• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Beitragsverpflichtung zur Finanzierung des organisierten Notdienstes" (21.02.2014)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Beitragsverpflichtung zur Finanzierung des organisierten Notdienstes" (21.02.2014)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 286 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 111

|

Heft 8

|

21. Februar 2014 Auch Nichtvertragsärzte haben die Kosten zur

Finanzierung des ärztlichen Notfalldienstes zu tragen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Der Arzt, der sich gegen die Kosten wehr- te, ist privatärztlich tätig. Mit der Unterzeich- nung einer „Erklärung über die Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst“ teilte er seine Bereit- schaft mit, in den eingerichteten ärztlichen Notfalldiensten auf freiberuflicher Basis mit- zuarbeiten. Damit verbunden war auch die Anerkennung der Notdienstordnung, die durch Beschlüsse der Kassenärztlichen Verei- nigung (KV) hinsichtlich der Höhe der Kosten- beiträge ergänzt wird. Nach der Notfalldienst-

ordnung können nicht an der vertragsärztli- chen Versorgung teilnehmende Ärzte den Notdienst übernehmen, wenn sie vorher schriftlich die Anerkennung der Notdienstord- nung bestätigt haben.

Da die Notfalldienstordnung die Möglichkeit der Festsetzung eines besonderen Kostenbei- trags für die Finanzierung des organisierten Notfalldienstes vorsah, folgte nach Meinung des BSG auch die Beteiligung des Nichtver- tragsarztes von vornherein der Maßgabe, dass sich der Arzt mit einem Beitrag an den Kosten des Notfalldienstes zu beteiligen hat. Nach Auffassung des Gerichts dürfen daher Kosten- beiträge zur Finanzierung des ärztlichen Not-

falldienstes von den am Notfalldienst teilneh- menden Ärzten erhoben werden, die nicht Mit- glieder der KV sind.

Auch der festgelegte Betriebskostenanteil sei rechtmäßig. Er verstoße nach Meinung des BSG nicht gegen das Äquivalenzprinzip. Es be- stehe kein krasses Missverhältnis zwischen dem Beitrag und den mit der Teilnahme am Notfalldienst verbundenen Vorteilen. Der Bei- trag in Höhe von 35 Prozent des im Notdienst erzielten Honorars sei zwar mehr als kosten - deckend, werde aber dazu genutzt, dass Rück- lagen gebildet werden. Diese Rücklagen sind notwendig, um größere Anschaffungen abzusi- chern. Die Revision des Klägers blieb daher er- folglos (BSG, Urteil vom 18.07.2013, B 6 KA

34/12). RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Beitragsverpflichtung zur Finanzierung des organisierten Notdienstes

Am 13. Februar hat der Deutsche Bundestag mit dem Ausschuss für Internet und digitale Agenda die Anzahl der Ausschüsse auf 23 er- weitert. Der neue Ausschuss wird sich um alle netzpolitischen The- men kümmern, die bei der zuneh- menden Digitalisierung von Wirt- schaft und Gesellschaft eine Rol- le spielen, und muss bei entspre- chenden Gesetzesvorhaben bera- tend hinzugezogen werden. Den Ausschussvorsitz hat Jens Koeppen (CDU) übernommen.

BUNDESTAG

Neuer Ausschuss für digitale Agenda

Die Bundesregierung habe die strategische Bedeutung des Themas erkannt, erklärte Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD, beim Forum Public Sektor in Ber- lin. Drei Themen stehen laut Kling- beil für den Ausschuss im Mittel- punkt: der Breitbandausbau und der Zugang zum schnellen Internet, die digitale Bildung und digitale Kom- petenz sowie die digitale Sicher- heit. Als weitere Diskussionsthe- men nannte Klingbeil E-Health und

E-Energy. KBr

Beispiel den Verein Auryn und Am- soc Patenschaften, doch reiche dies bei weitem nicht aus.

Die kooperative interdisziplinäre Versorgung der Familien müsse die Regel, nicht die Ausnahme sein. Ver- sorgungsstandards, die Patenpro- gramme, betreute Wohnformen, Mo- delle für Krisensituationen und Hometreatment-Angebote enthalten, sollten flächendeckend entwickelt werden, fordern die Fachgesell- schaften und Berufsverbände. pb

Kinder psychisch kranker Eltern sind selbst gefähr-

det, eine psy- chische Störung zu entwickeln.

Circa drei Millionen Kin- der in Deutschland sind mit einer psychischen Erkran- kung ihrer Eltern konfron- tiert. Sie sind selbst hoch- gradig in ihrer Entwick- lung gefährdet: Bei etwa der Hälfte der Patienten in der Kinder- und Jugend- psychiatrie liegen bei den Eltern psychische Störun- gen vor (Schmid, 2008).

Doch es fehle an einer übergreifenden und flächen - deckenden Versorgungs- struktur für diese Kinder, die die Kinder- und Ju- gendpsychiatrie, die Er- wachsenenpsychiatrie und die Jugendhilfe systema- tisch zusammenführe, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von acht Fachgesellschaften und Berufsverbänden, allen voran die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychoso- matik und Psychotherapie. Sie un- terstützen deshalb einen Antrag auf Einrichtung einer Sachverstän- digenkommission, der beim Famili- enausschuss und beim Gesundheits- ausschuss des Bundestages einge- reicht wurde.

PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN

Kooperative Versorgung der ganzen Familie gefordert

Die Verbände weisen auf Studien hin, die zeigen, dass psychisch kranke Eltern sich große Sorgen um ihre Kinder machen, oftmals aber Beratungsangebote nicht kennen oder diese aus Angst vor Stigma - tisierung nicht wahrnehmen. Sie wünschten sich mehr niedrigschwel- lige Beratung und auch Betreuung durch Experten der Kinder- und Ju- gendpsychiatrie. Es gebe hervorra- gende lokale Initiativen und eh - renamtliches Engagement, wie zum

Foto: picture alliance

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sorge bereitet den Ärzten, dass die „zunehmende Kommerzialisierung der Sterbehil- fe befürchten lässt, dass sich ver- zweifelte Menschen immer häufi- ger für einen

Dieser Be- trag kommt ausschließlich den Berufstätigen zugute, denn für die Rentner muß die gesetzliche Krankenversiche- rung die Kosten von Reha- Maßnahmen (Kuren) über-

Dies ist dann der Fall, wenn das Kan- tonsspital Aarau für Ihre Behandlung nicht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons auf- geführt ist und eine Behandlung in Ihrem Wohnkanton

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 06.07.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD in

Wie hoch waren die Zuschüsse der Stadtgemeinden und des Landes für den ÖPNV, SPNV und Bahnverkehr gegliedert nach allen im Land Bremen tätigen Unternehmen (BSAG, BremerhavenBus,

37 Schönholzer G., Schweizerischer Landesverband für Leibesübungen. Ueber die sportärztliche Situation in der Schweiz. Archiv der Schweizerischen Gesellschaft für Sportmedizin,

bb) Feststellungen im Kapitalerhöhungsbeschluss. Ausübung des Umtauschrechts. Entscheidung über die Ausübung des Umtauschrechts. Ausübung des Umtauschrechts durch Erklärung

Zur Schaffung einer Grundlage für die anschließende Analyse des Finanzierungs- und Sanierungspotentials umgekehrter Wandelschuldverschreibungen bei Unter- nehmen der