Justiz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz • 80097 München
Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast 80335 München
Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn
Telefon (089) 5597-01 (Vermittlung)
Telefax
5597-2322 E-Mail:
poststelle@stmj.bayern.de Internet:
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I. Per E-Mail:
Herren Präsidenten der Oberlandesgerichte
München, Nürnberg und Bamberg
Herren Generalstaatsanwälte
in München, Nürnberg und Bamberg
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C 4- 9225-I-10462/2011 November 2017
Internationales Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) - BGBl II, S. 961
Aktuelle ICERD-Broschüre
Das Themenfeld der Bekämpfung von Rassismus bzw. rassistischer Diskriminie- rung stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, von der auch Behörden, Ge- richte und Organisationen nicht ausgenommen sind.
Ein wichtiges und ganz praktisches Problem, das von vielen Stellen und Betroffe- nen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung im- mer wieder angesprochen wird, ist die Frage, was rassistische Diskriminierung ausmacht und wie sie im Alltag definiert und erkannt werden kann.
Zwar ist das rechtliche Instrumentarium mit dem Grundgesetz und dem Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetz vorhanden, um bei der Bekämpfung von Rassen- diskriminierung bzw.- rassistischer Diskriminierung in all ihren Formen einen brei- ten Ansatz zu verfolgen. Eine ausdrückliche Definition ist in diesen Vorschriften al- lerdings nicht enthalten.
Sachbearbeiterin
Telefon (089) 5597-
Telefax (089) 5597-
@stmj.bayern.de
- 2 -
Hier kann die Regelung in Artikel 1 des Internationalen Übereinkommens zur Be- seitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), der aufgrund des Ver- tragsgesetzes in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz im Rang eines Bundesgesetzes gilt, hilfreich sein:
"In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck "Rassendiskriminierung"
jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung o- der dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung o- der Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberech- tigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfrei- heiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird."
Mit der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Übereinkommen ICERD und insbeson- dere die Definition in der Praxis bekannter zu machen.
Die Broschüre ist kostenlos in einer elektronischen Fassung abrufbar unter:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikatio- nen/DE/ICERD.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Gedruckte Exemplare sind darüber hinaus kostenlos bestellbar beim Publikations- verband der Bundesregierung (Kontakt: Postfach 481009, 18132 Rostock,
Tel.: 030 18 272 2721, Fax: 030 18 10 272 2721 bzw. publikationen@bundesre- gierung.de). Hierbei gilt für Behörden, dass jeweils bis zu 50 Exemplare übersandt werden können. Im Begründungsfeld wäre "Bekanntmachung von ICERD" anzu- geben.
Mit freundlichen Grüßen
Regierungsdirektorin
Justiz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz • 80097 München
Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast 80335 München
Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn
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II. Per E-Mail:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12
80535 München
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03
80535 München
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1
81667 München
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration 80792 München
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Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum
C 4- 9470-I-12312/2017 November 2017
Internationales Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) - BGBl II, S. 961
Aktuelle ICERD-Broschüre
Sachbearbeiterin
Telefon (089) 5597-
Telefax (089) 5597-
@stmj.bayern.de
- 2 -
Das Themenfeld der Bekämpfung von Rassismus bzw. rassistischer Diskriminie- rung stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, von der auch Behörden, Ge- richte und Organisationen nicht ausgenommen sind.
Ein wichtiges und ganz praktisches Problem, das von vielen Stellen und Betroffe- nen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung im- mer wieder angesprochen wird, ist die Frage, was rassistische Diskriminierung ausmacht und wie sie im Alltag definiert und erkannt werden kann.
Zwar ist das rechtliche Instrumentarium mit dem Grundgesetz und dem Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetz vorhanden, um bei der Bekämpfung von Rassen- diskriminierung bzw.- rassistischer Diskriminierung in all ihren Formen einen brei- ten Ansatz zu verfolgen. Eine ausdrückliche Definition ist in diesen Vorschriften al- lerdings nicht enthalten.
Hier kann die Regelung in Artikel 1 des Internationalen Übereinkommens zur Be- seitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), der aufgrund des Ver- tragsgesetzes in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz im Rang eines Bundesgesetzes gilt, hilfreich sein:
"In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck "Rassendiskriminierung"
jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung o- der dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung o- der Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberech- tigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfrei- heiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird."
Mit der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Übereinkommen ICERD und insbeson- dere die Definition in der Praxis bekannter zu machen. Das Bayerisches Staatsmi- nisterium der Justiz wurde als CERD-Ansprechpartner gebeten, alle inhaltlich be- troffenen Stellen in Behörden und Gerichten in Bayern auf die Broschüre aufmerk- sam zu machen.
Die Broschüre ist kostenlos in einer elektronischen Fassung abrufbar unter:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikatio- nen/DE/ICERD.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Gedruckte Exemplare sind darüber hinaus kostenlos bestellbar beim Publikations- verband der Bundesregierung (Kontakt: Postfach 481009, 18132 Rostock,
Tel.: 030 18 272 2721, Fax: 030 18 10 272 2721 bzw. publikationen@bundesre- gierung.de). Hierbei gilt für Behörden, dass jeweils bis zu 50 Exemplare übersandt werden können. Im Begründungsfeld wäre "Bekanntmachung von ICERD" anzu- geben.
Mit freundlichen Grüßen
Regierungsdirektorin
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III. Vor Expedition:
AL C
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
IV. Bitte die zwei Berichte, die unter
C 4 / EMRK-Verfahren / Jahresberichte / 2016 gespeichert sind, jeweils als Anlagen bei den Schreiben unter I. und II. beifügen.
V. Wv C 11 C 4: