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I002: Initiativantrag: Für die flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen in der AltenpflegeLaufende Nummer: 101

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I002: Initiativantrag: Für die flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen in der Altenpflege

Laufende Nummer: 101

Antragsteller_in: ver.di

Status: angenommen in geänderter Fassung

Sachgebiet: B - Arbeit der Zukunft und soziale Sicherheit

Initiativantrag: Für die flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen in der Altenpflege

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

Ob ambulante oder stationäre Altenpflege: Gute Pflege gibt es nur mit ausreichendem und qualifiziertem Personal. Dafür muss der Pflegeberuf attraktiver werden. Sollen heute und in Zukunft genug Fachkräfte gewonnen und gehalten werden, braucht es eine gute Bezahlung. Daran haben auch die pflegebedürftigen Menschen und die Gesellschaft als Ganzes ein essenzielles Interesse. Für alle Wirtschaftszweige ist relevant, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Angehörigen im Bedarfsfalle ambulant oder stationär gut versorgt wissen und sich nicht gezwungen sehen, die eigene Berufstätigkeit aufzugeben.

Mit der Bildung einer neuen Bundesregierung im März 2018 gilt jetzt auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Dort haben die Koalitionspartner festgelegt:

„Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.“

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten, dass Bundesregierung und Koalitionsparteien zügig ihre Ankündigung umsetzen, damit ein entsprechender Tarifvertrag allgemein verbindlich wirkt. Nur so sind eine bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege bundesweit zu erreichen, nur so können die tariflichen Verwerfungen auf dem Markt der Altenpflege, Lohndumping, Kostendruck, Flexibilisierung und Gewinnmaximierung trägerübergreifend gemindert werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich weder ausländische Investoren und Anbieter noch einzelne Unternehmen diesem Tarifvertrag entziehen können.

Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Personal dürfen nicht zu steigenden finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen führen. Deshalb unterstützt der DGB die politische Forderung nach einer kontinuierlichen

Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Personalkostenentwicklung. Tarifliche Leistungen müssen vollständig durch die Sozialversicherung refinanziert werden.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich auf allen politischen Ebenen, einschließlich in der sozialen Selbstverwaltung, für eine ausreichende Finanzierung besserer Löhne und guter Arbeitsbedingungen einsetzen. Damit tragen sie insgesamt dazu bei, die Situation für pflegebedürftige Menschen und beruflich Pflegende zu verbessern.

 

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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