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AmtsBlatt. der Gemeinde Gemmingen mit Ortsteil Stebbach. Nähere Informationen zum Projekt BurgenREICH finden Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes

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Academic year: 2022

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AmtsBlatt

Mi., 12. Mai 2021 Nr. 19 www.gemmingen.eu

der Gemeinde Gemmingen mit Ortsteil Stebbach

Nähere

Informationen zum Projekt

„BurgenREICH“

finden Sie in

dieser Ausgabe

des Amtsblattes

(2)

AMTLICHES

Imre-Gutyan-Freibad - Saison 2021

Kartenvorverkauf startet Liebe Badegäste und Stammgäste,

lange war unklar wie es um die Badesaison 2021 steht. Umso mehr freuen wir uns über einen Hoffnungsschimmer am Horizont. Ab einer Inzidenz von unter 100 an 5 aufeinander folgenden Tagen, dürfen die Freibäder der Region wieder ihre Pforten öffnen. Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreises Heilbronn liegt bei 158,5 (mit Stand vom 09.05.2021, 16.00 Uhr). In den letzten Tagen folgt der Inzidenzwert einem sinkenden Trend. Es besteht also die Aussicht darauf, dass wir unser Imre-Gutyan-Freibad bald öffnen dürfen. Deshalb beginnen wir ab sofort bereits mit dem Karten- vorverkauf.

Das Antragsformular finden Sie ab Freitagmittag, 14. Mai 2021, auf unserer Homepage unter der Kategorie „Wirtschaft und Touristik“

> „Freibad Gemmingen“. Wie Sie für den Erwerb einer Saisonkarte genau vorgehen müssen, wird Ihnen im Formular erklärt. Zusätzlich werden Sie auf nachfolgendes Infomaterial zugreifen können:

• Hygiene-/Betriebskonzept für den Besuch in unserem Freibad

• Fragen und Antworten Katalog rund um das Thema Freibad- saison 2021

Wer kann eine Karte erhalten?

Alle Einwohner aus Gemmingen und Stebbach, der Verwaltungs- gemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen und darüber hinaus auch Besitzer einer Jahreskarte aus 2019, die nicht im Verwaltungs- raum wohnen.

Das Kontingent an Karten wird zunächst auf 1500 beschränkt. Da diese Zahl in der Vorsaison bei weitem nicht erreicht wurde, kann der Bedarf voraussichtlich ohne Probleme gedeckt werden.

Die Preise auf einen Blick:

Familienjahreskarte 1 Erwachsener + Kinder 68,00 € Familienjahreskarte 2 Erwachsene + Kinder 84,00 €

Einzeljahreskarte Erwachsene 53,00 €

Einzeljahreskarte Jugendliche 32,00 €

Ausfüllhinweise für die Anträge:

Der Antrag muss zwingend vollständig ausgefüllt werden! Alle geforderten Anlagen müssen mitgeschickt werden! Nicht voll- ständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und verzögern somit ebenfalls den Erhalt der Saisonkarte.

Wichtig:

1. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 16. Lebens- jahr vollendet hat, ist der jeweilige Nachweis (Kindergeldbe- scheid, Schülerausweis usw.) als Kopie beizufügen.

2. Für jeden auswärtigen Antragsteller und dessen Mitantragstel- ler ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

3. Sollten Sie in den Vorjahren bereits Besitzer einer Saisonkarte (ebenfalls aus 2020) gewesen sein, so ist diese dem Antrag auch beizufügen. Ist dies nicht der Fall, so ist ein Lichtbild (Format: Passfoto) zur Erstellung der Saisonkarte zwingend einzureichen.

Die Gemeinde behält sich außerdem vor, das Konzept im Laufe der Saison 2021 der Entwicklung der Pandemie anzupassen und eventuell auch wieder Tages- und Zwölferkarten zu verkaufen falls der Pandemieverlauf das zulässt.

Keine Zahlung vor Freibad-Öffnung!

Da wir zwingend an den Inzidenzwert des Landkreises gebunden sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen konkreten

Öffnungstermin nennen. Die Verwaltung nimmt Anträge trotzdem entgegen, bearbeitet diese und erstellt die Karten. Sobald ein ge- nauer Öffnungstermin absehbar ist, erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Post und können den Betrag überweisen.

Bitte nicht vorab überweisen oder Bargeld an das Rathaus senden.

Achtung, keine Rückerstattung!

Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis jederzeit schwanken kann besteht das Risiko, dass wir im Laufe des Sommers wieder stren- gere Maßnahmen bis hin zur Schließung ergreifen müssen.

Eine ganz- oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Jahreskar- tenpreise kann in keinem Fall erfolgen und wird daher ausgeschlos- sen. Die Fixkosten für die Öffnung des Bades und den Kartenver- kauf entstehen für die Gemeinde auf jeden Fall. Der Erwerb einer Jahreskarte erfolgt also vor diesem Hintergrund auf eigenes Risiko!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und vor allem Ihre Geduld bis hier hin. Wir haben gemeinsam viel erreicht und befinden uns mittler- weile auf einem Weg der Besserung. Wir freuen uns sehr darüber, dass sich für die Badesaison 2021 doch noch eine Chance aufgetan hat und unsere Badegäste sich hoffentlich bald nach dem Son- nenbaden in unseren angenehm temperierten Becken erfrischen können.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Gemeindeverwaltung und das Team des Imre-Gutyan-Freibads

Wir ehren unsere Altersjubilare

14.05. Elsa Mayer, Stebbach 80 Jahre 17.05. Harald Weickum, Stebbach 70 Jahre

19.05. Hermine Wiltschko, Gemmingen 90 Jahre 19.05. Hans Otto Frank, Gemmingen 70 Jahre Wir gratulieren mit den besten Wünschen.

