgt der neuen Definition der Pflegebedürftigkeit und zielt ausschließlich auf das ab, was der Betroffene noch kann.

Grundsatz

Allein maßgeblich für die Begutachtung ist nun die Schwere der Beeinträchtigung der Selbststän- digkeit bzw. der Fähigkeit, bestimmte Dinge selbst zu erledigen.

Zur Einstufung wurde ein neues Begutachtungsinstrument (NBI) entwickelt. Grundlage dieses Instruments sind sechs Lebensbereiche (Module), innerhalb derer der Hilfebedarf festgelegt wird.

Diese Module bzw. die darin gewerteten Kriterien werden dann in diversen Schritten gewichtet und eine Gesamtpunktzahl errechnet. Je nach erreichter Punktzahl erfolgt eine Einstufung in eine der neuen fünf Pflegegrade.

Übersicht: Das hat sich bei der Begutachtung verbessert

쐍 Einschätzung nicht mehr nach Minuten sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit

쐍 Hilfen bei den Alltagsverrichtungen (Pflege und Unterstützung) werden besser berücksichtigt

쐍 Psychosoziale Unterstützung wird erstmals umfassend berücksichtigt und der Bedarf z. B. bei Verwirrt- heit, Depressionen, Strukturierungen des Alltags als pflegegradrelevant erfasst

쐍 Der nächtliche Hilfebedarf wird jetzt mitbetrachtet

쐍 Die Präsenz am Tag wird mitbetrachtet, also ob der Gepflegte für bestimmte Zeit allein gelassen werden kann

쐍 Die Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z.  B. Medikamenten- einnahme, Wundversorgung, Blutzucker-Messungen) wird erstmals in die Pflegegradberechnung mit- einbezogen

쐍 Über die pflegegradrelevanten Bereiche wird auch die Organisation der Hilfen untersucht (Wer kann Hilfe leisten? Reichen Angehörige oder muss professionelle Hilfe dazu geholt werden?)

Pflegeerschwerde Faktoren

Pflegeerschwerende Faktoren, die bereits im „alten“ Recht als pflegestufenerhöhend anerkannt waren, spielen auch bei den Pflegegraden eine Rolle, weil sie die Selbständigkeit in aller Regel schon sehr einschränken.

(9)

12 www.WALHALLA.de

Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung

Erhöhte therapiebedingte Anforderungen und Belastungen ergeben sich aus diesen Diagnosen oder Gegebenheiten:

Pflegeerschwerende Faktoren

쐍 Körpergewicht über 80 kg 쐍 Einsteifung großer Gelenke 쐍 Fehlstellungen der Extremitäten 쐍 hochgradige Spastik

쐍 einschießende unkontrollierte Bewegungen

쐍 eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer Herz-Lungen-Störungen (kardiopulmonaler Dekom- pensation mit Orthopnoe, ausgeprägte zentraler und peripherer Zyanose, periphere Ödeme)

쐍 Atemstörungen

쐍 Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik

쐍 Erforderlichkeit mechanischer Harnlösung oder der digitaler Enddarmentleerung

쐍 Abwehrverhalten, fehlende Kooperation (z. B. bei geistigen Behinderungen oder psychischen Erkran- kungen)

쐍 stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen) 쐍 starke therapieresistente Schmerzen

쐍 pflegebehindernde räumliche Verhältnisse

쐍 zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. fahrbare Lifter)

Praxis-Tipp:

Liegen solche pflegeerschwerenden Faktoren vorliegen, sollten Sie diese unbedingt dem Gut- achter mitteilen. Prüfen Sie unbedingt, ob diese im Pflegegutachten ausreichend berücksichtigt wurden, denn im Regelfall führt das Vorliegen dieser pflegeerschwerenden Faktoren zu einem höheren Pflegegrad.

Dies der „Schnelldurchlauf“ zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Begut- achtungsinstrument. Beides werde ich Ihnen noch ausführlicher in den kommenden Kapiteln erklären.

