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E-Bilanz und die DATEV-Programme: Überblick

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Academic year: 2022

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Dok.-Nr.: 1021839

DATEV-Serviceinformation Hintergrund

Letzte Aktualisierung: 25.01.2022

Relevant für:

Abschlussprüfung classic Abschlussprüfung comfort Abschlussüberwachung Kanzlei-Rechnungswesen

E-Bilanz und die DATEV-Programme: Überblick

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund

3 E-Bilanz vorbereiten

3.1 Buchführung an die E-Bilanz-Taxonomie anpassen 3.2 Kontenrahmen/Zuordnungstabellen

4 Unterschiede zwischen "Auffangpositionen lt. Taxonomie" und "Aufzulösende Auffangposten"

5 E-Bilanz übermitteln

5.1 Voraussetzungen E-Bilanz-Assistent 5.2 E-Bilanz-Assistenten aufrufen

5.3 Besondere Regelungen für Personengesellschaften 5.4 Import von Fremdbuchhaltung

5.4.1 ASCII-Import in Kanzlei-Rechnungswesen 5.4.2 Direktimport im Assistenten

5.5 Daten aus anderen Programmen ergänzen

5.6 Datenübermittlung und Prüfmöglichkeit des Übermittlungsvorgangs 6 FIBU-Überwachung und Abschlussüberwachungen mit Aktivitäten zur E-Bilanz 7 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Aktuelle Änderungen

13.01.2022 Dokument komplett überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

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In diesem Dokument finden Sie allgemeine Informationen zum Thema E-Bilanz und E-Bilanz mithilfe DATEV- Programmen.

2 Hintergrund

Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens am 28.09.2011 ist die E-Bilanz amtlich. Jahresabschlüsse müssen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Beachten Sie hierzu folgende Regelungen:

 Die elektronische Übermittlung ist verpflichtend für alle bilanzierenden Unternehmen. Für bestimmte Branchen gelten eigene oder ergänzende Vorschriften.

 Sie ist unabhängig von Rechtsform und Größe

 Für alle Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2011 beginnen:

 Der Jahresabschluss 2012 konnte letztmalig auf Papier eingereicht werden (sog. "Nichtbeanstandung einer Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung")

 Wenn der Abschluss nicht elektronisch eingereicht wird, ist ein Zwangsgeld angedroht

 Auf die elektronische Übermittlung kann zur Vermeidung unbilliger Härten nur auf Antrag bei der Finanzverwaltung verzichtet werden.

 Verbindliche Vorgaben zum Aufbau (Taxonomie) sowie zu den Mindestpositionen (Muss-Felder) Überblick: Umfang der E-Bilanz

Beim Umfang der E-Bilanz kann zwischen verpflichtenden und freiwilligen Bestandteilen unterschieden werden. Nicht alle Bestandteile sind sofort verpflichtend zu übermitteln. Eine Übersicht des Umfangs finden Sie in der folgenden Tabelle.

Verpflichtende Bestandteile (jeweils ohne Vorjahreswerte)

Bilanz (beispielhaft)

Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Steuerbilanz

Eröffnungsbilanz Sonderbilanz Ergänzungsbilanz

GuV-Rechnung

Handelsrechtlich mit Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (Umgliederungsrechnung) Oder

Steuerlich

Kapitalkontenentwicklungen und Ergebnisverwendungen von Personenhandelsgesellschaften

(für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen)

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Sonder-/Ergänzungsbilanzen – eigener Datensatz (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen)

Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Verschiedene Stammdaten zum Unternehmen und den Gesellschafter

Anlagenspiegel

(für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen)

Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

(für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen)

Freiwillige Bestandteile Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Anlagenverzeichnis

Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht weiterhin in Papierform (§ 60 Abs. 3 EStDV), Haftungsverhältnisse, Berichte des Aufsichtsrats, Beschlüsse und Erklärungen, freiwillige Erläuterungen

Zum Thema:

 BMF-Rundschreiben vom 28.09.2011: Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (LEXinform-Dokument 5233528)

 www.esteuer.de: Übersicht über die Verwendung der Taxonomie und weiteren Erläuterungen der Finanzverwaltung.

