Birgit Greif
Das aktuelle Handbuch der Pfl egegrade
Alle Ansprüche kennen und ausschöpfen Den Gutachtertermin vorbereiten
Checklisten, Beispiele, Übersichten
6., aktualisierte Aufl age
Dieses E-Book enthält den Inhalt der gleichnamigen Druckausgabe, sodass folgender Zitiervorschlag verwendet werden kann:
Birgit Greif, Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade Walhalla Fachverlag, Regensburg 2021
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammen- getragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.
Bearbeitungsstand: Oktober 2021
WALHALLA Digital:
Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand!
Auf www.WALHALLA.de finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein!
Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nur erlaubt, wenn eine gesonderte Lizenzvereinbarung vorliegt.
Sollten Sie an einer Campus- oder Mehrplatzlizenz interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-E-Book-Service unter 0941 5684-0 oder walhalla@walhalla.de. Weitere Informationen finden Sie unter www.walhalla.de/b2b.
© Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in
irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Bestellnummer: 7599600
Schnellübersicht
Schnellübersicht
Die Pflegegrade begreifen _________________________________________________________ 7
1
Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürftigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung _____ 92
Vom Antrag bis zum Bescheid:So läuft das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab _________________ 15
3
Die Ermittlung der Pflegegrade _________________________________________________ 294
Leistungen der Pflegeversicherung ______________________________________________ 695
So sind Sie für den Begutachtungstermin gut vorbereitet __________________________ 916
Fallbeispiele ___________________________________________________________________ 1077
Weiterführende Informationen _________________________________________________ 1478
Stichwortverzeichnis ___________________________________________________________ 149www.WALHALLA.de 7
Die Pflegegrade begreifen
Die Pflegegrade begreifen
Seit 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit zusammen- hängend eine neue Art, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt und in Pflegegrade eingeordnet wird.
Geschaffen wurde dieser sogenannte „Paradigmenwechsel“ durch langjährige pflegewissenschaft- liche Studien, die in die Pflegestärkungsgesetze eingeflossen sind. Diese größte Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung fand zum Jahreswechsel 2016/2017 zunächst seinen Abschluss.
Seither gilt es für alle Beteiligten, die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Obwohl es vor dem Start zahlreiche „Pretests“ gab, mit denen das neue Begutachtungsverfahren in Modellprojekten ausprobiert wurde, gab es zunächst nur wenig Praxiserfahrungen. Der damals für die Reform zuständige Bundesgesundheitsminister Gröhe nannte diese Reform selbst ein „lernendes System“.
Dies bedeutet aber auch, dass Betroffene, Pflegeberater und Angehörige ganz besonders auf- passen müssen, dass diese neuen Regeln auch wirklich eingehalten werden. Dieses Handbuch soll als „Hilfe zur Selbsthilfe“ dazu beitragen.
Ich habe den Inhalt so praktisch wie möglich gehalten: Kurz, knapp und prägnant. Denn aus meiner Berufserfahrung weiß ich, wie schwierig es ist, die Theorie der gesetzlichen Vorgaben mit der prak- tischen Umsetzung zu verknüpfen. Hinzu kommen die Individualität des Einzelnen sowie die ver- schiedensten Krankheitsbilder.
Begleiten Sie mich als unabhängige Pflegesachverständige bei meinen Begutachtungsterminen.
Dabei begegnen wir den von den Pflegekassen beauftragten Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bzw. den ersatzweise beauftragten Gutachtern. Die privaten Krankenversiche- rungen setzen ihren eigenen medizinischen Dienst MEDICPROOF ein.
Erfahren Sie praxisnah, wie die beauftragten Gutachter der Pflegekassen ihre Arbeit verrichten und das Prozedere von Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse bis zum Erhalt eines Pflege- grades vonstattengeht.
Dieser „Pflegekurs“ hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht und im bes- tem Fall welcher. Gleichzeitig erhalten Sie Arbeitshilfen in Form von Übersichten, Checklisten und Mustern, um optimal auf und im entscheidenden Begutachtungstermin vorbereitet zu sein.
