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TEPZZ A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

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2 567 682 A1

TEPZZ 56768 A_T

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EP 2 567 682 A1

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EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:

13.03.2013 Patentblatt 2013/11 (21) Anmeldenummer: 11007377.2 (22) Anmeldetag: 09.09.2011

(51) Int Cl.:

A61F 13/14(2006.01) A61M 27/00(2006.01) A61M 1/00(2006.01)

(84) Benannte Vertragsstaaten:

AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR

Benannte Erstreckungsstaaten:

BA ME

(71) Anmelder: Paul Hartmann AG 89522 Heidenheim (DE)

(72) Erfinder:

• Croizat, Pierre, Dr.

89542 Herbrechtingen (DE)

• Eckstein, Axel, Dr.

89522 Heldenheim (DE)

• Wolf, Cornelia

89542 Herbrechtingen (DE)

(54) Abdominal-Wundauflage mit Applikationshilfe (57) Die Erfindung betrifft eine Wundauflage und ei- ne Vorrichtung zur Verwendung bei der Unterdruckthe- rapie von Wunden, insbesondere von Wunden im Abdo- minalbereich, sowie Verfahren zur Herstellung der Vor- richtung. Die Wundauflage umfasst mindestens eine fle- xible Folie zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbe- sondere auf freigelegte innere Organe oder auf das

Omentum majus, und weiterhin mindestens eine Tasche, welche auf der im Gebrauch von der Wunde abgewand- ten Seite der Wundauflage vorhanden ist und welche das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundaufla- ge auf den Wundgrund erleichtert. Die Erfindung betrifft weiterhin ein chirurgisches Instrument zur Applikation ei- ner Wundauflage.

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Beschreibung

[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wund- auflage und eine Vorrichtung zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, insbesondere von Wunden im Abdominalbereich, sowie Verfahren zur Her- stellung der Vorrichtung. Die Erfindung betrifft weiterhin ein chirurgisches Instrument zur Applikation einer Wund- auflage.

[0002] Vorrichtungen zur Unterdrucktherapie von Wunden und Wundauflagen als Bestandteil derartiger Vorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt.

[0003] So beschreibt beispielsweise die WO1993/009727 eine Vorrichtung zur Förderung der Wundheilung durch die Applikation von Unterdruck auf dem die Wunde aufweisenden und die Wunde umgeben- den Hautbereich. Die Vorrichtung gemäß WO1993/009727 umfasst eine Vakuumeinrichtung zur Erzeugung des Unterdrucks, eine als Dichtungseinrich- tung bezeichnete luftdichte Abdeckung der Wunde, wel- che mit der Vakuumeinrichtung in einer funktionellen Ver- bindung steht, sowie eine als Schutzeinrichtung bezeich- nete Wundauflage zur Positionierung an der Wunde in- nerhalb der Dichtungseinrichtung. Bei der Schutzeinrich- tung handelt es sich um einen porösen Polymerschaum- stoff, beispielsweise um Polyester-Schaum. Ausweislich der Beschreibung von WO1993/009727 kann durch die Anwendung der Unterdrucktherapie die Wundhellung unterschiedlich Typen von Wunden wie beispielsweise Brandwunden, Druckwunden oder Platzwunden be- schleunigt werden,

[0004] Der Ausdruck "Unterdruck" bezeichnet dabei einen innerhalb des Wundverbandes gegenüber dem Umgebungsluftdruck (atmosphärischer Luftdruck) er- niedrigten Luftdruck. Unter "innerhalb des Wundverban- des" wird der durch das luftdichte Abdeckmaterial und dem Körpergewebe im Wundbereich gebildete Zwi- schenraum (Wundraum) verstanden.

[0005] "Unterdruck" wird häufig auch als "negativer Druck" bezeichnet. Die Druckdifferenz zwischen dem Luftdruck innerhalb des Wundverbandes und dem Um- gebungsluftdruck wird im Zusammenhang mit der Erfin- dung in mm Hg (Millimeter-Quecksilbersäule) angege- ben, da dies im Bereich der Unterdrucktherapie üblich ist. 1 mm Hg entspricht einem Torr beziehungsweise 133,322 Pa (Pascal). Im Zusammenhang mit der Erfin- dung wird der Unterdruck, d.h. die Druckdifferenz zwi- schen dem Luftdruck innerhalb des Wundverbandes und dem Umgebungsluftdruck, als positiver Zahlenwert in mm Hg angegeben.

[0006] Besonders großflächige Wunden können im Abdominalbereich entweder infolge von Verletzungen oder infolge von chirurgischen Eingriffen entstehen. Chir- urgische Eingriffe im Abdominalbereich werden bei- spielsweise bei der operativen Behandlung akuter und lebensbedrohlicher Erkrankungen des Bauchraums vor- genommen. Im Rahmen der postoperativen Versorgung derartiger chirurgischer Eingriffe kann auch die Notwen-

digkeit bestehen, den offenen Abdominalbereich mittels eines temporären Wundverschlusses nur vorüberge- hend abzudecken.

[0007] Freigelegte innere Organe oder das Omentum majus (auch als Bauchnetz oder großes Netz bezeich- net) bilden im Falle einer Abdominalwunde einen Wund- grund, also eine innerhalb eines Wundrandes befindliche Körperoberfläche. Bei der Versorgung einer Abdominal- wunde wird eine zur Wunde hin orientierte Schicht der Wundauflage (im Folgenden als Wundkontaktschicht be- zeichnet) direkt auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus aufgebracht. Die den freigelegten inneren Organen oder dem Omentum majus aufliegende Wundkontaktschicht dient bei der Unterdruck-Behand- lung einer Abdominalwunde auch als Organschutz- schicht, welche ein unerwünschtes Verkleben von Orga- nen oder dem Omentum majus mit der Bauchdecke ver- hindern soll. Der Randbereich der Wundauflage wird üb- licherweise in den durch Bauchdecke und innere Organe gebildeten Zwischenraum eingeführt.

[0008] Während der Behandlung einer Wunde am of- fenen Abdomen kann es erforderlich sein, eine sehr gro- ße Flüssigkeitsmenge, beispielsweise mehr als 5l inner- halb von 48 Stunden, abzuleiten. Sehr große abzuleiten- de Flüssigkeitsmengen können z.B. während der opera- tiven Behandlung eines Darmverschlusses (Ileus) oder einer Bauchfellentzündung (Peritonitis) entstehen.

[0009] Aus der WO01/85248 ist ein Verband zur tem- porären Abdeckung von Wunden aus Unfällen oder chir- urgischen Eingriffen, insbesondere von Abdominalwun- den, bekannt. Der Verband ist zur Verwendung in der Unterdrucktherapie vorgesehen. Die WO01/85248 schlägt vor, den Wundgrund mit einer mit Löchern ver- sehenen Folie abzudecken. Auf die Folie, welche die Wundkontaktschicht darstellt, wird ein poröser Schaum aufgebracht. Auf der von der Wunde abgewandten Seite umfasst der Verband einen für Flüssigkeiten undurchläs- sigen Abdeckfilm mit Kleberand zum luftdichten Ver- schließen des Wundbereichs. Weiterhin sind Verbin- dungsmittel vorgesehen, welche sich durch den Abdeck- film hindurch bis zum porösen Schaum erstrecken, um den Wundraum mit einer Unterdruckquelle verbinden zu können. Im Betrieb kann Wundexsudat aus dem Wundraum entfernt werden, indem die Flüssigkeit durch die Öffnungen der gelochten Folie zunächst zum porösen Schaum und weiterhin über den Schaum zum Verbin- dungsmittel gelangt, welches sich im direkten Kontakt mit dem porösen Schaum befindet.

[0010] Die WO01/85248 zielt insbesondere auf einen Wundverband, welcher ohne Beschädigung bzw. Trau- matisierung der Wunde gewechselt werden kann. Der- artige Beschädigungen beim Verbandwechsel können entstehen, wenn während der Therapie Verklebungen zwischen dem Wundverband und dem darunter liegen- dem Gewebe gebildet werden oder wenn Gewebe in den Verband einwächst, insbesondere beim Einwachsen fa- serigen Gewebes in den Schaumstoffanteil des Wund- verbandes. Die WO01/85248 möchte das unerwünschte

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Einwachsen von Gewebe in den Verband vermindern, indem der direkte Kontakt porösen Materials mit dem Wundgrund vermindert wird. Die WO01/85248 schlägt dazu vor, dass die Fläche der Öffnungen der mit Löchern versehenen Folie weniger als 10 % der effektiven Fläche der Folie beträgt. Idealerweise sollte die offene Fläche weniger als 1 oder 2 % der Fläche der Folie betragen.