 Weiteres BMF-Rundschreiben vom 05.06.2012 (Dok.-Nr. 5234039)

 § 5b EStG: Elektronische Übermittlung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Überleitungsrechnung

 Informationsseite des XBRL Deutschland e.V.: https://de.xbrl.org

 http://www.abra-search.com/ABRASearch.html?locale=de&taxonomy=de-core-2013-04-30

Die Firma ABZ Reporting GmbH hat eine XBRL-Suchmaschine entwickelt, die das Durchsuchen/Browsen von Taxonomien auch ohne fundierte XBRL-Kenntnisse ermöglicht.

3 E-Bilanz vorbereiten

Wenn die Vorgaben der Finanzverwaltung über Aufbau (Taxonomie) und Mindestpositionen (Muss-Felder) eingehalten werden, können Bilanzen elektronisch übermittelt werden. Die in der E-Bilanz-Taxonomie vorgesehene Gliederungstiefe geht weit über die im handelsrechtlichen Abschluss vorgeschriebene Gliederungstiefe (nach § 266 HGB) hinaus. Der Steuerpflichtige muss daher die Daten gegenüber der Finanzverwaltung detaillierter aufschlüsseln.

Dies hat Auswirkungen auf die Buchführung.

(4)

3.1 Buchführung an die E-Bilanz-Taxonomie anpassen

Wenn die Buchführung von vornherein der E-Bilanz-Taxonomie entspricht, gibt es bei der Übermittlung keine Probleme. Achten Sie deshalb bei der Neueinrichtung der Buchführung gleich auf individuelle Konten und individuelle Kontenbereiche und prüfen Sie die Auswirkungen auf die E-Bilanz.

Einen Einblick in die Pflichtfelder und Kontenzuordnungen der E-Bilanz-Taxonomie erhalten Sie in der Auswertung Informationen zum Konto z. B. für den SKR03, SKR04, SKR51.

Weitere Informationen: Information zum Konto anzeigen (Dok.-Nr. 1036508)

Grundsätzlich ist eine Taxonomieversion für das nach der Veröffentlichung folgende Wirtschaftsjahr zu verwenden:

 E-Bilanz: Verwendung der Taxonomieversion für die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (Dok.- Nr. 1080496).

Über Kontenzwecke können die Taxonomie-Zuordnungen geändert und auf die Erfordernisse der E-Bilanz angepasst werden. Nähere Informationen zu den Taxonomieversionen und zu den Kontenzwecken finden Sie in folgendem Dokument:

 Ratgeber E-Bilanz (Dok.-Nr. 9277216)

Im Link Kontobeschriftung, Kontofunktion und Kontenzweck wird die Bedeutung der Kontenzwecke aus Sicht der E-Bilanz gezeigt. Hier ist beschrieben, wie z. B. mit Kontenzwecken die Taxonomie-Zuordnungen verändert werden kann.

3.2 Kontenrahmen/Zuordnungstabellen

Für den SKR03 / SKR04 / SKR14 / SKR45 / SKR51 bieten wir Ihnen Kontenrahmen an, die an die Erfordernisse der E- Bilanz-Taxonomie angepasst wurden. Auch für den Jahresabschluss und den E-Bilanz-Assistenten stehen spezielle Standardzuordnungstabellen für die E-Bilanz zur Verfügung.