Zur Abrundung schildere ich Beispielsfälle aus meiner täglichen Praxis, an denen Sie sich im Hinblick auf den eigenen Pflegeaufwand orientieren können.
In der Vergangenheit war der Weg in eine adäquate Einstufung nicht leicht. Von meinen Kunden kenne ich die teilweise Jahre dauernden Martyrien: Die vielen auszustehenden Kämpfe mit Kran- ken- und Pflegekassen, Ärzten, sonstigen involvierten Institutionen bzw. deren Mitarbeitern, die
쐍
nicht zuhören wollen쐍
nicht wirklich sozial eingestellt sind쐍
überlastet sind쐍
Kompetenz mit Arroganz verwechseln8 www.WALHALLA.de
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
쐍
keine ausreichenden Qualifikationen in den Fachbereichen besitzen, um qualitativ und kunden- orientiert arbeiten zu können쐍
für andere Mens chen kein Einfühlungsvermögen haben쐍
einfach nur desinteressiert und/oder lustlos bei der Arbeit sindDiese Auseinandersetzungen zehren an der Substanz – eine Substanz, die im Vorfeld oft schon die eigenen Kinder und manchmal schon die Enkel nahezu aufgebraucht haben.
Mein Rat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Je mehr Menschen kämpfen, desto mehr wird sich das Blatt für die Alten, Kranken und Schwachen zum Positiven wenden. Leider wird gerade diesen Menschen oft nicht wirklich geholfen – und das ist meiner Meinung nach kein neues Phänomen, sondern ein von jeher herrschendes Problem. Lassen Sie uns das gemeinsam ändern!
Birgit Greif
Aktualisierungshinweis zur 6. Auflage In diese Auflage eingearbeitet:
쐍
die ab 1. Januar 2022 geltenden Erhöhungen von Pflegesachleistungen und der Leistungen für Kurzzeitpflege쐍
die Einführung eines Zuschusses zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil bei vollstationärer Pflege쐍
die aktualisierten pflegefachlichen Konkretisierungen zu den für die Feststellung der Pflege- bedürftigkeit zu bewertenden Modulen쐍
die Umbenennung bzw. Umstrukturierung des MDK in „Medizinischer Dienst“, die bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen wurdePflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung
Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff _____________________________________________________ 10
Die Regeln zur Begutachtung _______________________________________________________ 11
Pflegeerschwernde Faktoren _______________________________________________________ 11
Bestandsschutzregeln ______________________________________________________________ 13
Verbesserungen für alle ____________________________________________________________ 14
1
10 www.WALHALLA.de
Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff
Seit Bestehen der Pflegeversicherung kritisierte die Pflegewissenschaft den Pflegebedürftigkeits- begriff als zu defizitorientiert und verrichtungsbezogen. Die Minutenzählerei bei den einzelnen Verrichtungen, wurde – zu Recht – als menschenverachtend empfunden, dementielle und psy- chische Erkrankungen viel zu wenig in die Begutachtung bzw. in das Begutachtungsergebnis einbezogen.
Nach elf Jahren, zwei Expertenbeiräten, zwei Modellprojekten, drei Bundesregierungen und klei- neren Vorgänger-Reformen war es dann am 1. Januar 2017 soweit: Ein neuer Pflegebedürftigkeits- begriff fand Einzug in das Recht der Pflegeversicherung.
Seit diesem Zeitpunkt misst sich die Pflegebedürftigkeit ausschließlich am Grad der Beeinträchti- gung von Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Neben dem körperlich betroffenen Pflegebedürftigen werden mit der Pflegereform auch solche gleichberechtigt im Leistungskatalog der Pflegeversiche- rung berücksichtigt, die kognitive Erkrankungen oder psychische Störungen aufweisen.
Neue Definition Pflegebedürftigkeit
쐍 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
쐍 Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder ge- sundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewäl- tigen können.
쐍 Die Pflegebedürftigkeit muss (unverändert) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate be- stehen.
