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Archiv "Ungleich verteilt: Trügerischer Schutz" (11.02.2005)

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V E R S I C H E R U N G E N

[42] Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 611. Februar 2005

W

er ein Aupairmädchen beschäftigen will, hat die Wahl zwischen vielen Vermittlern, unter de- nen es auch schwarze Schafe gibt. Um unseriösen Akteu- ren das Handwerk zu legen, haben sich die großen Ver- mittlungsagenturen Ende 2004 auf Mindeststandards bei der Anstellung von Au- pairmädchen geeinigt. Die neuen Regeln sollen Anfang 2006 in Kraft treten. Da sich die Aufenthalte der ausländi- schen Helferinnen in der Re- gel über mehrere Monate er- strecken, sollte man als Gast- geber genau prüfen, wer zur Familie passt und welche Rechten und Pflichten auf beiden Seiten bestehen.

Nach Aussage von Versi- cherungsexperten gilt die Au- pairtätigkeit als Betreuungs- verhältnis besonderer Art und bleibt damit grundsätz- lich sozialversicherungsfrei.

In den Vertrag zwischen Gasteltern und Aupair gehört ein vereinbartes Taschengeld – üblich sind 260 Euro monat- lich. Unterkunft und Verpfle- gung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Die Au- pairs haben Anrecht auf ein eigenes Zimmer in der Fami- lienwohnung.

Da die Gasteltern für ihr neues Familienmitglied für die Dauer des Aufenthaltes bürgen, raten Experten zu ei- nem umfassenden Versiche- rungsschutz, der nicht teuer zu sein braucht. Obligatorisch ist die Versicherung des Au- pairs für den Fall der Krank- heit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.

Beim privaten Krankenversi- cherungsschutz sollte man ei- nen umfassenden Tarif wäh- len, der einen 2,3fachen Stei- gerungssatz der ärztlichen Ge- bührenordnungen beinhaltet.

Auch die Kosten einer Schwan- gerschaft und Geburt sollten damit abgesichert sein. Dar- über hinaus ist darauf zu ach- ten, dass auch die Kosten für Zahnersatz erstattet werden.

Besteht eine Privathaft- pflichtversicherung, deren Po-

lice alle im Haushalt leben- den Personen einschließt, so gilt diese auch für das Aupair- mädchen. Die Versicherungs- summe sollte mindestens 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Bei Unfallversiche- rung ist eine Versicherungs- summe in Höhe von 100 000 Euro angemessen, eine Ab- sicherung des Unfalltods da- gegen überflüssig.

Um ganz sicherzugehen, schadet auch der Abschluss einer Abschiebekostenversi- cherung nicht: Taucht das Au- pairmädchen unter und wird von der Polizei aufgegriffen, kann die abschließende Ab- schiebung Tausende von Eu- ro kosten. Die Kosten für eine Unfallversicherung sind je nach Bundesland verschie- den. In Nordrhein-Westfalen etwa beträgt er dem Bundes- verband der Unfallkassen (BUK) in München zufolge rund 30 Euro im Jahr.

Weitere Auskünfte gibt der BUK. Telefon: 0 89/62 27 20.

Dort erfährt der Anrufer auch, welcher Unfallversiche- rungsträger für ihn zuständig

ist. Rolf Combach

Ab Windstärke acht

Versicherte Schäden

Bei Windgeschwindigkeiten ab 70 Stundenkilometern (Windstärke acht) ersetzt die zuständige Versicherung in der Regel sämtliche Schäden.

Für Gebäudeschäden kommt dabei die Wohngebäudeversi- cherung auf. Wenn der Sturm das Dach abdeckt, sind auch Folgeschäden, die etwa durch eindringende Niederschläge entstehen, versichert. Sturm- schäden an der Wohnungsein- richtung sind durch die Haus- ratversicherung gedeckt.Auch hier sind Folgeschäden, die zum Beispiel nach einer Dach- abdeckung am Hausrat auftre- ten können, mitversichert.

Schäden an Autos sind durch die Teil- oder Vollkaskoversi- cherung geschützt. rco

Aupairmädchen

Mindeststandards

Die Nachfrage nach Aupairmädchen steigt. Die Ver- mittlungsagenturen haben sich auf Regeln geeinigt.

Neue Aupairstandards gültig ab 1. 1. 2006

> Taschengeld von monatlich 260 Euro

> Gastfamilie trägt die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung

> leichte Hausarbeit, 6 Stunden am Tag, maximal 30 Stun- den pro Woche

> abschließbares Zimmer mit Tageslicht, mindestens acht Quadratmeter

> zwei Tage im Monat bezahl-

ter Urlaub rco

Foto:epd

Ungleich verteilt

Trügerischer Schutz

In Deutschland gibt es ein gravierendes Ausmaß an Fehl- versicherung. Davon sind je- denfalls die Verbraucherschüt- zer überzeugt. „Die meisten Bürger haben Versicherun- gen, die sie nicht brauchen oder die bei existenzbedro- henden Schadensfällen nicht zahlen“, sagt Prof. Dr. Edda Müller vom Verbraucherzen- trale Bundesverband (vzbv).

So führe eine Über-, Unter- und Fehlversicherung der Bundesbürger zu erheblichen gesamtwirtschaftlichen Folge- kosten.

Die Gründe für den lük- kenhaften Versicherungsschutz der meisten Verbraucher lie- gen nach Ansicht des vzbv in einer ungleichen Verteilung der Rechte und Pflichten zwi- schen Versicherern und Ver- sicherten, in der fehlenden Transparenz des Versiche- rungsmarktes und in falschen Anreizen bei der Vermittlung und beim Abschluss von Ver- sicherungen. Müller nennt Beispiele für die ungleiche Verteilung der Rechte und Pflichten:

> Wer als Versicherungs- kunde beim Vertragsabschluss wichtige Informationen ver- gisst anzugeben oder vorsätz- lich verschweigt, muss teuer dafür bezahlen. Das kann bis zum Verlust des Versiche- rungsschutzes führen. Umge- kehrt ist die Rechtslage bei den Versicherern viel groß- zügiger. Eine fehlende Be- lehrung über mögliche Lük- ken des Versicherungsschut- zes bleibt für das Versiche- rungsunternehmen hingegen in der Regel folgenlos.

> Ungleich sind auch die Rechte und Pflichten bei ei- ner Beendigung eines Versi- cherungsvertrages. So kön- nen Sach- oder Rechtsschutz- versicherer einen Vertrag je- derzeit ohne Angabe von Gründen einseitig kündigen, wenn ein Schadensfall vorge- legen hat. Rolf Combach

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