Gemäß der WO01/85248 können die Öffnungen in der Folie in Form von Schlitzen vorliegen, was den Kontakt zwischen Schaum und Wundgrund weiter vermindert.

[0011] Die WO2010/051068 beschreibt eine Wund- auflage für das offene Abdomen, welche eine Vielzahl umhüllter strangartiger Druckverteilungs-Elementen um- fasst, die durch ein zentrales Verbindungselement funk- tionell gekoppelt sind. Auf der von der Wunde abgewand- ten Seite des zentralen Verbindungselementes ist ein weiteres Druckverteilungs-Element aufgebracht. Bei den Druckverteilungs-Elementen kann es sich beispielswei- se um einen offenzelligen Schaumstoff handeln. Die Wundauflage ist zuschneidbar.

[0012] Die US2009/0099519 beschreibt einen Abdo- minalverband für die Unterdrucktherapie, welcher ein umhülltes Polster und ein Heizelement zur Temperatur- kontrolle umfasst.

[0013] Die WO2010/124844 offenbart eine Wundauf- lage, welche insbesondere zum Einsatz am offenen Ab- domen vorgesehen ist. Die Wundauflage umfasst zwei bahnförmige Elemente, welche einen zwischen ihren in- neren Begrenzungsflächen liegenden Drainageraum bil- den. Mindestens eines der bahnförmigen Elemente kann Öffnungen aufweisen, wobei insbesondere In den Dral- nageraum mündende kanalförmige Öffnungen vorgese- hen sind, welche eine Kapillarwirkung begünstigen kön- nen.

[0014] Die Patentanmeldung DE102010052336.4 (zum Zeitpunkt der vorliegenden Anmeldung noch nicht veröffentlicht) des Anmelders der vorliegenden Paten- tanmeldung beschreibt einen Verband zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, insbesondere von Wunden im Abdominalbereich, umfassend eine fle- xible Folie als Wundkontaktschicht und mindestens ein auf die Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dickener- streckung (H) von höchstens 30 mm. Das Leitungsmittel weist mindestens einen durchgehenden Hohlraum auf.

Sowohl Leitungsmittel als auch Folie weisen eine Viel- zahl von Öffnungen auf, so dass eine Fluid-Verbindung zwischen dem Leitungsmittel und dem Wundraum her- stellbar ist. Die im Leitungsmittel neben den endständi- gen Öffnungen vorhandenen seitlichen Öffnungen er- möglichen eine Aufnahme von Wundfluid in den durch- gehenden Hohlraum. Die Wundauflage kann auf der im Gebrauch von der Wunde abgewandten Seite minde- stens eine oder mehrere randständige und zur Mitte der Wundauflage hin offene Taschen mit einer Tiefe von höchstens 6 cm aufweisen, welche das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund erleichtern.

[0015] Bei der Applikation einer Abdominalwundaufla- ge auf freigelegte innere Organe oder das Omentum ma- jus muss der Anwender, beispielsweise ein Chirurg, auf eine gleichmäßige Auflage des Verbandes auf den Wundgrund achten. Insbesondere kann es für den An- wender schwierig sein, den umlaufenden Randbereich der Wundauflage zwischen Bauchdecke und innere Or- gane zu applizieren.

[0016] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Abdominalwundauflage für die Unterdrucktherapie zur Verfügung zu stellen. Insbe- sondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine in Hinblick auf die Anwendungsfreundlichkeit verbesser- te Abdominalwundauflage zu Verfügung zu stellen. Die Wundauflage soll demnach leicht anzulegen, gut an die Gegebenheiten der individuellen Wunde anpassbar und ohne Verklebungen bzw. Verwachsungen mit dem Un- tergrund zu wechseln sein. Die Wundauflage soll weiter- hin eine ausreichende Dralnagekapazltät aufweisen.

[0017] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Wundauflage zur Verwendung bei der Unter- drucktherapie von Wunden, insbesondere zur Behand- lung abdominaler Wunden, nach Anspruch 1. Die Wund- auflage umfasst eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Auf- bringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigeleg- te innere Organe oder auf das Omentum majus, vorge- sehen ist. Die erste flexible Folie weist mindestens eine Öffnung auf, um eine Fluid-Kommunikation durch die Fo- lie zu ermöglichen. Des Weiteren umfasst die Wundauf- lage mindestens eine vorwiegend zur Mitte der Wund- auflage hin offene Tasche, welche das gleichmäßige Auf- bringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wund- grund erleichtert. Die mindestens eine Tasche liegt vor- zugsweise randständig vor. Die Tiefe der Tasche beträgt vorzugsweise höchstens 15 cm, insbesondere höch- stens 10 cm. Die Tasche wird vorzugsweise durch das Aufbringen tütenartig oder flächig ausgebildeter Materi- alabschnitte, insbesondere Folienstücke, oder durch die Rückfaltung eines von der Wundauflage umfassten Fo- lienabschnitts gebildet. Erfindungsgemäß ist kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmit- tel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dickenerstreckung (H) von höchstens 30 mm, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist vorhanden, wobei "Dickenerstreckung (H)" hierbei wie in der Paten- tanmeldung DE102010052336.4 (zum Zeitpunkt der vor- liegenden Anmeldung noch nicht veröffentlicht) darge- stellt verstanden werden soll.

[0018] Bei der Anwendung in der Unterdrucktherapie von Wunden ist die Wundauflage mit einer Unterdruck- quelle Fluid-leitend verbindbar, so dass eine Fluid-Kom- munikation zwischen der Unterdruckquelle und dem Wundraum herstellbar ist. Der Abdeckfilm wird üblicher- weise auf dem die Wunde umgebenden Hautbereich dichtend befestigt. Unter Fluid werden in diesem Zusam- menhang sowohl Flüssigkeiten (beispielsweise Wund- fluid, Blut, Darmflüssigkeit oder Spülflüssigkeit), als auch

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Gase (beispielsweise Luft oder Kohlendioxid) verstan- den.

[0019] Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, eine Wundauflage mit mindestens einer Tasche zu versehen, wodurch das Applizieren der Wundauflage durch einen Anwender wesentlich erleichtert werden kann. Insbeson- dere kann der Rand der erfindungsgemäßen Wundauf- lage einfacher und faltenfrei in den von inneren Organen oder Omentus majus und Bauchdecke gebildeten Zwi- schenraum appliziert werden. Der Anwender kann dazu ein flaches chirurgisches Instrument, beispielsweise ei- nen Bauch- und Darmspatel, in die Tasche einführen und sodann die durch die Tasche vorübergehend am Spatel gehaltene Wundauflage vorsichtig unter die Bauchdecke einschieben. Nach dem Einschieben des Randbereichs der Wundauflage unter die Bauchdecke wird der Spatel wieder aus der Tasche herausgezogen. Vorzugsweise umfasst die Wundauflage eine Vielzahl von Taschen.

[0020] Es können dann nacheinander oder gleichzeitig mehrere periphere Anteile der Wundauflage unter die Bauchdecke eingebracht werden, insofern auf der Wundauflage entsprechend angeordnete Taschen vor- gesehen sind.

[0021] Anstelle eines Instrumentes kann der Anwen- der zum Applizieren der Wundauflage auch einen oder mehrere Finger in die mindestens eine Tasche einführen.

[0022] Die mindestens eine auf der Wundauflage auf- gebrachte Tasche kann auch in solchen Fällen die Ap- plikation einer großflächigen Wundauflage erleichtern, in denen es nicht beabsichtigt ist, einen Randbereich der Wundauflage unter die Bauchdecke einzuschieben, so dass sich weitere Verwendungsmöglichkeiten der erfin- dungsgemäßen Wundauflage ergeben. So hat sich ge- zeigt, dass auf der Wundauflage aufgebrachte Taschen eine besonders sorgfältige Anpassung der Wundauflage an die hier als Wundgrund bezeichnete Körperoberflä- che ermöglichen.