Maßstab zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit ist also immer die Orientierung am Grad der Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
Dreh- und Angelpunkt ist also immer die Frage:
Was kann der Betroffene noch selbst bzw. inwieweit kann der Betroffene noch Aktivitäten in seinem Leben eigenständig und ohne Unterstützung anderer Personen durchführen?
Was diese Fragestellung für Auswirkungen auf die Begutachtung hat, sehen wir dann in Kapi- tel 3, das sich mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beschäftigt.
Pflegeerschwerde Faktoren
www.WALHALLA.de 11
Die Regeln zur Begutachtung
Die Begutachtung verläuft nicht mehr wie vor der Reform durch Messung des Zeitaufwandes für Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens („Minutenzählerei“), sondern folgt der neuen Definition der Pflegebedürftigkeit und zielt ausschließlich auf das ab, was der Betroffene noch kann.
Grundsatz
Allein maßgeblich für die Begutachtung ist nun die Schwere der Beeinträchtigung der Selbststän- digkeit bzw. der Fähigkeit, bestimmte Dinge selbst zu erledigen.
Zur Einstufung wurde ein neues Begutachtungsinstrument (NBI) entwickelt. Grundlage dieses Instruments sind sechs Lebensbereiche (Module), innerhalb derer der Hilfebedarf festgelegt wird.
Diese Module bzw. die darin gewerteten Kriterien werden dann in diversen Schritten gewichtet und eine Gesamtpunktzahl errechnet. Je nach erreichter Punktzahl erfolgt eine Einstufung in eine der neuen fünf Pflegegrade.
Übersicht: Das hat sich bei der Begutachtung verbessert
쐍 Einschätzung nicht mehr nach Minuten sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit
쐍 Hilfen bei den Alltagsverrichtungen (Pflege und Unterstützung) werden besser berücksichtigt
쐍 Psychosoziale Unterstützung wird erstmals umfassend berücksichtigt und der Bedarf z. B. bei Verwirrt- heit, Depressionen, Strukturierungen des Alltags als pflegegradrelevant erfasst
쐍 Der nächtliche Hilfebedarf wird jetzt mitbetrachtet
쐍 Die Präsenz am Tag wird mitbetrachtet, also ob der Gepflegte für bestimmte Zeit allein gelassen werden kann
쐍 Die Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. Medikamenten- einnahme, Wundversorgung, Blutzucker-Messungen) wird erstmals in die Pflegegradberechnung mit- einbezogen
쐍 Über die pflegegradrelevanten Bereiche wird auch die Organisation der Hilfen untersucht (Wer kann Hilfe leisten? Reichen Angehörige oder muss professionelle Hilfe dazu geholt werden?)
Pflegeerschwerde Faktoren
Pflegeerschwerende Faktoren, die bereits im „alten“ Recht als pflegestufenerhöhend anerkannt waren, spielen auch bei den Pflegegraden eine Rolle, weil sie die Selbständigkeit in aller Regel schon sehr einschränken.
12 www.WALHALLA.de
Gesetzliche Vorgaben: Pflegebedürfigkeitsbegriff und Regeln zur Begutachtung
Erhöhte therapiebedingte Anforderungen und Belastungen ergeben sich aus diesen Diagnosen oder Gegebenheiten:
Pflegeerschwerende Faktoren
쐍 Körpergewicht über 80 kg 쐍 Einsteifung großer Gelenke 쐍 Fehlstellungen der Extremitäten 쐍 hochgradige Spastik
쐍 einschießende unkontrollierte Bewegungen
쐍 eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer Herz-Lungen-Störungen (kardiopulmonaler Dekom- pensation mit Orthopnoe, ausgeprägte zentraler und peripherer Zyanose, periphere Ödeme)
쐍 Atemstörungen
쐍 Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik
쐍 Erforderlichkeit mechanischer Harnlösung oder der digitaler Enddarmentleerung
쐍 Abwehrverhalten, fehlende Kooperation (z. B. bei geistigen Behinderungen oder psychischen Erkran- kungen)
쐍 stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen) 쐍 starke therapieresistente Schmerzen
쐍 pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
쐍 zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. fahrbare Lifter)
Praxis-Tipp:
Liegen solche pflegeerschwerenden Faktoren vorliegen, sollten Sie diese unbedingt dem Gut- achter mitteilen. Prüfen Sie unbedingt, ob diese im Pflegegutachten ausreichend berücksichtigt wurden, denn im Regelfall führt das Vorliegen dieser pflegeerschwerenden Faktoren zu einem höheren Pflegegrad.
