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Anlage 2: Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen

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Anlage 2: Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen

I Sachbericht

Schulsozialarbeit in Stuttgart versteht sich als Handlungsfeld, das aktuelle Entwicklungen aufgreift und trägerübergreifend bearbeitet, sodass alle Jugendhilfefachkräfte Aufgabenklar- heit und Handlungssicherheit für diese Bedarfslagen erhalten. Daher ist es seit einigen Jah- ren gängige Praxis, dass die Fachleitungen der Träger sowie die Fachplanung des Jugendamtes die Themen des gemeinsamen Lernens in der Schulsozialarbeit organisieren (Fokus auf Qualitätsentwicklung). Gegebenenfalls sind die Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit anzupassen, um eine erfolgreiche Bewältigung der neuen Aufgaben zu erreichen (z.B. zusätzliche Ressourcen im Zusammenhang mit Vorbereitungsklassen, vgl.

GRDrs 322/2017).

Im Haushalt 2018/2019 waren dies schwerpunktmäßig die folgenden Themen:

 Unterstützung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im schulischen Kontext

Inklusion und die Frage, welche Aufgabe der Schulsozialarbeit diesbezüglich zukommt

 Vergleich der Schularten im Hinblick auf den Umfang von Beratung und Unterstützung in Form von Einzelhilfen durch Schulsozialarbeit (kennzahlenbasierter Tätigkeitsvergleich)

Im Folgenden wird über diese Arbeitsschwerpunkte und deren Ergebnis kurz berichtet.

(1) Unterstützung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im schulischen Kontext

Auf Grundlage der Beschlüsse zum Haushalt 2018/2019 konnte ein besonderer Schwer- punkt für die Schulsozialarbeit gesetzt werden: die Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Bildungs-, Kultur- und Sozialangebote. Sprache erlernen und soziale Bezüge aufbauen sowie Alltagswissen erlangen, sind die wichtigsten Erfahrungen, die diese jungen Menschen benötigen. Schulsozialarbeit soll diese Erfahrungen befördern.

Es wurde sichergestellt, dass an sämtlichen Stuttgarter Schulen mit Vorbereitungsklassen Schulsozialarbeit eingerichtet ist. An Schulen mit zwei und mehr Vorbereitungsklassen wurde das Jugendhilfeangebot erweitert in Verbindung mit dem Auftrag, den Quereinstieg dieser jungen Menschen in den Schulalltag sowie in ihre neue städtische Umgebung gezielt zu unterstützen.

Da die Aufgabe der Integration nicht kurzfristig zu bewerkstelligen ist, wurde darauf verzich- tet, die Mittel zeitlich zu befristen. Demzufolge haben alle Fachkräfte die Möglichkeit zum Aufbau nachhaltiger Strukturen. Dies kommt den Schulen in genereller Weise zugute.

Schulsozialarbeit mit dezidiertem Integrationsauftrag hat inzwischen Netzwerke aufgebaut, die sich fortlaufend erweitern. Dazu zählt auch die Vernetzung untereinander, die dem Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie der gegenseitigen Vermittlung von gelungenen Projektansätzen dient. Mit zunehmender Praxis zeigen sich inzwischen die Anforderungen an die jungen Menschen durch die besondere Situation in Vorbereitungsklassen:

 Längere Unterrichtsabfolgen im alters- und muttersprachlich gemischten Lernkontext erfordern teils Unterbrechungen, Auszeiten und die Möglichkeit zu Verhaltensalternativen.

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 Soziale Kontakte ergeben sich nicht allein durch die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse.

Es bedarf der Inszenierung besonderer Gelegenheiten des Kennenlernens. Die teilweise

Integration der Schüler*innen aus Vorbereitungsklassen in schulische Gemeinschaftserlebnisse ist daher wesentlich.

 Der Druck, aufholen zu müssen, um mit Gleichaltrigen mithalten zu können, führt teilweise zur Schulverweigerung.

 Sprachliche und kulturelle Unsicherheiten führen dazu, dass Eltern nur begrenzt die schulische Entwicklung ihrer Kinder begleiten. Die jungen Menschen sind tendenziell auf sich allein

gestellt.

 Die Nutzung freizeitlicher Angebote setzt für die meisten zu viel Alltagswissen voraus: Wo finden sich welche Angebote? Was sind die Teilnahmebedingungen? Wie hoch sind die Kosten? Wie verhalte ich mich normalerweise, wie trete ich auf?