[0023] Die erfindungsgemäße Wundauflage umfasst eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund vorgesehen ist. Im Gebrauch wird die flexible Folie mit ihrer ersten Seite in direktem Kontakt auf die hier als Wundgrund bezeichnete Oberfläche, also insbe- sondere auf die chirurgisch oder verletzungsbedingt frei- gelegten inneren Organe oder auf das Omentum majus, gelegt. Im Falle einer Abdominalwunde wird der Rand- bereich der Wundauflage üblicherweise in den durch Wundgrund und Bauchdecke gebildeten Zwischenraum eingebracht. Eine solchermaßen applizierte Wundaufla- ge dient insbesondere bei einem temporalen Wundver- schluss als Organschutzschicht und soll darüber hinaus ein Verkleben von Bauchdecke mit dem Wundgrund ver- hindern. Es ist daher wesentlich, dass die erste flexible Folie aus einem Material besteht, welches während der Dauer der Anwendung nicht mit dem Wundgrund oder der Bauchdecke verklebt oder verwächst. Das Material soll atraumatische Eigenschaften aufweisen.

[0024] Geeignete Materialien für die erste flexible Folie

umfassen thermoplastische Folien, insbesondere Folien aus Ethylvinylacetat (im Folgenden: EVA), Polyurethan (im Folgenden: PU), Polyethylen (im Folgenden: PE), Po- lyethylenterephthalat (im Folgenden: PET), PTFE (im Folgenden: Polytetrafluorethylen), Polyvinylchlorid (im Folgenden: PVC), thermoplastische Elastomere (im Fol- genden: TPE), Polyorganosiloxan (im Folgenden: Sili- kon) oder einer Mischung daraus. Unter der Bezeichung TPE sind in diesem Zusammenhang thermoplastische Elastomere auf Olefinbasis (TPO), vernetzte thermopla- stische Elastomere auf Olefinbasis (TPV), thermoplasti- sche Elastomere auf

[0025] Urethanbasis (TPU), thermoplastische Poly- esterelastomere bzw. thermoplastische Copolyester (TPC), Styrol-Blockcopolymere (TPS) und thermoplasti- sche Copolyamide (TPA) umfasst. Vorzugsweise han- delt es sich bei der thermoplastischen Folie um eine PE- Folle.

[0026] Das Flächengewicht der ersten flexiblen Folie beträgt vorzugsweise mindestens 30 g / m2 und höch- stens 150 g / m2, insbesondere mindestens 45 g / m2 und höchstens 95 g / m2 und besonders bevorzugt min- destens 55 g / m2 und höchstens 65 g / m2.

[0027] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausfüh- rungsform handelt es sich bei der ersten flexiblen Folie um eine Stützfilm-freie PE-Folie mit einem Flächenge- wicht von 55 g / m2 bis 65 g / m2 auf, wobei das Flächen- gewicht nach der Norm EN ISO 2286 - 2 bestimmt wird, beispielsweise die Produkte "Folie MEDIFOL® 3D, Type 44600" oder "Folie MEDIFOL® 3D T16, Type 44601 T16"

der Firma rkw Prolife (Wasserburg, Deutschland).

[0028] Die erste flexible Folie weist mindestens eine Öffnungen auf, um eine Unterdruckkommunikation mit dem gesamten Wundraum zu ermöglichen und einen un- gehinderten Abfluss von Fluid zu gewährleisten.

[0029] Gemäß einer ersten Ausführungsform handelt es sich bei der Öffnung um eine mittig angeordnete Öff- nung mit einem Durchmesser von beispielsweise 0,5 cm bis 5,0 cm.

[0030] Gemäß einer erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform weist die erste flexible Folie eine Viel- zahl von über die Fläche verteilten Öffnungen auf, welche einen Durchtritt von Wundfluid durch die Folie und eine gleichmäßige Verteilung des Unterdrucks im Wundraum- gewährleisten. Bei den Öffnungen kann es sich um Lö- cher oder um Schlitze handeln. Als Loch wird in diesem Zusammenhang eine Öffnung bezeichnet, welche in der Aufsicht im ungedehnten Zustand eine offene Fläche auf- weist. Als Schlitz wird in diesem Zusammenhang eine Öffnung bezeichnet, welche in der Aufsicht im ungedehn- ten Zustand keine offene Fläche aufweist. Hinsichtlich Form und Größe der Öffnungen kann in geeigneter Wei- se auf die erwünschte Durchlässigkeit der Folie für Wundfluid abgestellt werden. Denkbar sind runde, ovale, eckige oder beispielsweise sternförmige Löcher. Bei den Schlitzen kann es sich beispielsweise um längliche oder kreuzförmige Schlitze handeln.

[0031] Die Öffnungen können gleichmäßig, d.h. in re-

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gelmäßig sich wiederholenden Mustern oder zufällig über die Fläche der ersten Folie verteilt vorliegen.

[0032] Es ist dabei auch möglich, dass nur ein erster Anteil der ersten flexiblen Folie eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweist, während ein weiterer Anteil der ersten flexiblen Folie keine Öffnungen aufweist. So kann es beispielsweise vorteilhaft sein, dass ein zentraler Anteil der ersten Folie eine Vielzahl von Öffnungen aufweist, während ein peripherer Anteil der Folie keine Öffnungen aufweist. Eine umgekehrte Anord- nung ist gleichfalls möglich.

[0033] Falls es sich bei den Öffnungen um Schlitze handelt, sollten diese eine Länge von jeweils mindestens 1 mm und höchstens 30 mm, vorzugsweise mindestens 2 mm und höchstens 20 mm und insbesondere minde- stens 5 mm und höchstens 10 mm aufweisen. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Folie, welche Schlitze mit einer Länge von mindestens 5 mm und höchstens 10 mm auf- weist, wobei zwischen 10 und 90 derartiger Schlitze auf einer FolienFläche von 100 cm2 eingebracht werden, be- sonders vorteilhafte Eigenschaften hinsichtlich Stabilität bei gleichzeitig ausreichender Fluid-Durchlässigkeit auf- weist.

[0034] Vorzugsweise weist die flexible Folie eine Viel- zahl von Öffnungen auf, wobei es sich bei den Öffnungen um Löcher handelt. Der Durchmesser der Löcher kann hinsichtlich der erwünschten Fluid-Durchlässigkeit in ge- eigneter Weise angepasst werden, beispielsweise bei kreisförmigen Löchern in einem Bereich vom 0,1 mm bis 5 mm. Bereiche zwischen mindestens 0,2 mm und höch- stens 0,4 mm sind dabei hinsichtlich einer günstigen Kombination von Fluid-Durchlässigkeit und atraumati- schen Eigenschaften der Folie besonders bevorzugt. Lö- cher mit einem Durchmesser von 0,3 mm weisen hierbei besonders vorteilhafte Eigenschaften auf.

[0035] Falls es sich bei den Öffnungen in der ersten Folie um Löcher handelt, soll die Summe der offenen Fläche der Löcher des Weiteren mindestens 0,5 %, vor- zugsweise jedoch mindestens 10 % der Flächenerstrek- kung der Folie betragen, um eine ausreichende Durch- lässigkeit der Folie für Wundfluid zu gewährleisten. Dabei soll möglichst eine offene Fläche von 25 % der Folie nicht überschritten werden, da sich dies andernfalls negativ auf die Stabilität der Folie auswirken könnte. Vorzugs- weise beträgt die Summe der offenen Fläche der in der Folie vorhandenen Löcher deshalb mindestens 0,5 % und höchstens 25 % der Flächenerstreckung, vorzugs- weise mindestens 12 % und höchstens 23 % der Flä- chenerstreckung.

[0036] Fluid-Durchlässigkeit, Stabilität und die Nei- gung von Gewebe zum Durchwachsen der Folie werden durch die offene Fläche der Folie beeinflusst.

[0037] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt die offene Fläche der in der ersten Folie vorhandenen Löcher mindestens 13 % und höch- stens 15 % der Flächenerstreckung der Folie. Eine der- artige Folie erweist sich insbesondere in Bezug auf Fluid-Durchlässigkeit, atraumatische Eigenschaften und

Stabilität als vorteilhaft. Die Anzahl der in der ersten Folie pro Fläche vorhandenen Öffnungen sollte bei dieser Aus- führungsform mindestens 150 pro cm2 und höchstens 190 pro cm2, insbesondere mindestens 165 pro cm2 und höchstens 171 pro cm2, betragen.

[0038] Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausfüh- rungsform der Erfindung beträgt die offene Fläche der in der ersten Folie vorhandenen Löcher mindestens 20 % und höchstens 22 % der Flächenerstreckung der Folie.

Eine derartige Folie weist eine hohe Fluid-Durchlässig- keit und Flexibilität bzw. Weichheit auf. Die Anzahl der in der ersten Folie pro Fläche vorhandenen Öffnungen sollte bei dieser weiteren Ausführungsform mindestens 260 pro cm2 und höchstens 300 pro cm2, insbesondere mindestens 275 pro cm2 und höchstens 285 pro cm2, betragen.

