• Keine Ergebnisse gefunden

einem Fussgänger ein kleines Verletzungsrisiko für die Fussgängerin bzw

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "einem Fussgänger ein kleines Verletzungsrisiko für die Fussgängerin bzw"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_f89dc5cf2a40405e8e9aa671de5913db.doc

M 115/2003 POM 6. August 2003 46C

Motion

2220 von Escher, Seedorf (GFL)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 16.04.2003

Steueranreiz für Motorfahrzeuge mit hoher Fussgängersicherheit

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat möglichst rasch eine Änderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes vorzulegen, mit welcher für Personenwagen, die bei einem Unfall mit einer Fussgängerin bzw. einem Fussgänger ein kleines Verletzungsrisiko für die Fussgängerin bzw. den Fussgänger aufweisen, eine Steuerreduktion bzw. ein tieferer Steueransatz eingeführt wird.

Begründung:

Die von der EU, einigen europäischen Staaten sowie von Automobilverbänden finanzierte Euro NCAP lässt durch sechs zertifizierte Versuchslabors für fast alle zum Verkehr zugelassenen Personenwagen standardisierte Crashtests durchführen. Ein Versuch in der Testserie misst das Verletzungsrisiko für Fussgängerinnen und Fussgänger (Frontalzusammenstoss bei 40 km/h). Wie bei allen anderen Teiltests (z.B. Frontalcrasch mit anderem PW, seitlicher Aufprall, etc.) können auch hier zwischen 0 und 5 Sterne vergeben werden. Gemäss Angaben der Euro NCAP hat bisher noch kein Fahrzeug 4 oder 5 Sterne erreicht (vgl. auch „NZZ am Sonntag“ vom 09.03.2003, S. 65 f.), die meisten Werte lägen bei 1 bis 2 Sterne. Das Thema ist beim Verkauf von Autos offenbar nicht interessant genug. Technisch bestünde somit ein recht grosses Potential, die Verletzungsgefahr als Folge eines Zusammenstosses von Personenwagen und Fussgängerinnen bzw. Fussgängern für letztere herabzusetzen. Technisch ist dies durchaus machbar, es braucht nur einen Anreiz auf Seiten der Käuferin bzw. des Käufers.

Einen solchen Anreiz kann der Kanton Bern setzen, indem die Motorfahrzeugsteuern für Personenwagen, die hinsichtlich Fussgängerschutz gute Werte aufweisen, tiefer besteuert werden. Eine solche tiefere Besteuerung ist im übrigen auch auf dem Hintergrund des Verursacherprinzips zu sehen, verursachen solche Personenwagen einen tieferen Aufwand für die Rettungsdienste und für das Gesundheitswesen. Die im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen relativ hohen Motorfahrzeugsteuern können so sinnvoll angepasst werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion möchte eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge herbeiführen. Dabei sollen Personenwagen, die bei einem Unfall mit einer Fussgängerin oder einem Fussgänger ein kleineres Verletzungsrisiko für die Betroffenen aufweisen, von einer Steuerreduktion bzw. einem tieferen Steueransatz

(2)

2

profitieren können. Die angestrebte Gesetzesänderung bezweckt, einen Anreiz zu schaffen, damit vermehrt Personenwagen mit entsprechendem "Crash-Test-Label" gekauft werden.

Grundsätzlich ist zu anerkennen, dass sich die Autoindustrie vermehrt anstrengt, nicht nur die Frage des Insassenschutzes, sondern auch die Frage der Sicherheit anderer - namentlich schwächerer Verkehrsteilnehmender - bei Unfällen zu thematisieren und technisch mittels geeigneter Massnahmen umzusetzen. Crash-Tests können dabei Schwächen einzelner Typen aufzeigen und dazu verhelfen, Optimierungen einzuleiten.

Aufgrund der physikalischen Rahmenbedingungen bei der Abwägung von passiver und aktiver Sicherheit dürften diese technischen Optimierungen indessen zukünftig auch an Grenzen stossen.

Die von der Motionärin angesprochene erhöhte Risikominimierung bei Verletzungen von Fussgängerinnen und Fussgängern bei einem Zusammenstoss mit einem Personenwagen greift nur einen sehr isolierten Aspekt der Verkehrssicherheit heraus. Ähnliche Themen könnten hinsichtlich Unterfahrschutz bei schweren Motorwagen, Ausrüstung von Fahrzeugen mit Hindernis- oder Rückfahrwarnanlagen oder speziellen Rückspiegeln, ABS usw. aufgegriffen werden. Der Kanton Bern wäre der erste Kanton, der im Rahmen seiner Motorfahrzeugsteuergesetzgebung das vorgeschlagene Besteuerungskriterium einführen würde.

Aus Sicht des Regierungsrates darf diese partielle Betrachtung für die Besteuerung nicht in Betracht gezogen werden. Unfälle werden primär durch das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Aufmerksamkeit usw.) verursacht. Dies gilt auch für die Schwere der Unfallfolgen (Bremsverhalten, Aufprallgeschwindigkeit usw.).

Technische Attribute vermögen zwar anerkanntermassen auch einen Beitrag zur Verhinderung des Schlimmsten zu leisten, sollten aber nicht im Vordergrund der steuerlichen Begünstigung stehen.

Die Besteuerung der Strassenfahrzeuge erfolgt heute auf einem äusserst hohen Automatisierungsgrad. Das vorgeschlagene Besteuerungskriterium bildet nicht Bestandteil der elektronisch verfügbaren Ausweisdaten, welche einer effizienten Abwicklung der Besteuerung nutzbar gemacht werden könnten. Die Kriterien für eine Reduktion des Satzes müssten vorerst definiert werden und im Einzelfall manuell verarbeitet werden. Der heute minimale Aufwand bei der Besteuerung der Fahrzeuge würde dadurch - in Anbetracht von rund 650'000 zu besteuernden Fahrzeugen - erheblich gesteigert. Die dafür erforderlichen, zur Zeit nicht abschätzbaren personellen und technischen Ressourcen stehen im Rahmen der heutigen Infrastruktur beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) nicht zur Verfügung.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Menschen für Gesundheit – die Gesundheits- berufe“ und plant für 2007 ein Suchtforum mit dem Titel „Lifestyle-Drogen und Anti-Aging“, das die BLÄK, die

Keine Zielsetzung gemäss Jahresprogramm 2005 (neues Projekt). Vorarbeiten für

In- nerhalb der ersten fünf Jahre nach Wegzug aus Deutschland kann nicht die gesamte deutsche Quellensteuer in der Schweiz angerechnet werden, wenn die modifizierte Besteuerung nach

Auf je unterschiedliche Art und Weise unterstreichen Zahn und Hübner die Bedeutung des vergleichenden Sehens als eine Methode, die nicht nur Bildern entspricht, sondern auch

• Mit der Aufwandbesteuerung können Personen steuerlich erfasst werden, welche ohne die administrativen Vereinfachungen wahrscheinlich gar nicht in die Schweiz umziehen würden. Auf

Für Bahnknotenpunkte und namentlich auch für die grossen Zentren sind die für B+R vorgesehenen Beträge pro Abstellplatz (Fr. 250.-- für Plätze in geschlossenen Räumen)

Losreißen der Verbindung zwischen Ventilteller und -spindel wird dann durch den Druck des Wassers von der Speise- pumpe her das Ventil geöffnet, während bei umgekehr- tem Einbau

Alle Komponenten des Interferometers, das Objektiv und eine Videokamera sind in einem beweg- lichen Messkopf untergebracht, der sich über der Probe positionieren lässt und