Durch ein ergänzendes Pilotprojekt konnte die Wirkungsweise der Schulsozialarbeit in Bezug auf die genannten Anforderungen an 10 ausgewählten Standorten noch verstärkt werden. Es handelt sich dabei um einen Ansatz, der über die Bildungskoordination für Neu- zugewanderte der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft entwickelt wurde. Im Mittel- punkt stehen junge Menschen im freiwilligen sozialen Jahr, die Schüler*innen in den Vorbe- reitungsklassen begleiten und deren Teilhabe inner- wie außerschulisch fördern. Eine Zwi- schenauswertung liegt vor (vgl. GRDrs 599/2019).

Ausblick: Die Zahl der Vorbereitungsklassen ist in den letzten zwei Jahren weiter gesunken, im Vergleich zum letzten Stichtag (GRDrs 395/2018) um rund 20 %. In den meisten Fällen wurde die Anzahl der Klassen pro Schulstandort abgesenkt, in wenigen Fällen hat sich die Anzahl der Klassen auch erhöht. Teils wurden Klassen auch an benachbarte Schulen mit besseren räumlichen Kapazitäten umgesiedelt. Die Träger zeigen sich diesbezüglich verantwortlich und gleichen die Verschiebungen bestmöglich aus, sodass überall, wo die Vorbereitungsklassen stattfinden, Unterstützung durch Schulsozialarbeit gewährleistet wird.

Dies bedeutet, dass an nahezu allen Standorten der Sachverhalt „Vorbereitungsklassen“

weiterhin besteht. Darüber hinaus hat die Schulsozialarbeit inzwischen mit der Begleitung des Übergangs der jungen Menschen in Regelklassen – inner- wie auch außerschulisch – Erfahrungen gesammelt. Eine Auswertung zu dieser Thematik sowie zu weiteren Fragen wird von den Trägern für Juli 2019 geplant.

(2) Inklusion als Aufgabe von Schulsozialarbeit

Inklusion ist ein Thema, das die Fachkräfte der Schulsozialarbeit in besonderer Weise beschäftigt. Die Ausgangssituation stellt sich folgendermaßen dar (Stand: Oktober 2017):

 Insgesamt sind 44.150 Schüler*innen an den 137 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.

 Davon werden 843 Schüler*innen inklusiv beschult.

 Die inklusiv beschulten Schüler*innen verteilen sich auf 80 der 137 Schulstandorte.

 An 74 dieser 80 Schulen ist auch Schulsozialarbeit eingerichtet.

 Darunter sind 30 Schulen, die inklusiv beschulte Schüler*innen im zweistelligen Bereich aufwei- sen.

 5 von 26 Gymnasien, 8 von 8 Gemeinschaftsschulen, 40 von 57 reinen Grundschulen,

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Die Auflistung zeigt, dass nicht alle 130 Schulsozialarbeiter*innen an allgemeinbildenden Schulen in gleichem Umfang mit der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit sonderpä- dagogischem Bildungsanspruch befasst sind. Dennoch ist Inklusion ein Thema, dem die Fachkräfte mit einem empfundenen Mangel an Wissen begegnen. Es löst bei vielen eine Rollenverunsicherung aus und ist nicht ausreichend als Aufgabe der Schulsozialarbeit be- stimmt.

Infolgedessen wurde Inklusion als Thema für den Schulsozialarbeitstag 2018 gewählt.

Die Fachbeiträge und Diskussionen ergaben, dass Inklusion weder als Aufgabe für eine

„besondere“ Profession noch als Fokus auf eine „besondere“ Gruppe von jungen Menschen aufgefasst werden sollte. Daher hat Schulsozialarbeit hierin auch keinen alleinigen oder be- sonderen Handlungs- und Gestaltungsauftrag. Sie ist vielmehr in ihrer Aufgabe gefragt, Be- nachteiligungen und Diskriminierung auszugleichen. Es geht um die soziale Dimension der Inklusion und um die Verständigung auf inklusive Werte (siehe Index für Inklusion:

Gemeinschaft, Gleichbehandlung, Teilhabe, Nachhaltigkeit, Gleichberechtigung, Mitgefühl, Anerkennung von Vielfalt).