Dies der „Schnelldurchlauf“ zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Begut- achtungsinstrument. Beides werde ich Ihnen noch ausführlicher in den kommenden Kapiteln erklären.
Berechnung des Pflegegrades
www.WALHALLA.de 57
Berechnung des Pflegegrades
Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in mehreren Berechnungsstufen bezogen auf die sechs Module:
쐍
Addierung der Einzelpunktwerte auf Modulebene쐍
Umrechnung der Einzelpunktwerte (entsprechend dem erreichten Punktbereich) in „gewich- tete“ Punktwerte nach folgender Regel:Modul Gewichtung
Modul 1 Mobilität 10 %
Module 2 + 3 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Probleme
15 %
Modul 4 Selbstversorgung 40 %
Modul 5 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 %
Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte 15 %
쐍
Aus den zusammengeführten, summierten gewichteten Punktwerten der 6 Module wird der„Gesamtpunktwert“ errechnet (0 bis 100)
쐍
Der Gesamtpunktwert bestimmt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Daraus leitet sich der Pflegegrad ab.Zu vergeben sind maximal 100 Punkte ( Punkteskalierung) zur Erreichung unterschiedlicher Pflege- grade (PG):
– kein PG
씮
unter 12,5– PG 1: geringe Beeinträchtigung
씮
12,5 bis unter 27– PG 2: erhebliche Beeinträchtigung
씮 27 bis unter 47,5
– PG 3: schwere Beeinträchtigung
씮
47,5 bis unter 70– PG 4: schwerste Beeinträchtigung
씮
70 bis unter 90 – PG 5: schwerste Beeinträchtigungmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
씮
90 bis 100Bei der Vergabe von 90 bis 100 Punkten (= Pflegegrad 5) stellen sich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Diese besondere Bedarfskonstellation liegt vor, wenn unabhängig vom Schwellenwert von 90 Punkten ein spezifischer, außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit beson- deren Anforderungen an die pflegerische Versorgung ausgewiesen wird.
Die Ermittlung des Pflegegrades
58 www.WALHALLA.de
Die Anlagen 1 und 2 zu § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument) geben die Regeln zur Berechnung des Pflegegrades vor
Anlage 1 (zu § 15)
Einzelpunkte der Module 1 bis 6;
Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul
Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität
Das Modul umfasst fünf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nach- stehenden Einzelpunkten gewertet werden:
Ziffer Kriterien selb-
ständig
über- wiegend
selb- ständig
über- wiegend unselbst-
ständig
unselbst- ständig
1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3
1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3
1.3 Umsetzen 0 1 2 3
1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohn- bereichs
0 1 2 3
1.5 Treppensteigen 0 1 2 3
Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
Das Modul umfasst elf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nach- stehenden Einzelpunkten gewertet werden:
Ziffer Kriterien Fähigkeit
vor- handen/
unbeein- trächtigt
Fähigkeit größten- teils vor- handen
Fähigkeit in geringem Maße vor- handen
Fähigkeit nicht
vor- handen
2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
0 1 2 3
2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3
2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3