[0039] Denkbar ist auch, dass die Folie eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweist, wobei es sich bei den Öffnungen um eine Kombination von Lö- chern und Schlitzen handelt. Dies kann beispielsweise derart ausgeführt werden, dass ein bestimmter Flächen- bereich der Folie Löcher aufweist und ein anderer Flä- chenbereich der ersten Folie Schlitze aufweist.

[0040] Erfindungsgemäß sind hinsichtlich Form, Grö- ße, Anzahl und Anordnung der Öffnungen in der ersten flexiblen Folie weitere, hier nicht speziell aufgeführte Va- rianten umfasst.

[0041] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausfüh- rungsform der Erfindung werden die in der ersten Folie vorhandenen Öffnungen durch Perforieren oder Stanzen der Folie derart erzeugt, dass weitestgehend konisch oder zylindrisch geformte Öffnungen entstehen. Die Öff- nungen weisen deshalb eine dreidimensionale Struktur auf, so dass die Folie eine glatte Seite und eine der glat- ten Seite gegenüberliegende aufgeraute Seite aufweist.

Das Einbringen von Öffnungen mit einer dreidimensio- nalen Struktur kann beispielsweise durch eine Stanzwal- ze erfolgen. Alternativ können Öffnungen mit einer drei- dimensionalen Struktur bereits während der Herstellung der Folie erzeugt werden, beispielsweise durch Führung der extrudierten, noch schmelzflüssigen Folie über eine rotierende Unterdruck-Lochwalze. Besondere Vorteile bei Verwendung einer Folie mit derartigen dreidimensio- nal strukturierten Öffnungen für die erfindungsgemäßen Wundauflage ergeben sich insbesondere dann, wenn die erste, zum Aufbringen auf den Wundgrund vorgesehene Seite der ersten Folie durch die glatte Seite der Folie gebildet wird und die zweite Seite der ersten Folie durch die aufgeraute Seite der Folie gebildet wird. Die zum Auf- bringen auf den Wundgrund vorgesehene glatte Seite der Folie weist eine geringe Neigung zum Verkleben mit dem Wundgrund auf. Anderseits bewirken die dreidimen- sional strukturierten Öffnungen eine Beabstandung des Wundgrundes zu weiteren Lagen des Verbandes, bei- spielsweise zu einer Schaumstofflage, falls derartige zu- sätzliche Verbandschichten vorhanden sind. Eine Beab- standung zu weiteren Lagen kann ein unerwünschtes Einwachsen faserigen Gewebes in weitere Verbandla-

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gen vermindern.

[0042] Folien, welche konisch oder zylindrisch geform- te Öffnungen aufweisen, sind kommerziell erhältlich, bei- spielsweise die vorgenannten Folien mit den Bezeich- nungen "Folie MEDIFOL® 3D, Type 44600" oder "Folie MEDIFOL® 3D T16, Type 44601 T16" (Hersteller rkw ProLife, Wasserburg, Deutschland).

[0043] Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst die Wundauflage weiterhin eine zweite flexible Folie, wobei zumindest ein Anteil der Flä- che der ersten Seite der zweiten Folie auf die im Ge- brauch von der Wunde abgewandte zweite Seite der er- sten Folie aufgebracht wird. Üblicherweise wird die zwei- te Folie vollflächig mit der ersten Folie in Kontakt ge- bracht. Es kann jedoch, wie unten näher ausgeführt, vor- gesehen sein, dass Materialstücke in den durch die erste Folie und die zweite Folie gebildeten Zwischenraum ein- gebracht werden, so dass nur Anteile der Fläche der zweiten Folie mit der ersten Folie in direktem Kontakt stehen.

[0044] Vorzugsweise ist die zweite Folie aus einem weitestgehend Fluid-undurchlässigen Material gefertigt.

Zur Herstellung der zweiten flexiblen Folie können ins- besondere die vorstehend bereits im Zusammenhang mit der ersten flexiblen Folie erwähnten Materialien und Fertigprodukte verwendet werden, beispielsweise ther- moplastische Folien, insbesondere Folien aus EVA, PU, PE, PET, PTFE, PVC, TPE, Silikon oder einer Mischung daraus.

[0045] Ein aus zwei Folienlagen aufgebaute Wundauf- lage kann hinsichtlich Stabilität und Handhabbarkeit der Wundauflage vorteilhafte Eigenschaften aufweisen. Die Durchlässigkeit der Wundauflage für Wundfluid, sowie die atraumatischen Eigenschaften der Wundauflage können durch eine geeignete Auswahl von erster Folie und zweiter Folie an die therapeutischen Erfordernisse angepasst werden.

[0046] Die zweite Folie wird unlösbar auf die zweite Seite ersten Folie aufgebracht, beispielsweise durch Verkleben, Verpressen oder durch Verschweißen. Die Befestigung kann flächig, strichförmig oder punktförmig (Haftpunkte) erfolgen. Ein Verkleben kann beispielswei- se durch das Auftragen eines Adhäsivs oder mittels eines Klebebandes erfolgen. Ein Verschweißen kann bei- spielsweise durch Hitze oder durch Ultraschall erfolgen.

[0047] Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausfüh- rungsform erfolgt die Befestigung der zweiten Folie auf der ersten Folie durch punktförmiges Verkleben oder Verschweißen der Folien, wobei eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Haftpunkten vorgesehen ist. Bei ei- ner derartigen Verbindung von erster und zweiter Folie entsteht ein Fluid-leitender Zwischenraum (Labyrinth) zwischen erster und zweiter Folie, welcher den Abfluss von Wundexsudat in vorteilhafter Weise begünstigen kann.

[0048] Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die zweite Folie weitestgehend Fluidundurchlässig aus- gebildet und weist lediglich eine einzige Öffnung auf.

Gleichzeitig sollte die erste flexible Folie eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweisen, so dass Wundfluid durch die Öffnungen in der ersten Folie in den durch erste Folie und zweite Folie gebildeten Zwi- schenraum gelangen kann. Eine Weiterleitung des Fluid aus dem Zwischenraum hin zur Unterdruckquelle kann dann über eine vorzugsweise im zentralen Bereich der zweiten Folie angeordnete Öffnung erfolgen.

[0049] Gemäß einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform weist die erste Folie und die zweite Fo- lie eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen auf, welche zum Durchleiten von Fluid geeignet sind, wo- bei die offene Fläche der in der ersten Folie und in der zweiten Folie vorhandenen Löcher jeweils mindestens 0,5 % und höchstens 25 % der Flächenerstreckung be- tragen sollte. Dabei kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn die in der ersten Folie vorhandenen Öffnungen und die in der zweiten Folie vorhandenen Öffnungen so an- geordnet sind, dass die Öffnungen weitestgehend nicht zueinander in Deckung stehen. Unter "weitestgehend nicht zueinander in Deckung stehend" wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass zueinander in Dek- kung stehende Öffnungen von erster und zweiter Folie höchstens zufällig und nur in geringer Anzahl vorhanden sind. Insbesondere sollen dabei mindestens 90% vor- zugsweise 95% der Öffnungen in der ersten Folie nicht mit einer Öffnung in der zweiten Folie in Deckung stehen.

[0050] Im Zusammenhang mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wundauflage, welche zwei oder mehr Folienlagen umfasst, hat es sich darüber hinaus als besonders vorteilhaft erwiesen, einen auch bei Vor- liegen eines Unterdrucks weitgehend stabilen Hohlraum zwischen erster und zweiter Folie vorzusehen. Ein der- artiger weitgehend stabiler Hohlraum kann geschaffen werden, indem erste und zweite Folie voneinander be- abstandet aufeinander gebracht werden. Dies kann bei- spielsweise durch das Einbringen geeigneter Material- stücke zwischen die Folien erfolgen. Bei dem Material- stück kann es sich im einfachsten Fall um bloße Ab- standshalter handeln, beispielsweise um Noppen aus Kunststoff. Denkbar sind des Weiteren Materialstücke, welche Fluid-leitende Eigenschaften aufweisen, bei- spielsweise Materialstücke aus Schaumstoff. Eine Be- abstandung der Folienschichten unter Ausbildung eines Hohlraumes kann auch durch die Verwendung eines Fo- lienmaterials erreicht werden, welches dreidimensional geformte Öffnungen aufweist. Dazu müssen die Folien so aufeinander gebracht werden, dass die dreidimensio- nalen Strukturen einander zugewandt vorliegen.

