NETZWERKE FRÜHE HILFEN –
ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN DEN KOMMUNEN
17. März 2016, Berlin
DJI, Nationales Zentrum Frühe Hilfen Ernst-Uwe Küster
Kommunalbefragung im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen 2013 – 2015
der Bundesinitiative Frühe Hilfen, 2013 2015
Jährliche OnlinebefragungJährliche Onlinebefragung aller Kommunen, die öffentliche Träger der aller Kommunen, die öffentliche Träger der Jugendhilfe sind und von den Landeskoordinierungsstellen übermittelt wurden
Stichtag jeweils 30.06.
Rücklauf: 95,9 %, 97,4 %, 96,9 %
66 5 % 86 6 % 92 % d F bö d
66,5 %, 86,6 %, 92 % der Fragebögen wurden von Netzwerkkoordinierenden ausgefüllt
Die folgenden Zahlen für die Erhebung 2015 sind noch vorläufigDie folgenden Zahlen für die Erhebung 2015 sind noch vorläufig
© 2016 – NZFH, BZgA, DJI
Angliederung der Koordinierungsstelle des Netzwerks Frühe Hilfen
(Mehrfachnennungen, Prozentwerte, Stand 30.6.2014)
Jugendamt 89,5
2 9 4,5
A d A /k l Ei i h
Gesundheitsamt
8,0 2,9 Freier Träger Kinder- und Jugendhilfe
Anderes Amt/kommunale Einrichtung
1 8 2,7 K i K di i t ll
Sonstiges
2,5 1,8 Kein Netzwerk
Keine Koordinierungsstelle
0 25 50 75 100
N=553
Im Profil: Netzwerkkoordinierende
905 Fachkräfte 30.06.2014 (807 30.06.2013)
83,5 % Diplompädagoginnen oder
Diplom-Sozialpädagoginnen/-arbeiterinnen
84 % weiblich84 % weiblich
66,4 % 40 Jahre und älter, über 5 Jahre Berufserfahrung
B f f h
Berufserfahrung:
85,7 % Kinder- und Jugendhilfe, g 18,1 % Gesundheitswesen
8,1 % Frühförderung
6 5 % Schwangerschaftsberatung
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6,5 % Schwangerschaftsberatung
PERSONALAUSSTATTUNG KOORDINIERUNGSSTELLE
(PROZENTWERTE, STAND 30.6.2014)
0,3 Keine Stellenanteile
bis zu einschließlich 0,5 37,8 VZÄ
Über 0,5 bis 35,8 einschließlich 1 VZÄ
Über 1 VZÄ 20,1
6,0 Keine Angabe
0 10 20 30 40
N=553
Verbreitung von Dokumenten zur fallübergreifenden Netzwerkarbeit
30.06.2015, in Prozent
75,7 16 6,7
Darstellung der Angebote und Maßnahmen
62,9 68,8
26,1 22,7
9,4 6,8 Konzept/Leitbild
Beschreibung des Netzwerks
59,1 6 ,9
31,9 6,
7,4 9, Vereinbarungen zur
verbindlichen Zusammenarbeit p
*
36,6 36,8
47,4 46,8
14,4 14,8 Zielvereinbarung
Qualitätsstandards
*
18,7 65,9 13,7
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Geschäftsordnung
© 2016 – NZFH, BZgA, DJI N= 555
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Ja Nein Keine Angabe kein Netzwerk
*
Fördervoraussetzung nach VV BIFH Art. 2, Abs. 3 (Entwicklungsziel)Einbindung von ausgewählten Akteuren aus dem
Gesundheitswesen in die fallübergreifende Arbeit der Netzwerke Gesundheitswesen in die fallübergreifende Arbeit der Netzwerke Frühe Hilfen
30.06.2013 und 30.06.2015, in Prozent der Auswahl von Kommunen mit einem Netzwerk Frühe Hilfen (547 von 555), ( )
siehe Folgefolie
66,6 9,8
Kinderärztliche Praxen 76,4
54,6 64,4
8,8
8,1
Kinderklinik
Niedergelassene Hebammen 72,5
63,4
36,7 37,6
10,3 13,3
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frauenärztliche Praxen 50,9
47,0
32,1 30,5
3,3 10,5
Klinik KuJ-Psychiatrie/-Psychotherapie
Sozialpädiatrische Zentren 41,0
35,4
25,4 25,0
2,6 8,6
Psychiatrische/ psychotherapeutische Klinik Psychiatrie/-psychotherapie
KuJ-Psychiatrische Praxen 33,6
28,0
15,3 18,4
3,5 3,6
Hausärztliche Praxen Psychiatrische/-psychotherapeutische
Praxen am 30.06.2013
am 30.06.2015
22,0 18,8 15,0 1,9
0 25 50 75 100
Kinderschutzambulanzen
n=547
16,9
Gesetzliche/finanzielle Grundlage für den Einsatz von Gesundheitsfachkräften außerhalb der gesundheitlichen Gesundheitsfachkräften außerhalb der gesundheitlichen Regelversorgung(Prozentwerte; zusammengefasste Mehrfachnennungen, Stand 30.6.2014)
57,7 Nur Frühe Hilfen
(Bundesinitiative, § 16 SGB VIII, Länderbestimmungen, ÖGD, sonstige
kommunale und andere Budgets)
In 91,7 % (507) der Jugendamtsbezirke werden
Sowohl Frühe Hilfen als auch 34,0 ambulante HzE/§ 20 SGB VIII
kommunale und andere Budgets) werden
Familienhebammen und FGKiKP (auch) im Rahmen von Frühen Hilfen eingesetzt
5,6 Nur ambulante HzE bzw. § 20 SGB VIII
Hilfen eingesetzt
Keine Angabe möglich 2 72,7 Keine Angabe möglich
N=553
Fazit zum Stand des Aufbaus von Netzwerkstrukturen
Erste Teilziele BKiSchG erreicht: Intensivierung und Verbesserung der Kooperation
Kooperation.
Kommunale Netzwerke nach§3 KKG sind mittlerweile flächendeckend initiiert worden.
Es besteht weiterhin eine große konzeptionelle Varietät dieser Netzwerke.
Mit den Netzwerkkoordinatorinnen haben Frühe Hilfen in den Kommunen eine fachlich erfahrene, sozialpädagogische Stimme erhalten
erhalten.
Die Koordinierungsstellen sind gemessen an den Anforderungen tendenziell unterausgestattet.
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g
Fazit
Die Verantwortlichen sind für das Thema Qualitätsentwicklung der Netzwerkarbeit sensibilisiert – weiterhin hoher QE-Bedarf.
Öffentlich finanzierte Institutionen prägen die Netzwerke Frühe Hilfen.
Wichtige Partner aus dem Gesundheitswesen sind (noch) nicht überall
Wichtige Partner aus dem Gesundheitswesen sind (noch) nicht überall systematisch eingebunden, spielen aber gerade in der fallbezogenen Kooperation eine Rolle.p
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen sind flächendeckend in den Jugendämtern angekommen.