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Archiv "Tablet-PC im Krankenhaus: Hygienische Aspekte beachten" (06.04.2012)

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TABLET-PC IM KRANKENHAUS

Hygienische Aspekte beachten

Die standardisierte Reinigung und Desinfektion von mobilen Endgeräten im medizinischen Umfeld sind unabdingbar.

Eine interaktive Desinfektionsanleitung in Form einer App kann dazu beitragen, die Nutzer zu sensibilisieren und zu schulen.

Oliver Pramann, Karolin Graf, Urs-Vito Albrecht

Krankenhaushygiene ist ein in Deutschland nicht einheitlich gere- gelter Rechtsbereich. Es gilt bundes- weit das aktuell überarbeitete Infek- tionsschutzgesetz (8, 9). In einigen Bundesländern gelten zudem lan - desspezifische Krankenhaushygiene - verordnungen, die auf der Grund - lage der Novellierung des Infekti- onsschutzgesetzes in allen Ländern eingeführt werden sollen. Die Hy- gieneverordnungen der Länder re- geln die Details der Sicherstellung der Hygiene im Krankenhaus (10, 11). So enthält die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Landes Bayern in § 2, dass der Trä- ger des Krankenhauses verpflichtet ist, die betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Voraus- setzungen für die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene im Kran- kenhaus sicherzustellen und für die Durchführung der notwendigen hy- gienischen Maßnahmen zu sorgen (12). Vergleichbare Regelungen ent- hält zum Beispiel auch die Hygiene- verordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (13).

Zusätzlich sind für Anforderun- gen an die Hygiene bei der Reini- gung und Desinfektion von Flächen auch die entsprechenden Empfeh- lungen des Robert-Koch-Instituts respektive der Kommission für Krankenhaushygiene und Infekti- onsprävention beachtenswert (14).

Die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Standards ist auch relevant, um eine mögliche Haftung zu vermeiden (15). Zivilrechtliche Haftungsrisiken bestehen bei nicht ordnungsgemäßer Desinfektion ent- sprechend der Leitlinien und Emp- fehlungen. Zwar ist die Ver- bindlichkeit von Richtlini-

Kanzlei 34 Rechts - anwälte und Notare, Hannover:

Dr. iur. Pramann Institut für Medizini- sche Mikrobiologie und Krankenhaus - hygiene, Medizinische Hochschule Hannover:

Dr. med. Graf P.-L.-Reichertz-Institut für Medizinische Infor- matik, Medizinische Hochschule Hannover:

Dr. med. Albrecht, Dr. iur. Pramann

D

er Einsatz von Tablet-PCs und medizinischen Applika- tionen (Apps) auf mobilen Endge- räten in Krankenhäusern wird der- zeit viel diskutiert, nicht zuletzt durch entsprechende Bewerbungen vonseiten der Hersteller. Als Bei- spiele für Apps im Krankenhaus werden genannt: „Mobile Visite mit Datenerfassung am Krankenbett, Zugriff auf Daten aus dem Kran- kenhausinformationssystem, Dik- tieren von Arztbriefen mit digitaler Spracherkennung, OP-Plan-An- sicht, Terminplan für Patienten, Medikamenten-Datenbanken, An- forderungen und Auftragserteilung, Dokumentation, automatisierte Aus- wertung von Vitalparametern oder Patienteninformationen“ (1).

Mit der Ausdehnung der Einsatz- felder und damit einer höheren Fre- quenz des Betriebs wächst auch die Möglichkeit eventueller Fehler. Ein Komplikationsszenario ist dabei die Kontamination des Geräts mit Erre- gern. Der Grund liegt insbesondere darin, dass die Händehygiene trotz verschiedener Kampagnen in Ge- sundheitseinrichtungen noch ver- besserungswürdig ist (2–6).

Hände sind in diesem Fall der wesentliche Transmissi- onsfaktor, und portable PC- Systeme haben hier als Vektoren eine besondere Bedeutung.

Die rechtlichen Grundlagen und die Empfehlungen des Robert- Koch-Instituts sehen entsprechende Notwendigkeiten der Desinfektion von Gegenständen und Flächen im Krankenhaus und anderen medizi- nischen Bereichen vor. Dies betrifft grundsätzlich auch die dort verwen- deten Tablet-PCs.