(10)

Berechnung des Pflegegrades

www.WALHALLA.de 57

Berechnung des Pflegegrades

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in mehreren Berechnungsstufen bezogen auf die sechs Module:

Addierung der Einzelpunktwerte auf Modulebene

Umrechnung der Einzelpunktwerte (entsprechend dem erreichten Punktbereich) in „gewich- tete“ Punktwerte nach folgender Regel:

Modul Gewichtung

Modul 1 Mobilität 10 %

Module 2 + 3 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Probleme

15 %

Modul 4 Selbstversorgung 40 %

Modul 5 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

20 %

Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte 15 %

Aus den zusammengeführten, summierten gewichteten Punktwerten der 6 Module wird der

„Gesamtpunktwert“ errechnet (0 bis 100)

Der Gesamtpunktwert bestimmt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Daraus leitet sich der Pflegegrad ab.

Zu vergeben sind maximal 100 Punkte ( Punkteskalierung) zur Erreichung unterschiedlicher Pflege- grade (PG):

– kein PG

unter 12,5

– PG 1: geringe Beeinträchtigung

12,5 bis unter 27

– PG 2: erhebliche Beeinträchtigung

씮 27 bis unter 47,5

– PG 3: schwere Beeinträchtigung

47,5 bis unter 70

– PG 4: schwerste Beeinträchtigung

70 bis unter 90 – PG 5: schwerste Beeinträchtigung

mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100

Bei der Vergabe von 90 bis 100 Punkten (= Pflegegrad 5) stellen sich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Diese besondere Bedarfskonstellation liegt vor, wenn unabhängig vom Schwellenwert von 90 Punkten ein spezifischer, außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit beson- deren Anforderungen an die pflegerische Versorgung ausgewiesen wird.

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Die Ermittlung des Pflegegrades

58 www.WALHALLA.de

Die Anlagen 1 und 2 zu § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument) geben die Regeln zur Berechnung des Pflegegrades vor

Anlage 1 (zu § 15)

Einzelpunkte der Module 1 bis 6;

Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul

Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität

Das Modul umfasst fünf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nach- stehenden Einzelpunkten gewertet werden:

Ziffer Kriterien selb-

ständig

über- wiegend

selb- ständig

über- wiegend unselbst-

ständig

unselbst- ständig

1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3

1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3

1.3 Umsetzen 0 1 2 3

1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohn- bereichs

0 1 2 3

1.5 Treppensteigen 0 1 2 3

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

Das Modul umfasst elf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nach- stehenden Einzelpunkten gewertet werden:

Ziffer Kriterien Fähigkeit

vor- handen/

unbeein- trächtigt

Fähigkeit größten- teils vor- handen

Fähigkeit in geringem Maße vor- handen

Fähigkeit nicht

vor- handen

2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

0 1 2 3

2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3

2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3

2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen

0 1 2 3

(12)

www.WALHALLA.de 149

Stichwortverzeichnis

Behinderte Menschen 82

Beratung in der eigenen Häuslichkeit 71 Beratungsanspruch 16

Beratungseinsatz 71 Beratungsgutschein 17

Berechnung des Pflegegrades 57 Bescheiderteilung 27

Beschimpfungen 43 Besitzstandsschutz 14 Bestandsschutz 14, 82 Bestandsschutzregeln 13 Beteiligen an einem Gespräch 40 Betreuer 18

Betreuungsangebote im Heim 83 Betreuungsgruppen 84

Bevollmächtigter 18, 86 Beweismittel 95

Bewertungssystematik 67 Blickkontakt 56

Blutzucker-Messungen 11 Briefkontakte 56

D

armentleerung 49 Dauerkatheter 50 Demenz 14 Depressionen 11

Depressive Stimmungslage 44 Desorientierte Personen 42 Diagnosen 92

Distanzloses Verhalten 45 Doppelter Stufensprung 13 Durst 39

Duschen 46

E

ilfälle 26

Eingießen von Getränken 48 Eingreifbereitschaft 48 Einmalkatheterisierung 50, 52 Einreibungen 52