[0051] In diesem Zusammenhang wird auf den Inhalt der bereits zitierten Patentanmeldung WO2010/124844 Bezug genommen, welche eine Wundabdeckung aus zwei bahnförmigen Elementen beschreibt. Die bahnför- migen Elemente weisen trichterförmige Perforationen auf und bilden einen zwischen ihren inneren Begren- zungsflächen liegenden Drainageraum, wobei ein Kapil- lareffekt auftritt. Dabei können zwei Bahnen mit einander zugewandten Trichteröffnungen übereinander gelegt

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und punktförmig miteinander verbunden werden. Ent- sprechend wird gemäß einer weiteren vorteilhaften Aus- führungsform der Erfindung vorgeschlagen, auf die in der WO/124844 offenbarte Wundabdeckung mindestens ei- ne vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offene Ta- sche auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandten Seite der Wundauflage aufzubringen.

[0052] Die vorgenannte Ausführungsform der Erfin- dung betrifft somit eine Wundauflage zur Verwendung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, insbesondere zur Behandlung abdominaler Wunden, umfassend

i) eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vor- gesehen ist, und wobei die erste Folie weiterhin eine Vielzahl von über die Fläche verteilten und weitest- gehend konisch oder zylindrisch geformten Öffnun- gen mit einer dreidimensionalen Form aufweist, ii) eine zweite flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite der zweiten Folie auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebracht ist und wobei die zweite Folie weiterhin eine Vielzahl von über die Fläche verteilten und weitestgehend konisch oder zylindrisch geformten Öffnungen auf- weist, und

iii) mindestens eine, vorzugsweise eine Vielzahl von vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offener Taschen, welche auf der im Gebrauch von der Wun- de abgewandten Seite der Wundauflage vorhanden sind und welche das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund er- leichtern. Die Tiefe der mindestens einen Tasche beträgt vorzugsweise höchstens 15 cm, insbeson- dere höchstens 10 cm.

[0053] Dabei sollen erste und die zweite Folie so auf- einander gebracht werden, dass die dreidimensionalen Strukturen einander zugewandt vorliegen und ein zwi- schen ihren inneren Begrenzungsflächen liegenden Drainageraum gebildet wird.

[0054] Weiterhin ist die Wundauflage ist dadurch ge- kennzeichnet, dass kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsa- men elastomeren Material mit einer Dickenerstreckung (H) von höchstens 30 mm vorhanden ist, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist, vorhanden ist.

[0055] Die mindestens eine Tasche kann dabei insbe- sondere einen tütenartig ausgebildeten Materialab- schnitt oder einen flächigen Materialabschnitt umfassen.

[0056] Es ist in Fortbildung dieses Gedankens auch möglich, ein Fluid-leitendes Material, beispielsweise ei- nen Schaum, zwischen erster und zweiter Folie anzu- ordnen. Die bereits erwähnte Patentanmeldung WO2010/051068, auf deren Inhalt hiermit Bezug genom-

men wird, beschreibt eine solchermaßen gestaltete Ab- dominal-Wundauflage. Die Wundauflage der WO2010/051068 umfasst eine Vielzahl umhüllter strang- artiger Druckverteilungs-Elemente, welche beispielswei- se aus einem offenzelligen Schaum bestehen können.

Die Druckverteilungs-Elemente sind auf eine erste Folie, welche zum Kontakt mit dem Körpergewebe vorgesehen ist, aufgebracht. Die Druckverteilungs-Elemente werden seitlich und wundabseits von einer weiteren zweiten Fo- lienlage umhüllt. Die zweite Folie steht in den zwischen den Strängen lokalisierten Abschnitten der Wundauflage in unlösbarer Verbindung mit der ersten Folie. Erste und zweite Folie weisen Öffnungen auf.

[0057] Es wird in diesem Zusammenhang weiterhin auf die ebenso bereits erwähnte

[0058] Patentanmeldung WO01/85248 Bezug genom- men. Die WO01/85248 schlägt vor, den Wundgrund mit einer mit Löchern versehenen Folie abzudecken, auf die ein poröser Schaum aufgebracht wird. Der poröse Schaum ist wundabseits von einer weiteren Folienlage mit Öffnungen überfangen, so dass der Schaum in einem durch erste und zweite Folie gebildeten Zwischenraum gehalten wird. Die Folienlagen sind seitlich unlösbar mit- einander verbunden.

[0059] Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können die in den Patentanmeldungen W020101051068 und WO01/85248 beschriebenen Wundauflagen mit minde- stens einer vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offenen Tasche versehen werden, um das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf dem Wundgrund zu erleichtern.

[0060] Die vorgenannte weitere Ausführungsform der Erfindung betrifft somit eine Wundauflage zur Verwen- dung bei der Unterdrucktherapie von Wunden, insbeson- dere zur Behandlung abdominaler Wunden, umfassend i) eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vor- gesehen ist, und wobei die erste Folie weiterhin eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweist,

ii) eine zweite flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite der zweiten Folie auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebracht ist und wobei die zweite Folie weiterhin eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweist, iii) mindestens ein zwischen erste Folie und zweite Folie eingebrachtes Materialstück, so dass ein zwi- schen den inneren Begrenzungsflächen der Folien liegender Drainageraum gebildet wird, und iii) mindestens eine, vorzugsweise eine Vielzahl von vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offener Taschen, welche auf der im Gebrauch von der Wun-

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de abgewandten Seite der Wundauflage vorhanden sind und welche das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund er- leichtern. Die Tiefe der mindestens einen Tasche beträgt vorzugsweise höchstens 15 cm, insbeson- dere höchstens 10 cm. Weiterhin ist die Wundaufla- ge ist dadurch gekennzeichnet, dass kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Lei- tungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Ma- terial mit einer Dickenerstreckung (H) von höchstens 30 mm vorhanden ist, welches einen durchgehen- den Hohlraum aufweist, vorhanden ist.

[0061] Die mindestens eine Tasche kann dabei insbe- sondere einen tütenartig ausgebildeten Materialab- schnitt oder einen flächigen Materialabschnittes umfas- sen. Bei dem mindestens einen zwischen erste Folie und zweite Folie eingebrachten Materialstück handelt es sich vorzugsweise um einen offenporigen Schaumstoff, ins- besondere um einen offenporigen Polyurethanschaum- stoff. Polyester-Polyurethane sind hierbei besonders be- vorzugt, wobei insbesondere auf den in der Patentan- meldung DE 102010034819.8 (zum Zeitpunkt der vorlie- genden Anmeldung noch nicht veröffentlicht) beschrie- benen Schaumstoff verwiesen wird.

[0062] Auf eine zweite flexible Folie können gegebe- nenfalls weitere wundabseitig angeordnete Folienlagen aufgebracht werden. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Wundaufla- ge somit eine oder mehrere weitere flexible Folienlagen, wobei die eine oder die die mehreren Folienlagen zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abge- wandte Seite der Wundauflage vorgesehen sind.

[0063] Zur Herstellung der einen oder mehreren wei- teren flexiblen Folienlagen können insbesondere die vor- stehend bereits im Zusammenhang mit der ersten flexi- blen Folie erwähnten Materialien und Fertigprodukte ver- wendet werden, beispielsweise thermoplastische Folien, insbesondere Folien aus EVA, PU, PE, PET, PTFE, PVC, TPE, Silikon oder einer Mischung daraus. Hinsichtlich der Befestigung der einen oder mehreren weiteren flexi- blen Folie auf der zweiten flexiblen Folie wird auf die oben stehenden Vorschläge zur Befestigung der zweiten Folie auf der ersten Folie verwiesen.

[0064] Durch die Verwendung weiterer Folienlagen kann die Stabilität und die Durchlässigkeit der Wundauf- lage für Wundfluid weiter an die therapeutischen Erfor- dernisse angepasst werden.

[0065] Zur Aufrechterhaltung der Drainagekapazität der Wundauflage über einen Zeitraum von mehreren Stunden wird im Zusammenhang mit einer weiteren vor- teilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, die vor der Wundauflage umfassten Folienmaterialien mit einer anti-koagulierend wirkenden Substanz zu ver- sehen. Hiermit kann beispielsweise eine Verstopfung der Öffnungen oder des - falls vorhanden - durch erste und zweite Folie gebildeten Zwischenraumes reduziert wer- den. Gemäß einer solchen besonders vorteilhaften Aus-

führungsform weist die erste flexible Folie und/oder die zweite flexible Folie (falls vorhanden) und/oder die eine oder mehreren weiteren flexiblen Folienlagen (falls vor- handen) eine Beschichtung oder imprägnierung mit einer antikoagulierend wirkenden Substanz (beispielsweise Heparin, oder eine andere, üblicherweise zur Beschich- tung von medizinischen Oberflächen oder Röhrchen ver- wendete Substanz mit antikoagulierender Wirkung) auf.