Rechtliche Grundlagen Eine effektive hygienische Reini- gung kann nur mit flüssigen Des - infektionsmitteln wie Alkoholen erfolgen. Hier stellt sich das Pro- blem, dass die Hersteller in ihren Garantiebedingungen diese aus- schließen, wenn Flüssigkeiten auf das Gerät gebracht werden. Der Einsatz ist also immer mit dem Risiko verbunden, dass der Garan- tieanspruch gegen den Hersteller entfallen kann (7).

Zu fragen ist daher, welche hy- gienischen Aspekte für den sicheren Einsatz von Tablet-PCs in Kranken- häusern berücksichtigt werden müs- sen und inwieweit entsprechende Maßnahmen praktikabel sind.

Foto:

iStockphoto

A 706 Deutsches Ärzteblatt

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nicht abschließend geklärt (16), den- noch nimmt die Rechtsprechung – auch bei Hygienestandards – durch- aus ein Indiz für das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung und damit eines möglichen Haftungstatbe- stands an (17). Mangelnde Desin- fektion begründet zwar nicht per se einen haftungsrechtlichen Tatbe- stand. Wenn aber ein Hygieneman- gel in einem hygienisch beherrsch- baren Bereich vorliegt, der die tat- sächlich eingetretene Infektion ver- ursachen konnte, und hierdurch ein Schaden entsteht, kann das einen Anspruch des Patienten auf Scha- densersatz begründen (18).

Vor diesem Hintergrund sollte daher präventiv die hygienische Desinfektion der genutzten Tablet- PCs sichergestellt respektive eine Möglichkeit geschaffen werden, die Geräte so zu präparieren, dass eine Desinfektion möglich ist.

Probleme bei der Desinfektion Die Problematik der bakteriellen Kontamination in Krankenhäusern ist in der Literatur primär für mobile Kommunikationsgeräte und PC-Tas- taturen beschrieben worden. Dem- nach sind zwischen neun bis 25 Pro- zent der Mobilgeräte (in erster Li- nie Mobiltelefone, Funkempfänger, PDAs) mit Bakterien besiedelt (19, 20). Für Tablet-PCs werden derzeit an der Medizinischen Hochschule Hannover Studien zur Erregerbelas- tung und Desinfektionsmöglichkei- ten durchgeführt, die vergleichbare Ergebnisse erwarten lassen.

Zur Prävention von Kontamina- tion werden allgemeine Hygiene- grundsätze und Strategien empfoh- len. Hierzu zählen Schulungen der Mitarbeiter, die strikte Anleitung zur Händedesinfektion, Einsatzbe- schränkungen von Mobilgeräten in Hochrisikobereichen (Operations- säle, Stationen für Brandverletzte et cetera) und klare Richtlinien zur Gerätedesinfektion (21).

Tablet-PCs unterscheiden sich von anderen Mobilgeräten dadurch, dass sie in der Regel eine größere Oberfläche bieten, die aus wenigen Teilen besteht. Die Gerätefront bil- det meist ein Touch screen, der in eine Kunststoff- oder Metallhalb-

schale eingebettet und über eine Gummidichtung abgedichtet wird.

Nur wenige mechanische Taster ra- gen aus dem Design. Es gibt Öff- nungen für Kopfhörer, SIM-Karten, Adapteranschlüsse und Lautspre- cher. Die Gerätegestaltung bietet zwar eine größere Haftfläche für Erreger als Mobiltelefone, doch sind Tablets theoretisch aufgrund ihrer glatten Oberflächenbeschaf- fenheit und des Materials (Glas) leicht zu reinigen. Zudem hat eine metallene Oberfläche desinfizieren- de Eigenschaften („oligodynami- sche Wirkung“). Kunststoff neigt leicht zur Biofilmbildung, da dieser durch UV-Licht spröde wird.

Einige Gerätehersteller raten da- zu, die Geräte nur mit einem Vlies- tuch zu reinigen, da jedwede flüssig- keitsbedingte Schäden der Geräte nicht unter die Gerätegarantie fallen.

