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Hintergrundinformationen zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und mineralischen Dämmstoffen

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Academic year: 2022

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Was sind asbesthaltige Abfälle und mineralische Dämmstoffe?

Was ist Asbest?

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von faserförmigen Mineralien. Aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Hitze, Korrosion, Laugen und Säuren, geringe elektrische Leitfähigkeit und Wärmeleitfähigkeit sowie Isolierfähigkeit wurde er früher als „Mineral der 1000 Möglichkeiten“ in den verschiedensten Anwendungsbereichen eingesetzt.

Asbestfasern sind krebserregend: Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte und gespaltene Asbestfasern die Gesundheit. Über die Atemluft gelangen die Asbestfasern unbemerkt in den Organismus und können dort zu unheilbaren Krankheiten führen, so z. B. zur

Asbeststaublungenerkrankung, zu Lungenkrebs, Bauchfell- und Rippenfellkrebs und weiteren Krebsarten.

Erst ab Mitte der 80er Jahre wurden die asbesthaltigen Produkte Zug um Zug vom Markt genommen und durch asbestfreie Produkte ersetzt. Aus diesem Grund sind annähernd alle im Zuge von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten momentan zur Entsorgung anstehenden Well- und Fassadenplatten asbesthaltig.

Das größte Risiko besteht bei schwach gebundenem Asbest. Hier kann bereits durch ein leichtes Anstoßen bzw. leichte Erschütterungen Asbeststaub in die Lunge gelangen. Liegen bereits Fasern in freier Form vor, z.B. bei einer verwitterten Dacheindeckung oder wenn die Asbestzementerzeugnisse abgebaut, zerbrochen, gebürstet oder zerschnitten/geflext werden, kann dies zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen. Aus diesem Grund wird Asbest als Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial eingestuft.

Asbestbelastete Produkte mit festgebundenem Asbest:

• Dacheindeckungen mit z.B. Faserzementplatten (Welleternit) oder Fassadenverkleidungen (Eternitplatten)

• Trennwände im Sanitärbereich

• Ofenplatten

• Spritzisolierung an Stahlträgern

• Lüftungskanäle

• Brems- und Kupplungsbeläge

• Rohre aus Hoch- und Tiefbau

• Asbestzementkübel

• Dämmstoffe

• Pflanzgefäße

• Dichtungsmassen

• Fugenkitte

• Fußbodenbeläge

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Asbestbelastete Produkte mit schwach gebundenem Asbest:

• Gewebe und Textilien wie Feuerlöschdecken, Dämmfilzplatten, Brandschutzplatten

• Dichtschnüre an Fensterbänken

Des Weiteren gibt es asbesthaltige Geräte und Bauteile wie

• Elektrospeicherheizgeräte

• Brandschutztüren

• Heizkessel

• Trockenöfen

Was sind mineralische Dämmstoffe?

Mineralische Dämmstoffe bestehen aus anorganischen Rohstoffen wie Sand, Stein, Kalk und Mineralien.

Beispiele für mineralische Dämmstoffe sind:

• Glaswolle,

• Steinwolle,

• Schaumglas,

• Perlite und

• Calciumsilikat.

Auch Mineralische Dämmstoffe bestehen in der Regel aus feinen Fasern, die bei Kontakt

gesundheitsschädlich sind. Es können Reaktionen wie Juckreiz, Hautreizungen, Schwellungen oder oberflächliche, leichte Entzündungen hervorrufen.

Vor allem bei älteren Gebäuden, bei denen mineralische Dämmstoffe aus den Jahren vor 2000 verwendet wurden, ist Vorsicht geboten. Denn bis zu diesem Zeitpunkt, waren mineralische

Dämmstoffe erhältlich, deren Fasern kleiner als 3 µm sind. Fasern von dieser geringen Größe gelten als lungengängig und damit als „potentiell krebserregend“.

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Schutzmaßnahmen bei der Entsorgung

Sowohl asbesthaltige Abfälle als auch mineralische Dämmstoffe stellen für die Umwelt sowie für die Gesundheit eine Belastung dar. Daher sollten bei der Entsorgung folgende Hinweise beachtet werden:

• Asbesthaltige Abfälle und mineralische Dämmstoffe auf keinen Fall im Hausmüll bzw.

Restmüll entsorgen.

• Tragen Sie beim Kontakt mit asbesthaltigen Materialen oder mineralischen Dämmstoffen immer eine Schutzkleidung die aus einem Ganzkörperanzug, einer Kopfbedeckung, einer Schutzbrille sowie einem Atemschutz besteht.

• Zerschneiden oder zerkleinern Sie asbesthaltige Abfälle bzw. mineralischen Dämmstoffe auf keinen Fall, da sonst Fasern in großem Umfang freigesetzt werden.

• Für die Entsorgung und für den Transport müssen asbesthaltige Abfälle und mineralische Dämmstoffe in spezielle Behälter, in sogenannte Big Bags, verpackt werden. Big Bags gibt es im Fachhandel oder im Entsorgungszentrum Heilbronn.

Für die Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Materialien gilt außerdem:

Die Bearbeitung von Asbestzementerzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberfläche abtragen, wie Abschleifen, Hochdruckreinigen oder Abbürsten von Hauswänden, Garagendächern etc. darf nicht durchgeführt werden. Zu den verbotenen Arbeiten zählen auch Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten (Photovoltaikanlagen) an Asbestzementdächern und -wandverkleidungen sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und -wandverkleidungen.

Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt generell, dass Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien nur von demjenigen durchgeführt werden darf, der die nötige Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit besitzt. Der Nachweis der Sachkunde wird in der Regel erbracht durch erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nach den Anlagen der TRGS 519. Eine unsachgemäße Behandlung von asbesthaltigen Materialien kann zu Bußgeldern oder einer Strafanzeige führen.

Asbesthaltige Abfälle sind nicht verwertbar. Die im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und

Instandhaltungsarbeiten zu entsorgenden asbesthaltigen Materialien sind immer „Zwangsabfälle“, d.h. eine Veräußerung oder Wiederverwendung, wie das häufig praktizierte Abdecken von Holzstößen, das Abdichten von kleinen Hütten etc. ist nicht zulässig.

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