Gerade daraus entsteht jedoch ein Dilemma für die Schulsozialarbeit: Zwar nehmen die Fachkräfte eine inklusive Haltung ein, haben viele Projektideen und zeigen sich bereit zur Kooperation, die Ernsthaftigkeit, mit der das Thema innerschulisch verfolgt wird, ist ihnen jedoch unklar. Zugespitztformuliert erlebenFachkräfte Inklusion teilweisenur als Quoten- frage und nicht als Thema, das an der Schule einen Diskurs auslöst und mit einem Ziel verbunden ist.

Im Nachgang zum Fachtag wurde deshalb festgelegt, die Frage nach einem schulischen Konzept für Inklusion in die Instrumente des Qualitätsmanagements (jährlicher Zielverein- barungsbogen mit Schulleitung) aufzunehmen. Weiter wurde vereinbart, die bestehenden schulischen Gremien zu nutzen, um einen weiterführenden Diskurs von schulbezogener Ju- gendhilfe und Schule zum Thema zu organisieren (z.B. im Rahmen von Schulleitungsdienst- besprechungen oder Vorplanungsrunden der Bildungswegekonferenzen).

Schließlich soll auch die in Kapitel II vorgestellte Stellenbemessung für Schulsozialarbeit pro Schule (siehe Tabelle 4) dazu beitragen, dass Inklusion zu einem gemeinsamen, professionsübergreifenden Zielvorhaben werden kann.

(3) Kennzahlenbasierter Tätigkeitsvergleich – Beratung und Unterstützung in Form von Einzelhilfen durch Schulsozialarbeit

Pro Schuljahr ermittelt der KVJS struktur- und tätigkeitsbezogene Kennzahlen der Schulso- zialarbeit in Baden-Württemberg. Dank einer Umstellung in der KVJS-Statistik ist es erst- mals in Bezug auf das Schuljahr 2017/2018 möglich, die Tätigkeiten der Schulsozialarbeit in Stuttgart differenziert nach Schularten auszuwerten (siehe auch Bildungsbericht Band 2).

Allerdings werden hier nicht alle Schularten berücksichtigt, es fehlen die SBBZ. Durch eine Zuordnungsunschärfe ist auch die Trennung in Grundschulen und Werkrealschulen nicht möglich.

Trotz dieser Ungenauigkeit, die für die nächste Erhebung ausgeräumt werden soll, weisen die Zahlen auf einen bedeutenden Unterschied hin:

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Die Tätigkeitsstatistik der Schulsozialarbeit zeigt, dass die Fachkräfte an Stuttgarter Real- schulen besonders hohe Frequenzen an Einzelhilfe pro Jahr leisten. Das Mehr an Einzelhil- fen liegt bei 143 % im Vergleich zu den anderen betrachteten Schularten. Pro Schulstandort finden hier jährlich 90 Einzelhilfen statt, an Gymnasien sind es durchschnittlich 62. An Re- alschulen nutzen 22 % der Schüler*innen das Einzelhilfe-Angebot der Schulsozialarbeit, an Gymnasien 13 %. Umgerechnet auf die Fachkraftressource leisten Fachkräfte an Realschu- len 146 Einzelhilfen pro 100 %-Stelle, an Gemeinschaftsschulen sind es 76.

Durchschnittlich haben die Schularten heute in Stuttgart pro Standort folgenden Stellenum- fang in der Schulsozialarbeit:

 Grund- und Werkrealschulen: 71 % (davon GWRS: 110 %; reine GS 60 %)

 SBBZ: 51 %

 Realschulen: 59 %

 Gymnasien: 57 %

 Gemeinschaftsschulen: 119 %

ImlandesweitenDurchschnittliegtderStellenanteilproallgemeinbildenderSchulebei58 %.

Setzt man diese Stellenanteile ins Verhältnis zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Schüler*innen an einer Schulart sowie zur durchschnittlichen Anzahl der Schüler*innen mit Bonuscard-Berechtigung (BC) einer Schulart ergibt sich jeweils folgender Beratungsschlüs- sel (eine 100 %-Stelle ist potenziell zuständig für diese Anzahl an Schüler*innen):

Tabelle 3: Strukturdaten Schulsozialarbeit in Stuttgart (bezogen auf das SJ 2018/2019) durchschnittl.