Alkohole oder andere Reiniger wer- den nicht empfohlen, da es zu Ober- flächenschäden kommen könnte.

Empfehlungen zur Desinfektion ge- ben die Hersteller allerdings nicht.

Dennoch müssen die Geräte im klinischen Alltag desinfiziert wer- den können. Drittanbieter bieten zum allgemeinen (mechanischen) Schutz des Geräts Folien, meist Polyurethan, für das Display und andere Kunststoffvarianten als Schalen oder Taschen für die Tab- let-PCs an. Einige dieser Lösungen werden mit einer antimikrobiellen Beschichtung beworben, deren Wirksamkeit der Fachwelt aller- dings noch nicht belegt wurde.

Folien-Schalen-Kombinationen sind problematisch, da in den sel- tensten Fällen das Gerät vollständig wasserdicht umschlossen wird und das Risiko des Feuchtigkeitsein- tritts bei Verwendung von flüssigen Desinfektionsmitteln weiterbesteht.

Ferner bilden solche Teilkombina- tionen zusätzliche Nischen, an de- nen sich Schmutz sammeln und theoretisch feuchte Kammern ent- wickeln können, die ideale Brut- stätten für Erreger bilden. Schutzta- schen/Schutzhüllen, die die Geräte vollständig wasserdicht umschlie- ßen, werden ebenfalls angeboten, doch geben hier die Hersteller keine Gewähr auf die Haltbarkeit dieser Hüllen, wenn sie mit Desinfekti-

onsmitteln behandelt werden. Stu- dien hierzu stehen noch aus. Zu be- achten ist auch, dass die Geräte in den Schutzhüllen kontaminiert sein können, auch wenn die Hülle gerei- nigt ist. Beim Wechsel der Hüllen oder bei Zerstörung der Schutzbar- riere kann es somit zur Kontamina- tion der Nutzer kommen.

Alternative Desinfektionsmetho- den, etwa mit Plasma-Desinfektion (22) und mit UV-Licht, sind theore- tisch denkbar (23), wobei bei erste- rer eine Affektion der Elektronik nicht sicher auszuschließen ist und bei letzterer zumindest UV-Desin- fektions-Handgeräte als fraglich ef- fizient zu werten sind. Außerdem scheiden diese Maßnahmen aus Gründen der Praktikabilität für den Mitarbeiter im Krankenhaus aus.

Die Zwischenergebnisse einer ex- perimentellen Untersuchung der Medizinischen Hochschule Hanno- ver beschrieben die standardisierte Wischdesinfektion mit alkoholhalti- gen Tüchern der unbehüllten Geräte als geeignete Methode (der Wahl) zur Desinfektion. Um die Reinigung zu standardisieren, wurde eine Ap- plikation für die Geräte entwickelt, welche die Nutzer zur Reinigung an- leitet, begleitet und diese dokumen- tiert. Diese App wird kostenfrei zur Verfügung gestellt (24).

Fazit

Die standardisierte Reinigung/Des- infektion der Geräte ist allein aus qualitätssichernder Perspektive un- abdingbar. Eine interaktive Desin- fektionsanleitung des Nutzers in Form einer App auf den Geräten ist eine Möglichkeit, die Anwender ak- tiv im Umgang zu schulen und für die Problematik zu sensiblisieren.

Bestenfalls führt dies zu Verhal- tensänderungen und trägt so prä- ventiv zum Patientenschutz bei.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2012; 109(14): A 706–7

Anschrift für die Verfasser Dr. med. Urs-Vito Albrecht, MPH

P.-L.-Reichertz-Institut für Medizinische Informatik Medizinische Hochschule Hannover

Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover Albrecht.Urs-Vito@mh-hannover.de

@

Literatur im Internet:

www.aerzteblatt.de/lit1412

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LITERATURVERZEICHNIS HEFT 14/2012, ZU:

TABLET-PC IM KRANKENHAUS

Hygienische Aspekte beachten

Die standardisierte Reinigung und Desinfektion von mobilen Endgeräten im medizinischen Umfeld sind unabdingbar. Eine interaktive Desinfektionsanleitung in Form einer App kann dazu beitragen, die Nutzer zu sensiblisieren und zu schulen.

