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GELTENDMACHUNG EINTRITTSRECHT in das Grabbenützungsrecht

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An den

Stadtmagistrat Innsbruck MA III – Friedhöfe

Fritz-Pregl-Straße 2 6020 Innsbruck

GELTENDMACHUNG EINTRITTSRECHT in das Grabbenützungsrecht

Euro 14,30 in bar

Bundesabgabe

Grabbenützungsberechtigte Person (Grabinhaber/in) Sonstige Informationen

Vor- und Zuname, Geburtsdatum Grabstätte

Straße Letztverstorbener

PLZ, Ort Befristet und bezahlt bis

Telefonnummer Datum

Ausweisdokument (RP, FS, PA)

Das Benützungsrecht an der im Betreff angeführten Grabstätte lautete zuletzt auf

Da diese Person

am verstorben ist, die Beisetzung erfolgte auf dem Friedhof

auf das Benützungsrecht mit Wirkung ab verzichtet hat,

mache ich nach Absprache mit den für die Nachfolge in Frage kommenden Personen bzw. vorbehaltlich der Geltendmachung des Eintrittsrechtes durch eine verwandtschaftlich höherrangige Person in Form einer Niederschrift in das Benützungsrecht an der betreffenden Grabstätte geltend.

Mein Verwandtschaftsgrad:

Ich bin mit der bescheidmäßigen Gebührenvorschreibung von € 15,00 einverstanden.

Die von Ihnen bereit gestellten personenbezogenen Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich, denn ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und es erfolgt ein Eintrag ins Grabbuch. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen nach §28 der Friedhofsordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 3.12.1998 in der Fassung des Beschlusses vom 16.4.2009,19.11.2009 und 15.7.2010), des § 50 a des Gemeindesanitätsdienstgesetz sowie des Art 6 Abs 1 b der DSGVO.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit, auf

Berichtigung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht. Sie können diese Rechte durch eine E-Mail an datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Weitere Informationen zum Auskunftsbegehren finden Sie in der „Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Innsbruck“ auf

www.innsbruck.gv.at. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) zu wenden.

(Sachbearbeiter/in) (Antragsteller/in)

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