DATEV-Kontenrahmen

Zusätzlich zu der bisher bekannten Darstellung bieten wir Ihnen für den SKR03 / SKR04 / SKR14 / SKR45 / SKR51 eine weitere Variante mit E-Bilanz-Informationen an. Der E-Bilanz-Kontenrahmen ist gesellschaftsformabhängig dargestellt. Die Zuordnung wird je Konto aufgeführt zum/zur:

 Bilanz-/GuV-Posten HGB

 E-Bilanz-Taxonomie

 Zusammenhang Konto und Taxonomie Weitere Informationen:

 DATEV-Kontenrahmen 2022 (Dok.-Nr. 0907813)

 DATEV-Kontenrahmen 2021 (Dok.-Nr. 0907812)

 DATEV-Kontenrahmen 2020 (Dok.-Nr. 0907811)

 DATEV-Kontenrahmen 2019 (Dok.-Nr. 0907810)

 DATEV-Kontenrahmen 2018 (Dok.-Nr. 0907809)

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 Übersicht und Unterschiede der aktuellen Standardzuordnungstabellen (Dok.-Nr. 1032306)

 E-Bilanz: Standardzuordnungstabellen für SKR03, SKR04 und weitere SKR (Dok.-Nr. 1021907) Für die Übermittlung existieren seitens der Finanzverwaltung Vorgaben über den Aufbau (Taxonomie) des Jahresabschlusses sowie zu den Mindestpositionen (Muss-Felder). Je nach Branche definiert die Finanzverwaltung verschiedene Taxonomien.

Beachten Sie im Zusammenhang mit Branchen auch folgende Dokumente:

 E-Bilanz: Beim SKR45 werden Bilanz- und GuV-Positionen im Assistenten nicht zugeordnet (Dok.-Nr. 1016969)

 E-Bilanz: Bereinigung von aufzulösenden Auffangposten (Dok.-Nr. 1070778)

Die Jahresabschlussauswertungen nach PBV (Anlage 1 und 2 BV) und die E-Bilanz-Auswertungen gemäß Branchentaxonomie PBV weichen in einigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung geringfügig voneinander ab.

 E-Bilanz-Übermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe/Betriebe gewerblicher Art (Dok.-Nr. 1071368)

4 Unterschiede zwischen "Auffangpositionen lt. Taxonomie" und "Aufzulösende Auffangposten"

In der E-Bilanz-Taxonomie sind Pflichtfelder definiert, die für jeden Jahresabschluss zu übertragen sind. Lassen sich vorgegebene Differenzierungen nicht aus der Buchführung ableiten, können alternativ die Auffangpositionen lt. E- Bilanz-Taxonomie genutzt werden. Die Auffangpositionen lt. E-Bilanz-Taxonomie stehen einer späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung nicht im Wege.

Bebuchte Konten, die nicht eindeutig einer Position lt. E-Bilanz-Taxonomie zuordenbar sind, werden in aufzulösende Auffangposten lt. E-Bilanz-Zuordnungstabelle übergeleitet. Die aufzulösenden Auffangposten lt. E-Bilanz-

Zuordnungstabelle stehen einer späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung im Wege. Daher muss zwischen Auffangposition lt. E-Bilanz-Taxonomie und aufzulösenden Auffangposten lt. E-Bilanz-Zuordnungstabelle unterscheiden werden:

Auffangpositionen lt. E-Bilanz-Taxonomie

Die Auffangpositionen lt. E-Bilanz-Taxonomie enthalten einen beschreibenden Text wie nicht zuordenbar oder ohne Zuordnung in der Positionsbezeichnung. Die Auffangpositionen lt. E-Bilanz-Taxonomie sind allgemeingültige Taxonomie-Positionen. Sie müssen nicht aufgelöst werden. Sie stehen einer späteren Übermittlung des Datensatzes an die Finanzverwaltung nicht im Wege.

Aufzulösende Auffangposten (zusätzliche Auffangposten lt. DATEV-E-Bilanz-Zuordnungstabellen) Dies sind Positionen aus den E-Bilanz-Zuordnungstabellen. Die aufzulösenden Auffangposten enthalten Konten, die keiner Taxonomie-Position zugeordnet werden können. Die aufzulösenden Auffangposten müssen für eine spätere Datenübermittlung zwingend aufgelöst werden.