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 82 Einschlafschwierigkeiten 42

Einstufung 11 Einwilligungen 20 Einzelpunkte 58 Einzelpunktwerte 57 Einzelschulungen 86

Elementare Bedürfnisse mitteilen 39 E-Mail-Kontakte 56

Entbindung von der Schweigepflicht 20 Entlassungsberichte 93

Entlastungsmöglichkeiten 17

Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 13 Erinnern 56

Erinnern an wesentliche Ereignisse 36

Stichwortverzeichnis

A

bsaugen 52

Abtretungserklärung 84

Abwehr pflegerischer Maßnahmen 43 Abwehr von Unterstützung 43 Aggressives Verhalten 43 Aktivierung 83

Aktivität im Alltagsleben 52 Alltag

Gestaltung 52 Versorgung 30 Alltagsbegleitung 84

Alltagshandlungen steuern 37 Alltagsleben entscheiden 37 Ambulante Pflegedienste 72

Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) 83

Ängste 44, 55

Ankündigungsschreiben 22 Anleitung 32

Anschubfinanzierung 85 Ansprache 56

Antragseingang 17 Antragstellung 17 Antriebslosigkeit 44 Antriebsminderung 32

An- und Auskleiden des Oberkörpers 47 An- und Auskleiden des Unterkörpers 47 Anwesenheit aus Sicherheitsgründen 32 Arbeitslosenversicherung 86

Arztbesuche 30, 52, 113 Ärztliche Anordnung 51 Ärztliche Unterlagen 21, 92 Atteste 92

Aufforderung 31 Aufklärungspflicht 16 Aufwendungsersatz 73 Ausbildungsumlage 81 Auskunftspflicht 16

Außergewöhnlich hoher Hilfebedarf 57 Ausziehen 47

Autoaggressives Verhalten 42

B

aden 46 Badumbau 78

Barrierefreie Gestaltung 27 Bedrohung 43

Befunderhebung 25 Begutachtung

Grundsatz 11

Begutachtungsinstrument 11 Begutachtungstermin 22

Protokoll 95, 99 Vorbereitung 91 Behandlungsunterlagen 93

8

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Stichwortverzeichnis

150 www.WALHALLA.de

Hotelkosten 81 Hunger 39

I

nformationanspruch 16 Informationen verstehen 38 Injektionen 52

Inkontinenzmaterial 49 Inkontinenzsysteme 50 Interaktion mit Personen 56 Investitionskosten 81

K

ämmen 46 Klagen 43

Knöpfe schließen 47

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 30, 35, 58, 110 Kombinationsleistung 72

Kommunikationsfähigkeit 53 Kommunikationshilfen 56 Kompressionsstrümpfe 47 Kontakt aufnehmen 56 Kontaktpflege 56 Kopfkontrolle 33

Körperbezogene Pflegemaßnahmen 72 Körperpflege 30, 46

Kosten für Unterkunft und Verpflegung 81 Kotschmieren 45

Krankenhausaufenthalte 92 Krankenhausberichte 92 Krankheitsbild 92

Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen 30, 51, 62

Kriterien 11, 30, 32 Kurzzeitpflege 17, 79

L

angzeitgedächtnis 37 Lebensalltag 37

Lebensbereiche (Module) 11, 30 Leistungen der Pflegeversicherung 69

M

angelfällen 82

Medikamente 11, 21, 25, 30 Medikamentenpläne 93 Medikation 52, 113 Medikationsplan 93

Medizinische Einrichtungen 52 Medizinische Unterlagen 92 Mimik 56

Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 39 Mitwirkungspflichten 21

Mobilität 30, 32, 58, 110 Module 30, 32

Motivation 32

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung 48

N

ächtlicher Hilfebedarf 11 Nächtliche Unruhe 42 Nachtpflege 17 Ernährung parenteral 51

