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Archiv "Finanzierung des Gesundheitssystems: Die Bürgerversicherung ist ein „Irrweg“" (26.04.2013)

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A 810 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 17

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26. April 2013

FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSSYSTEMS

Die Bürgerversicherung ist ein „Irrweg“

Kurz vor der Bundestagswahl hat die Bundesärztekammer ein eigenes Konzept zur Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens vorgelegt. Neben dem Erhalt der PKV umfasst es

eine Reform der Familienmitversicherung und den Aufbau einer Kapitaldeckung in der GKV.

D

er Auftrag war klar: Da die Politik die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems nicht zukunftsfähig sicherstellen könne, solle die deutsche Ärzteschaft im Wahljahr ein eigenes Konzept auf der Grundlage von Freiberuflichkeit und Eigenverantwortung vorlegen.

Diesem Auftrag der Delegierten des Deutschen Ärztetages 2012 in Nürnberg ist der Vorstand der Bun- desärztekammer (BÄK) nun nach- gekommen und hat „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland“ erarbeitet. Das Finan- zierungskonzept wird auf dem 116.

Deutschen Ärztetag Ende Mai in Hannover zur Diskussion gestellt.

Die BÄK spricht sich darin deut- lich für den Erhalt der privaten Krankenversicherung (PKV) aus.

„Eine staatliche Einheitsversiche- rung löst kein einziges Problem – im Gegenteil: Neue Probleme wür- den entstehen“, sagte BÄK-Präsi- dent Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery bei der Vorstellung der Reformpläne. Die Abschaffung der PKV im Rahmen einer Bürger- versicherung wäre ein „Irrweg“, der direkt in eine Zweiklassenmedizin führen würde. „Wir sind davon überzeugt, dass alle Patienten, auch die GKV-Versicherten, von der Existenz der PKV profitieren“, be- tonte Montgomery. Denn die PKV trage dazu bei, dass Innovationen schneller in das Gesundheitssystem eingeführt werden könnten.

Konkret fordert die Bundesärzte- kammer, dass die Krankenkassen die Höhe ihres Beitrags wieder selbst festlegen dürfen. Dieser

„Gesundheitsbeitrag“ soll einkom - mens unabhängig sein und direkt an die Kasse fließen. Ein steuer - finanzierter Sozialausgleich soll ab einer Belastungsgrenze von neun Prozent des gesamten Haushalts-

einkommens greifen – zu dessen Errechnung sämtliche Einkom- mensarten herangezogen werden sollen. Um „Sicherheit bei der Kalkulation der Lohnnebenkosten“

zu geben, soll der Arbeitgeberanteil weiter bei 7,3 Prozent festgeschrie- ben bleiben.

Darüber hinaus spricht sich die BÄK dafür aus, den Gesundheits- fonds neu zu konzipieren. Künftig soll er ausschließlich aus Arbeitge- berbeiträgen, den Zuweisungen aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung sowie den Steuermitteln für

den Sozialausgleich gespeist wer- den. Aus dem Fonds sollen neben dem Sozialausgleich die Aufwen- dungen für die Familienmitversi- cherung sowie versicherungsfrem- de Leistungen bezahlt werden.

Die Familienmitversicherung will die Bundesärztekammer umgestalten.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen weiterhin mitversichert werden. Hin- zukommen sollen Personen, die sich in Elternzeit befinden oder Familien- angehörige pflegen. Die Möglichkeit, erwerbs lose Ehepartner mitzuversi- chern, soll hingegen wegfallen.

Wie von den Delegierten des Nürnberger Ärztetages gefordert, will die BÄK die Eigenverantwor- tung stärken. „Das bisherige Sach- leistungsprinzip führt zur Vollkasko- mentalität unter den Versicherten.

Es gibt keinen Anreiz für GKV- Versicherte, sparsamer mit den Ressourcen des Gesund heits wesens umzugehen“, heißt es in dem BÄK- Konzept. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten hingegen gezeigt, dass nur spürbare finanzielle Eigen- beteiligungen eine steuernde Wir- kung entfalten und zur Vermeidung von überflüssiger Inanspruchnahme beitragen könnten. Die bereits heute existierenden Wahltarife der Kassen müssten daher attraktiver ausgestal- tet werden. Ziel müsse es sein, die eigene Gesunderhaltung durch at- traktive Angebote, zum Beispiel im Bereich von Kostenerstattung und -beteiligung, zu fördern.

Zudem befürwortet die BÄK den Einstieg in die Kapitaldeckung in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV). Für alle in Deutschland geborenen Kinder soll ein „Gesund-

heits-Sparkonto“ aus Steuermitteln eingerichtet werden, um die finan- ziellen Folgen der demografischen Entwicklung abzufedern.

Bei der PKV sieht die BÄK nur punktuell Reformbedarf. So sollten Privatversicherte künftig ihre Al - terungsrückstellungen in vollem Um fang zwischen privaten Versi- cherungsunternehmen mitnehmen können und Berater bei der Ver - mittlung von Versicherungsverträ- gen über eine entsprechende Min - dest qualifikation verfügen.

Falk Osterloh

Eine staatliche Einheitsversicherung löst kein einziges Problem – im Gegenteil.

Frank Ulrich Montgomery, BÄK-Präsident

Foto: Georg J. Lopata

P O L I T I K

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