Oliver Pramann, Karolin Graf, Urs-Vito Albrecht

LITERATUR

1. Krüger-Brand HE: Smartphones und Tab- let-PCs im Gesundheitswesen: Strategien für mobile Anwendungen. Dtsch Arztebl 2011; 108(45): [8].

2. Scheithauer S, Haefner H, Schwanz T et al.: Compliance with hand hygiene on sur- gical, medical, and neurologic intensive care units: direct observation versus cal- culated disinfectant usage. Am J Infect Control 2009, 37: 835–841.

3. Scheithauer S, Oude-Aost J, Heimann K et al.: Hand hygiene in pediatric and neona- tal intensive care unit patients: Daily op- portunities and indication- and profession- specific analyses of compliance. Am J In- fect Control 2011.

4. Backman C, Zoutman DE, Marck PB: An integrative review of the current evidence on the relationship between hand hygiene interventions and the incidence of health care-associated infections. Am J Infect Control 2008, 36: 333–348.

5. Erasmus V, Daha TJ, Brug H et al.: Syste- matic review of studies on compliance with hand hygiene guidelines in hospital care. Infect Control Hosp Epidemiol 2010, 31: 283–294.

6. Eckmanns T, Schwab F, Bessert J et al.:

Hand rub consumption and hand hygiene compliance are not indicators of pathogen transmission in intensive care units. J Hosp Infect 2006, 63: 406–411.

7. Apple®, Cupertino: How to clean Apple products. http://support.apple.com/kb/

ht3226 (letzter Besuch am 29. 02. 2012).

8. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). www.ge setze-im-internet.de/ifsg (letzter Besuch am 31.01.2012).

9. Lorenz S: Kampf gegen Krankenhauskei- me: Das Gesetz zur Änderung des Kran- kenhausschutzgesetzes und weiterer Ge- setze. NJW 47/2011: 3397.

10. Niedersächsisches Ministerium für Frau- en, Arbeit und Soziales. Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hy- giene-Verordnung) vom 17. August 2001 (Nds.GVBl. Nr.24/2001 S.598). www.

ndsvoris.de/jportal/?quelle=jlink&que-

ry=HygV+ND&psml=bsvorisprod.

psml&max=true&aiz=true (letzter Besuch am 29. 02. 2012).

11. Niedersächsisches Landesgesundheits- amt: Merkblatt zur Hygiene-Verordnung.

www.nlga.niedersachsen.de/download/

12096 (letzter Besuch am 31. 01. 2012).

12. Bayerische Staatsregierung. Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) www.verkuendungbayern.de/gvbl/jahr gang:2010/heftnummer: 21/seite:817 (letzter Besuch am 01. 12. 2010).

13. Ministerium für Arbeit, Gesundes und So- ziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hygiene-Verordnung – Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.

https://broschueren.nordrheinwestfalendi- rekt.de/broschuerenservice/staatskanzlei/

hygiene-verordnung/247 (letzter Besuch am 29. 02. 2012).

14. Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Empfehlungen der Kommission für Kran- kenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI), Bundes- gesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Ge- sundheitsschutz 1–2004, S. 51 ff.

15. Weimer T: Krankenhaushygiene. Pflege- &

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16. Martis R, Winkhart-Martis M: Arzthaf- tungsrecht: Fallgruppenkommentar, 2.

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17. LG München I, Urt. v. 07. 07. 2004, 9 O 18834/00, Gesundheitsrecht 2004 (12):

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18. Deutsch E, Spickhoff A: Medizinrecht.

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19. Brady RR, Verran J, Damani NN, Gibb AP:

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22. Rupf S, Idlibi AN, Marrawi FA, Hannig M, Schubert A, von Mueller L, Spitzer W, Holt- mann H, Lehmann A, Rueppell A, Schind- ler A: Removing biofilms from micro- structured titanium ex vivo: a novel ap- proach using atmospheric plasma techno- logy. PLoS One. 2011; 6 (10): e25893.

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24. PLRIMedAppLab, Medizinische Hochschu- le Hannover 2011, deBac-App. http://itu- nes.apple.com/us/app/debac-app/

id453976138?mt=8&ign-mpt=uo%3D2 (letzter Besuch am 29. 02. 2012).

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Referenzen

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