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Herr/Frau/Firma (Vornamen und Namen / Bezeichnung der Firma- nachfolgend „Auftraggeber“)
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Namen des Gegners oder der Behörde sowie das Aktenzeichen
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wegen (Gegenstand, Umfang und ggf. Wert des Auftrages)
1. Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt Herrn Rechtsanwalt Amir Adib (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung (Geschäftsbesorgung gem. §§ 675, 611 BGB) in der oben näher bezeichneten Angelegenheit.
1.2. Die Auftragserteilung erfolgt unbedingt und insbesondere unabhängig von dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung oder der Erteilung der Kostenschutzzusage bzw. der Kostenerstattung durch den Rechtsschutzversicherer oder Dritten.
1.3. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich nicht beauftragt und bevollmächtigt, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen oder zu beant- worten, soweit nachfolgend keine andere Vereinbarung getroffen wird.
1.4. Der Auftragnehmer wird in der oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber gesondert und entgeltlich beauftragt, den Rechtsschutzversicherungsschutz umfassend zu prüfen (Eintritt des Rechtsschutzfalles, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten), die Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen und den Deckungsschutz zu erhalten.
2. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung; Entbindung von der Schweigepflicht
2.1.Die zu erhebende Rechtsanwaltsvergütung richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart, ausdrücklich nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§§ 2 RVG, 49 b Abs. 5 BRAO). Für die Vertretung in Bußgeld- oder Strafsachen richtet sich die Rechtsanwaltsvergütung dagegen weitestgehend nach Rahmensätzen. Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bleibt vorbehalten.
2.2. Der Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter werden im Rahmen des Auftragsverhältnisses und dessen Abwicklung abweichend von § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 2 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BerufsO) gegenüber Versicherern, Ärzten, Sachverständigen und Dritten ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden, wobei es dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern überlassen bleibt, Auskünfte zu erteilen oder diese zu unterlassen.
2.3. „Abtretungserklärung“: Der Auftraggeber tritt in der oben genannten Angelegenheit die Rechtsanwaltsanwaltsvergütungsansprüche inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, dem Rechtsschutzversicherer oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten für den Fall der Kostenerstattung in Höhe der vereinbarten/geset- zlichen Vergütung und Auslagen unwiderruflich erstrangig sowie erfüllungshalber zur Sicherung an den Auftragnehmer ab und erklärt sich mit deren Offenlegung einverstanden. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretungserklärung an. Der Vergütungsschuldner wird durch den Auftraggeber angewiesen die Rechtsanwaltsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen.
3. Vollmacht
3.1. Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber im Rahmen der ihm oben unter Ziffer 1 erteilten Aufträge auch hierzu bevollmächtigt.
3.2. Die Vollmacht wird insbesondere zur Prozessführung (u.a. nach § 81 ff. ZPO), einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen und zur Parteivertretung gemäß § 141 Abs. 3 ZPO, erteilt.
3.3. Zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO), einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen, insbe- sondere ausdrücklich und besonders zur Stellung von Anträgen auf Entbindung des Vollmachtgebers von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren. Der Vollmachtnehmer wird ausdrücklich nicht bevollmächtigt für den Vollmachtgeber Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Urteile oder Terminladungen als Zustellungsbevollmächtigter entgegenzunehmen.
3.4. Zur Vertretung in sonstigen Verfahren (z.B. Verwaltungsverfahren) und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer).
3.5. Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben genannten Ange- legenheit; nicht jedoch zu deren Entgegennahme.
3.6. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvoll- streckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).
Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken (jedoch nicht Zustellungen für den Vollmachtgeber entgegenzunehmen), die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel (insbesondere den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, Berufung, Rechtsbeschwerde und Revision) einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich , Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Aktenein- sicht zu nehmen.
Mit der Leistung meiner Unterschrift erkläre ich mich mit dem Inhalt der von mir gelesenen Vereinbarungen und Erklärungen ausdrücklich einverstanden.
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Auftrag und Vollmacht
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