Info: E-Bilanz: Bereinigung von aufzulösenden Auffangposten (Dok.-Nr. 1070778) Auffangposten auflösen

Sie haben folgende Möglichkeiten:

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 Sachverhalte umbuchen

 Umgliedern, durch Vergabe von Kontenzwecken (siehe Kontenzweck bearbeiten / ändern (Dok.-Nr. 9211772))

 Hier beschreiben wir, z. B. wie Kontenzwecken geändert werden können)

 Direkt im E-Bilanz-Assistenten die Auflösung des Auffangpostens vornehmen Weitere Informationen zum Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken:

 E-Bilanz-Assistent: Zuordnungen zu Taxonomie-Positionen prüfen (Dok.-Nr. 9277269) Weitere Informationen zum Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabelle:

 E-Bilanz-Assistent: Zuordnungen von ZOT-Zeilen zu Taxonomie-Positionen prüfen (Dok.-Nr. 9277278) (siehe Beispiele am Ende des Dokuments)

5 E-Bilanz übermitteln

Die fertige E-Bilanz übermitteln Sie über das DATEV-Rechenzentrum mithilfe des E-Bilanz-Assistenten in den Programmen

 Kanzlei-Rechnungswesen

 DATEV Rechnungswesen kommunal Vorteile:

 Der Status der Übertragungen ist in den DATEV-Programmen jederzeit nachvollziehbar.

 Die Übertragung über das DATEV-Rechenzentrum garantiert höchstmögliche Datensicherheit im Umgang mit Mandantendaten.

 Nur formal korrekte E-Bilanzen werden übermittelt, da auf Basis des ERiC im Rechenzentrum Plausibilitätsprüfungen vorgenommen werden.

 Geänderte Prüfroutinen des Prüfmoduls der Finanzverwaltung (ELSTER Rich Client - ERiC) werden so schnell wie möglich im Assistenten und bei der Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum berücksichtigt.

Die Kosten für die Übermittlung entnehmen Sie der aktuellen DATEV-Preisliste (Art.-Nr. 11312, SmartCard erforderlich).

5.1 Voraussetzungen E-Bilanz-Assistent

Um den E-Bilanz-Assistenten nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

 RZ-Kommunikation installiert und funktionsfähig (Übermittlung nur über das DATEV-Rechenzentrum möglich)

 Zentrale Stammdaten müssen gepflegt sein

Stammdaten im Assistenten werden aus den zentralen Stammdaten bezogen und können nur dort korrigiert werden. Z. B. hinterlegen Sie für Besonderheiten der einzelnen Gesellschaftsformen die entsprechende Unternehmensform in den Stammdaten. Informationen zu den Stammdaten finden Sie im Hilfe-Center.

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5.2 E-Bilanz-Assistenten aufrufen

Aufruf im Programm: im Navigationsbereich Jahresabschluss | Abschließende Tätigkeiten | Abschlussdaten an Finanzamt senden.

E-Bilanz übermitteln: Schritt-für-Schritt-Anleitung (Checkliste) (Dok.-Nr. 1050241) Der E-Bilanz-Assistent kann auch aufgerufen werden aus:

 Abschlussprüfung classic

 Abschlussprüfung comfort

 Bilanzbericht classic

 Bilanzbericht comfort

 Anhangerstellung Weitere Informationen:

 E-Bilanz - Übergabe an den E-Bilanz-Assistenten (Überblick) (Dok.-Nr. 9220332)

Bei der Verwendung von Fremddatenbeständen muss vor der Übermittlung in den Programmen Abschlussprüfung classic und Abschlusprüfung comfort die Überleitung auf die E-Bilanz-Taxonomie vorgenommen werden.

 Anhang und Lagebericht an den E-Bilanz-Assistenten übergeben (Dok.-Nr. 1070599)

Der Anhang aus den Bilanzberichtsprogrammen kann direkt an den E-Bilanz-Assistenten übergeben werden.

Zum Thema

 Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) (Dok.-Nr. 1018649)

 Vereinbarungen zur elektronischen Übermittlung (Dok.-Nr. 1001590) Das Dokument enthält:

 Vorlage für die Teilnahmeerklärung zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung

 Weitere Vorlagen für die Teilnahmeerklärungen zur Übermittlung von Jahresabschlussdaten

 EBI00474 weil Gewinn-/Verlustvortrag nicht werthaltig sein darf (Dok.-Nr. 1000720)

 E-Bilanz: Seitenangabe ist in der Vorschau in Englisch statt Deutsch (Dok.-Nr. 1000643)

 E-Bilanz: Übermittlung ohne werthaltige Position in der GuV (Dok.-Nr. 1071102)

Die Finanzverwaltung erwartet für jede E-Bilanz eine Position in der Gewinn- und Verlustrechnung.

 Informationen in der Programmhilfe zum E-Bilanz-Assistenten (im Programm: Zusatzbereich Hilfe).

 E-Bilanz übermitteln: Schritt-für-Schritt-Anleitung (Checkliste) (Dok.-Nr. 1050241) Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung und Übermittlung des E-Bilanz-Datensatzes.

 E-Bilanz: Verwendung der Taxonomieversion für die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (Dok.- Nr. 1080496)

 E-Bilanz: Eröffnungsbilanzen und Zwischenbilanzen für 2022 übermitteln (Dok.-Nr. 1080547)

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 E-Bilanz: Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermitteln (Dok.-Nr. 1070854) Bei einer Übermittlung der Steuerbilanz ist eine Überleitungsrechnung nicht erforderlich. Das manuelle Erfassen von Überleitungssätzen entfällt somit.

 E-Bilanz: Kontennachweis an die Finanzverwaltung übermitteln (Tipp) (Dok.-Nr. 1036593)

Sie können bei der E-Bilanz die Kontennachweise mit übermitteln. Mithilfe der Kontennachweise können Taxonomie-Positionen gegenüber der Finanzverwaltung näher erläutern. Evtl. können Sie dadurch Rückfragen der Finanzverwaltung reduzieren.

 EBI00140 Ist der Berichtsbestandteil „Bilanz“ bzw. „Eröffnungsbilanz ohne GuV“ … (Dok.-Nr. 1070994) Die Anforderung lt. E-Bilanz-Taxonomie wurde im E-Bilanz-Assistenten im Bearbeitungsschritt

Datengrundlage umgesetzt. Beim Einsatz des Branchenpakets für Land- und Forstwirtschaft (SKR14) muss die Taxonomieart BMEL ausgewählt werden.

 EBI00475 Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns (Dok.-Nr. 1036523)

 E-Bilanz: Bereinigung von aufzulösenden Auffangposten (Dok.-Nr. 1070778)

 Offenlegung/E-Bilanz: Beim Ausdruck aus der Vorschau wird ein Teil des Texts abgeschnitten (Dok.-Nr.

1014725)

5.3 Besondere Regelungen für Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2014 beginnt, ist eine Kapitalkontenentwicklung (KKE) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zudem sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter als eigener Datensatz zu übertragen, gültig für Wirtschaftsjahre die ab dem 01.01.2015 enden.

Zum Thema

 E-Bilanz: Buchen der Ergebnisanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften gemäß E-Bilanz- Taxonomie (Dok.-Nr. 1080729)

 Jahresabschlussauswertungen: Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften erstellen (Dok.- Nr. 1036079)

 EBI00358 Prüfung von Eigenkapital in Bilanz und Kapitalkontenentwicklung ergibt eine Differenz (Dok.-Nr.

1046513)

5.4 Import von Fremdbuchhaltung

Buchführungen aus Fremdsystemen können entweder in Kanzlei-Rechnungswesen / Abschlussprüfung classic / Abschlussprüfung comfort oder direkt im E-Bilanz-Assistenten importiert werden.

