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Bund Naturschutz fordert im Bayerischen Wasserge-setz Verbesserungen bei Gewässerrandstreifen, Trink-wasserschutz und Überschwemmungsgebieten Pressemitteilung

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Fachabteilung München

Pettenkoferstr. 10 a / I 80336 München

Tel. 089/54 82 98 63 Fax 089/54 82 98 18

fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Umweltausschuss des Bayerischen Landtages entscheidet über Ge- setzentwurf für das Bayerische Wassergesetz:

Bund Naturschutz fordert im Bayerischen Wasserge- setz Verbesserungen bei Gewässerrandstreifen, Trink- wasserschutz und Überschwemmungsgebieten

Am 1.12.2011 behandelt der Umweltausschuss des Bayerischen Landtages das Bayerische Wassergesetz. Es trat zum 01.03.2010 in Kraft, befristet auf zwei Jahre. Derzeit liegt ein nur geringfügig veränderter Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, der nun im Landtag behandelt wird. Die Verbände wur- den bisher nicht beteiligt.

„Das bisherige Gesetz soll fast unverändert übernommen werden, oh- ne dass überprüft wurde, ob das Gesetz wirksam war.“ kritisiert Ri- chard Mergner, Landesbeauftragter des BN, den Gesetzentwurf. „Ein zentraler Kritikpunkt war bei der Verabschiedung 2010 die Freiwilligkeit bei Gewässerrandstreifen, obwohl das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) Gewässerrandstreifen von 5 m Breite verbindlich vor- schrieb.“ Bevor diese freiwillige Regelung fortgeschrieben wird, hätte nach Ansicht des BN wenigstens geprüft werden, ob diese in der Reali- tät zu Verbesserungen der Gewässer geführt hat. Das ist jedoch nicht passiert. „Wenn man in der Landschaft unterwegs ist, sieht man deut- lich, dass in den letzten 2 Jahren eher sogar weitere Gewässerrand- streifen z.B. dem intensiven Maisanbau weichen mussten als umge- kehrt.“ Die bisherigen freiwilligen Angebote für Gewässerrandstreifen konn- ten nicht verhindern, dass an vielen Gewässer nach wie vor Ackernutzung bis ans Ufer geht und immer noch Wiesen umgebrochen werden. Ange- sichts dieser Situation davon zu sprechen, dass sich die Regelungen bewährt haben, wie es die Begründung zum Gesetzentwurf schreibt, ist für den BN vollkommen realitätsfremd.

Der BN hat sich daher an Abgeordnete aller Parteien im Umweltaus- schusses gewandt und insbesondere um eine Aufnahme der Verbind- lichkeit von Gewässerrandstreifen im Gesetzentwurf gebeten.

Der BN unterstützt auch die von Fischereivereinen eingereichten Peti- tionen zur Aufnahme verbindlicher Gewässerrandstreifen in den Ge- setzentwurf.

München, 30.11.2011 PM 31/11/FA

Wasser

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) 2

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen.html abrufbar 2

„Unsere Gewässer und unser Trinkwasser brauchen mehr denn je ver- bindlichen Schutz, das zeigen alle Analysen und aktuellen Be-

standsaufnahmen. Daher muss der rechtliche Schutz des Wasser- haushaltsgesetzes ist auch in Bayern umgesetzt werden!

Auch von den sonstigen Kritikpunkten des BN am damaligen Gesetzent- wurf wurde praktisch nichts im neuen Gesetzentwurf aufgenommen:

In einer ausführlichen Stellungnahme (Anlage) hat der BN auch bei folgenden weiteren Punkten Änderungen gefordert:

• Der Ausgleich für schutzgebietsbedingte Belastungen in Wasserschutzge- bieten geht zu weit und über das WHG hinaus.

• Statt eines Genehmigungsvorbehaltes für Grünlandumbruch in Über- schwemmungsgebieten ist ein striktes Verbot des Grünlandumbruches in A- ckerland nötig, wie auch im WHG. Allein 2008 wurden 364,73 ha Grünland in Überschwemmungsgebieten in Ackerland umgewandelt.

• Die technische Aufsicht bei Abwasseranlagen darf nicht auf private sach- verständige übertragen werden.

• Beim Rückbau von Anlagen ist das Verursacherprinzip strikt anzuwenden.

• Für die Genehmigungsverfahren für Beschneiungsanlagen sind gerade an- gesichts des Klimawandels strengere Vorgaben nötig.

Wert von Gewässerrandstreifen:

Anders als im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorgesehen, erlässt Bayern u.a. im Bereich der Einführung verbindlich von Bearbeitung freizuhaltender Ge- wässerrandstreifen und beim Verbot des Grünlandumbruchs in Überschwem- mungsgebieten keine verbindlichen sondern freiwillige Regelungen. Dadurch kann weiterhin ungehindert bis an den Gewässerrand gedüngt, gespritzt und ge- pflügt werden. Schadstoffe, Düngung und kleine Bodenteilchen gelangen unge- hindert ins Gewässer und beeinträchtigen den Lebensraum von Fischen und an- deren Wassertieren massiv.

Von Gewässerrandstreifen profitieren die Gewässerqualität, der Hochwasser- schutz und der Lebensraum Gewässer, was letztlich der Gesellschaft enorme Kosten spart.

Eine gewässerschonende Wiesennutzung bleibt weiterhin möglich und sollte we- nigstens auf diesen 5 m nach Ansicht des BN als Minimalschutz und gute fachli- che Praxis selbstverständlich sein. Für breitere Gewässerrandstreifen stünden weiterhin Fördergelder zur Verfügung, nach Ansicht des BN wäre fachlich ein Streifen von 10-20 m nötig.

Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen ist auch Ziel des bayerischen Lande- sentwicklungsprogrammes.

Auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie oder der Biodiversitätsstrategie Bay- ern sind ohne eine Extensivierung der Gewässerrandstreifen nicht zu erreichen.

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) 3

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen.html abrufbar 3 Spezielle Problematik des Maisanbaus am Gewässer:

Mais führt durch seine geringe Wurzelintensität zu außerordentlichen Bodenver- lusten, daneben ist er durstig (Beregnungslandwirtschaft) und braucht Dünger, Unkraut- und Insektenvernichtungsmittel. Ein schlimmer Cocktail für das bereits stark belastete Grundwasser Bayerns. Gerade im Bereich des Grundwasser- schutzes braucht es je nach Bodenbeschaffenheit teilweise recht lange bis Nitrat und Pflanzenschutzmittel in unseren Grundwasserleitern angekommen sind. Die Sanierung eines verseuchten Grundwasservorkommens ist quasi unmöglich. Nur eine sehr teure Aufbereitung, bzw. die Erschließung neuer Vorkommen können hier helfen. Hier zahlt dann der Bürger über seine Wassergebühren. Seit Jahren müssen deshalb immer wieder Brunnen still gelegt werden. Der Bund Natur- schutz fordert insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels einen kon- sequenten, flächendeckenden und vorbeugenden Schutz des Grund- und Ober- flächenwassers im Bayerischen Wassergesetz.

Für Rückfragen:

Richard Mergner, Landesbeauftragter

0911/81878-25, richard.mergner@bund-naturschutz.de

Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung Südbayern 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de

Renate Schwäricke, Sprecherin des BN AK Wasser 08252 / 9163235, r.schwaericke@gmx.de

Anlage: Stellungnahme des BN zum Wassergesetz, Entwurf 2009 – für den Entwurf 2011 nahezu unverändert gültig

Referenzen

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