• Keine Ergebnisse gefunden

Frauenpolitik und politisches Handeln von Frauen während der Bayerischen Revolution 1918/19: Akteurinnen - Konzepte - Handlungsräume

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Frauenpolitik und politisches Handeln von Frauen während der Bayerischen Revolution 1918/19: Akteurinnen - Konzepte - Handlungsräume"

Copied!
444
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

deposit_hagen

Publikationsserver der

Frauenpolitik und politisches Handeln von Frauen während der Bayerischen

Revolution 1918/19

Kultur- und Sozialwissen- schaften

Dissertation

Andrea Kampf

(2)

Frauenpolitik und politisches Handeln von Frauen während der

Bayerischen Revolution 1918/1919

Akteurinnen Konzepte Handlungsräume

Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. Phil.) an der Fakultät Kultur-

und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen

Vorgelegt von

Andrea Kampf Kienbachring 32 94350 Falkenfels

am 27. Juni 2016

Betreuer: Prof. Dr. Wolfgang Kruse

(3)
(4)

Inhalt

1 Einleitung ... 6

1.1 Thema ... 6

1.2 Wissenschaftliche Perspektiven ... 11

1.2.1 Frauen- und geschlechtergeschichtliche Perspektive ... 12

1.2.2 Politische Partizipationsforschung ... 14

1.3 Das politische System der bayerischen Revolutionszeit ... 17

1.4 Leitfragen und Aufbau der Arbeit ... 21

1.5 Forschungsstand und Quellenlage ... 25

2 Die Politisierung der Frauen während des Ersten Weltkrieges bis zur Proklamation des Frauenstimmrechts ... 33

2.1 Im Dienst für das Vaterland ... 34

2.2 Die pazifistischen Aktivitäten ... 38

2.2.1 Die Friedensaktivitäten der proletarischen Frauenbewegung ... 39

2.2.2 Die Friedensaktivitäten der radikal-bürgerlichen Frauenbewegung ... 41

2.3 Frauenproteste ... 44

2.3.1 Lebensmittelunruhen ... 45

2.3.2 Streiks und Demonstrationen ... 48

2.4 Die Beteiligung der Frauen an den revolutionären Novemberereignissen ... 55

2.5 Das Staatsbürgerrecht für bayerische Frauen ... 57

2.6 Resümee ... 60

3 Die politischen Akteurinnen ... 63

3.1 Frauen der bürgerlich-gemäßigten Frauenbewegung ... 64

3.1.1 Der Hauptverband Bayerischer Frauenvereine ... 64

3.1.2 Dr. Rosa Kempf ... 69

3.2 Frauen der radikal-bürgerlichen Frauenbewegung ... 71

3.2.1 Der Bayerische Verein für Frauenstimmrecht ... 71

(5)

3.2.2 Dr. Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann ... 73

3.3 Frauen aus katholischen Frauenorganisationen ... 77

3.3.1 Der Katholische Frauenbund und der Verband Süddeutscher Katholischer Arbeiterinnenvereine ... 77

3.3.2 Ellen Ammann ... 81

3.4 Frauen aus der proletarischen Frauenbewegung ... 83

3.4.1 Die sozialdemokratische Frauenbewegung ... 84

3.4.1.1 Aurelie Deffner ... 87

3.4.1.2 Antonie Pfülf ... 89

3.4.2 Frauen in der Unabhängigen Sozialistischen Partei ... 91

3.4.2.1 Thekla Egl ... 94

3.4.2.2 Hedwig Kämpfer ... 96

3.4.3 Frauen in der Kommunistischen Partei ... 98

3.4.3.1 Hilde Kramer und die Familie Gabriele Kaetzler ... 100

3.4.3.2 Dr. Frieda Rubiner ... 102

3.4.4 „Der Bund sozialistischer Frauen“ ... 103

3.5 Resümee ... 107

4 Politische Konzeptionen und Debatten der organisierten Frauen ... 113

4.1 Die bürgerlich-gemäßigte Frauenbewegung ... 114

4.2 Die radikal-bürgerliche Frauenbewegung ... 128

4.3 Die sozialistische Frauenbewegung (SPD, USP) ... 145

4.4 Die katholischen Frauenorganisationen ... 161

4.5 Der Bayerische Lehrerinnenverein ... 171

4.6 Resümee ... 180

5 Politische Handlungsräume und Aktionsformen ... 183

5.1 Institutionalisierte politische Partizipationsformen ... 185

5.1.1 Die ersten Wahlen mit weiblicher Beteiligung ... 186 5.1.1.1 Wahlvorbereitungen der Frauenorganisationen zwischen

(6)

staatsbürgerlicher Bildungsarbeit und Wahlkampf ... 186

5.1.1.2 Das Wahlverhalten der Frauen ... 198

5.1.2 Erste parlamentarische Arbeit der Frauen im Bayerischen Landtag (1. Legislaturperiode ) ... 214

5.1.3 Politische Arbeit in rätepolitischen Gremien ... 231

5.1.3.1 Frauen im Provisorischen Nationalrat ... 233

5.1.3.2 Dr. Anita Augspurg und L. G. Heymann auf dem Rätekongress in München ... 247

5.1.3.3 Frauen in rätepolitischen Kommissionen ... 256

5.2 Nichtinstitutionalisierte politische Partizipation ... 265

5.2.1 Bittgesuche und Anträge an politische Institutionen und Personen ... 265

5.2.2 Schlichtungsversuche der Frauen zwischen rotem und weißem Terror . 274 5.2.3 Frauen im Dienst der Revolution ... 277

5.2.4 Politik auf der Straße ... 284

5.2.4.1 Demonstrationen und Unruhen ... 285

5.2.4.2 Frauen im Kampf für die Revolution ... 290

5.3 Resümee ... 298

6 Schlussbetrachtung ... 304

7 Anhang ... 320

7.1 Tabellen ... 320

7.2 Kurzbiographien ... 334

7.3 Anmerkungen ... 340

7.4 Abkürzungen ... 421

7.5 Quellen- und Literaturverzeichnis ... 422

7.5.1 Unveröffentlichte Primärquellen ... 422

7.5.2 Veröffentlichte Primärquellen ... 426

7.5.3 Sekundärliteratur ... 430

7.5.4 Sekundärliteratur im Internet ... 440

(7)

1 Einleitung 1.1 Thema

„Die neue Zeit hat dem einseitigen Männerrecht ein Ende gesetzt. Sie hat den Frauen die gleichen politischen Rechte verliehen wie dem Manne.“1

Die revolutionäre Welle, die Ende Oktober 1918 ihren Anfang in Wilhelmshaven nahm und sich von hier aus im ganzen deutschen Reich ausbreitete, erreichte am 7. November 1918 Bayern. Für diesen Tag hatten die beiden sozialistischen Parteien zusammen mit den Freien Gewerkschaften eine großangelegte Friedenskundgebung auf der Münchner Theresienwiese mit abschließendem Umzug durch die Münchner Innenstadt geplant.2 Es war ein milder Spät- herbsttag und bereits seit Mittag strömten „hunderttausende deutscher Männer und Frauen behufs Vornahme der angeordneten Demonstration“ zusammen.3 Doch die politische De- monstration, an der auch Frauen teilnahmen, verwandelte sich zum Auftakt der Revolution.

Am frühen Morgen des 8. Novembers lasen die erstaunten Münchener Bürger4 auf leuchtend roten Plakaten die in der Nachtsitzung im Landtag verfasste Proklamation, in der die Dynastie Wittelsbach für abgesetzt erklärt wurde. Die Morgenausgabe der ‚Münchner Neuesten Nach- richten’ enthielt das revolutionäre Programm von Kurt Eisner, der an der Spitze der bayeri- schen Revolution stand. Die aus dem Münchner Großbürgertum stammende Pazifistin Constanze Hallgarten erinnerte sich daran in ihren Memoiren:

„Der Krieg war aus. Am 8. November 1918 erschien die Morgenausgabe der ‚Münch- ner Neusten Nachrichten’ mit dem Manifest Kurt Eisners: ‚Bayern ist fortan ein Frei- staat – Das Militär ist entwaffnet – Alle Macht den Arbeiter- und Soldatenräten – Män- ner und Frauen haben gleiche Rechte – Die Frauen aktives und passives Wahlrecht.’

