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M 084/2004 FIN 26. Mai 2004 47C
Motion
1671 FDP (Erb, Bern)
Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 19.04.2004
Stopp zusätzlichen administrativen Belastungen von KMU
Der Regierungsrat wird beauftragt, mit allen Mitteln die Einführung des neuen Lohnausweises zu verhindern.
Er wird ersucht, dazu seinen Einfluss insbesondere bei den zuständigen Bundesstellen wie bei der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) geltend zu machen.
Begründung
Zu Beginn dieses Jahres führte die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) ein Vernehmlassungsverfahren zum neuen Lohnausweis durch. Der zur Diskussion gestellte Entwurf hätte mit 20 Seiten Detailvorschriften, 79 Randziffern und zusätzlichen Querverweisen eine unzumutbare administrative Mehrbelastung der KMU zur Folge.
Die zuständige Bundesstelle und die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) sind aufzufordern, einen KMU-verträglichen Lohnausweis zu schaffen.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.04.2004
Antwort des Regierungsrates
Der Motionär verlangt vom Regierungsrat, sich mit allen Mitteln gegen die Einführung des neuen Lohnausweises einzusetzen und die zuständige Bundesstelle sowie die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) aufzufordern, einen KMU-verträglichen Lohnausweis zu schaffen.
Im Anschluss an die seit dem 1. Januar 2003 in allen Kantonen eingeführte, einjährige Veranlagung der natürlichen Personen soll der Lohnausweis als eines der für die Steuerveranlagung wichtigsten Formulare vereinheitlicht und EDV-tauglich ausgestaltet werden. Das neue Lohnausweisformular ist vom SSK-Vorstand im Dezember 2003 verabschiedet worden und seither auf dem Internet zugänglich (www.steuerkonferenz.ch, Rubrik Lohnausweis). Wenn auch kleinere redaktionelle Änderungen nicht auszuschliessen sind, wird das definitive Formular aber grundsätzlich der bereits veröffentlichten Version entsprechen.
Die Arbeiten an einem neuen Lohnausweisformular haben gezeigt, dass die bisherige Ausgestaltung in vielen Punkten der Entwicklung der Lohnverhältnisse der letzten Jahre
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nicht mehr entspricht. So umfasst die Entschädigung unselbständig Erwerbstätiger neben dem eigentlichen Barlohn immer häufiger auch Naturalleistungen und Lohnnebenleistungen (sog. „fringe benefits“). Nach der unverändert gültigen Besteuerungsordnung gelten sämtliche Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit grundsätzlich als steuerbares Einkommen und sind deshalb im Lohnausweis zu erfassen.
Das neue Lohnausweis-Formular berücksichtigt die erwähnte Entwicklung in der Wirtschaft und beschreibt die vom Arbeitgeber zu deklarierenden Lohnbestandteile einheitlich.
Dadurch soll eine gleiche Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen gewährleistet und vermieden werden, dass Leistungen des Arbeitgebers in Geldform zur Besteuerung gelangen, während andere Leistungen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ebenso steigern, unbesteuert bleiben. Somit soll der neue Lohnausweis mehr Steuergerechtigkeit und mehr Rechtsgleichheit schaffen.
Zum neuen Lohnausweisformular wurde auch eine Wegleitung („Vorschriften zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung „) erarbeitet und diese in den letzten Wochen in ein Vernehmlassungsverfahren geschickt. Dessen Ergebnisse werden in diesen Tagen ausgewertet. Diese Wegleitung hat insbesondere in Wirtschaftskreisen Bedenken in Bezug auf zusätzliche administrative Belastungen hervor gerufen, entsprechende Diskussionen ausgelöst und auch in einer breiteren Öffentlichkeit Beachtung gefunden.
Der Regierungsrat hat Verständnis für diese Bedenken. Die erwähnten Diskussionen haben nun bereits zu Verbesserungen des neuen Lohnausweises geführt, und es wurden verschiedene Schritte unternommen, um die Situation vor allem für KMU zu verbessern:
• Die SSK setzte die „Arbeitsgruppe Gehaltsnebenleistungen“ ein, in der auch Vertreter der Wirtschaft mitarbeiten. Diese Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen, die es ermöglichen, den neuen Lohnausweis gesetzeskonform und praktikabel zu handhaben.
• Unter Leitung der SUVA arbeiten AHV-Behörden und die SSK daran, in Zukunft den Lohnausweis als Nebenprodukt aus der Lohnbuchhaltung elektronisch ausfüllen und an die Steuerbehörden verschicken zu können, wie dies für Abrechnungen der SUVA teilweise bereits heute möglich ist.
• Der Vorstand der SSK hat an seiner letzten Sitzung Ende März 2004 zudem beschlossen, neben der umfassenden Wegleitung auch eine Kurzwegleitung für Unternehmen mit tatsächlich einfachen Verhältnissen zu erstellen.
• Noch im Mai 2004 findet eine Aussprache zwischen den Wirtschaftsverbänden und der Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz statt. Im Juni 2004 wird der Vorstand der SSK über allfällige Änderungen befinden.
• In Unternehmen mit komplexen Lohnstrukturen (Boni, Mitarbeiterbeteiligungen) besteht mit dem inzwischen in fast allen Kantonen anerkannten Musterspesenreglement eine wesentliche Vereinfachungsmöglichkeit Zudem wird auf Bundesebene zur Zeit eine Neuregelung für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgearbeitet, welche auch die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigt.
Dem zentralen Anliegen der Motion, einen KMU-verträglichen Lohnausweis zu schaffen, wird mit den geschilderten Aktivitäten bereits Rechnung getragen. Die verlangte Intervention des Regierungsrates erscheint somit weder kurzfristig noch grundsätzlich als geboten – insbesondere auch deshalb nicht, weil die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine Reihe von Anliegen der Wirtschaft inzwischen berücksichtigt werden konnte.
Der Regierungsrat beantragt deshalb Annahme der Motion und gleichzeitige Abschreibung.
An den Grossen Rat