Stellenumfang

Beratungsschlüssel SuS gesamt (ohne Sek 2)

Beratungsschlüssel mit BC

GWRS u. WRS 110 % 1 zu 408 1 zu 129

GS 60 % 1 zu 446 1 zu 122

SBBZ 51 % 1 zu 147 1 zu 79

Real 59 % 1 zu 747 1 zu 199

Gym 57 % 1 zu 855 1 zu 77

GMS 119 % 1 zu 423 1 zu 123

Die Fachkräfte an Gymnasien haben im Schulartenvergleich potenziell mit den meisten An- fragen zu rechnen. Allerdings ist aus der Erfahrung bekannt, dass junge Menschen in sozi- oökonomisch erschwerten Lebenslagen tendenziell einen höheren bzw. mehrdimensiona- len Beratungsbedarf haben. Ermittelt man also den Beratungsschlüssel in Bezug auf die Bonuscard berechtigten Schüler*innen, zeigt sich wiederum bei den Realschulen eine über- durchschnittliche Zuständigkeit.

Fachkräfte an Realschulen sind also sowohl in der realen Auslastung durch Einzelhilfen wie auch in der potenziellen Zuständigkeit für strukturell benachteiligte junge Menschen deutlich stärker gefordert und dadurch zeitlich reglementiert in dem, was sie den jungen Menschen anbieten können.

Inhaltlich ist die hohe Nachfrage nach Einzelhilfe mit der Strukturveränderung der Realschu- len erklärbar:

 Erhöhter Zulauf, da Eltern die weiterführende Schule auch entgegen der Grundschulempfeh- lung wählen können,

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 Verdichtung durch die Umwandlung von 4 Stuttgarter Realschulen zu Gemeinschaftsschulen, in der Summe 15 von ursprünglich 19 Standorten,

 konzeptionelle Veränderung durch zwei mögliche Bildungsabschlüsse.

Die in Kapitel II vorgestellte Stellenbemessung für Schulsozialarbeit pro Schule (siehe Tabelle 4) versucht, hierfür eine Lösung zu bieten.

II Weiterentwicklungsbedarf

(1) Zielgesteuerte Ressourcenverteilung

In Stuttgart wird aktuell an 121 von 137 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Schulso- zialarbeit angeboten. Damit sind alle Schulstandorte im Sekundarschulbereich, auch die mit angedockter Primarstufe, mit Schulsozialarbeit versorgt. 13 von aktuell 58 reinen Grund- schulen sind bislang noch nicht mit Schulsozialarbeit ausgestattet.

Die Grundausstattung sieht eine 50 %-Stelle pro Schule vor. Als Steuerungsgröße für die Stellenbemessung ist darüber hinaus die Zusammensetzung der Schülerschaft an den einzelnen Standorten relevant:

Eine höhere Ausstattung war in der Vergangenheit dann durchsetzbar, wenn die Schüler- schaft sich durch besonders heterogene Bildungsvoraussetzungen (auch soziale Heteroge- nität genannt) auszeichnet. Kriterien dafür sind

1. die Anzahl der Vorbereitungsklassen bzw. die Anzahl der Schüler*innen darin, 2. die Gesamtzahl der Schüler*innen,

3. die Anzahl der Schüler*innen mit BC-Berechtigung,

4. die Anzahl inklusiv beschulten Schüler*innen an einem Schulstandort.

Diese Kriterien zusammengenommen legitimieren eine unterschiedliche Stellenverteilung.

Bisher wurden 44 Schulstandorte aus diesem Grund mit einem höheren Personalvolumen ausgestattet. Diese verbesserte Ressourcengrundlage für einen Teil der Standorte ist in den letzten Jahren sukzessive entstanden,

 dann, wenn die Möglichkeit gegeben war, Ressourcen kostenneutral umzuschichten,

 dann, wenn eine neue Situation entstand, z.B. Zunahme der Vorbereitungsklassen,

 vereinzelt auch dann, wenn ein besonderer Handlungsdruck von Schulseite signalisiert wurde.

Gerade weil die Ressourcen nachträglich immer wieder, sprich „häppchenweise“

verbessert wurde, bedarf es inzwischen aus fachplanerischer Sicht einer überarbeiteten, objektivierbaren Bemessungsgrundlage sowie einer damit verbundenen Zielsetzung, um auch weiterhin eine zielgesteuerte Ressourcenverteilung zu gewährleisten. Deshalb wird folgende, mit Schulsystem und Trägern abgestimmte Bemessungsgrundlage vorgeschla- gen:

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Tabelle 4: neue Bemessungsgrundlage für den Stellenumfang pro Schule ab SJ 2020/2021 Schulart Grundauftrag Grundauftrag

bei deutlich überdurch- schnittlich heterogenen Bildungsvoraussetzungen

Aufstockung bei besonderer Aufgabe (aufbauend

auf Grundauftrag)

max. mögl.

Umfang

GS 50 % + 25 % = 75 %

VKL:

- Variante 1: +25 % - Variante 2: +50 %

FSJ: +5 %

130 %

WRS 50 % + 25 % = 75 % 130 %

GWRS 50 %+50 % + 25 % = 50 %+75 % 180 %

Real 50 % + 50 % = 100 % 155 %

Gym 50 % + 25 % = 75 % 130 %

GMS 100 % + 25 % = 125 % 180 %

GGMS 100 % + 25 % = 125 % 180 %

SBBZ* 50 % + 25 % = 75 % 130 %

* Schüler*innen werden 4-fach gezählt

Die Unterschiede dieser Überarbeitung im Vergleich zur bisherigen Ressourcenzuteilung stellen sich wie folgt dar:

Es wird zwischen einem Grundauftrag „Schulsozialarbeit“ und einer auf dem Grundauftrag auf- sattelnden, „zusätzlichen Aufgabe für die Schulsozialarbeit“ differenziert.

 Eine weitere Unterscheidung liegt bei den Stellenanteilen einer Aufstockung wegen sozialer Heterogenität. Aus inhaltlichen Gründen (vgl. Kapitel I) sollen betreffende Realschulen im Unterschied zu allen anderen Schularten mit 50 % aufgestockt werden. Zu rechtfertigen ist dies wegen der überdurchschnittlichen Fallzahlen bei den Einzelhilfen, die im Zusammenhang mit den besonderen Aufgaben der Realschulen zu sehen sind: Schulart mit prinzipiell zwei Bil- dungsabschlüssen, Schulart mit dem höchsten Aufkommen an Schulwechseln, im Unterschied zu Grund- und Gemeinschaftsschulen ist laut Schulgesetz kein Ganztagsangebot

vorgesehen

 Zudem wird bei der Erfüllung des Grundauftrags zwischen einer durchschnittlichen und einer überdurchschnittlichen Situation im Hinblick auf die Bildungsvoraussetzungen aller Schüler*in- nen an einer Schule unterschieden. Die sog. heterogenen Bildungsvoraussetzungen beschrei- ben eine Schülerschaft, die sich von den Lernvoraussetzungen, vom Bildungsziel, vom Unter- stützungs- und Beratungsbedarf, vom kulturellen und sozialen Aufwachsen und von sonstigen markanten Lebenserfahrungen in sich stark unterscheidet. Hat Schulsozialarbeit Chancenge- rechtigkeit unter dieser Voraussetzung zum Ziel, erfordert dies pädagogische Konsequenzen in vielen Prozessen des schulischen Alltags: eine Gemeinschaftsförderung auf der Basis inklusi- ver Werte, individualisiertes Lernen und individualisierte Teilhabe.

Relevant für die Feststellung der heterogenen Bildungsvoraussetzungen (und damit für die Bemessung des Stellenumfangs) sind die oben genannten Kriterien, die auch schon in der Vergangenheit handlungsleitend waren: Gesamtzahl der Schüler*innen, Anzahl der Schü- ler*innen mit BC-Berechtigung, Anzahl der inklusiv beschulten Schüler*innen.

Bewusst werden dabei nicht Quoten, sondern absolute Zahlen in Rechnung gestellt, da Schulsozialarbeit personenbezogen Unterstützung leistet und durch ein Mehr an Schüler*in- nen auch mit entsprechend mehr Anfragen zu rechnen ist.

Zielsetzung ist, alle Schulen, die bei zwei von den drei Kriterien über dem Mittelwert liegen, entsprechend Tabelle 4 aufzustocken. Aus heutiger Sicht trifft dies auf 29 Schulen zu, wovon 15 Schulen in Abschnitt 2 zur Aufstockung vorgeschlagen werden.