Alles was da stand gefiel mir, besonders das letzte.“5

Kurt Eisner hatte nicht nur die bayerische Monarchie, eine jahrhundertealte Staats- und Ge- sellschaftsform, aus den Angeln gehoben, sondern mit der Proklamation des Frauenwahlrech- tes ein lang ersehntes und lang umkämpftes Ziel der Frauenbewegung nach politischer Gleichberechtigung Wirklichkeit werden lassen. Am 12. November 1918 folgte die Einfüh- rung des gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrechtes für alle mindestens zwanzig Jahre alten männlichen und weiblichen Personen durch die sechs Volksbeauftragten, die in Berlin die Regierungsgeschäfte übernommen hatten.6 Damit war die politische Gleich- stellung der Geschlechter reichsweit festgeschrieben und die Frage des lang umstrittenen Frauenwahlrechtes schien gleichsam mit einem Federstrich gelöst.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts war ein Konflikt zwischen Konvention, Frauenbild und politi- schen Partizipationswünschen der Frauen ausgetragen worden. Der Kampf um die politische

(8)

Gleichberechtigung hatte im Zusammenhang der demokratischen Bewegung des Vormärz und der 1848er Revolution in Deutschland eingesetzt.7 Mit der Verschärfung der politischen Aus- einandersetzungen am Vorabend der Revolution traten Frauen hervor, die den Kampf für das männliche Staatsbürgertum unterstützten, aber auch für ihr Geschlecht den Anspruch auf poli- tische Rechte erhoben.8 In Bayern wandten sich revolutionäre Münchnerinnen mit einer Flug- schrift an die Öffentlichkeit und forderten politische Rechte ein.9 Die bürgerliche Frauenbe- wegung knüpfte an die Revolution von 1848 mit ihrer Forderung nach politischer Freiheit an und so hieß auch die erste deutsche Frauenzeitschrift, die von Luise Otto-Peters herausgege- ben wurde: „Dem Reich der Freiheit werb´ ich Bürgerinnen.“10

Gerade die Konservativen hatten aber nach der 1848er Revolution selbst die bescheidenen Formen des öffentlichen Auftretens von Frauen verdammt und das ganze folgende 19. Jahr- hundert erscheint als Versuch, Frauen aus der politischen Öffentlichkeit wieder zu verdrän- gen.11 Erst im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde die Forderung von politischen Rechten von Frauen für Frauen wieder erhoben, die organisierte Frauenbewegung entwickelte sich zum wichtigsten Träger der Stimmrechtsbewegung. Die bürgerliche und die sozialdemokratische Frauenbewegung strebte reichsweit nach einer politischen Gleichberechtigung der Frau, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen und Strategien. Der Bayerische Verein für Frauen- stimmrecht mit seinen prominenten Repräsentantinnen Dr. Anita Augspurg und L. G. Hey- mann bildete gleichsam eine radikale Speerspitze der bürgerlich-radikalen Frauenbewegung mit oft spektakulären und unkonventionellen Aktionsformen, die sozialdemokratische Frau- enbewegung in Bayern verfolgte ab 1911 ebenfalls nachhaltig das Ziel des Frauenwahlrechtes als Ausdruck politischer Gleichberechtigung.

Der erste Weltkrieg schuf neue Konstellationen. Eine große Mehrheit der bürgerlichen und auch der sozialdemokratischen Frauenbewegung versuchte durch eine Integration in öffentli- che und staatliche Organe, ihre staatsbürgerliche und gesellschaftliche Vollwertigkeit unter Beweis zu stellen und damit ihren Forderungen nach staatsbürgerlicher Gleichheit eine neue Dringlichkeit verliehen. Der Stolz auf die eigenen Leistungen war verbunden mit erhöhten Erwartungen in Bezug auf die Gleichberechtigung im Staat, viele Frauen fühlten sich erstmals als wichtiger Teil des Staatswesens. Diese Bewährung im Krieg gilt in der Literatur als oft wiederholter Topos, dass das Wahlrecht gewissermaßen als politische Anerkennung für die patriotische Pflichterfüllung gekommen wäre. Aber das politische System war wenig bereit, Frauen den Weg in die staatsbürgerliche Gleichberechtigung zu ebnen, obwohl die Kriegs- leistungen der Frauen durchaus eine Würdigung durch die Parteien erfuhren.

(9)

Erst die deutsche bzw. bayerische Revolution im November 1918 brachte einen plötzlichen und umfassenden Wandel. Die Gleichberechtigung im Wahlrecht war zweifellos eine Errun- genschaft dieses Umsturzes, die jedoch nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht die Lang- zeitkampagnen der Frauenbewegung einen symbolischen und diskursiven Boden dafür berei- tet hätten. Doch die Revolution hatte zweifellos eine beschleunigte radikale Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse bewirkt. Und wie schon bei der Revolution von 1848/49 lag auch der Revolution von 1918/19 ein emanzipatorischer Aspekt zugrunde:

die Idee der Befreiung von gewachsenen Strukturen und Normen einer Gesellschaft. Einge- bettet in eine radikale Neugestaltung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft lag das Frauen- wahlrecht aber eher wie eine Randerscheinung in dem beabsichtigten Umgestaltungsprozess.

Obwohl das Frauenwahlrecht nicht als ein wesenhafter Bestandteil der revolutionären Ereig- nisse betrachtet werden kann, wurde die Novemberrevolution 1918 zu einer unabdingbaren Voraussetzung für das Frauenwahlrecht12 und damit zu einem Meilenstein für die Frauenbe- wegung. Die Revolution 1918 hatte die Forderung von Luise Otto Peters aus dem Jahre 1846

„Die Teilnahme der weiblichen Welt am Staatsleben“ eingelöst.13 Die Erinnerung an die An- fänge der Frauenbewegung war jedoch lebendig geblieben: sehr symbolträchtig mit Bezug auf die 1848er Revolution feierten auf einer gemeinsamen Veranstaltung Frauen des Frauen- stimmrechtsvereins und SPD-Frauen am 17. November 1918 in der Frankfurter Paulskirche die Revolution 1918 als Erfüllung der Ideale von 1848.14

Frauen konnten nun die politische Arena betreten und durch ihre Mitarbeit das politische Le- ben mitgestalten. Doch die Revolutionszeit 1918/19 war eine politisch turbulente und blutige Zeit – und immer noch eine Domäne der Männer. Die nach dem Zusammenbruch des alten monarchischen Militärstaates angestrebte politische und soziale Neugestaltung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft lag weiterhin in den Händen der Männer. Das revolutionäre

„männliche“ Subjekt trat in den Vordergrund dieser Entwicklung, dafür stehen in Bayern Namen wie Kurt Eisner, Johannes Hoffmann, Erich Mühsam, Ernst Toller, Gustav Landauer und Eugen Leviné. Diese Männer prägten in Bayern verschiedene Phasen der Revolution und führten ihre hitzigen Debatten über alternative Formen des Staates und der Gesellschaft. Die gegensätzlichen Vorstellungen verkürzten sich auf Schlagworte wie Bolschewismus versus Demokratie, peitschten die Emotionen der Menschen auf, trieben sie in Demonstrationen und Streiks. Politik äußerte sich nicht nur in parlamentarischen Formen des Verhandelns, auch außerparlamentarischen Formen wie Demonstrationen und Aufstände übten politischen Druck aus auf das politische revolutionäre Geschehen.

(10)

Wo nun fanden Frauen ihren politischen Platz in dieser unübersichtlichen, chaotischen und auch blutigen Revolutionszeit? Die Frage nach dem politischen Handeln von Frauen während der Revolutionszeit wurde jahrzehntelang in der historischen Forschung kaum gestellt, erst ab den 1990er Jahren rückten auch politisch aktive Frauen während der Revolutionszeit etwas in das wissenschaftliche Blickfeld. Dabei markierte die Revolution 1918/19 den Beginn einer neuen Zeit, in der Frauen als gleichberechtigte Bürgerinnen des Staates mit gleichen staats- bürgerlichen Rechten und Pflichten agieren konnten.

Frauen, die sich in der Revolutionszeit politisch engagieren wollten, mussten eine grundsätz- liche Entscheidung treffen zwischen einem parteipolitischen oder rätepolitischen System, zwischen Revolution und Gegenrevolution. Die in der Revolution politisch agierenden Frauen waren Sozialistinnen wie Hedwig Kämpfer, Thekla Egl oder Emilie Mauerer, Katholikinnen wie Ellen Ammann oder Aloisia Eberle, Frauenrechtlerinnen wie Dr. Rosa Kempf oder Pazi- fistinnen wie Dr. Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann. Sie entstammten dem bürger- lichen, dem bäuerlichen oder arbeitenden Milieu und lebten als Teil der Klassengesellschaft des beginnenden 20. Jahrhunderts unter unterschiedlichen sozioökonomischen und gesell- schaftlichen Bedingungen. Ihre Lebens- und Alltagserfahrungen beeinflussten ihre politischen Einstellungen und ihr politisches Handeln.15 Der einen Gruppe von Frauen gab die Revolution der Sehnsucht nach einer besseren Gesellschaft neuen Auftrieb, so berichtete die Frauenrecht- lerin Lida Gustava Heymann über die Tage und Wochen nach dem Ausbruch der Revolution:

„Nun begann ein neues Leben. Zurückdenkend erscheinen die folgenden Monate wie ein schöner Traum, so unwahrscheinlich herrlich waren sie. Das schwer Lastende der Kriegsjahre war gewichen; beschwingt schritt man dahin, zukunftsfroh! Der Tag verlor seine Zeiten, die Stunde der Mahlzeiten wurde vergessen, die Nacht wurde zum Tag, man brauchte keinen Schlaf; nur eine lebendige Flamme brannte: sich helfend am Auf- bau einer besseren Gesellschaft zu betätigen.“16

Bei anderen löste die Revolution Ängste aus, gerade die konservativen Frauen des Bürger- tums fühlten sich unbehaglich in der Revolution. So fühlte sich die Schriftstellerin Ricarda Huch, erst seit Oktober 1918 in München, zunächst der Novemberrevolution nicht abgeneigt und begrüßte die bevorstehende Neuerung. Aus der Perspektive des gehobenen Bürgertums urteilte sie jedoch wenig später: Die „russischen Zustände“ sind auf dem Wege, man begeg- net auf den Straßen einem „kleinen Demonstrationszug …, wie man solche seit der Revolution häufig zu sehen bekommt“, darunter „böse, unmenschliche gefahrdrohende“ Gesichter.17 Ähnlich wie die Schriftstellerin Ricarda Huch empfanden auch katholischen Frauen in Bay- ern, sei es Frauen aus dem Katholischen Frauenbund oder dem Verband der katholischen Ar- beiterinnen.