Ersatzpflege 73 Ersatzpflegeperson 73 Erstgutachter 27 Essen 30, 48

F

acharztberichte 92 Fahrtkosten 73

Familienmitglieder erkennen 35 Familienpflegezeit 26

Fluchen 43

Fortbewegen innerhalb der Wohnung 30, 34 Frieren 39

Frist

Antragsbearbeitung 25 Beratungstermin 17 Funktionstests 25

G

eburtstag wissen 55 Gefahren erkennen 39 Gehstrecke 34

Gemeinschaftlich beauftragte Person 85 Gesamtpunktwert 57

Gesetzliche Betreuung 20 Gesetzlicher Betreuer 86 Gesprächsbeteiligung 40

Gestaltung des Alltagslebens 30, 52, 66, 114

Gestik 56

Gesundheitszustand 92 Gewichtung 57

Gewichtung der Punkte 67 Grundbedürfnisse 40 Gutachter

Besuch zur Begutachtung 24 Pflegegradempfehlung 25 Qualifikation 23

H

aare waschen 46

Halten einer stabilen Sitzposition 33 Handreichungen 31

Harninkontinenz 50 Haushaltsführung 83

Haushaltsnahe Dienstleistungen 84 Häusliche Pflegehilfe 72

Häusliche Umgebung 71 Heimplatz

Eigenleistung 81 Kosten 81 Helferkreise 84

Hilfe bei der Entscheidungsfindung 31 Hilfen bei der Haushaltsführung 72 Hilfe zur Pflege 82

Hilfsmittel 14, 74, 93 Hilfsmittelversorgung 25 Höherstufung 17, 19, 81 Hospiz 26

(14)

Stichwortverzeichnis

www.WALHALLA.de 151

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 72 Pflegesachleistung 20, 72

Pflegestärkungsgesetze 14 Pflegestufen

Überleitung 13 Pflegestützpunkte 16, 17 Pflegetagebuch 94 Pflegeversicherung

Leistungen 70 Pflegezeit 17, 26

Physisch aggressives Verhalten 43 Planungen 55

Positionswechsel im Bett 33 Prothesenreinigung 46 Protokoll Begutachtung 95, 99 Psychische Erkrankungen 32 Psychische Problemlagen 55 Punkteskalierung 57

R

asieren 46 Rastlosigkeit 42

Räumliche Umgebung kennen 36 Rehabilitationsempfehlung 16 Rentenversicherung 86

Reorganisation der Wohnung 76 Richten von Gegenständen 31 Risiken erkennen 39

Routineabläufe 53 Routinetagesablauf 53 Ruhen und Schlafen 53 Ruhephasen 53 Rumpfkontrolle 33

S

achverhalte verstehen 38 Sauerstoffgabe 52 Schimpfen 43

Schlaf-Wach-Rhythmus 54 Schmerzen 39

Schnürsenkel binden 47 Schulungen 86

Schweigepflichtentbindung 20 Schwerbehindertenausweis 93 Selbstgespräch 40

Selbstschädigendes Verhalten 42 Selbstständigkeit 31

Selbstversorgung 30, 45, 60, 112 Sexuelle Annäherungsversuche 45 Sich beschäftigen 54

Sitzposition halten 33 Sondenernährung 51 Sozialamt 82

Sozialdienst im Krankenhaus 80 Soziale Kontakte 30, 52, 66, 114 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 45 Sozialstation 72

Ständige Anleitung 32

Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle 32 Nahe Angehörige 73

Nahrung 48

Nesteln an der Kleidung 45 Nonverbale Kommunikation 40 Nonverbale Kontaktversuche 56

Ö

rtliche Orientierung 36

P

alliative Versorgung 26 Parenterale Ernährung 61 Partielle Beaufsichtigung 31 Pauschalbeträge

vollstationäre Pflege 81 Personen wiedererkennen 35 Pflegebedarf 20

Pflegebedürftigkeitsbegriff 10 Pflegeberatung 16, 71

Frist 17 Pflegebett 74 Pflegedienst

Abtretungserklärung 84 Pflegedienste 72

Pflegedienst, Wohngruppen 85 Pflegedokumentation 93 Pflegeerschwerende Faktoren 12 Pflegegeld 20, 71, 72