2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
0 1 2 3
www.WALHALLA.de 149
Stichwortverzeichnis
Behinderte Menschen 82
Beratung in der eigenen Häuslichkeit 71 Beratungsanspruch 16
Beratungseinsatz 71 Beratungsgutschein 17
Berechnung des Pflegegrades 57 Bescheiderteilung 27
Beschimpfungen 43 Besitzstandsschutz 14 Bestandsschutz 14, 82 Bestandsschutzregeln 13 Beteiligen an einem Gespräch 40 Betreuer 18
Betreuungsangebote im Heim 83 Betreuungsgruppen 84
Bevollmächtigter 18, 86 Beweismittel 95
Bewertungssystematik 67 Blickkontakt 56
Blutzucker-Messungen 11 Briefkontakte 56
D
armentleerung 49 Dauerkatheter 50 Demenz 14 Depressionen 11Depressive Stimmungslage 44 Desorientierte Personen 42 Diagnosen 92
Distanzloses Verhalten 45 Doppelter Stufensprung 13 Durst 39
Duschen 46
E
ilfälle 26Eingießen von Getränken 48 Eingreifbereitschaft 48 Einmalkatheterisierung 50, 52 Einreibungen 52
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 82 Einschlafschwierigkeiten 42
Einstufung 11 Einwilligungen 20 Einzelpunkte 58 Einzelpunktwerte 57 Einzelschulungen 86
Elementare Bedürfnisse mitteilen 39 E-Mail-Kontakte 56
Entbindung von der Schweigepflicht 20 Entlassungsberichte 93
Entlastungsmöglichkeiten 17
Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 13 Erinnern 56
Erinnern an wesentliche Ereignisse 36
Stichwortverzeichnis
A
bsaugen 52Abtretungserklärung 84
Abwehr pflegerischer Maßnahmen 43 Abwehr von Unterstützung 43 Aggressives Verhalten 43 Aktivierung 83
Aktivität im Alltagsleben 52 Alltag
– Gestaltung 52 – Versorgung 30 Alltagsbegleitung 84
Alltagshandlungen steuern 37 Alltagsleben entscheiden 37 Ambulante Pflegedienste 72
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) 83
Ängste 44, 55
Ankündigungsschreiben 22 Anleitung 32
Anschubfinanzierung 85 Ansprache 56
Antragseingang 17 Antragstellung 17 Antriebslosigkeit 44 Antriebsminderung 32
An- und Auskleiden des Oberkörpers 47 An- und Auskleiden des Unterkörpers 47 Anwesenheit aus Sicherheitsgründen 32 Arbeitslosenversicherung 86
Arztbesuche 30, 52, 113 Ärztliche Anordnung 51 Ärztliche Unterlagen 21, 92 Atteste 92
Aufforderung 31 Aufklärungspflicht 16 Aufwendungsersatz 73 Ausbildungsumlage 81 Auskunftspflicht 16
Außergewöhnlich hoher Hilfebedarf 57 Ausziehen 47
Autoaggressives Verhalten 42
B
aden 46 Badumbau 78Barrierefreie Gestaltung 27 Bedrohung 43
Befunderhebung 25 Begutachtung
– Grundsatz 11
Begutachtungsinstrument 11 Begutachtungstermin 22
– Protokoll 95, 99 – Vorbereitung 91 Behandlungsunterlagen 93
8
Stichwortverzeichnis
150 www.WALHALLA.de
Hotelkosten 81 Hunger 39
I
nformationanspruch 16 Informationen verstehen 38 Injektionen 52Inkontinenzmaterial 49 Inkontinenzsysteme 50 Interaktion mit Personen 56 Investitionskosten 81
K
ämmen 46 Klagen 43Knöpfe schließen 47
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 30, 35, 58, 110 Kombinationsleistung 72
Kommunikationsfähigkeit 53 Kommunikationshilfen 56 Kompressionsstrümpfe 47 Kontakt aufnehmen 56 Kontaktpflege 56 Kopfkontrolle 33
Körperbezogene Pflegemaßnahmen 72 Körperpflege 30, 46
Kosten für Unterkunft und Verpflegung 81 Kotschmieren 45
Krankenhausaufenthalte 92 Krankenhausberichte 92 Krankheitsbild 92
Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen 30, 51, 62
Kriterien 11, 30, 32 Kurzzeitpflege 17, 79
L
angzeitgedächtnis 37 Lebensalltag 37Lebensbereiche (Module) 11, 30 Leistungen der Pflegeversicherung 69
M
angelfällen 82Medikamente 11, 21, 25, 30 Medikamentenpläne 93 Medikation 52, 113 Medikationsplan 93
Medizinische Einrichtungen 52 Medizinische Unterlagen 92 Mimik 56
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 39 Mitwirkungspflichten 21
Mobilität 30, 32, 58, 110 Module 30, 32
Motivation 32
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung 48
N
ächtlicher Hilfebedarf 11 Nächtliche Unruhe 42 Nachtpflege 17 Ernährung parenteral 51Ersatzpflege 73 Ersatzpflegeperson 73 Erstgutachter 27 Essen 30, 48
F
acharztberichte 92 Fahrtkosten 73Familienmitglieder erkennen 35 Familienpflegezeit 26
Fluchen 43
Fortbewegen innerhalb der Wohnung 30, 34 Frieren 39
Frist
– Antragsbearbeitung 25 – Beratungstermin 17 Funktionstests 25
G
eburtstag wissen 55 Gefahren erkennen 39 Gehstrecke 34Gemeinschaftlich beauftragte Person 85 Gesamtpunktwert 57
Gesetzliche Betreuung 20 Gesetzlicher Betreuer 86 Gesprächsbeteiligung 40
Gestaltung des Alltagslebens 30, 52, 66, 114
Gestik 56
Gesundheitszustand 92 Gewichtung 57
Gewichtung der Punkte 67 Grundbedürfnisse 40 Gutachter
– Besuch zur Begutachtung 24 – Pflegegradempfehlung 25 – Qualifikation 23
H
aare waschen 46Halten einer stabilen Sitzposition 33 Handreichungen 31
Harninkontinenz 50 Haushaltsführung 83
Haushaltsnahe Dienstleistungen 84 Häusliche Pflegehilfe 72
Häusliche Umgebung 71 Heimplatz
– Eigenleistung 81 – Kosten 81 Helferkreise 84
Hilfe bei der Entscheidungsfindung 31 Hilfen bei der Haushaltsführung 72 Hilfe zur Pflege 82
Hilfsmittel 14, 74, 93 Hilfsmittelversorgung 25 Höherstufung 17, 19, 81 Hospiz 26
Stichwortverzeichnis
www.WALHALLA.de 151
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 72 Pflegesachleistung 20, 72
Pflegestärkungsgesetze 14 Pflegestufen
– Überleitung 13 Pflegestützpunkte 16, 17 Pflegetagebuch 94 Pflegeversicherung
– Leistungen 70 Pflegezeit 17, 26
Physisch aggressives Verhalten 43 Planungen 55
Positionswechsel im Bett 33 Prothesenreinigung 46 Protokoll Begutachtung 95, 99 Psychische Erkrankungen 32 Psychische Problemlagen 55 Punkteskalierung 57
R
asieren 46 Rastlosigkeit 42Räumliche Umgebung kennen 36 Rehabilitationsempfehlung 16 Rentenversicherung 86
Reorganisation der Wohnung 76 Richten von Gegenständen 31 Risiken erkennen 39
Routineabläufe 53 Routinetagesablauf 53 Ruhen und Schlafen 53 Ruhephasen 53 Rumpfkontrolle 33
S
achverhalte verstehen 38 Sauerstoffgabe 52 Schimpfen 43Schlaf-Wach-Rhythmus 54 Schmerzen 39
Schnürsenkel binden 47 Schulungen 86
Schweigepflichtentbindung 20 Schwerbehindertenausweis 93 Selbstgespräch 40
Selbstschädigendes Verhalten 42 Selbstständigkeit 31
Selbstversorgung 30, 45, 60, 112 Sexuelle Annäherungsversuche 45 Sich beschäftigen 54
Sitzposition halten 33 Sondenernährung 51 Sozialamt 82
Sozialdienst im Krankenhaus 80 Soziale Kontakte 30, 52, 66, 114 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 45 Sozialstation 72
Ständige Anleitung 32
Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle 32 Nahe Angehörige 73
Nahrung 48