(11)

Eine Gruppe von Frauen kämpfte Seite an Seite mit den männlichen Revolutionären unter großem Mut und Opferbereitschaft für die Sicherung der sozialistischen Revolution, die ande- re Gruppe setzte sich für eine demokratische Umgestaltung mit bürgerlich-liberalen Grund- werten ein, anderen Frauen war die Wahrung christlich-konservativer Grundvorstellungen das wichtigste Anliegen politischer Aktivität. Die ideologischen und politischen Auseinanderset- zungen liefen auch in der Frauenwelt zwischen revolutionären und gegenrevolutionären Fron- ten. Doch darüber hinaus sollte für manche Frauen die revolutionäre Umgestaltung von Staat und Gesellschaft einen emanzipatorischen Effekt haben und den Frauen einen stärkeren Ein- fluss in der Politik und auf die Politik bringen. Denn einigen Frauen wie z. B. Dr. Rosa Kempf war klar, dass ein gesetzlich verankertes Frauenwahlrecht zwar eine formale politische Gleichberechtigung bedeutete, aber nicht zwangsläufig eine Änderung der gesellschaftlichen Geschlechterbeziehungen. Frauen griffen nun zu denjenigen Möglichkeiten politischer Mit- wirkung und Mitgestaltung, die ihrem politischen Willen den entsprechenden Ausdruck ver- liehen. So engagierten sich Frauen im provisorischen Nationalrat, im Bayerischen Landtag, in revolutionären Gremien und Kommissionen oder beteiligten sich an Straßenkämpfen. Die unterschiedlichen politischen Aktionsformen und Handlungsräume ergaben ein facettenrei- ches, faszinierendes Bild und zeigten Frauen auf allen Feldern des politisch-revolutionären Geschehens.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die weitgehend verwischten Spuren weiblicher politi- scher Partizipation am Beispiel der Revolutionszeit in Bayern 1918/19 aufzudecken und die politischen Aktionsformen und Handlungsräume, aber auch – soweit möglich – die hinter dem politischen Handeln stehenden theoretischen politischen Denkmuster und Leitbilder der politisch aktiven Frauen zu untersuchen. Eine Konzentration auf die bayerische Revolution erschien mir für mein Vorhaben besonders geeignet. Auf Grund des zeitlichen Vorsprungs der bayerischen Revolution vor der in Berlin waren die bayerischen Frauen im neu proklamierten Freistaat Bayern die ersten in Deutschland, die das Frauenwahlrecht erhalten hatten. Von die- ser Proklamation des Frauenwahlrechts ging ein Signal an ganz Deutschland aus, zumindest nach Ansicht von Lida Gustava Heymann: „Eisner hat das Wahlrecht der Frauen für Bayern proklamiert, Deutschland muß folgen.“18 Die neue politische Gleichberechtigung der Frauen barg beim Ausbruch der Revolution 1918 in sich die Hoffnung auf ein Aufbrechen der alten Geschlechterordnung. Doch die am Ende der Revolution im April 1919 einsetzende Antiräte- kampagne zeigte deutlich die wirksame Präsenz einer alten Geschlechterordnung, in der die Männer sich begreifen konnten als Beschützer der Frau. Der von Johannes Hoffmann insze-

(12)

nierte Propagandafeldzug griff auf linke Sexualutopien zurück, mittels derer sich die Unsitt- lichkeit und Kulturlosigkeit der linken Bohemiens, die eine führende Rolle in den Räterepub- liken gespielt hatten, übertragen ließ auf das Rätesystem. Im Kern der Kampagne stand die Idee einer Verstaatlichung der Frauen. So resultierte ein im April 1919 an die Münchener Öf- fentlichkeit verteiltes Flugblatt in der Frage:

„Duldet ihr wirklich, dass nach Kommunistenideal alle Frauen jedem Manne gehören und damit in kürzester Frist restlos zu Huren werden?19

In dieser Verleumdungskampagne fand zudem eine subtile Verknüpfung zwischen Judentum und nonkonformer Sexualität statt, jüdische Literaten und Politiker wurden mit ihrer freizügi- gen Sexualmoral zu einer Bedrohung der bayerischen Weiblichkeit stilisiert.20 Die Freikorps und Regierungstruppen konnten sich nun als Retter der um Haaresbreite geschändeten bayeri- schen Frauen verstehen und in ihrem Selbstverständnis als Bewahrer von Tugend, Ordnung und Sittlichkeit gelten. Diese Pressekampagne berührte damit über die Themenfelder Sexuali- tät und Sittlichkeit Fragen der Geschlechterordnung und der Frauenfrage gleichermaßen.

Doch diese Kampagne enthielt in ihrem Kern bereits Elemente der heraufziehenden national- sozialistischen Zeit. Bayern nahm dabei eine Sonderrolle für die künftige Entwicklung deut- scher Geschichte ein. Die Bayerische Novemberrevolution und die Münchener Räterepublik samt ihrem Niedergang besitzen in der Forschung über die Ursprünge des Nationalsozialis- mus einen zentralen Stellenwert. München mit seinen Ereignissen bildete gleichsam einen Kulminationspunkt für den weiteren Verlauf der deutschen Geschichte und wurde innerhalb der „Ordnungszelle“ Bayern zu einem Zentrum aller gegenrevolutionären Strömungen.21 Da- mit erhält eine Untersuchung über die politische Aufbruchszeit der Frauen in Bayern eine weitere geschlechterbezogene Dimension, indem sich möglicherweise ein geschlechterge- schichtlicher Zusammenhang zwischen der bayerischen Revolution und der neueren deut- schen Geschichte konstruieren lässt.

1.2 Wissenschaftliche Perspektiven der Arbeit

Diese Arbeit greift aus dem komplexen Revolutionsgeschehen zwei Aspekte heraus: das weibliche Geschlecht und die politische Partizipation der Frauen. Diese selektive Perspektive wirft die Frage nach der Objektivität und nach der wissenschaftlichen Legitimität auf. Aber wissenschaftliche Untersuchungen basieren generell auf Perspektiven und wissenschaftliche Objektivität besteht nicht darin, Standpunkte und Interessen aus dem Erkenntnisprozess zu eliminieren, sondern sie offenzulegen, um sie kognitiv und methodisch kontrollierbar zu ma-

(13)

chen.22 Diese Arbeit wird verortet in zwei Forschungsrichtungen, deren Perspektiven, Er- kenntnisse und Definitionen einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Untersuchung ausüben: die historische Frauen- und Geschlechterforschung und die politische Partizipa- tionsforschung.

1.2.1 Frauen- und geschlechtergeschichtliche Perspektive

Aus der historischen Frauen- und Geschlechterforschung haben sich verschiedene For- schungsperspektiven entwickelt, die mit unterschiedlichen Blickwinkeln verschiedene Hand- lungsräume von Frauen untersucht haben. Die allgemeine Aufgabe bestand dabei darin,

„Menschen weiblichen Geschlechts und Menschen männlichen Geschlechts mit ihren ge- schlechtstypischen Plazierungen wie mit ihren Handlungsräumen sichtbar“ zu machen.23 Die Frauengeschichte verlangte eine fundamentale Neubestimmung der Grundüberzeugungen und der Methodologie der traditionellen Geschichtswissenschaft und des traditionellen Denkens.24 Gerda Lerner formulierte ihren Vorwurf an die traditionelle Geschichtswissenschaft folgen- dermaßen:

„Die Geschichte, so wie sie traditionell von Historikern aufgezeichnet und interpretiert worden ist, ist zweifellos eine Geschichte der Aktivitäten von Männern, geordnet nach Wertvorstellungen der Männer – sie sollte zutreffend ‚Männergeschichte’ genannt wer- den. Frauen kommen darin kaum vor.“25

Doch manche Historikerinnen warnten davor, dass Frauenforschung sich nicht darauf be- schränken dürfe, lediglich weiße Flecken auf der Wissenschafts-Landkarte auszufüllen.26 Durch ein additives Verfahren würde der historische Abriss nur geringfügig verbessert und lasse zudem die hinzugefügten Frauen, wenn sie mit männlichen Akteuren verglichen werden,

„zweitrangig aussehen.“27

Mitte der 1970er Jahre hatte die Diskussion um Frauenforschung eine neue Ebene erreicht.

Auf der Suche nach Frauen in der Geschichte und nach der Geschichte von Frauen zeigte sich, dass Frauen nicht in Analogie zu anderen sozialen Gruppen verstanden werden können.

Frauen sind ein Geschlecht und müssen also solches historisch konzipiert werden. Das Ge- schlecht wurde so zu einer grundlegenden Kategorie zur Erfassung sozialer und historischer Realität.28 Die sich aus der Frauenforschung weiter entwickelte Geschlechterforschung ver- ließ die starke Fokussierung auf die Frauen und stellte dem Konstrukt Weiblichkeit das Kon- strukt der Männlichkeit gegenüber. Bereits 1975 forderte Natalie Z. Davis, die einengende herstory bisheriger Frauenforschung zu einem umfassenderen Forschungsprogramm zu erwei-

(14)

Mitte der 1980er Jahre plädierte Joan W. Scott für die Verwendung der Kategorie „Ge- schlecht“ als ein sozial und kulturell bestimmtes, relational und historisch gebundenes Wissen über wahrgenommene sexuelle Differenzen.30 Geschlechterdifferenzen bildeten für sie nicht nur den Kern jeder sozialen und politischen Organisation, sondern waren ein zentrales Mittel, um Macht- und Herrschaftsbeziehungen auszudrücken. Der Geschlechterdiskurs regelt den Zugang zu Ressourcen, zu Einfluss, Kapital sowie kultureller Macht, indem Männlichkeit und Weiblichkeit hierarchisiert und unterschiedlichen Feldern zugeordnet werden.31 Diese Aussa- ge bezieht sich auf alle gesellschaftlichen Sub-systeme wie Familie, Arbeit, Bildung, doch nirgends ist diese Aussage m. E. zutreffender als im politischen System. Politik ist derjenige Bereich, in dem Machtverhältnisse formell ausgehandelt werden, über politische Strukturen und Ideen wird der öffentliche Diskurs geformt, hier werden alle Aspekte gesellschaftlichen Lebens beeinflusst. Die Regeln innerhalb des politischen Systems bestimmen sogar das Leben und das politische Handeln selbst von denjenigen, die sich der politischen Sphäre fernhalten.

