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Formenschutz von Maschinen und Anlagen

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Academic year: 2022

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Heiko J. Beplat

Formenschutz von Maschinen

und Anlagen

Schutz des äußeren Erscheinungsbildes von Investitionsgütern im Spannungsverhältnis

zwischen Geschmacksmuster-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

(2)

Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Gang der Arbeit 17 1. Kapitel

Nutzen und Anwendungsfelder des Investitionsgüterdesigns 21 A. Entwicklung und volkswirtschaftliche Bedeutung

der Investitionsgüterindustrie 21 I. Historische Entwicklung des Investitionsgüterdesigns 22

II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Investitionsgüterindustrie 25 B. Gründe einer bewussten Formgebung von Investitionsgütern 26

I. Design als Marketingwert und Differenzierungsmittel gegenüber

Wettbewerbern 27 II. Design als Informationsträger 28

1. Design als Mittel zur Produkterklärung 29 2. Design als Imageträger - Corporate Identity-Strategie 30

III. Design als Klammer bei organisatorischem Beschaffungsverhalten 32

IV. Produktergonomie und Sicherheitsdesign 34 V. Design als Mittel zur Reduzierung von Fertigungskosten 35

VI. Design als Grundlage zum Schutz vor Produktpiraterie 36 С Grenzen einer freien Formgebung von Investitionsgütern 38

I. Einschränkung der Gestaltungsfreiheit aufgrund produktspezifischer

Gründe 39 1. Einfluss der technischen Funktion und der Kontaktintensität auf

die Gestaltungsfreiheit 39 2. Einfluss der individuellen Fertigung auf die Gestaltungsfreiheit

am Beispiel Produktgeschäft/Anlagengeschäft 40 3. Einfluss einer notwendigen Integrationsfähigkeit auf die

Gestaltungsfreiheit am Beispiel Systemgeschäft/Zuliefergeschäft 41 II. Einschränkung der Gestaltungsfreiheit aufgrund gesetzlicher

Vorgaben 42 1. Maschinenrichtlinie 43

2. Gesetze 45 3. Technische Normen 46

D. Zusammenfassung der Gründe und Grenzen

einer bewussten Formgebung 47

(3)

2. Kapitel

Rechtliche Möglichkeiten zum Formenschutz 49

A. Geschmacksmusterschutz 49 I. Entwicklung des Geschmacksmustersystems 50

1. Historische Entwicklung des deutschen

Geschmacksmustergesetzes 50 2. Notwendigkeit der „doppelten" Regelung durch Verordnung und

Richtlinie 52 3. Entwicklung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung 53

4. Entwicklung der Geschmacksmusterrichtlinie 55

II. Eingetragenes Geschmacksmuster 56

1. Neuheit 57 a) Überblick über Neuheitsbegriffe in Literatur und

Rechtsprechung 58 b) Neuheitsbegriff in Geschmacksmusterverordnung und

deutschem Musterrecht 59 aa) Beurteilung der Neuheit durch die Fachkreise 60

bb) Bekanntgabe im normalen Geschäftsverlauf/

Problem der Internetveröffentlichung 61 c) Stellungnahme zum Neuheitsbegriff 62 d) Beweislast über die Neuheit des Musters 64

2. Eigenart 65 a) Eigenart - Begriff im deutschen Geschmacksmustergesetz und

in der Verordnung 65 b) Eigentümlichkeit - Begriff nach altem deutschen

Geschmacksmustergesetz 65 c) Verhältnis der Eigenart zu der Eigentümlichkeit 66

aa) Richtlinienkonforme Auslegung der Eigentümlichkeit 67 bb) Geringere Anforderungen an den Begriff der Eigenart 69 cc) Ergebnis zu den Anforderungen an die Eigenart 71 d) Beurteilung der Eigenart durch den informierten Benutzer 71

aa) Bewertung der Eigentümlichkeit nach alter Rechtslage

durch den durchschnittlichen Mustergestalter 72 bb) Bewertung der Eigenart nach neuer Rechtslage durch den

informierten Benutzer 72 cc) Vom informierten Benutzer zu berücksichtigende

Vergleichsmuster 75 dd) Auswirkungen des informierten Benutzers auf die

Bewertungspraxis 76 3. Verhältnis der Neuheit zur Eigenart 78

(4)

b) Verhältnis der Neuheit zur Eigentümlichkeit nach

altem deutschen Geschmacksmusterrecht 79 c) Verhältnis der Neuheit zur Eigenart nach neuer Rechtslage 80

aa) Nebeneinander von Neuheit und Eigenart 80 bb) Stufenverhältnis von Neuheit und Eigenart 80 d) Stellungnahme zum Verhältnis der Merkmale „Neuheit" und

