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In Vielfalt geeintDE
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
2009/2219(INI) 28.4.2010
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
für den Ausschuss für Internationalen Handel
über Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen
(2009/2219(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Thomas Ulmer
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PA_NonLeg
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VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit internationalen Handelsabkommen Maßnahmen zur Einhaltung wichtiger Umwelt- und Gesundheitsnormen sowie der Normen über bestimmte Aspekte der Tiergesundheit ergriffen werden sollten;
2. stellt fest, dass internationale Handelsabkommen durch verbindliche Verpflichtungen bessere Umwelt- und Menschenrechtsnormen bewirken können, sofern diese
Verpflichtungen ordnungsgemäß ausgeführt, überwacht und durchgesetzt werden;
3. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, auf eine vertragliche Festlegung der Umwelt-, Menschenrechts- und Gesundheitsnormen in bilateralen Handelsabkommen hinzuarbeiten – auch in denjenigen, die sie derzeit mit Südkorea, Peru, Kolumbien, Indien, den AKP-Staaten, dem Golf-Kooperationsrat und einer Reihe von Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik aushandelt –, und den Arbeitnehmerrechten, dem Schutz von Kindern und Frauen, den Klimaschutznormen, der Produktsicherheit und der Verbraucherinformation dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
4. stellt fest, dass Klimaschutzmaßnahmen, Klimaschutzpolitik und internationaler Handel zunehmend in Interaktion treten, und fordert die Welthandelsorganisation auf, die Bekämpfung des Klimawandels verstärkt in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen und in dieser Hinsicht konkrete Vorschriften und Standards festzulegen;
5. ist der Ansicht, dass die Welthandelsorganisation die Einhaltung von Verpflichtungen überwachen sollte, und verlangt, dass die Kommission als Vertreterin der
Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation eng an dieser Überwachung beteiligt wird;
6. fordert eine Harmonisierung von Umweltnormen und gesundheitsbezogenen
Anforderungen als das weltweit zu erreichende Endziel, und verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, bei der Umsetzung internationaler Handelsabkommen diese Normen auf regionaler Ebene weiterzuentwickeln und zu verbessern;
7. ist der Ansicht, dass die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsnormen eine Voraussetzung für Verhandlungen über internationale Handelsabkommen sein sollte;
8. fordert die Einführung einer Streitschlichtungsstelle mit verbindlichen Befugnissen;
9. spricht sich für die Gewährung von Präferenzen gegenüber Schwellenländern aus, sofern diese sich entschlossen zeigen, die europäischen Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsnormen einzuhalten; definiert „Schwellenländer“ als diejenigen Länder, die nicht mehr alle typischen Merkmale von Entwicklungsländern aufweisen und bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie durch die Belebung der
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Wirtschaftstätigkeit in absehbarer Zeit die typischen Strukturmerkmale eines Entwicklungslandes überwinden können;
10. verlangt, dass die Kommission die Welthandelsorganisation (WTO) auffordert, in Streitfällen nicht ausschließlich unter handelspolitischen Gesichtspunkten zu entscheiden; ist der Auffassung, dass die Zulässigkeit länderübergreifender
Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht davon abhängen sollte, ob solche Eingriffe nach Ansicht der WTO zu Störungen des Freihandels führen würden;
11. stellt fest, dass künftige Handelsabkommen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzkrise geschlossen werden können; ist der Ansicht, dass dies nicht dazu führen darf, dass Sozial- und Umweltnormen – insbesondere über Treibhausgasemissionen und die Entsorgung gefährlicher Abfälle – vernachlässigt werden, um andere Ziele zu erreichen;
12. weist darauf hin, dass anspruchsvolle EU-Normen im Umweltschutz und bei den Arbeitnehmerrechten Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen darstellen können, die mit Produkten und Dienstleistungen aus Drittländern konkurrieren, in denen die entsprechenden Normen niedriger sind; ist der Ansicht, dass die
Verbesserung und Durchsetzung dieser Normen in Drittländern durch die
Verknüpfung der internationalen Handelsabkommen mit entsprechenden Auflagen fairere Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Unternehmen schaffen und gleichzeitig den Umweltschutz sowie die Menschen-, Sozial- und Arbeitnehmerrechte in diesen Drittländern verbessern würden;
13. ist der Ansicht, dass die Welthandelsorganisation und ihre Mitgliedstaaten sich darauf verständigen sollten, einen offenen Weltmarkt für umweltfreundliche Waren,
Dienstleistungen und Technologien zu schaffen, um so den internationalen Handel zu stärken und „grünen“ Technologien und Investitionen in der gesamten Weltwirtschaft freien Verkehr zu ermöglichen;
14. fordert die Kommission auf, darauf zu dringen, dass bei den Handelsgesprächen im Rahmen der Doha-Runde der Welthandelsorganisation ein Übereinkommen über Umweltgüter und -leistungen verabschiedet wird, das zum Ziel hat, den Handel mit wichtigen klimafreundlichen Technologien zu liberalisieren;
15. fordert die Kommission auf, regelmäßige Bewertungen der Handelsabkommen vorzunehmen und das Parlament regelmäßig über diese Bewertungen auf dem Laufenden zu halten, wobei auch darauf zu achten ist, dass eine Zusammenarbeit mit nationalen wie internationalen Regulierungsgremien, mit Gewerkschaften und mit nichtstaatlichen Organisationen stattfindet, um die Einhaltung von Umwelt-, Gesundheits- und Sozialnormen zu gewährleisten;
16. betont, dass der Bereich Handel und die Wahrung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen ein wichtiges Gut bei der Sicherstellung von Frieden und Wohlstand in der Welt sind, aber nicht als Lösung aller Probleme zwischen den Staaten
herangezogen werden können; weist jedoch darauf hin, dass politisch festgefahrene Situationen durch Stärkung der Handelsbeziehungen überwunden werden können und dass dabei gewährleistet wird, dass als Mittel der Konfliktbewältigung gemeinsame
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Interessen, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, bestimmt werden.
17. fordert die Kommission auf, es auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission während Verhandlungen über internationale Handelsabkommen zu jeder Zeit umfassend über alle relevanten Themen zu informieren;
18. fordert die Kommission auf, in Anbetracht der durch den Lissabon-Vertrag erweiterten Befugnisse des Parlaments einen effizienten Informationsfluss sicherzustellen und dem Parlament in Gestalt seiner entsandten Vertreter Beobachterstatus und somit jederzeit Zugang zu allen relevanten Sitzungen und Dokumenten zu gewähren;
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme 27.4.2010
Ergebnis der Schlussabstimmung +:
–:
0:
52 0 0 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Esther de Lange, Anne Delvaux, Edite Estrela, Elisabetta Gardini, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Mario Pirillo,
Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Catherine Soullie, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Matthias Groote, Marisa Matias, Michèle Rivasi, Michail Tremopoulos, Thomas Ulmer, Anna Záborská
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)
Barbara Matera, Søren Bo Søndergaard