Der durch eine 1986 erschienene Studie von Claudia Koonz ausgelöste Historikerinnenstreit32 brachte eine weitere Wende in der Frauenforschung. Bislang ging die feministische Frauen- forschung von einer weiblichen Identität aller Frauen aus. Nun nahm man Abschied von der Einheitskategorie Frau und der damit verbundenen Vorstellung, dass Frauen als Kollektiv gemeinsam Fraueninteressen verfolgten, die sich von denen der Männer grundsätzlich unter- scheiden.33

Meine Arbeit fügt nun mehrere Aspekte der Frauen- und Geschlechterforschung zusammen.

Die Untersuchung ist zunächst primär verankert in der Frauengeschichte, da die historische Forschung dem politischen Handeln von Frauen während der Revolutionszeit wenig Beach- tung schenkte. Frauen, die am Vorabend und während der Revolutionszeit von November 1918 bis Mai 1919 die gesellschaftlich-politische Arena betraten, wurden in den Standard- werken zur bayerischen Revolution kaum erwähnt, blieben also unsichtbar. Durch eine syste- matische Bestandsaufnahme versuche ich, dieses Dezit zu beheben, da diese wichtige Start- phase weiblichen politischen Handelns durchaus verdient, genauer untersucht zu werden. Die- se Arbeit will also eine „androzentrische Verzerrung der Vergangenheit“34 korrigieren und Frauen als politisch handelnde Subjekte in das Blickfeld zu nehmen.

Eingebettet in dieses Hauptanliegen, finden jedoch auch Ansätze aus der Geschlechterge- schichte Eingang. So basiert diese Arbeit nicht auf der Vorstellung einer stabilen weiblichen Geschlechteridentität, sondern geht von Differenzen weiblicher Identität aus. Die Prämisse ist,

(15)

dass nicht nur gemeinsame Fraueninteressen zu handlungsleitenden Motiven werden, sondern ebenso unterschiedliche Lebensräume, Alltagserfahrungen, politische Grundorientierungen und andere Faktoren – wie eben bei Männern auch. Diese Untersuchung steht damit unter der Perspektive der Unterschiedlichkeit von Frauen und will diese Heterogenität in der politischen Ebene herausarbeiten.

Die verschiedenen Handlungsformen weiblicher Politik vollzogen sich in der Revolutionszeit in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Feldern. Frauen betraten dabei meist ein bislang Männern vorbehaltenes Territorium. Frauen wurden so zu einem „integralen Bestand- teil von Gesellschaft,“35 und standen aber zugleich in der politischen Sphäre in einem ge- schlechterübergreifenden System von Konflikt und Kooperation. In diesen politischen und gesellschaftlichen Handlungsräumen fanden nun politische Interaktionen zwischen Männern und Frauen statt, in denen Geschlechter- und Machtdifferenzen neu konstruiert, aufrechterhal- ten oder eben auch verändert werden konnten. Wo es das Quellenmaterial erlaubt, soll in die Untersuchung auch geschlechterbezogenes, männliches Verhalten eingebunden sein und einen Einblick gewähren, inwieweit sich tradierte Geschlechtsstereotype in der politischen Ebene fortsetzten oder aufgebrochen wurden.

1.2.2 Politische Partizipationsforschung

Die Revolution stellte für die Frauen eine bedeutende Zäsur dar. Zeitgleich mit der Auf- bruchszeit in demokratische Verhältnisse hatten Frauen einen neuen staatsbürgerlichen Status erhalten, das am 8. November 1918 proklamierte Frauenwahlrecht war eine der ersten direk- ten Revolutionsfolgen. Politisches Handeln von Frauen konnte damit erstmalig auf einer insti- tutionalisierten politischen Ebene erfolgen, es war für sie möglich geworden, gleichberechtigt an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Damit konnte sich politisch-öffentliches Handeln von Frauen zu einer politischen Partizipation weiterentwickeln.

Der politische Handlungsspielraum erweiterte sich für die Frauen maßgeblich, doch sie muss- ten dabei eine männerdominierte Welt betreten, eine politische Ordnung, die sich entwickelt und gefestigt hatte, noch ehe die Frauen die Zugangsberechtigung zu diesem für sie bislang verschlossenen Terrain hatten. Der Zugang zu dieser institutionell verfassten Arena unterlag jedoch manchen gesellschaftlichen und politischen Blockierungen, so dass die politischen Aktivitäten von Frauen nur schwer an den politischen Handlungs- und Entscheidungsspiel- räumen der männlichen Protagonisten gemessen werden können.

(16)

Politisches Handeln von Frauen darf also nicht nur in der Sphäre der hohen, institutionell ver- fassten Politik gesucht werden. Die Partizipationsforschung klassischer Prägung hatte sich jedoch anfänglich an einem rein institutionell konzipierten Beteiligungsraum orientiert und sich deshalb primär auf institutionalisierte Partei- und/oder Regierungspolitik bezogen.36 Mit dieser Definition bleibt jedoch politisches Handeln von Frauen „vor der Folie männlicher Präsenz und Aktivität“37 marginal. Der Partizipationsforschung wurde daher „Geschlechts- blindheit“ vorgeworfen, da das Geschlecht „lediglich als eine determinierende Variable“ auf- tauchte und das Geschlechtersystem nicht als „entscheidende gesellschaftliche Struktur für die Herausbildung von Partizipationsmotiven bzw. für die Behinderung von Partizipation“ Be- achtung fand.38 Da für Frauen generell andere Bedingungen politischer Beteiligung als für Männer existierten, erschien es notwendig, nicht nur die institutionellen Formen der Politik, sondern alle Formen der politischen Einmischung und Mobilisierung von Fraueninteressen zu berücksichtigen.39 Politisches Interesse und Handeln schlug sich während der Revolutionszeit nicht nur in konventionellen politischen Arenen und Aktivitäten nieder, sondern auch im un- konventionellen oder unverfassten Bereich der politischen Partizipation. Somit wäre die klas- sische politische Partizipationsforschung eine Sackgasse zur Untersuchung politischer Hand- lungsformen von Frauen.

Tatsächlich blieben auch bis in die 1990 er Jahre die Forschungen über weibliche Politisie- rungsprozesse sehr marginal.40 Untersuchungen zur politischen Sozialisation und Partizipati- on berücksichtigten kaum Geschlechterverhältnisse und Geschlechterzugehörigkeit war ledig- lich nur ein Indikator in mitten von Variablen wie Ausbildung, Berufstätigkeit u.ä.. Als Struk- tur- und Organisationsprinzip kam Geschlecht kaum vor. So blieb es lange Zeit nur bei vagen Feststellungen über Rollenerwartungen oder partizipationshemmende Sozialisation von Mäd- chen.41 Die Ergebnisse schienen die Stammtischbanalität zu bestätigen, dass Frauen und Poli- tik wenig miteinander zu tun hätten.42

Neue kritische Ansätze in der Partizipationsforschung lieferten wichtige Hinweise, wenn es um die Erforschung unterschiedlicher Formen politischer Beteiligung von Frauen geht. Die Gründungsväter der politischen Partizipationsforschung Barnes, Kaase et. al. hatten den Be- griff „politische Partizipation“ deutlich erweitert auf alle freiwillige Aktivitäten von Bürge- rInnen mit dem Ziel, „to influence either directly or indirectly political choices at the various levels of the political system.“43 1992 erklärte Kaase, dass nahezu „jedes Handeln, auch in- nerhalb eines explizit nicht-politisch abgegrenzten Umfeldes, politische Dimensionen im Sin- ne von politischer Bedeutsamkeit annehmen“ kann.44

(17)

Diese neue Definition wie auch die vermehrte Berücksichtigung der Kategorie „Geschlecht“

brachte neuere Studien auf den Weg, die das Geschlecht in den Vordergrund rückte. Diese lieferten nun ein erstes genaueres Bild, das den Mythos von der unpolitischen Frau aufbrach.

Es kam dabei zu folgenden Erkenntnissen: die Vorliebe der Frauen für unkonventionelle Par- tizipationsformen, eine weibliche Distanz zu institutioneller Politik, aktives Diskriminie- rungsverhalten von Parteikollegen und Presse, ein anderes Politikverständnis und andere Poli- tikstile von Frauen.45 Es folgten Politikerinnen-Studien46 und über frühe persönlichkeitstheo- retische Ansätze der Partizipationsforschung wurden geschlechtsunterschiedliche Motive für politisches Engagement herausgearbeitet. Es entstanden Thesen vom doppelten Legitimati- onsdruck, welche auf den Frauen in der Politik laste, aber auch von einem anderen Machtver- ständnis und von einer anderen weiblichen Moral.47

Bei all diesen Studien gibt es für meine Arbeit nur ein Problem: der zeitliche Untersuchungs- rahmen bezieht sich auf völlig andere, historische und gesellschaftliche Handlungsräume, so dass diese Arbeiten bestenfalls Orientierungen liefern können. Eine Rückprojektion dieser Konzepte auf die Revolutionszeit 1918/19 erschien mir unpassend. Damit verzichtet diese Arbeit auf ein Analyseraster, das diesen Theorien und Konzepten angelehnt ist und orientiert sich vielmehr an den eigenen, inhärenten Bedingungen der Revolutionszeit. Diese offene Her- angehehensweise erscheint mir notwendig, um dem historischen Quellenmaterial gerecht zu werden.