„Eigenart" 81 4. Für Investitionsgüter relevante Ausschlussgründe vom

Musterschutz 83 a) Ausschluss von nicht sichtbaren Bauelementen in komplexen

Erzeugnissen 83 aa) Grundsätzliche Kritik an dem Merkmal

„bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar" 85 bb) Auslegungsansätze zum Merkmal

„bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar" 87 cc) Lösungsvorschlag zum Merkmal

„bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar" 88 b) Ausschluss ausschließlich technisch bedingter Merkmale 90

aa) Auslegungsansätze zur „ausschließlich technisch

bedingten Funktion" 90 bb) Stellungnahme zur „ausschließlich technisch bedingten

Funktion" unter Berücksichtigung der markenrechtlichen

Rechtsprechung 92 c) Ausschluss von Verbindungselementen (,,must-fit"-Teile) 93

d) Ausschluss von sichtbaren Ersatzteilen („must-match"-Teile) 94 aa) Argumente gegen einen musterrechtlichen Schutz

sichtbarer Ersatzteile 95 bb) Argumente für einen musterrechtlichen Schutz sichtbarer

Ersatzteile 96 cc) Politischer Ausblick über den Schutz sichtbarer Ersatzteile 96

5. Schutzumfang und Qualität des eingetragenen

Geschmacksmusters 97 a) Nachahmungsschutz mit absoluter Sperrwirkung 98

b) Qualität des Schutzumfangs im Vergleich zum alten

Geschmacksmuster 98 aa) Tendenziell höherer Schutzumfang als nach altem

Geschmacksmuster 99 bb) Stellungnahme zur Qualität des Schutzumfangs 99

III. Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 101

1. Schutzvoraussetzungen 102 2. Schutzbeginn durch öffentliches Zugänglichmachen 103

(5)

a) Musterveröffentlichung außerhalb der Europäischen

Gemeinschaft 103 aa) Erweiterung des Gemeinschaftsbegriffs durch Art. 11

Abs. 2 GGVO 103 bb) Konkretisierung des Öffentlichkeitsbegriffs durch Art. 11

Abs. 2 GGVO 104 b) Stellungnahme zur Musterveröffentlichung außerhalb der

Gemeinschaft 104 c) Kritik am Verständnis von Art. 11 Abs. 2 GGVO 106

3. Schutzumfang des nicht eingetragenen

Gemeinschaftsgeschmacksmusters 107 a) Beweislast über objektive Voraussetzungen der Nachahmung 108

b) Beweislast über Kenntnis des Nachahmers 108 c) Anscheinsbeweis über Kenntnis des Nachahmers 108

d) Einschränkung des Anscheinsbeweises 109 B. Zusammenfassung zum Geschmacksmusterschutz 110

C. Formmarkenschutz 112 I. Bedeutung der Formmarke für die Investitionsgüterindustrie 113

II. Besonderheiten von Formmarken 114 III. Gesetzliche Grundlagen des Formmarkenschutzes 115

IV. Begründung des Formmarkenschutzes 116 1. Begründung des Formmarkenschutzes nach alter Rechtslage 116

2. Begründung des Formmarkenschutzes ohne Registereintragung

nach neuer Rechtslage 118 V. Tatbestandsvoraussetzungen des Formmarkenschutzes 119

1. Unterscheidungseignung 119 2. Besondere Ausschlussgründe für Formmarken 121

a) Anwendungsbereich der Ausschlussgründe 121 aa) Umfang der Ausschlussgründe und allgemeines

Freihaltebedürfhis 122 bb) Kumulative Anwendbarkeit der Ausschlussgründe 124

3. Besondere Ausschlussgründe für Formmarken im Einzelnen 125 a) Ausschluss von Formen, die durch die Art der Ware bedingt

sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) 125 aa) Ausschluss von reinen Grundformen.... 126

bb) Ausschluss von üblichen Warenformen 127 cc) Stellungnahme und eigener Ansatz 127 b) Ausschluss von technisch erforderlichen Formen (§3 Abs. 2