Pflegegrad

Berechnung 57 Feststellung 29 Pflegegrad 1 70

Leistungen 70 Pflegegrad 2

Leistungen 87 Pflegegrad 3

Leistungen 88 Pflegegrad 4

Leistungen 89 Pflegegrad 5

Leistungen 90 Pflegegrade 11

Leistungen 70 Pflegegradermittlung 29 Pflegegutachten 27

Übersendung 25 Pflegeheime 81 Pflegehilfsmittel 74 Pflegekasse

Antragsentscheidung 25 Auskunftspflicht 16 Pflegekurse 17

Pflegekurse für Angehörige 85 Pflegepersonen 17, 24, 26

Ausfall 73

Eingreifbereitschaft 48 Entlastung 79, 83 Honorierung 71 soziale Sicherung 86

(15)

Stichwortverzeichnis

152 www.WALHALLA.de

V

erbale Aggression 43 Verbandswechsel 30, 52 Verdienstausfall 73

Verhaltensauffälligkeiten 42

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 30, 41, 59, 111

Verhinderungspflege 73, 86 Verschlimmerungsantrag 19 Verschlucken 48

Versorgungssituation 25

Verstehen von Aufforderungen 40 Verweigerung der Nahrungsaufnahme 43 Verwirrtheit 11

Vollstationäre Pflege 80 Vorbereitungshandlungen 94 Vorpflegezeit 73

Vorsorgevollmacht 18

W

achkoma 54 Wahnvorstellungen 44 Waschen des Intimbereichs 46

Waschen des vorderen Oberkörpers 45 Weiterversorgung 26

Widerspruch 27

Wiederholen von Sätzen 43 Wochentag wissen 36 Wohngruppen

Anschubfinanzierung 85 pauschaler Zuschlag 84 Wohngruppenzuschlag 17, 85 Wohnsituation 24

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 24, 75 Wohnungsumbau 76

Wundversorgung 11, 52

Z

ahnpflege 46

Zeitabläufe einschätzen 55 Zeitliche Orientierung 36, 53 Zerstören von Dingen 43

Zerteilen von Nahrung in mundgerechte Stücke 48

Zielloses Umhergehen 42 Zukunftsplanungen 55

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 74 Zusätzliche Betreuung 83

Zuschuss für Wohnungsumbau 75 Zweitgutachten 27

Ständige Motivation 32 Ständiges Wiederholen 45

Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 37 Stolperquellen 76

Stoma 50, 52 Stomasysteme 50 Stufensprung 13 Stuhlinkontinenz 50 Sturzgefahr 32

T

ablettengabe 51 Tagesablauf 53

Tagesabschnitte wissen 36 Tagesbetreuung 84 Tagesform 23 Tagespflege 17

Tag-Nacht-Rhythmus 53 Technische Hilfsmittel 74

Teilstationäre Pflege (Tagespflege, Nachtpflege) 79 Telefonkontakte 56

Terminankündigung 22

Therapeutische Einrichtungen 52 Therapiemaßnahmen 52 Toilettenbenutzung 49 Toilettenstuhl 49

Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 37 Treppenlift 75

Treppensteigen 35 Trinken 30, 49 Türschwellen 76

Ü

berleitung

Pflegestufen 13

Übernahme von Teilhandlungen 31, 32 Überwiegend selbstständig 31

Überwiegend unselbstständig 32 Umgestaltung der Wohnung 78 Umherirren 42

Umsetzen 34

Umzug in ein Heim 82 Unfallversicherung 86 Unruhephasen 42 Unselbstständig 32 Untersuchung 21 Urinflasche 49

Urinieren in die Wohnung 45 Urostoma 50

Referenzen

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