Dagegen lieferte mir die politische Partizipationsforschung vor allem das definitorische Handwerkszeug, um die verschiedenen politischen Ebenen politischen Handelns zu klassifi- zieren.

Schließlich erschien es für diese Arbeit notwendig, politisches Handeln von anderen Formen menschlichen Handelns abzugrenzen, da sonst ein „Verlust an Analysefähigkeit“ zu befürch- ten ist.48 Die weit gefasste Definition von Kaase bot sich für diesen Zweck an und hatte in der Mainstream- sowie genderorientierten Partizipationsforschung zu Unterscheidungen geführt zwischen direkten und indirekten, legalen und illegalen, verfassten und nicht verfassten, ge- waltsamen und gewaltfreien, institutionalisierten und nicht institutionalisierten, unmittelbaren und mittelbaren sowie konventionellen und unkonventionellen Formen politischer Beteili- gung.

Diese Kategorien sind nun teilweise wenig eindeutig, es zeigen sich Überschneidungen und Grauzonen und sind wenig trennscharf, sobald konkrete Handlungen kategorisiert werden

(18)

sollen. Zudem sind manche nur bedingt auf die Instabilität eines revolutionären politischen Systems anwendbar. Trotzdem sollte es auf dieser Grundlage möglich sein, die verschiedenen Ebenen politischen Handelns und die vielfältigen politischen Aktionsformen von Frauen wäh- rend der Revolutionszeit zu erfassen und zu systematisieren.

1.3 Das politische System der bayerischen Revolutionszeit

Die vorliegende Arbeit ist primär der „politischen“ und nicht so sehr der Sozialgeschichte zuzuordnen. Das bedeutet, dass die Alltagssituation der Frauen weitgehend unberücksichtigt bleibt, Entwicklungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden nur insoweit berührt, als sie Erklärungsansätze für politisches Handeln der Frauen liefern. Es erfolgt damit eine Kon- zentration auf die politische Sphäre der Revolutionszeit.

In dieser politischen Sphäre erfolgt die schwerpunktmäßige Darstellung eines punktuell fest- stellbaren politischen Handelns von Frauen. Frauen werden nicht einfach in die Ereignisge- schichte der Revolution eingefügt. Weibliche Akteure, ihre politischen Konzeptionen und ihr politisches Handeln erhalten einen eigenen Stellenwert. Dies impliziert, dass diese Arbeit in ihrem Hauptteil auf eine chronologische Darstellung der Revolutionsgeschichte verzichtet.

Deshalb erscheint es notwendig, die wesentlichen politischen Institutionen, die als politische Macht- und Entscheidungsträger fungierten, vorzustellen.

Am Abend des 7. Novembers 1918 eröffnete Kurt Eisner im Sitzungssaal des Landtages die vorläufige konstituierende Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, auf den Ministerbänken hatten neben Arbeiter und Soldaten auch zwei Frauen Platz genommen.49 Eisner stellte seine Pläne für die weitere politische Entwicklung Bayerns vor. Die anwesenden Arbeiter- und Soldatenräte sollten zunächst als Parlament fungieren, bis sich eine National- versammlung, hervorgegangen aus allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht, etabliert hatte.50 Die versprochene Wahl einer Nationalversammlung verwies langfristig auf ein parlamentarisches System, bis dahin sollten die Räte als politische Vertretungskörperschaften eine zentrale Stellung im Staat einnehmen. Am Nachmittag des folgenden Tages wurde die erste Sitzung des „provisorischen Parlaments der Republik Bay- ern“ durch den Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates Kurt Eisner eröffnet, es erfolgte die Wahl und Konstituierung des Präsidiums des provisorischen Parlaments und die Wahl einer provisorischen Regierung.51 Eisner übernahm als Ministerpräsident zusätzlich das Mi- nisterium des Äußeren, auf seinen Vorschlag wurden die Minister der provisorischen Regie-

(19)

rung gewählt.52 Kurt Eisner hatte zwar in seinem Regierungsprogramm ausdrücklich die Frauen zur tätigen Mitarbeit aufgefordert, doch die Vorstellung einer „Geschlechterquote“

ging ihm wohl dann doch zu weit, Frauen hatte er nicht vorgeschlagen für seinen Ministerrat.

Die folgende Phase der politischen Entwicklung in Bayern war bis zum 21. Februar 1919 von der Politik der provisorischen Regierung Kurt Eisners geprägt. Die Räteorganisationen besa- ßen in dieser Zeit zwar eine hohe symbolische Bedeutung, doch eine institutionalisierte Kon- trolle übte weder der Provisorische Nationalrat aus, alle Kontrollversuche von weiteren Zent- ralorganen der Arbeiterräte wie dem Revolutionären Arbeiterrat, dem Landesarbeiterrat, dem Vollzugsrat der Arbeiterräte und dem Aktionsausschuß wurden ebenfalls abgewehrt.53

Nach langen Debatten über den Termin zur Wahl einer konstituierenden Nationalversamm- lung fanden in Bayern am 12. Januar 1919 die bayerischen Landtagswahlen, am 19. Januar die Wahlen zur deutschen Nationalversammlung statt. Mit der geplanten Landtagseröffnung am 21. Februar 1919, an der sieben neu gewählte Parlamentarierinnen teilgenommen hatten, sollte die revolutionäre Phase in Bayern beendet und eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Errichtung einer repräsentativ-parlamentarischen Demokratie abgeschlossen sein. Zwei Ge- waltakte verhinderten dies: die Ermordung von Ministerpräsident Eisner und der Racheakt von Alois Lindner aus dem Revolutionären Arbeiterrat. Dieser hatte im Landtag ein Attentat auf Innenminister Auer verübt, Schüsse fielen im Sitzungssaal des Landtages, bei denen zwei Personen tödlich verletzt wurden: die Abgeordneten flohen in Panik, der Landtag war ge- sprengt.54

In der folgenden zweiten Phase der Revolutionszeit in Bayern übernahmen die Räte die Herr- schaft. Doch es erfolgte weder eine Proklamation einer Räterepublik noch die Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie. Die Initiative ergriffen die Exekutivorgane der Arbeiter-, Sol- daten- und Bauernräte, also der bereits bestehende Aktionsausschuß und der Revolutionäre Arbeiterrat. Auf dem für den 25.2.1919 in München einberufenen Rätekongress kam es zu einer neuen Konstituierung des Aktionsausschusses, aus dessen Mitte der Zentralrat am 7.3.1919 gewählt wurde.55 Der Rätekongress hatte als Übergangsparlament fungiert, der Zent- ralrat besaß die Funktion eines Regierungsorgans.56 Der Landtag sollte nach den Beschlüssen des Rätekongresses nach einer Beratung mit dem Aktionsausschuß eine sozialistische Regie- rung wählen, der Zentralrat verlor daraufhin – mit Zustimmung des Rätekongresses – seinen dominierenden Einfluss.57

Am 17. März trat der Landtag zusammen, nahm das „vorläufige Staatsgrundgesetz des Frei- staates Bayern“ an und wählte den bisherigen Kultusminister Johannes Hoffmann zum neuen Ministerpräsidenten. Als sich die neuen Minister in fünf großen Massenversammlungen in

(20)

den großen Münchner Sälen mit dem Regierungsprogramm vorstellten, kam es zu erheblichen Störungen durch die Linksradikalen, teilweise mussten die Minister ihre Reden abbrechen, in der Versammlung, in der Hoffmann sprach, gelang es einigen Radikalen, die Rednerbühne zu stürmen und für kurze Zeit zu besetzen.58

Der ZR in München arbeitete weiter an der Erhaltung und Ausweitung der Rechte der Räte, die Räte in der Provinz lösten sich ebenfalls nicht auf, sondern radikalisierten sich teilweise.