Nr. 2 MarkenG) 128 aa) Auslegung des Merkmals der technisch erforderlichen

(6)

cc) Würdigung der Philips/ Remington-Entsche'idung 130 dd) Stellungnahme zum Umfang des Ausschlussgrundes 131

ее) Ausschluss von Normbauteilen 134 c) Ausschluss von Formen, die der Ware einen wesentlichen

Wert verleihen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) 134 aa) Literaturansätze zur einschränkenden Auslegung 136

bb) Stellungnahme zur einschränkenden Auslegung 137 cc) Neuer Anwendungsbereich des Ausschlussgrundes § 3

Abs. 2 Nr. 3 MarkenG 138 4. Sonderfall: Markenrechtlicher Schutz von Ersatzteilen und

Bauelementen 138 a) Markenfähigkeit komplexer Erzeugnisse - Gesamtkarosserie-

Entscheidung 139 b) Markenfahigkeit einzelner Bauteile - Karosserieteile-

Entscheidung 139 c) Vergleich der Gesamtkarosserie- mit der Karosserieteile-

Entscheidung 140 d) Würdigung der Karosserieteile-Entscheidung 141

aa) Ausschluss nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG 141 bb) Ausschluss nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG 142 cc) Ausschluss nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG 143 dd) Ergebnis zur Karosserieteile- Entscheidung 143 e) Vergleich der Kühlergrill-Entscheidung mit der

Karosserieteile-Entscheidung 143 f) Ergebnis zum markenrechtlichen Schutz von Ersatzteilen und

Bauelementen 144 5. Absolute Schutzhindernisse 145

a) Konkrete Unterscheidungskraft i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1

MarkenG 145 aa) Umfang der konkreten Unterscheidungskraft 146

bb) Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft 147 cc) Bedeutung der konkreten Unterscheidungskraft bei

Investitionsgütern 148 b) Allgemeines Freihaltebedürfnis i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 2

MarkenG 149 aa) Umfang des allgemeinen Freihaltebedürfiiisses 150

bb) Bedeutung des allgemeinen Freihaltebedürfhisses bei

Investitionsgütern 151 6. Verkehrsdurchsetzung i.S.v. § 8 Abs. 3 MarkenG 152

7. Künftige Bedeutung des allgemeinen Freihaltebedürfiiisses und

der Verkehrsdurchsetzung 153

(7)

VI. Schutzumfang von Formmarken 154 1. Bestimmung des Schutzumfangs von Formmarken 155

a) Verwechslungsgefahr 156 b) Sonderfall: Kombination von Form- und Wort-/Bildmarke 158

2. Kritik am Schutzumfang von Formmarken 159 a) Starkes Schutzrecht durch restriktive Eintragungspraxis 160

b) Höhere Einzelfallgerechtigkeit durch liberale

Eintragungspraxis 161 c) Stellungnahme zur Eintragungspraxis und zum Schutzumfang 162

D. Zusammenfassung zum Formmarkenschutz 163 E. Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz 165

I. Bedeutung des ergänzenden Leistungsschutzes für Investitionsgüter 166 II. Entstehungsgeschichte und

Entwicklung des ergänzenden Leistungsschutzes 167 III. Tatbestandsvoraussetzungen des ergänzenden Leistungsschutzes 169

1. Wettbewerbliche Eigenart 169 a) Anwendungsbereich der wettbewerblichen Eigenart 170

b) Voraussetzungen der wettbewerblichen Eigenart technischer

Erzeugnisse 171 2. Fallgruppen des ergänzenden Leistungsschutzes 173

a) Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 9 a UWG) 174 b) Rufausbeutung (§ 4 Nr. 9 b UWG) 176 c) Unredliche Kenntniserlangung (§ 4 Nr. 9 с UWG) 176

d) Ungeregelte Fallgruppen 176 IV. Einschränkung des Leistungsschutzes durch Bagatellschwelle

gemäß §3 UWG 178 1. Beurteilung von Bagatellverstößen nach alter Rechtslage (§ 13

UWGa.F.) 178 a) Kriterien der Erheblichkeit nach alter Rechtslage 179

b) Bedeutung der Erheblichkeit für den Leistungsschutz nach

alter Rechtslage 180 2. Beurteilung von Bagatellverstößen nach neuer Rechtslage (§ 3

UWG) 181 3. Vergleich zwischen § 3 UWG und § 13 Abs. 2 UWG a.F 182

a) Neue Regelung führt zu einer Absenkung der Bagatellschwelle... 182

b) Neue Regelung entspricht alter Bagatellschwelle 183 c) Stellungnahme zum Umfang der Bagatellschwelle 183 4. Anwendbarkeit der Bagatellschwelle auf den ergänzenden