Es ist gleichfalls denkbar die zur Bildung einer Tasche vorgesehenen Materialabschnitte mit einer derartigen Beschichtung oder Imprägnierung zu versehen.

[0066] Erfindungsgemäß umfasst die Wundauflage mindestens eine vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offene Tasche, welche das gleichmäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund er- leichtert. Die mindestens eine Tasche ist dabei vorzugs- weise randständig auf der Wundauflage angeordnet. Un- ter randständig wird hier verstanden, dass die Tasche überwiegend im peripheren Anteil der Wundauflage an- gebracht wird. Der Abstand des äußeren Randes der Ta- sche zum Rand der Wundauflage könnte bei einer in die- sem Sinne als randständigen bezeichneter Anordnung auf einer kreisförmigen Wundauflage mit einem Durch- messer von 45 cm beispielsweise 0 cm bis 10 cm betra- gen. Die Tiefe der mindestens einen Tasche beträgt vor- zugsweise höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm. Die mindestens eine Tasche wird auf die im Ge- brauch von der Wunde abgewandte Seite (wundabseitig) derjenigen Folienlage aufgebracht, welche im Gebrauch von der Wunde abgewandt vorliegt: Insofern die Wund- auflage lediglich eine erste flexible Folie umfasst, wird die Tasche auf die zweite Seite der ersten Folie aufge- bracht. Insofern die Wundauflage lediglich aus zwei Fo- lienlagen besteht, d.h. aus erster flexibler Folie und zwei- ter flexibler Folie, wird die Tasche im Allgemeinen auf die zweite Seite der zweiten Folie aufgebracht. Eine Aus- nahme kann sich hierbei ergeben, wenn die zweite Folie nur einen Anteil der Fläche der ersten Folie überfängt.

In diesem Falle wäre es auch möglich, die Tasche auf demjenigen Anteil der ersten Folie aufzubringen, welcher nicht von der zweiten Folie bedeckt ist. Insofern die Wundauflage eine oder mehrere weitere flexible Folien- lagen umfasst, wird die Tasche im Allgemeinen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite derjeni- gen Folienlage aufgebracht, welche im Gebrauch von der Wunde abgewandt vorliegt. Dies bedeutet, dass die Tasche stets wundabseitig auf der Wundauflage vorge- sehen ist.

[0067] Im Rahmen der Erfindung geeignete Taschen sind in einer Vielzahl von Formen vorstellbar. Wesentlich ist dabei, dass eine vorwiegend zur Mitte der Wundauf- lage hin orientierte Öffnung vorhanden ist, in welche das chirurgische Instrument, insbesondere ein Bauch- und Darmspatel, eingeschoben bzw. eingehakt werden kann.

Weiterhin ist wesentlich, dass eine der Öffnung gegen- überliegende Seite der Tasche dem eingeschoben bzw.

eingehakten chirurgischen Instrument einen Widerhalt zu geben vermag. Am einfachsten ist ein derartiger Wi-

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derhalt durch eine der Öffnung der Tasche gegenüber- liegende Naht zu realisieren. Die Öffnung der Tasche sollte vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin orien- tiert sein, damit ein vom Zentrum der Wundauflage her nach außen bewegtes chirurgisches Instrument in die Öffnung eingeschoben werden kann und dort einen Wi- derhalt zu finden vermag.

[0068] Eine vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin orientiert Öffnung der Tasche kann gleichermaßen eine manuelle Applikation der Wundauflage erleichtern, falls der Anwender anstelle eines chirurgischen Instrumentes einen Finger in die mindestens eine Tasche einführen möchte.

[0069] Die Tasche sollte hinsichtlich ihrer Form und Größe auf das chirurgische Instrument oder gegebenen- falls auf einen menschlichen Finger abgestimmt sein. Die Tasche kann beispielsweise im Wesentlichen die Form eines Rechtecks, eines Trapez, eines Halbrunds, eines Dreiecks, eines Kreisrings oder eines Kreisringsektors aufweisen, wobei weitere hier nicht näher beschriebene Formen, die sich für den Fachmann aus der Haltefunktion der Tasche ergeben, umfasst sind.

[0070] Die Tiefe a der Tasche, also der Abstand der Öffnung der Tasche bis zum gegenüberliegenden Rand der Tasche, sollte vorzugsweise höchstens 15 cm betra- gen, insbesondere höchstens 10 cm. Die Tiefe a sollte mindestens 0,3 cm, vorzugsweise jedoch mindestens 1 cm betragen, damit das in die Tasche eingeführte chir- urgische Instrument oder ein gegebenenfalls in die Ta- sche eingeführter Finger beim Applizieren der Wundauf- lage nicht aus der Tasche herausrutschen kann. Eine erfindungsgemäß geeignete Tasche weist deshalb vor- zugsweise eine Tiefe von 1 cm bis 10 cm auf.

[0071] Hinsichtlich der Breite b der Tasche ist es gleichfalls erforderlich, diese auf das bei der Applikation der Wundauflage zu Anwendung kommende chirurgi- sche Instrument abzustimmen, weshalb die Breite b der Tasche mindestens der Breite des Instruments aufwei- sen muss, da dieses andernfalls nicht in die Tasche ein- geführt werden kann. Es ist jedoch vorteilhaft, die Tasche wesentlich breiter als das Instrument auszulegen, da bei einer solchermaßen gestalteten Tasche das Einführen des Instrumentes in die Tasche einfacher bewerkstelligt werden kann. Der Anwender muss in diesem Falle nicht darauf achten, eine vergleichsweise enge Öffnung der Tasche zu finden, was sich im Falle einer stark blutenden Wunde als schwierig erweisen kann. Die Breite b der Tasche beträgt im Allgemeinen mindestens 1 cm, vor- zugsweise mindestens 2 cm.

[0072] Erfindungsgemäß umfasst die Wundauflage mindestens eine auf der im Gebrauch von der Wunde abgewandten Seite der Wundauflage (wundabseits) vor- handene Tasche. Es erweist sich jedoch als besonders vorteilhaft für die Applikation der Wundauflage, wenn die Wundauflage eine Vielzahl von Taschen umfasst, wel- che an verschiedenen Stellen der Wundauflage ange- bracht sind. Hierbei wird vorgeschlagen dass die Wund- auflage mindestens 3 Taschen umfasst, vorzugsweise

mindestens 4, insbesondere mindestens 6 Taschen. Die Taschen sollten in einem weitestgehend gleichmäßigen Abstand zueinander auf der Wundauflage angebracht werden. Die Taschen können insbesondere auf einem oder mehreren konzentrischen, den Mittelpunkt der Wundauflage umlaufenden Kreisen angeordnet vorlie- gen, wobei die Taschen vorzugsweise auf jedem Kreis mit einem zueinander gleichmäßigen Abstand verteilt vorliegen. Vorzugsweise liegen die Taschen auf minde- stens 30 % des Umfangs der vorgenannten konzentrisch Kreis vor, insbesondere auf mindestens 50 % des Um- fangs.

[0073] Die erfindungsgemäße Wundauflage kann an- wenderseitig, also seitens des Arztes oder des medizi- nischen Personals, uneingeschränkt an die Form und Größe der Wunde angepasst werden, beispielsweise durch einfaches Zuschneiden mit einer sterilen Schere.

Insofern es dagegen erwünscht ist, das Produkt bereits herstellerseitig an vordefinierte Wundformen und Wund- größen angepasst bereit zu stellen, so ergeben sich durch den Aufbau der erfindungsgemäßen Wundauflage in dieser Hinsicht gleichfalls keine Einschränkungen.

Hinsicht einer Zuschneidbarkeit der Wundauflage durch den Anwender ist es dabei besonders vorteilhaft, wenn die Taschen auf der Wundauflage in mehreren, konzen- trischen, den Mittelpunkt der Wundauflage umlaufenden Kreisen angeordnet vorliegen. Wenn bei einer derartigen Anordnung die weiter außen angebrachten Taschen bei Zuschneiden abgeschnitten oder zerstört werden, so können bei der Applikation der Wundauflage die weiter innen vorhandenen Taschen weiter verwendet werden.