In München setzten die Linksradikalen um den RAR und die KPD ihre Politik der Massen- versammlungen auch im März 1919 weiter fort. Fast täglich versammelten sich mehrere tau- send Menschen, Redner wie Max Levien und Erich Mühsam traten auf und betonten die Not- wendigkeit einer dritten Revolution.59

Eine zunehmende Radikalisierung der Politik gipfelte schließlich in der dritten Revolutions- phase. In den frühen Morgenstunden des 7. April 1919 veröffentlichte der Zentralrat die Pro- klamation der ersten bayerischen Räterepublik: „Die Entscheidung ist gefallen. Baiern ist Räterepublik. Das werktätige Volk ist Herr seines Geschickes.“60 Ein Revolutionärer Zentral- rat wurde gebildet, Ernst Niekisch trat von seinem Amt als Vorsitzender des alten Zentralrates zurück, zu seinem Nachfolger wurde Ernst Toller, Vorsitzender der Münchener USP, ge- wählt.61 Dieser Revolutionäre Zentralrat war nunmehr das oberste Organ der ersten bayeri- schen Räterepublik, das laut seinem Vorsitzenden Toller „die oberste Regierungsgewalt aus- übte.“62 Bei diesem Revolutionären Zentralrat lagen die Kompetenzen zur grundlegenden Aus- und Neugestaltung der Räterepublik. Mit der Ausrufung der „Räterepublik Baiern“ soll- te die „Verwirklichung eines wahrhaft sozialistischen Gemeinwesens“ bezweckt werden, es ging um den Aufbau „einer gerechten sozialistisch-kommunistischen Wirtschaft.“63 Die Ein- heitlichkeit der wirtschaftlichen Neugestaltung sollte durch ein Zentralwirtschaftsamt gewähr- leistet werden, mehrere Ressorts wurden für die wirtschaftlichen Angelegenheiten geschaffen, die sich mit den dringendsten wirtschaftlichen Problemen befassen sollten: Finanzwesen, Wohnungswesen, Ernährungswesen sowie Pressewesen.64 Ein wichtiger Baustein des Räte- Programms sollte die Bildungs- und Kulturpolitik werden. Als Volksbeauftragter für

„Volksaufklärung“ erarbeitete Gustav Landauer einen Entwurf für ein sofort umsetzbares Kulturprogramm, seine Forderungen bezogen sich auf die Bereiche: Staat und Kirche, Kunst und Schule.65

Die Herrschaft des Revolutionären Zentralrates und damit die erste bayerische Räterepublik endeten mit dem Palmsonntagsputsch in der Nacht vom 12. auf den 13. April 1919. Der Putsch, der geplant worden war von dem Kommandanten der Republikanischen Schutztruppe, Alfred Seyffritz, sollte der Räterepublik ein Ende bereiten. Durch den Einsatz der KPD, die

(21)

die Arbeiter und Soldaten zum bewaffneten Widerstand und zum Kampf um die Räterepublik aufgerufen hatte, wurde der Putsch niedergeschlagen.

Die KPD erhob nun ihren Herrschaftsanspruch: eine neue kommunistische Räterepublik sollte entstehen. Auf einer Versammlung der Betriebs- und Soldatenräte Münchens am 13.4.1919 wurde die gesetzgebende und vollziehende Gewalt von dem Revolutionären Zentralrat auf einen Aktionsausschuß übertragen.66 Der Aktionsausschuß sah sich nun als oberste Gewalt in Bayern und war das hauptsächliche Regierungsorgan der kommunistischen Räterepublik.67 Noch in der Nacht des 13.4.1919 wurden Kommissionen eingesetzt, die nach der Vorstellung von Eugen Leviné die Aufgabe haben sollten, den bürgerlichen Staat zu zertrümmern und neu aufzubauen.68 Ein weiteres Regierungsorgan war der Vollzugsrat, der die Tätigkeit der Kom- missionen koordinieren und kontrollieren sollte. Doch nach dem niedergeschlagenen Putsch- versuch hatte die Regierung in Bamberg unter dem Ministerpräsidenten Hoffmann zur Bil- dung einer „bayerischen Volkswehr“ aufgerufen, ab 15. April setzten sich die weißen Trup- pen in Bewegung. Richtungskämpfe innerhalb der Räteführung zwischen Mitgliedern der USP und der MSP sowie der KPD wurden schließlich am 26.4.1919 in einer Versammlung der Betriebs- und Soldatenräte heftig ausgetragen und am 27.4.1919 entschieden: Die über- wiegende Mehrheit wandte sich gegen die Vertreter des konsequenten Kommunismus.69 Le- viné und mit ihm der gesamte Aktionsausschuß trat daraufhin zurück. Am 25. April 1919 ver- hängte die Regierung Hoffmann über das rechtrheinische Bayern das Standrecht bis zum 1.

August 1919, um eine juristische Deckung für das Vorgehen gegen die Räterepublik zu ha- ben.70 Obwohl die Regierung Hoffmann zunächst versuchte, die Räterepublik nur mit Hilfe bayerischer Kräfte niederzuwerfen, hatte sich schließlich aber doch die „weiße“ Armee aus preußischen, würtembergischen und bayerischen Freikorps gebildet und rückte mit etwa 35 000 Mann an, um die Räterepublik zu zerschlagen.71 Diesen weißen Truppen standen etwa 20 000 Angehörige der Roten Armee gegenüber.72

Am 2. Mai 1919 begann der planmäßige Einmarsch des Großteils der Regierungstruppen in München. An einzelnen Stellen kam es zwar zu recht hitzigen Einzelkämpfen, doch bereits am Abend des gleichen Tages war der Widerstand gebrochen und die ganze Stadt in der Hand der Regierungstruppen.73 Am 3. Mai war der Kampf um München entschieden. Nach sechs Monaten war die so unblutig begonnene bayerische Revolution beendet. Die Bilanz dieser Maitage war erschreckend. In der Literatur schwankt die Zahl derjenigen, die zwischen dem 30. April und 8. Mai 1919 bei den Kämpfen und Säuberungsaktionen sterben mussten, zwi- schen 557 und 1 200.74

(22)

1.4 Leitfragen und Aufbau der Arbeit

Die formale Repräsentation von Frauen in Partei und Parlament war Ziel aller organisierten Frauen gewesen. Auch in Bayern galt das Frauenwahlrecht für die bürgerliche Frauenbewe- gung als ein Mittel, rechtlichen, sozialpolitischen und auch ethischen Frauen-Forderungen auf politischer Ebene ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Doch es ging keineswegs nur um die Durchsetzung von Fraueninteressen. Für die bürgerlichen Frauen sollte die Mitarbeit von Frauen in der Politik auch dem öffentlichen Wohl dienen und die politische Kultur positiv beeinflussen. Für die sozialistischen Frauen war eine formal-rechtliche Emanzipation dagegen Teil ihrer Klassenkampftheorie, ihrem Ansatz nach wurden politische, soziale und wirtschaft- liche Abhängigkeiten in einer sozialistischen Gesellschaft aufgehoben, die damit ein der Frauenfrage übergeordnetes Ziel darstellte.

Bereits in diesen Vorstellungen aus der Zeit politischer Rechtslosigkeit, kündigte sich ein wichtiges Spannungsmotiv an: das Verhältnis von Fraueninteressen zu den übergeordneten allgemein-politischen Ziele der „hohen Politik.“ Dieser Frage ist auch unter den veränderten Bedingungen einer rechtlichen Gleichstellung der Frauen im Wahlrecht nachzugehen. Setzte sich dieses Motiv eines Interessenkonfliktes zwischen Fraueninteressen und staatlichen Erfor- dernissen nach der Gewährung einer politischen Gleichstellung fort? Eine zentrale Aufgaben- stellung dieser Arbeit ist es daher, das Spannungsfeld im politischen Handeln der Frauen aus- zuloten, das sich ergab zwischen einem allgemein-politischen Engagement im Dienst allge- meiner Wohlfahrt und/oder einer spezifisch weiblichen Frauenpolitik, die sich der Durchset- zung von weiteren Gleichheitsforderungen widmete. Die Gleichstellung im Wahlrecht bedeu- tete nämlich keinesfalls automatisch eine Rechtsgleichheit in anderen gesellschaftlichen Sub- systemen wie dem Familien- oder dem Arbeitsrecht. Viele geschlechtsspezifische Diskrimi- nierungen mussten noch beseitigt werden, sollte die politische Gleichberechtigung nicht ein Farce bleiben. Doch die politische Gleichstellung ist letztendlich eine Geschlechterfrage, die das Verhältnis der Geschlechter zueinander berührt. Noch 1914 waren im Bayerischen Land- tag im Zusammenhang mit einer Debatte über das Frauenstimmrecht und dem Verhältnis- wahlrecht folgende Sätze von einem Abgeordneten der Konservativen gefallen:

„Soll die Frau auch das Stimmrecht erhalten? Nach unserer Meinung kann davon abso- lut keine Rede sein.

(Zurufe bei den Liberalen)

Sie wundern sich? Wir wollen doch ein männliches Volk sein.

(Heiterkeit)

Ja meine Herren, das wollen auch alle richtig denkenden Frauen und Mädchen. Denn wenn wir uns von den Weibern beherrschen lassen wollten, würden uns die Frauen und Mädchen verachten. Die Frauen und Mädchen wollen nicht wählen und wühlen, son- dern freien und sich freien lassen.

(23)

(Bravo! Und große Heiterkeit)

Sie wollen fürsorgliche Hausmütter werden und keine Mannweiber.

(Sehr richtig! Bei der Freien Vereinigung)

Sie wollen Gehilfinnen der Männer und treue Kameraden sein. Wenn also nur die Män- ner das Wahlrecht erhalten sollen, wie soll dann das Verhältniswahlrecht ausgestaltet werden?

(Zuruf bei den Liberalen: Dann wählt jeder sein Verhältnis! Heiterkeit)“75

Lang gepflegte traditionelle Konstrukte von Weiblichkeit und Männlichkeit werden hier sichtbar, die darin enthaltene Geschlechterdifferenzierung sollte wohl noch lange so erhalten bleiben. Eine formale politische Gleichstellung per Gesetz konnte sicherlich nicht bestehende Geschlechter- und Machtverhältnisse über Nacht beseitigen. Damit rücken weitere zentrale Fragen in den Vordergrund: Wie wurde das Vordringen der Frauen in die politische Sphäre bewertet? Welche Abwehrstrategien und Blockierungen, aber auch welche Kooperationsfor- men ergaben sich zwischen den männlichen und weiblichen politischen Akteuren? Schlossen sich politisch aktive Frauen zur wirksameren Durchsetzung ihrer Frauenziele zusammen?