Leistungsschutz 184 a) Bagatellschwelle findet bei allen Wettbewerbshandlungen

(8)

c) Stellungnahme zur „These der indizierten Unlauterkeit" 186 aa) Anwendbarkeit der Bagatellschwelle auf vergleichende

Werbung 186 bb) Anwendbarkeit der Bagatellschwelle auf unzumutbare

Belästigungen 188 cc) Ergebnis zur „Theorie der indizierte Unlauterkeit" 188

d) Ergebnis zur Anwendbarkeit der Bagatellschwelle

auf den ergänzenden Leistungsschutz 189 V. Schutzumfang des ergänzenden Leistungsschutzes 190 VI. Schutzdauer des ergänzenden Leistungsschutzes 191

1. Rechtsprechung zur Schutzdauer des ergänzenden

Leistungsschutzes 192 a) Schutzdauer von Saisonartikeln 192

b) Schutzdauer technischer Wirtschaftsgüter 193 2. Literaturansätze zur Einschränkung der Schutzdauer 194

a) Generelle Einschränkung des ergänzenden Leistungsschutzes 194 b) Differenzierung zwischen kurz- und langlebigen Produkten 195 c) Stellungnahme zur Einschränkung der Schutzdauer 195 VII. Beweislast über Voraussetzungen des ergänzenden

Leistungsschutzes und der Bagatellschwelle 198 VIII. Ausblick: Auswirkungen der Europäischen Richtlinie über

unlautere Geschäftspraktiken auf den ergänzenden Leistungsschutz 199

IX. Kritik am ergänzenden Leistungsschutz 201 F. Zusammenfassung zum ergänzenden

wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz 202

G.Urheberrecht 203 I. Bedeutung des Urheberrechts für die Investitionsgüterindustrie 204

II. Entwicklung des urheberrechtlichen Schutzes industrieller Formen 205 III. Schutzvoraussetzungen für Werke der angewandten Kunst 207

1. Persönliche geistige Schöpfung 207

2. Wahrnehmbare Form 208 3. Individualität der Schöpfung 208 4. Maßstab der Individualität bei Werken der angewandten Kunst 209

IV. Schutzumfang des Urheberrechts 211 V. Ausblick und Umfang des Urheberschutzes in der Europäischen

Gemeinschaft 211 1. Absenkung der Gestaltungshöhe aufgrund europäischer Vorgaben ...212

2. Stellungnahme zur Absenkung der Gestaltungshöhe

aufgrund europäischer Vorgaben 213 H. Zusammenfassung zum Urheberrecht 215

(9)

3. Kapitel

Verhältnis der Schutzrechte 217 A. Überblick über die Funktion der Schutzrechte 218

B. Verhältnis der Schutzrechte im Einzelnen 219 I. Geschmacksmusterrecht im Verhältnis zum Urheberrecht 220

1. Aufgabe des Stufenverhältnisses führt zu einer Absenkung der urheberrechtlichen Gestaltungshöhe bei Werken der

angewandten Kunst 221 2. Aufgabe des Stufenverhältnisses hat keine Auswirkungen

auf urheberrechtliche Gestaltungshöhe bei Werken der

angewandten Kunst 223 3. Neuausrichtung des urheberrechtlichen Schutzumfangs 224

4. Ergebnis zum Verhältnis des Geschmacksmusterrechts

gegenüber dem Urheberrecht 225 II. Geschmacksmusterrecht im Verhältnis zum Markenrecht 228

III. Geschmacksmusterrecht im Verhältnis

zum ergänzenden Leistungsschutz 230 IV. Markenrecht im Verhältnis zum ergänzenden Leistungsschutz 232

V. Markenrecht im Verhältnis zum Urheberrecht 234 С Ergebnis zum Verhältnis der Schutzrechte 235 4. Kapitel

Zusammenfassung und Schlussbetrachtung 237 A. Zusammenfassung des 1. Kapitels 237 B. Zusammenfassung des 2. Kapitels 238

I. Geschmacksmusterschutz 238 II. Formmarkenschutz 241 III. Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz 244

IV. Urheberschutz 246 C. Zusammenfassung des 3. Kapitels 246

D. Schlussbetrachtung 248 Literaturverzeichnis 251

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