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Perspektivischer Hinweis: Die Schulsozialarbeitsstellen, die für die Unterstützung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen in Vorbereitungsklassen unbefristet aufgestockt wurden, bleiben bei Rückgang bzw. Wegfall der Klassen erhalten (vgl. Kapitel I.1). Die Integration der zugewanderten Schüler*innen in schulische Regelkontexte wird dann jedoch nicht mehr als besondere Aufgabe, sondern als Grundauftrag der Schulsozialarbeit bei über- durchschnittlich heterogenen Bildungsvoraussetzungen (sofern zutreffend) aufgefasst. Für diese Schulen (8 Standorte auf heutiger Zahlenbasis) sind dann perspektivisch keine zu- sätzlichen Mittel notwendig.

StandortbezogenerHinweis:DurchdieZusammenlegungderzweiFeuerbacherGymnasien entsteht am Neuen Gymnasium Leibniz ein Schulsozialarbeits-Stellenvolumen von 100 %.

Gemäß Tabelle 4 liegt dies über dem Sollwert „Grundauftrag bei heterogenen Bildungsvo- raussetzungen“. Allerdings wird aufgrund des Bestandschutzes auf einen Abbau von 25 % verzichtet.

(2) Aufstockung bestehender Standorte

Für Schulen mit sozialer Heterogenität wird auch in anderen Kontexten ein erhöhter Ressourcenbedarf gesehen:

 Auf Bundesebene zeichnet sich aktuell eine auf 10 Jahre befristete Initiative zur Stärkung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen ab. Der Antrag der Regierungsparteien (19/7027) begründet dies mit einer besonderen Aufgabe der Integration an solchen Schulen. Die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel sollen den bestehenden Förderprogrammen auf Länder- ebene (in Ba-Wü der Landesförderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen) ange- schlossen werden und diese selektiv aufstocken.

 Eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart versteht sich als sozialräumliche Strategie des Ausgleichs (vgl. GRDrs 70/2019). Ausgangs- punkt ist die Überlegung, dass sozialräumliche Lebensbedingungen Benachteiligungen noch verstärken können. Diesem möglichen Effekt soll durch eine erhöhte Ressourcenzuweisung in pädagogische Angebote entgegengewirkt werden.

Eine ähnliche Handlungsempfehlung ergab auch die Stuttgarter Armutskonferenz 2019 (vgl.

GRDrs 606/2019).

EntsprechenddesbereitseingeschlagenenWegsinderStellenbemessungderSchulsozial- arbeit in Stuttgart und gestützt auf die angeführten Argumente sollen weitere Stuttgarter Schulen in ihrem Integrationsvermögen gestärkt werden.

Entsprechend der vorangestellten neuen Bemessungsgrundlage des Stellenumfangs für Schulsozialarbeit pro Schule (siehe Tabelle 4) ergeben sich durch eine vergleichende Betrachtung der Werte die folgenden Schulsozialarbeitsstandorte mit Nachholbedarf in der Stellenausstattung (Tabelle 5). Die Liste ist nicht abschließend. Es wurden die 15 Standorte ermittelt, die am stärksten über den Durchschnittswerten liegen, sodass ihnen die größte Legitimation zur Stellenaufstockung zukommt. Beschließt der Gemeinderat die Aufstockung dieser Standorte, wären fast alle Schulen mit überdurchschnittlicher sozialer Heterogenität (+1,01 über Standardabweichung bei zwei Kriterien) besser ausgestattet.

Die Aufstockung dieser Standorte wird von der Fachverwaltung mit Priorität 1 vorgeschla- gen.

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Tabelle 5: Gesamtranking „Heterogene Bildungsvoraussetzungen“ gemäß Tabelle 4 Schule Schulart Sozialraum Anzahl