Nesteln an der Kleidung 45 Nonverbale Kommunikation 40 Nonverbale Kontaktversuche 56
Ö
rtliche Orientierung 36P
alliative Versorgung 26 Parenterale Ernährung 61 Partielle Beaufsichtigung 31 Pauschalbeträge– vollstationäre Pflege 81 Personen wiedererkennen 35 Pflegebedarf 20
Pflegebedürftigkeitsbegriff 10 Pflegeberatung 16, 71
– Frist 17 Pflegebett 74 Pflegedienst
– Abtretungserklärung 84 Pflegedienste 72
Pflegedienst, Wohngruppen 85 Pflegedokumentation 93 Pflegeerschwerende Faktoren 12 Pflegegeld 20, 71, 72
Pflegegrad
– Berechnung 57 – Feststellung 29 Pflegegrad 1 70
– Leistungen 70 Pflegegrad 2
– Leistungen 87 Pflegegrad 3
– Leistungen 88 Pflegegrad 4
– Leistungen 89 Pflegegrad 5
– Leistungen 90 Pflegegrade 11
– Leistungen 70 Pflegegradermittlung 29 Pflegegutachten 27
– Übersendung 25 Pflegeheime 81 Pflegehilfsmittel 74 Pflegekasse
– Antragsentscheidung 25 – Auskunftspflicht 16 Pflegekurse 17
Pflegekurse für Angehörige 85 Pflegepersonen 17, 24, 26
– Ausfall 73
– Eingreifbereitschaft 48 – Entlastung 79, 83 – Honorierung 71 – soziale Sicherung 86
Stichwortverzeichnis
152 www.WALHALLA.de
V
erbale Aggression 43 Verbandswechsel 30, 52 Verdienstausfall 73Verhaltensauffälligkeiten 42
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 30, 41, 59, 111
Verhinderungspflege 73, 86 Verschlimmerungsantrag 19 Verschlucken 48
Versorgungssituation 25
Verstehen von Aufforderungen 40 Verweigerung der Nahrungsaufnahme 43 Verwirrtheit 11
Vollstationäre Pflege 80 Vorbereitungshandlungen 94 Vorpflegezeit 73
Vorsorgevollmacht 18
W
achkoma 54 Wahnvorstellungen 44 Waschen des Intimbereichs 46Waschen des vorderen Oberkörpers 45 Weiterversorgung 26
Widerspruch 27
Wiederholen von Sätzen 43 Wochentag wissen 36 Wohngruppen
– Anschubfinanzierung 85 – pauschaler Zuschlag 84 Wohngruppenzuschlag 17, 85 Wohnsituation 24
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 24, 75 Wohnungsumbau 76
Wundversorgung 11, 52
Z
ahnpflege 46Zeitabläufe einschätzen 55 Zeitliche Orientierung 36, 53 Zerstören von Dingen 43
Zerteilen von Nahrung in mundgerechte Stücke 48
Zielloses Umhergehen 42 Zukunftsplanungen 55
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 74 Zusätzliche Betreuung 83
Zuschuss für Wohnungsumbau 75 Zweitgutachten 27
Ständige Motivation 32 Ständiges Wiederholen 45
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 37 Stolperquellen 76
Stoma 50, 52 Stomasysteme 50 Stufensprung 13 Stuhlinkontinenz 50 Sturzgefahr 32
T
ablettengabe 51 Tagesablauf 53Tagesabschnitte wissen 36 Tagesbetreuung 84 Tagesform 23 Tagespflege 17
Tag-Nacht-Rhythmus 53 Technische Hilfsmittel 74
Teilstationäre Pflege (Tagespflege, Nachtpflege) 79 Telefonkontakte 56
Terminankündigung 22
Therapeutische Einrichtungen 52 Therapiemaßnahmen 52 Toilettenbenutzung 49 Toilettenstuhl 49
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 37 Treppenlift 75
Treppensteigen 35 Trinken 30, 49 Türschwellen 76
Ü
berleitung– Pflegestufen 13
Übernahme von Teilhandlungen 31, 32 Überwiegend selbstständig 31
Überwiegend unselbstständig 32 Umgestaltung der Wohnung 78 Umherirren 42
Umsetzen 34
Umzug in ein Heim 82 Unfallversicherung 86 Unruhephasen 42 Unselbstständig 32 Untersuchung 21 Urinflasche 49
Urinieren in die Wohnung 45 Urostoma 50