Über allen Fragestellungen stehen jedoch letztendlich als Hauptmotiv zwei Fragen: Inwieweit beeinflusste die formale politische Gleichstellung der Frauen deren politisches Verhalten im Hinblick auf politische Handlunsräume und Aktionsformen? Inwieweit verwandelte sich die formale Partizipationsmöglichkeit des Frauenstimmrechts in eine tatsächliche, gleichberech- tigte politische Teilhabe?

Die skizzierten Fragestellungen bestimmen die Gliederung nicht im Detail, stellen jedoch den roten Faden bei der systematischen Durchdringung des Untersuchungsgegenstandes dar, lie- fern gleichsam eine allgemeine Orientierung.

Im Mittelpunkt der Darstellung steht das politische Handeln von Frauen während der Revolu- tionszeit 1918/19 in Bayern. Die damit verbundene zeitliche und räumliche Eingrenzung wird jedoch teilweise unterbrochen. Der Blick richtet sich auf reichsweite Vorgänge, wo sich in- haltliche Bedeutungszusammenhänge ergeben. Der zeitliche Kernbereich von November 1918 bis Mai 1919 wird ausgedehnt auf die Kriegsjahre um Kontinuitäten oder auch Diskontinuitä- ten im politischen Handeln der Frauen aufzuzeigen und greift auch an einigen Stellen zeitlich über die Revolutionszeit hinaus. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, erschien ein chronolo- gisches Vorgehen zur Erfassung des politischen Handelns von Frauen während dieser Zeit wenig sinnvoll, ein Einbetten in die Ereignisgeschichte der Revolution würde den politischen Handlungsanteil der Frauen nur marginalisieren. Im Mittelpunkt der Arbeit sollen schließlich die politischen Akteurinnen stehen, ihre theoretischen politischen Konzepte und ihre politi-

(24)

schen Aktionsformen und Handlungsräume. Auf diese Weise werden drei Bausteine aneinan- dergereiht, die unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund rücken: ein individualisiert- personeller, ein konzeptionell-ideologischer und ein handlungsorientiert-pragmatischer As- pekt. Diese drei Ebenen überlagern und verstärken sich und ergeben eine Dynamik, die ihre entscheidenden Impulse aus der Wechselwirkung dieser drei Ebenen erhält.

Frauenwahlrecht und die damit verbundene Politisierung der Frau ist eingebettet in eine lange Geschichte des Kampfes um politische Gleichberechtigung der Frauen und steht aber auch in einem kurzfristigen Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg. Historische Literatur76 wie auch zeitgenössische Aussagen von Frauen77 verweisen darauf, dass die Kriegserfahrungen der Frauen politisierend auf die Frauen gewirkt hätten. Aus diesem Grunde wird der zeitliche Untersuchungsrahmen auf die Vorgeschichte der Revolution, also die Kriegsjahre, erweitert.

Kapitel 2 beschäftigt sich deshalb mit den verschiedenen politischen Aktionsformen von Frauen während des Ersten Weltkrieges. Auf Grund des Fehlens staatsbürgerlicher Rechte war den Frauen die Teilnahme an formalisierter, institutionalisierter Politik verwehrt, politi- sches Handeln von Frauen unter diesen Bedingungen fand deshalb außerhalb eines institutio- nell konzipierten politischen Handlungsraumes statt. Alle diese Frauen wurden zu politischen Akteurinnen innerhalb des kriegsführenden Systems ohne formal über politische Rechte zu verfügen. Kapitel 2 untersucht nun die Erscheinungsformen politischen Handelns unter diesen Bedingungen: den patriotischen Dienst für das Vaterland, die pazifistischen Aktivitäten, die verschiedenen Protestformen wie Lebensmittelunruhen, Streiks und Demonstrationen bis zur Beteiligung der Frauen an den revolutionären Novemberereignissen. Das Kapitel endet mit der Proklamation des Frauenwahlrechtes.

Die Revolution hatte formal die Bedingungen politischen Handelns für Frauen radikal verän- dert, den Frauen eröffneten sich nun andere Formen politischer Repräsentanz und Partizipati- on. Eine neue Zeit sollte beginnen und die Frauen hatten mit dem Frauenstimmrecht die Chance zu einer Mitgestaltung des Staates erhalten. Der Blick richtet sich nun im Kapitel 3 konkret auf die Frauen, die unter den extremen politischen Bedingungen der Revolutionszeit Interesse, Kraft und Mut aufbrachten, sich in der Männerdomäne der Revolutions-Politik zu engagieren. Diesen politischen Akteurinnen wird eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, biographische Portraits versuchen, diesen Frauen ein Gesicht zu geben und ihr politisches Engagement in den revolutionären, turbulenten Monaten der Revolutionszeit einzubetten in ihren Lebenslauf. Da diese Frauen durchwegs konfessionellen, frauenpolitischen, verbandspo- litischen oder parteipolitischen Organisationen angehörten, erfolgt eine Gruppierung nach

(25)

ihrer Zugehörigkeit zu den jeweiligen Frauenorganisationen. Diese galten den Frauen als ide- eller Orientierungsrahmen, deshalb wird die jeweilige Organisationsgeschichte wie auch das zugrunde liegende Emanzipationsverständnis dargestellt, bevor exemplarisch einzelne Kurz- portraits folgen.

Die Frauenorganisationen dienten gleichsam als weltanschauliches und frauenpolitisches Be- zugssystem, das den organisierten Frauen unterschiedliche Vorstellungen von dem Bild der Frau und deren familiären oder gesellschaftlichen Wirkungskreis lieferte. Frauenpolitische Leitbilder und Grundpositionen waren entstanden, doch die Ereignisse der Revolutionszeit hatten die Frauenorganisationen mit dem Frauenstimmrecht vor eine völlig neue Situation gestellt. Kapitel 4 untersucht auf einer theoretischen Ebene die in den Verbandsorganen ge- führten politischen Diskurse, die in den entscheidenden Revolutionsmonaten geführt wurden.

Das Augenmerk richtet sich dabei auf politische Positionen, Konzeptionen und Visionen, die in den jeweiligen Frauenorganisationen entwickelt wurden. Über diese politischen Leitbilder soll das politische Orientierungssystem erfasst werden, das möglicherweise zur Richtschnur für das politische Handeln der Akteurinnen wurde.

Nach der Erfassung dieser theoretisch-politischen Ebene wendet sich Kapitel 5 dem Hand- lungsaspekt zu durch eine Untersuchung der verschiedenen weiblichen Aktionsformen mit politischer Ausrichtung. Diese Aktionsformen werden unterschiedlichen Handlungsräumen zugeordnet, wobei sich die Hauptunterscheidung zwischen institutionalisierten und nicht insti- tutionalisierten Handlungsräumen als am tragfähigsten erwies. In diesem systematischen Rahmen werden dann die verschiedenen politischen Partizipations- und Handlungsformen während der bayerischen Revolution 1918/19 untersucht. Im institutionalisierten Handlungs- raum (Kapitel 5.1) wendet sich der Blick den Wahlen zu, der politischen Arbeit in räte- oder parteipolitischen Parlamenten im provisorischen Nationalrat, dem Engagement auf dem Räte- kongress und im Bayerischen Landtag und der politischen Mitarbeit der Frauen in Kommissi- onen und Ausschüssen. In Kapitel 5.2 werden politische Aktionsformen untersucht, die dem Bereich nicht institutionalisierter Formen angehören wie z.B. die Kontakte der Bürgerinnen zu politischen Insitutionen und Personen, ihre Mithilfe in bürokratischen Organisationen des Rätesystems, die Teilnahme an Demonstrationen bis hin zu der Beteiligung der Frauen an den Kämpfen im April und Mai 1919. Inhaltliche Aspekte ihrer politischen Aktionen stehen im Vordergrund, unterschiedliche geschlechterspezifische Kooperationsformen und Blockierun- gen sollen aufgespürt und analysiert werden. Der Blick richtet sich dabei auch auf die unbe- deutend erscheinenden Details, die hinter den großen Strukturen der Revolutionsgeschichte

(26)

verborgen sind. Diese Einzelheiten sollen zusammen als kleine Mosaiksteinchen ein Gesamt- bild des politischen Beitrags der Frauen in der bayerischen Revolutionszeit ergeben.

Kapitel 6 schließt diese Arbeit mit der Frage nach der Bedeutung der Revolution für die Gleichberechtigung der Frauen ab. Es soll geklärt werden, inwieweit mit der formalen politi- schen Gleichstellung der Frauen ein emanzipatorischer Durchbruch in der Geschlechterfrage erzielt wurde.

1.5 Forschungsstand und Quellenlage

Schon mit dem Ausbruch der deutschen Revolution von 1918/19 setzten historische Bewer- tungen von Zeitzeugen ein. Umfangreiche Arbeiten entstanden aus zeitgenössischer Sicht,78 gefolgt von wissenschaftlichen Darstellungen nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1989.79 Mit einer ungebremsten Dynamik wurden die unterschiedlichsten inhaltlichen Schwerpunkte auf- gearbeitet: die Rolle der Arbeiterräte, des Militärs, der Sozialdemokratie, des Bürgertums oder der Kirchen.

Politische Aktivitäten der Frauen während der Revolution gerieten dabei nicht oder nur mar- ginal in das wissenschaftliche Blickfeld. Die Dissertation von Peter Kuhlbrodt hatte 1981 erstmalig auch die Beteiligung der Frauen an der Novemberrevolution in Deutschland aufge- arbeitet und sich dabei auf die Rolle der proletarischen Frauenbewegung konzentriert.80 Kuhl- brodt wies mit seiner profunden und akribischen Quellenauswertung eine rege Beteiligung der Frauen bei Streiks und Demonstrationen nach, zeigte deren Teilnahme bei den Kämpfen zur Sicherung der Revolution, untersuchte die Repräsentanz der Frauen im Rätesystem. Sein wis- senschaftlicher Blick richtete sich auch nach Bayern, hier widmete er sich vor allem den poli- tisch aktiven Frauen während der Errichtung der Räterepublik in München.81 Doch seine Ana- lysen standen deutlich unter dem Einfluss der kommunistischen Geschichtsschreibung und unterlagen den damit verbundenen typischen Einseitigkeiten.