Weitere Informationen:

 E-Bilanz: Fremddaten-Import (Dok.-Nr. 1070427) 5.4.1 ASCII-Import in Kanzlei-Rechnungswesen

Sie haben die Möglichkeit, eine Fremdbuchhaltung direkt nach Kanzlei-Rechnungswesen zu übernehmen. Mithilfe des ASCII-Imports und ASCII-Exports können Sie Daten im ASCII-Format oder ANSI-Format importieren oder

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exportieren. Buchungssätze oder Summen und Salden, die mit einem von DATEV abweichenden Kontenrahmen oder einem individuellen Kontenrahmen erfasst sind, können importiert werden.

Weitere Informationen:

 ASCII-Daten importieren oder exportieren (Dok.-Nr. 9226347)

 ASCII-Dateien mit Standardformaten und individuellen Formaten importieren (Dok.-Nr. 1036228) 5.4.2 Direktimport im Assistenten

Ein Direktimport in den Assistenten ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Weitere Informationen:

 E-Bilanz-Assistent: Fremddaten importieren (Dok.-Nr. 9277266)

5.5 Daten aus anderen Programmen ergänzen

Steuerliche Gewinnermittlung

Für Mandanten mit der Rechtsform Personengesellschaft oder Einzelunternehmen ist die Steuerliche

Gewinnermittlung ein Pflichtberichtsbestandteil des E-Bilanz-Datensatzes. Nähere Infos erhalten Sie hier: E-Bilanz:

Pflichtberichtsbestandteil Steuerliche Gewinnermittlung (Dok.-Nr. 1071135).

Die Werte können aus folgenden Programmen übernommen werden:

 GewSt

 Gesonderte - und einheitliche - Feststellung (GuE)

 Einkommensteuer

 Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht

Bei Personengesellschaften weicht die steuerliche Gewinnermittlung im E-Bilanz-Assistenten von der Ermittlung des steuerlichen Gewinns im Gewerbesteuerprogramm ab. Z. B. wenn Korrekturen im Bereich der

Mitunternehmerschaften/Sonder- und Ergänzungsbilanzen (siehe E-Bilanz: Unterschiedliches Ergebnis bei der steuerlichen Gewinnermittlung in der E-Bilanz und in der Gewerbesteuer (Dok.-Nr. 1080449)) vorhanden sind.

Wie bilanzierende Einzelunternehmen und Personengesellschaftern den Investitionsabzugsbetrag mittels E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln (E-Bilanz: Elektronische Übermittlung des

Investitionsabzugsbetrags (Dok.-Nr. 1000204)).

Anlagenspiegel

Die Werte der Berichtsbestandteile Anlagenspiegel können Sie manuell erfassen oder übernehmen aus:

 Jahresabschluss1 oder

 Anlagenbuchführung

1 Wenn der Bestand auf den neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt ist, ist die Übernahme der Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen nicht möglich.

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Weitere Informationen:

 E-Bilanz: Werte für den Anlagenspiegel im E-Bilanz-Assistenten übernehmen (Dok.-Nr. 1071641) Anlagenverzeichnis (Entwicklung des Anlagevermögens)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist ein freiwilliger Berichtsbestandteil. Sie können die Werte aus der Anlagenbuchführung übernehmen.

Anhang/Lagebericht

Diese Berichtsbestandteile können aus den Bilanzberichts-/ Abschlussprüfungs-programmen (siehe Dokument:

Anhang und Lagebericht an den E-Bilanz-Assistenten übergeben (Dok.-Nr. 1070599)) oder aus einem Texterfassungsprogramm (über Kopieren und Einfügen) übernommen werden.

 Offenlegung/E-Bilanz: Vorschau zeigt nicht erfasste Kopf-/Fußzeilen (Dok.-Nr. 1036056).