[0074] Eine bevorzugte Ausführungsform der erfin- dungsgemäßen Wundauflage umfasst mindestens eine Tasche, wobei die Tasche durch das Aufbringen von flä- chigen Materialabschnitten, insbesondere Follenstük- ken, auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite der Wundauflage gebildet wird. Die Tasche kann insbesondere durch Verkleben, thermisches Verschwei- ßen, Verpressen oder Ultraschallschweißen auf der Wundauflage befestigt werden. Die Befestigung an der Wundauflage erfolgt am Rand des Materialabschnittes, so dass eine Außennaht hergestellt wird. Der vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin orientierte Rand des Ma- terialabschnittes wird dabei nicht mit der Wundauflage verbunden, so dass eine Öffnung zum Einschieben eines chirurgischen Instrumentes oder eines Fingers vorhan- den ist. Eine derartige Tasche ähnelt in ihrem Aufbau einer Hemdtasche, also einer nach drei Seiten mit einer Naht verschlossenen Tasche, welche eine Öffnung auf- weist, in die ein Gegenstand eingeführt werden kann.

Die im Gebrauch zur Wunde hin zeigende innere Ober- fläche der Tasche wird dabei durch den wundabseitig angeordneten Folienanteil der Wundauflage gebildet, während die im Gebrauch von der Wunde weg zeigende innere Oberfläche der Tasche durch den aufgebrachten Materialabschnitt gebildet wird. Eine derartige Tasche kann auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden.

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[0075] Gemäß einer alternativen und gleichfalls sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Wundauflage wundabseits eine oder mehrere Taschen auf, welche aus einem Materialabschnitt in der Form ei- nes Kreisrings gefertigt sind. Eine solchermaßen ausge- führte Tasche eignet sich insbesondere zum Anbringen auf eine kreisförmige Abdominalwundauflage. Der die Form eines Kreisrings aufweisende Materialabschnitt wird an seinem äußeren Umfang an der Wundauflage befestigt, so dass eine kreisförmige Naht gebildet wird.

Durch jeden Materialabschnitt wird jeweils eine einzige, die Mitte der Wundauflage umlaufende Tasche mit einer zur Mitte der Wundauflage hin zeigenden Öffnung gebil- det. Der äußere Umfang des Kreisrings darf dabei höch- stens die Größe der Wundauflage aufweisen. Der innere Umfang des Kreisrings sollte vorzugsweise so gewählt werden, dass eine Tasche mit einer Tiefe von höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm gebildet wird. Es können mehrere konzentrisch angeordnete derartige Ta- schen auf die Wundauflage aufgebracht werden. Dies erleichtert die Applikation einer durch Zuschneiden an die Wundgröße angepassten Wundauflage: Nach einer Zerstörung einer weiter außen angebrachten Tasche durch das Zuschneiden kann bei der Applikation der Wundauflage eine weiter innen vorhandene Tasche ver- wendet werden.

[0076] Die vorgenannte Ausführungsform ist dabei nicht auf exakt kreisförmig ausgebildete Wundauflagen beschränkt, sondern kann bei geeigneter Anpassung des Materialabschnittes ebenso bei oval gestalteten Ab- dominalwundauflagen ausgeführt werden.

[0077] Im Zusammenhang mit einer durch flächige Ma- terialabschnitte gebildeten Tasche ist die vorliegende Er- findung auf ein Verfahren zur Herstellung einer Wund- auflage gerichtet, umfassend die Schritte

a) Bereitstellen einer ersten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vorgesehen ist und wobei die Folie minde- stens eine Öffnung aufweist,

b) Bereitstellen mindestens eines flächigen Materi- alabschnittes, insbesondere mindestens eines Foli- enstückes, und

c) Aufbringen des mindestens einen flächigen Ma- terialabschnittes auf die zweite Seite der ersten Fo- lie, so dass mindestens eine vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offene Tasche gebildet wird.

[0078] Erfindungsgemäß ist dabei kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dicke- nerstreckung (H) von höchstens 30 mm, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist, vorhanden.

[0079] Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der

Erfindung kann die Wundauflage, wie bereits an früherer Stelle im Text dargelegt, eine zweite flexible Folie um- fassen. Solchenfalls umfasst das Verfahren zur Herstel- lung einer Wundauflage

a) Bereitstellen einer ersten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vorgesehen ist und wobei die Folie minde- stens eine Öffnung aufweist,

b) Bereitstellen einer zweiten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte zweite Seite der ersten Folie vorgese- hen ist,

c) Bereitstellen mindestens eines flächigen Materi- alabschnittes, insbesondere mindestens eines Foli- enstückes,

d) Aufbringen der ersten Seite der zweiten flexiblen Folie auf die zweite Seite der ersten flexiblen Folie, und

d) Aufbringen des mindestens einen flächigen Ma- terialabschnittes auf die zweite Seite der zweiten Fo- lie, so dass mindestens eine vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offene Tasche gebildet wird.

[0080] Erfindungsgemäß ist dabei kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dicke- nerstreckung (H) von höchstens 30 mm, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist, vorhanden.

[0081] Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbil- dung der Erfindung kann die Wundauflage eine oder mehrere weitere flexible Folien, welche zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite der Wundauflage vorgesehen sind, umfassen. Das vor- stehend für eine zweilagige Wundauflage beschriebene Verfahren wird solchenfalls derart angepasst, dass die mindestens eine Tasche auf diejenige Folienlage aufge- bracht wird, welche im Gebrauch von der Wunde abge- wandt vorliegt.

[0082] Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wundauflage umfasst mindestens eine sackartig bzw. tütenartig ausgebildete Tasche, wel- che zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite der Wundauflage vorgesehen ist. Die Tasche sollte dabei so auf die Wundauflage aufgebracht werden, dass deren Öffnung vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin orientiert vorliegt. Die Tasche ist vor- zugsweise aus einem Folienmaterial gefertigt und sollte weiterhin vorzugsweise eine Tiefe a von höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm aufweisen. Die Ta- sche kann insbesondere durch Verkleben, thermisches Verschweißen, Verpressen oder Ultraschallschweißen auf der Wundauflage befestigt werden. Die im Gebrauch zur Wunde hin zeigende innere Oberfläche der Tasche wird bei dieser Ausführungsform durch einen ersten Ma-

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terialabschnitt der Tüte gebildet, während die im Ge- brauch von der Wunde weg zeigende innere Oberfläche der Tasche durch einen zweiten Materialabschnitt der Tüte gebildet wird.

[0083] Die vorliegende Erfindung ist deshalb gleich- falls auf ein Verfahren zur Herstellung einer Wundauflage wie vorstehend beschrieben gerichtet, umfassend die Schritte

a) Bereitstellen einer ersten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vorgesehen ist und wobei die Folie minde- stens eine Öffnung aufweist,

b) optional Bereitstellen einer zweiten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte zweite Seite der ersten Folie vorgesehen ist,

c) optional Bereitstellen einer oder mehrerer weiterer flexibler Folien, welche zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite der Wundauflage vorgesehen sind,

d) Bereitstellen mindestens einer sackartig bzw. tü- tenartig ausgebildeten Tasche, insbesondere einer sackartig bzw. fütenartig ausgebildeten Tasche aus einem Folienmaterial,

e) gegebenfalls Verbinden der ersten flexiblen Folie mit der zweiten flexiblen Folie und gegebenenfalls Verbinden der zweiten flexiblen Folie mit den einen oder mehreren weiteren flexibler Folien, und d) Aufbringen der mindestens einen sackartig bzw.

tütenartig ausgebildeten Tasche auf die im Ge- brauch von der Wunde abgewandte Seite der Wund- auflage derart, dass die Öffnung der Tasche vorwie- gend zur Mitte der Wundauflage hin zeigt.

[0084] Erfindungsgemäß ist dabei kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dicke- nerstreckung (H) von höchstens 30 mm, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist, vorhanden. Die Tie- fe der mindestens einen Tasche beträgt vorzugsweise höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm.