Seit den frühen achtziger Jahren war die Dynamik verloren gegangen, die die Forschung über die Revolution von 1918/19 zwei Jahrzehnte ausgezeichnet hatte.82 Doch in die Zeit der „Ent- haltsamkeit der professionellen Historiker hinsichtlich der Novemberrevolution 1918/19“83 fielen wissenschaftliche Darstellungen, die sich mit den „Ausnahme-Frauen“ in der deutschen Revolution 1918/19 beschäftigten. Es entstanden biographische Arbeiten zu Rosa Luxem- burg84, Clara Zetkin85 und Helene Stöcker.86 Im Sommersemester 1993 hatte Helga Grebing ein Kolloquium „Frauen in der deutschen Revolution 1918/19“ an der Ruhr-Universität Bo- chum veranstaltet, Frauen- und RevolutionsforscherInnen hatten sich diesem „neuen“ Thema

(27)

gewidmet. Aus einem Vortrag, den Helga Grebing anlässlich der in der Reichspräsident- Friedrich-Ebert-Gedenkstätte präsentierten Ausstellung „Die deutsche Revolution 1918/19“

am 1.12.1993 in der Universität Heidelberg gehalten hatte, entstand ein Aufsatz als erweiterte Fassung dieses Vortrags, der sich mit den Frauen in der deutschen Revolution 1918/19 be- schäftigte.87 Von den hier erwähnten deutschen Frauen fanden lediglich die beiden bayeri- schen Protagonistinnen Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann eine kurze Erwähnung.88 Anja Weberling ging in ihrer Arbeit „Zwischen Räten und Parteien“ der Frage nach, inwie- weit sich die Frauen „zwischen einem rein parteipolitischen System einerseits und radikal rätepolitischen Formen andererseits bewegten.“89 Dabei untersuchte sie nicht die reale Betei- ligung von Frauen an Räten und Parteien, auf eine entsprechende Archivarbeit wurde deshalb weitgehend verzichtet. Die Arbeit konzentrierte sich vielmehr auf die Frage, wie Frauen aus den verschiedenen Richtungen der Frauenbewegung (BDF, Radikale und die Frauen in der USPD) die verschiedenen politischen Konzeptionen der Revolutionszeit bewerteten. Aus Bayern fanden nur die beiden radikalen Frauenrechtlerinnen Dr. Anita Augspurg und L. G.

Heymann Eingang in die Arbeit, denen jedoch eine ausführliche Darstellung ihrer politischen Konzeptionen während der Revolutionszeit gewidmet wurde.90

In das Jahr 2008 fiel der neunzigste Jahrestag der Novemberrevolution, es kam zu einer Art Wiederentdeckung der Revolution von 1918/19, nach „jahrelanger ‚Funkstille’ gab es wieder eine Reihe beachtenswerter Neuerscheinungen,“91 in denen auch Beiträge über Frauen in der Revolutionszeit Eingang fanden. Der Rostocker Historiker Alexander Gallus hatte 2010 einen Sammelband mit dem Titel „Die vergessene Revolution von 1918/19“ herausgegeben, der insgesamt neun Beiträge zu sehr unterschiedlichen Themenfeldern im Kontext der Revolution enthielt.92 In ihrem dort erschienenen Artikel „Das Geschlecht der Revolution – Stimmrecht und Staatsbürgertum 1918/19“ plädierte Kathleen Canning für eine fruchtbare Erneuerung der Revolutionsforschung durch die Erforschung der Gender- und Geschlechtergeschichte: Die Zeit sei reif „für eine Analyse der Bedeutung von Geschlechtern für das Selbstverständnis der Revolutionäre und Republikaner ebenso wie der Vorstellungen einer sexuellen Krise, die die Angst vor der Revolution schürten und in den Auseinandersetzungen um die Dolchstoßlegen- de unterschwellig präsent waren.“93 In ihrem Beitrag wandte sie sich vor allem dem von der provisorischen Revolutionsregierung verkündeten Wahlrecht für Frauen als Teil eines neu gefassten Bürgerrechtes zu. Damit hob sie den Zusammenhang zwischen Revolution und Frauenstimmrecht hervor, stellte in ihrer kurzen Untersuchung die Frage nach den Partizipati- onschancen der Frauen im parlamentarischen System wie im Rätesystem in den Vordergrund.

In dem ebenfalls 2010 erschienenen Sammelband von Heidi und Wolfgang Beutin und Ralph

(28)

Müller-Beck steuerte Heidi Beutin einen Beitrag zum Thema Frauen und Novemberrevoluti- on bei: „’Das waren Wintermonate voller Arbeit, Hoffen und Glück...’ Novemberrevolution und Frauenbefreiung – Frauen und die Novemberrevolution.“ Heidi Beutin stellte dabei die Frage „Was brachte der 9. November den Frauen?“ an den Anfang ihres knapp zwanzigseiti- gen Aufsatzes.94 Heidi Beutin suchte den Zugang zu dieser Frage über die Perspektive von drei äußerst verschiedenen „Ausnahmefrauen“95: Die Umbrüche in der Bewertung der Schrift- stellerin Ricarda Huch, die in München zur unbeabsichtigten Beobachterin der Novemberre- volution wurde; Rosa Luxemburg, die im Kampf für die Revolution als „Märtyrerin“ ihr Le- ben gab; Toni Sender und ihr Kampf für die Rechte der Frauen in den Betriebsräten.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Frauen im Rahmen der deutschen Revolution 1918/19 hatte somit erst in den 1990er Jahren begonnen, Frauen aus Bayern wurden in diesen Werken kaum Beachtung geschenkt. Ähnliches gilt jedoch auch, wenn man gezielt die wis- senschaftliche Auseinandersetzung mit der Bayerischen Revolution betrachtet. Auch hier war die Bayerische Novemberrevolution 1918/19 schon seit ihrem Ausklang in den Fokus der Revolutionsforschung geraten. Der bisher entstandene immense Umfang an Forschungslitera- tur begründete sich teilweise damit, dass die Bayerische Novemberrevolution und die Mün- chener Räterepublik samt ihrem Niedergang auch in der Forschung über die Ursprünge des Nationalsozialismus einen zentralen Stellenwert besaßen. Gesellschaftsgeschichtliche Ansätze wie die von Wehler96 und Winkler97 suchten hier nach Kontinuitäten in der deutschen Ge- schichte.

Bereits im Jahr ihrer Entstehung und Niederschlagung der bayerischen Revolution entstanden eine Reihe von Büchern, die sich mit dem Geschehen auseinandersetzten. So sei hier auf die Darstellung des Münchner Stadtrates Max Gerstl98 verwiesen, der wesentliche Dokumente dieser Zeit veröffentlichte, die sich jedoch vorwiegend auf München bezogen. Von Bedeutung ist auch die zeitgenössische Literatur, die von den Protagonisten der bayerischen Revolution verfasst wurde.99 In diesen Werken führen die Frauen nur ein Schattendasein, lediglich in Randbemerkungen tauchen sie in diesen Memoiren auf. Auch in den von Frauen verfassten zeitgenössischen Werken richtete sich der Blick nur auf das Revolutionsgeschehen und das politische Wirken ihrer Ehemänner, so in der von Rosa Leviné, Ehefrau von Eugen Leviné, 1925 erschienenen Darstellung der Münchner Rätezeit,100 oder Kreszentia Mühsams Nach- zeichnung des „Leidensweg“ ihres Ehemanns Erich Mühsam 1935.101 In den fünfziger und sechziger Jahre entstand eine Anzahl grundlegender Untersuchungen zur bayerischen Revolu- tion. Karl-Ludwig Ay schrieb 1968 eines der Standardwerke zur Entstehung der bayerischen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einen weiteren Hinweis, dass ein umsichtiger Umgang mit der Umwelt und eine nachhaltige Umweltpolitik das Wohl der Menschen indirekt beeinflussen kann, gibt die Arbeit von Wagner

Kritisch bemerkt Engel zu diesem Programm, das nicht von Knief, sondern von der IKD Dresden eingebracht worden war: „Kniefs deutliche Tendenz zu einer die

© Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Bündnis für Familie.. Im Lenkungskreis des Bündnisses

Man kann eine Frau lieben, man kann sie hassen (was nicht gar so weit voneinander ent- fernt ist) – solange die Beziehung emotionell ist, wird sie sich als Frau angesprochen fühlen,

Der Römerbrief, der sich ebenfalls im Neuen Testament befindet, gibt Aufschluss, dass es in dieser Zeit Frauen wie die Diakonin Junia, die Diakonin von Kenchräa und Phoebe

Auch Jahrzehnte nach dem Ende seiner Kanzler- schaft war Helmut Schmidt noch immer einer der be- deutendsten Persönlichkeiten Deutschlands.. Immer wieder meldete er sich

Außerdem beschäftigen sie sich mit der Frage, welche Mittel im Kampf um die Zukunft des Lan- des angemessen sind..

Indem wir Frauen dazu ermutigen, uns gegenseitig zu motivieren (das schadet eh nie), Tipps und Ratschläge zu geben und ihnen die positiven Seiten zeigen! Denn an der TU studieren,