5.6 Datenübermittlung und Prüfmöglichkeit des Übermittlungsvorgangs

Datenübermittlung

Mit dem E-Bilanz-Assistenten können Sie den E-Bilanz-Datensatz:

 direkt und sofort an die Finanzverwaltung übermitteln.

 den Übermittlungsauftrag zur späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung bereitstellen – „parken“

(siehe: E-Bilanz: Übermittlungsauftrag zur späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung bereitstellen (Tipp) (Dok.-Nr. 1070875))

 mit Freizeichnung online den Abschluss vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung dem Mandanten elektronisch zur Genehmigung zur Verfügung stellen (siehe: Steuererklärungen und E-Bilanz bestätigen mit Freizeichnung online (Dok.-Nr. 1070799)).

Datenübermittlung prüfen

Sie haben mithilfe des E-Bilanz-Assistenten einen E-Bilanz-Datensatz erstellt und an die Finanzverwaltung übermittelt. Sie möchten prüfen, ob die E-Bilanz beim Finanzamt angekommen ist.

Nähere Infos:

 E-Bilanz: Datenübermittlung an das Finanzamt prüfen (Dok.-Nr. 1036481)

 Steuererklärungen und E-Bilanz bestätigen mit Freizeichnung online (Dok.-Nr. 1070799)

 Information zur E-Bilanz in der Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss (Dok.-Nr. 1036533) Die Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss im DATEV Arbeitsplatz bietet eine mandanten- und jahresübergreifende Übersicht der jeweiligen Bearbeitungs- und Übermittlungsstatus der E-Bilanz.

Wählen Sie hierzu im DATEV Arbeitsplatz die Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss.

Die im E-Bilanz-Assistenten generierten XBRL-Dateien müssen zunächst im DATEV-Rechenzentrum validiert und plausibilisiert werden, bevor Sie an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Geprüft werden die Daten durch den ELSTER Rich Client (ERiC), den die Finanzverwaltung bereitstellt. Erst nach erfolgreicher Prüfung werden die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt.

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 Übersicht und Erläuterungen der Meldungen des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung (ERiC) finden Sie hier: E-Bilanz: Meldungen des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung (Dok.-Nr. 1044575)

 Vorgehen im Falle einer Störung der Zugangswege zum DATEV-Rechenzentrum in den DATEV- Rechnungswesen-Programmen und Zahlungsverkehr (Dok.-Nr. 1016829).

6 FIBU-Überwachung und Abschlussüberwachungen mit Aktivitäten zur E-Bilanz

Die FIBU-Überwachung und die Abschlussüberwachung enthalten Prüfungen zu E-Bilanz-Sachverhalten. Für Überwachungsberichte ab dem Wirtschaftsjahr 2012 und für den SKR03, SKR04 und SKR51 werden folgende Aktivitäten angeboten:

 Buchen von Konten, die in einen aufzulösenden Auffangposten lt. E-Bilanz-ZOT einfließen.

 Buchen von Konten, die in eine Auffangposition lt. E-Bilanz-Taxonomie (ohne Umbuchungsmöglichkeit) fließen.

 Buchen von Konten, die in eine Auffangposition lt. E-Bilanz-Taxonomie fließen.

 Buchen von Konten, welche in eine Position mit dem Kennzeichen "Kontennachweis erwünscht" der E-Bilanz einfließen.

Zum Thema:

 Erläuterungen zu den Ergebnissen der Fibu-Überwachung (Dok.-Nr. 9211638)

7 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

E-Bilanz - Erstellung und Übermittlung

 Für Steuerberater: Informationen und Buchung

 Für Unternehmen: Informationen und Buchung E-Bilanz: Individuelle Schulung

 Für Steuerberater: Informationen und Buchung

 Für Unternehmen: Informationen und Buchung E-Bilanz: GmbH mit atypisch stiller Beteiligung

 Für Steuerberater: Informationen und Buchung

 Für Unternehmen: Informationen und Buchung Jahresabschluss - ASCII-Import (Fremddaten-Import)

 Für Steuerberater: Informationen und Buchung

 Für Steuerberater: Informationen und Buchung

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Schlagwörter:

E-Bilanz, Jahresabschluss

Copyright © DATEV eG

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