[0085] Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausfüh- rungsform umfasst die erfindungsgemäße Wundauflage mindestens eine Tasche, wobei die Tasche durch Rück- faltung eines Folienanteils der Wundauflage gebildet wird. Die Tasche wird dabei insbesondere durch Rück- faltung der ersten Folie und/oder der zweiten flexiblen Folie und/oder der einen oder mehreren weiteren flexi- blen Folien gebildet. Im Folgenden werden beispielhaft

drei mögliche Ausführungen i) bis iii) für eine derartige, durch Rückfaltung gebildete Tasche aufgezeigt. Die Er- findung ist nicht auf die hier vorgeschlagenen Beispiele beschränkt. Für den Fachmann ergibt sich eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, den hier vorgestellten Gedanken einer durch Rockfaltung gebildeten Tasche umzusetzen.

i) Herstellung einer Tasche durch Rückfaltung, wo- bei die Wundauflage kreisförmig ausgebildet ist und nur eine einzige flexible Folie umfasst: In den Rand der ersten flexiblen Folie werden mindestens zwei radial geführte Einschnitte mit einer Tiefe von ca. 3 cm eingebracht. Der Abstand der Einschnitte am Fo- lienrand beträgt ca. 5 cm. Der von den Einschnitten begrenzte Abschnitt der ersten flexiblen Folie wird auf seine zweite Seite (wundabseits) rückgefaltet, wobei der Abschnitt seitlich unter Bildung einer Naht fixiert wird.

[0086] Eine solchermaßen hergestellte Tasche weist eine Tiefe von ca. 3 cm und eine Breite b von ca. 5 cm auf, wobei eine zur Mitte der Wundauflage hin orientierte Öffnung vorhanden ist.

ii) Herstellung einer Tasche durch Rückfaltung, wo- bei die Wundauflage kreisförmig ausgebildet ist und neben einer ersten flexiblen Folie eine zweite flexible Folie umfasst: Die erste Folie wird nicht eingeschnit- ten bzw. rückgefaltet. Die Rückfaltung der zweiten flexiblen Folie erfolgt, wie unter i) für die erste flexible Folie beschrieben. Die Tasche wird in diesem Falle durch die zweite flexible Folie gebildet. Die Tasche ist randständig auf der Wundauflage angeordnet, wobei der Abstand der Tasche zum Rand der Wund- auflage 3 cm beträgt.

iii) Herstellung einer Tasche durch Rückfaltung, wo- bei die Wundauflage kreisförmig ausgebildet ist und neben einer ersten flexible Folie und einer zweiten flexible Folie eine weitere flexible Folie umfasst; In die weitere flexible Folie werden drei Einschnitte so eingebracht, dass eine rechteckig geformte Klappe entsteht, wobei der die äußere Seite des Rechtecks einen Abstand zum Rand der Wundauflage von 5 cm aufweist. Durch Rückfaltung der Klappe nach in- nen kann eine Tasche gebildet werden, wobei der rückgefaltete Abschnitt seitlich unter Bildung einer Naht fixiert wird.

[0087] Die vorliegende Erfindung ist deshalb weiterhin auf ein Verfahren zur Herstellung einer Wundauflage wie vorstehend beschrieben gerichtet, umfassend die Schrit- te

a) Bereitstellen einer ersten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum

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majus, vorgesehen ist und wobei die Folie minde- stens eine Öffnung aufweist,

b) optional Bereitstellen einer zweiten flexiblen Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte zweite Seite der ersten Folie vorgesehen ist,

c) optional Bereitstellen einer oder mehrerer weiterer flexibler Folien, welche zum Aufbringen auf die im Gebrauch von der Wunde abgewandte Seite der Wundauflage vorgesehen sind, und

d) Rückfaltung eines Folienanteils der Wundauflage, insbesondere Rückfaltung der ersten Folie und/oder der zweiten flexiblen Folie und/oder der einen oder mehreren weiteren flexiblen Folien, so dass minde- stens eine vorwiegend zur Mitte der Wundauflage hin offene Tasche gebildet wird, welche auf der im Gebrauch von der Wunde abgewandten Seite der Wundauflage vorhanden ist und welche das gleich- mäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund erleichtert.

[0088] Erfindungsgemäß ist dabei kein auf die zweite Seite der ersten Folie aufgebrachtes Leitungsmittel aus einem biegsamen elastomeren Material mit einer Dicke- nerstreckung (H) von höchstens 30 mm, welches einen durchgehenden Hohlraum aufweist, vorhanden. Die Tie- fe der mindestens einen Tasche beträgt vorzugsweise höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm.

[0089] Zur Gewährleistung einer ausreichenden Drai- nagekapazität der Wundauflage kann optional vorgese- hen sein, dass die Tasche aus einem Material, insbeson- dere aus einem Folienmaterial gefertigt wird, welches eine Vielzahl von über die Fläche verteilten Öffnungen aufweist. Vorzugsweise sollten die in dem zur Bildung einer Tasche vorgesehenen Materialabschnitt vorhan- denen Öffnungen mindestens 0,1 % und höchstens 25

% der Flächenerstreckung, vorzugsweise mindestens 10

% und höchstens 22 % der Flächenerstreckung des Ma- terialabschnitts aufweisen.

[0090] Zur Applikation einer erfindungsgemäßen Wundauflage kann der Anwender ein flaches chirurgi- sches Instrument, beispielsweise einen Bauch- und Darmspatel, in die mindestens eine Tasche einführen und sodann die durch die Tasche vorübergehend am Spatel gehaltene Wundauflage vorsichtig unter die Bauchdecke einschieben. Alternativ wäre es auch mög- lich, zum Applizieren der Wundauflage anstelle eines In- strumentes einen oder mehrere Finger in die mindestens eine Tasche einzuführen.

[0091] In einer vorteilhaften Weiterführung der Erfin- dung wird vorgeschlagen zur Applikation der Wundauf- lage ein speziell angepasstes chirurgisches Instrument einzusetzen. Es wurde gefunden, dass ein Instrument aus einem flexiblen Kunststoffmaterial auf besonders

schonende Weise zur Applikation der Wundauflage ver- wendet werden kann und insofern gegenüber einem aus Metall gefertigten Instrument Vorteile aufweist. Unter ei- nem flexiblen Kunststoffmaterial wird in diesem Zusam- menhang verstanden, dass die Shore A Härte des Ma- terials höchstens 80, insbesondere höchstens 70 beträgt (bestimmt nach DIN 53505 vom August 2000, und zwar bei 23°C an einem wie in der Norm beschrieben platten- förmigen ebenen und glatten Probekörper einer Dicke von 6 mm). Das Instrument weist ein Spatel-artig ausge- bildetes Endstück auf, welches in eine Tasche der erfin- dungsgemäßen Wundauflage einführbar ist. Aus Sicher- heitsgründen sollte das Instrument zudem ein Mittel zum Erzeugen eines Röntgenkontrasts umfassen, so dass ein im Wundraum zurückgelassenes Instrument auf ei- ner Röntgenaufnahme detektiert werden kann. Bei dem Mittel zum Erzeugen eines Röntgenkontrasts kann es sich beispielsweise um einen Röntgenkontraststreifen, einen Röntgenkontrastfaden oder einen Röntgenkon- trastchip handeln, welcher auf das Instrument aufge- bracht wird. Es wäre auch möglich eine Substanz, welche einen Röntgenkontrast erzeugen kann, in das zur Her- stellung des Spatels verwendete Material einzuarbeiten.

[0092] Die Erfindung betrifft somit weiterhin ein spezi- ell angepasstes chirurgisches Instrument zur Applikation einer Wundauflage, wobei die Wundauflage

i) eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen auf den Wundgrund, insbesondere auf freigelegte innere Organe oder auf das Omentum majus, vor- gesehen ist, und wobei die erste Folie weiterhin min- destens eine Öffnung aufweist,

ii) mindestens eine vorwiegend zur Mitte der Wund- auflage hin offene Tasche, welche auf der im Ge- brauch von der Wunde abgewandten Seite der Wundauflage vorhanden ist und welche das gleich- mäßige Aufbringen und Auslegen der Wundauflage auf den Wundgrund erleichtert, umfasst. Das chirur- gische Instrument weist dabei ein Spatel-artig aus- gebildetes, in die Tasche der Wundauflage einführ- bares Endstück auf und umfasst weiterhin ein flexi- bles Kunststoffmaterial sowie ein Mittel zum Erzeu- gen eines Röntgenkontrasts.

[0093] Die Erfindung betrifft gleichfalls die Verwen- dung eines speziell angepassten chirurgischen Instru- mentes zur Applikation einer Wundauflage, wobei das chirurgische Instrument ein Spatel-artig ausgebildetes, in die Tasche der Wundauflage einführbares Endstück aufweist, und wobei das Instrument weiterhin ein flexi- bles Kunststoffmaterial und ein Mittel zum Erzeugen ei- nes Röntgenkontrasts umfasst. Die Wundauflage um- fasst dabei

i) eine erste flexible Folie mit einer ersten und einer zweiten Seite, wobei die erste Seite zum Aufbringen

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