SuS

Anzahl SuS mit BC

Anzahl Inklusion

Stellen IST

Stellen- bedarf

1 Uhlandschule GWRS Zuff. 520 140 45 1,00 0,25

2 Schloss Realschule S-West 466 334 22 0,75 0,25

3 Schickhardt-Schule GMS S-Süd 459 132 26 1,00 0,25

4 Brunnen Realschule BC 481 157 9 0,50 0,50

5 Wilhelmschule* GWRS Wangen 435 171 6 1,00 0,25

6 Robert-Koch Realschule Vaihingen 652 98 4 0,75 0,25

7 Linden Realschule Untertürkh. 646 168 0 0,50 0,50

8 Sommerrainschule Grundschule BC 432 104 10 0,50 0,25

9 Anne Frank GMS Möhringen 393 109 13 1,00 0,25

10 Schloss f. Mädchen Realschule S-West 353 102 16 0,75 0,25

11 Jahn Realschule BC 489 109 1 0,50 0,50

12 Neckar Realschule S-Nord 439 129 1 0,50 0,50

13 Gottlieb Daimler GYM BC 495 126 0 0,50 0,25

14 Fritz Leonhardt Realschule Degerloch 527 90 1 0,50 0,50

15 Feuerbach Realschule Feuerbach 364 85 10 0,50 0,50

* Korrektur: 25 % für VKL wurden an die Auschule verschoben, da dort die 2 Vorbereitungsklassen, die nominell der Wilhelmschule Wangen zugeordnet waren, real stattfinden. Die Auschule hat dadurch insgesamt 75 % Schulsozialarbeit.

Hier nicht berücksichtig sind die Silcherschule in Zuffenhausen und die Pelikanschule in Neugereut, die per Schreiben ans Jugendamt eine Besserausstattung der Schulso- zialarbeit reklamiert haben, weil sie im Gesamtranking weiter unten platziert sind.

Quelle für die Zahlenangaben stellt wie immer die amtliche Schulstatistik (hier: Stichtag 18.10.2018) dar.

Zusätzlicher Bedarf an Stellen für Priorität 1:

insgesamt 5,25 VK ab 01.08.2020

zusätzlicher Finanzbedarf:

Im Jahr 2020: insgesamt 111.600 Euro Im Jahr 2021: insgesamt 272.400 Euro

(3) Aufnahme neuer Grundschulstandorte in die Förderung der Schulsozialarbeit

An den folgenden sechs Grundschulstandorten (siehe Tabelle 6) soll Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2020/2021 eingeführt werden.

Standortbezogener Hinweis: Mit der Zusammenlegung der Heusteigschule und der Römer- schule zur Marienschule wird die bestehende Schulsozialarbeit der Heusteigschule (50 %-Stelle) auf die neue Grundschule übertragen.

Dieser Ausbauvorschlag wird von der Fachverwaltung mit Priorität 2 vorgeschlagen.

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Tabelle 6: neue Grundschulen, Gesamtranking „heterogene Bildungsvoraussetzungen“, 6 von 13 Grundschule Sozialraum Anzahl

SuS

Anzahl SuS mit BC

Anzahl Inklusion

nachrichtl.*

Stellen- bedarf

1 Schule im sonnigen Winkel Nord 328 16 0 0,50

2 Sillenbuch (ohne franz. Zug) Sillenbuch 307 15 0 0,50

3 Wilhelm Hauff Schule Süd 259 30 0 0,50

4 Zazenhausen Zuff. 229 33 0 0,50

5 Albschule Degerloch 197 15 0 0,50

6 Tiefenbachschule Hedelf. 147 25 0 0,50

* Der Faktor „Inklusion“ wurde hier aufgrund geringer Fallzahlen (3 und kleiner) nicht miteinbezogen.

Dadurch verblieben nur noch 7 von heute 13 Grundschulen ohne Schulsozialarbeit; im Ein- zelnen sind das die Grundschulen Uhlbach, Neuwirtshaus, Kaltental, Mühlhausen sowie die Pfaffenwaldschule, die Fuchsrainschule und Steinhaldenfeldschule.

Von den vorgeschlagenen sechs Standorten haben sich explizit die deutsch-französische Grundschule Sillenbuch sowie die Grundschule Zazenhausen für Schulsozialarbeit ausge- sprochen. In einem Schreiben an die Fachplanung wird der Bedarf aus schulischer Sicht differenziert dargestellt.

In der Regel sind Raumprogramme und Bestandssituationen nicht auf die Anforderungen, die die Schulsozialarbeit räumlich benötigt, ausgelegt. Bei anstehenden Baumaßnahmen kann auf die Belange eingegangen und dies räumlich entsprechend berücksichtigt werden.

Bis dahin kann im Einvernehmen mit der Schule in der Regel eine Lösung gefunden werden.

Zusätzlicher Bedarf an Stellen für Priorität 2:

insgesamt 3 VK ab 01.08.2020

zusätzlicher Finanzbedarf:

Im Jahr 2020: insgesamt 63.800 Euro Im Jahr 2021: insgesamt 155.700 Euro

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