Freiwillige Feuerwehr Gemmingen

Absage Dorfplatzfest am 12./13. Mai Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation kann

auch das Dorfplatz am 12./13. Mai der Abteilung Stebbach in diesem Jahr leider nicht stattfinden. Dies ist sehr bedauerlich.

Umso mehr freuen wir uns, Sie nächstes Jahr hoffentlich wieder beim Dorfplatzfest begrüßen zu dürfen.

Gemeinderatssitzung

Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 20.05.2021, um 18.30 Uhr, findet eine Sitzung des Gemeinderats per Videokonferenz statt.

Hierzu ist die Einwohnerschaft herzlich eingeladen. Die Sit- zung kann entweder auf der Videoleinwand im Erdgeschoss des Gärtnerhauses verfolgt werden oder von Zuhause aus per Online-Stream. Einlass ins Gärtnerhaus zur Live-Übertragung ist ab 18.15 Uhr. Der Link für den Online-Stream wird vorab auf der Startseite der Gemeinde-Homepage veröffentlicht.

Tagesordnung Öffentlicher Teil

1. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 2. Gigabit Region Heilbronn-Franken;

– Zustimmung zum Kooperationsvertrag

3. Errichtung eines Bürgersolarparks auf Gemarkung Stebbach;

– Erneuter Austausch über das geplante Projekt 4. Bauhof, Fahrzeugbeschaffung;

– Ersatzbeschaffung Kehrmaschine – Ersatzbeschaffung Schanzlin

(3)

5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Gemmingen, den 10. Mai 2021 Timo Wolf

Bürgermeister

Schließtage und Ferien der geemeinde- eigenen Kindergärten Mai 2021

– Kindergarten Bahnhofstraße: 25.05.2021 – 28.05.2021 – Kindergarten Stebbach: 14.05.2021 und

25.05.2021 – 28.05.2021

– Kindergarten Wiesenstraße: 31.05.2021 – 04.06.2021

Grund- und Gewerbesteuer

Zahlungserinnerung

Die Gemeindekasse Gemmingen erinnert alle Steuerpflichtigen, ihren am 15. Mai 2021 fälligen Zahlungsverpflichtungen für die Grund- und Gewerbesteuer nachzukommen sowie evtl. Rück- stände zu begleichen.

Bitte geben Sie bei den Überweisungsträgern stets das ent- sprechende Buchungszeichen an.

Wir bitten um Beachtung, dass die Gemeindekasse Gemmingen aufgrund der SEPA-Einführung seit dem 01. August 2014 nur noch mit korrekt vorliegenden SEPA-Lastschriftmandaten (Einzugs- ermächtigung)abbuchen kann.

Sollten Sie hierzu angeschrieben worden sein und haben uns da- raufhin kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bitten wir die künftig fällig werdenden Forderungen fristgerecht auf eines unserer Konten zu überweisen.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen

13. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächen- nutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Auslegung des Entwurfs zur 13. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächen- nutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB)

In seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2021 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Auslegung des Entwurfs zur 13. Änderung der 3. Gesamtfortschrei- bung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungs- gemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage und der Umfang des Plangebiets sind dem nachfolgend (S. 4) abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Eppingen.

Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung in Eppingen. Zur Sicherung dieser Planungsziele ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes die 13. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (Parallel- verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach

Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21.05. bis ein- schließlich 25.06.2021 während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Eppingen, Marktplatz 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. In Eppingen ist eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um nicht erforderliche Kontakte ver- schiedener Personen im Rahmen der Einsichtnahme in die Plan- unterlagen zu minimieren. Eine Terminvereinbarung ist per Telefon unter 07262/920-1219 oder per E-Mail (s.doengi@eppingen.de) möglich.

Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer 1. Obergeschoss von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Um Einlass zu erhalten, kann während der üblichen Dienstzeiten die Telefonzentrale der Gemeindeverwaltung Gemmingen unter der Rufnummer 07267/808-0 zur Türöffnung kontaktiert werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Rathausklingeln (Hauptein- gang Rathausplatz und Seiteneingang Hausener Straße) zu nutzen.

Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer Erdgeschoss von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr oder nach vorheriger Termin- vereinbarung per Telefon unter 07266/9191-0 oder per E-Mail (info@ittlingen.de). Der Zugang wird durch Betätigung der Rathaus- klingel gewährt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig im Internet.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die o. g. Dau- er des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten

– der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Eppingen leben >

Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen

– der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktu- elles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren – sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Leben

> Flächennutzungsplan eingestellt.

Zur fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Frau Döngi (Abteilung Stadtplanung) unter Tel. 07262/920-1219 gerne zur Ver- fügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Eppingen, der Gemeinde Gemmingen und der Gemeinde Ittlingen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des

§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem.

§ 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

– Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Arten & Biotope/Biologische Vielfalt/Biotopverbund (Inan- spruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Beein- trächtigungen durch Bauarbeiten während der Bauzeit), Boden (baubedingte Bodeneingriffe, Auswirkungen auf Bodenfunk- tionen- und -strukturen, Bodenversiegelung, Havariegefahr), Wasser/Grundwasser/Überschwemmungsgebiete (Auswir- kungen auf das Grundwasser und die Ausgleichsfunktion des Bodens im Wasserhaushalt, Entwässerung, Havariegefahr),

(4)

Datei einfügen: geltungsbereich13.nde- rungfnp06_10_2020_1_20210510.pdf

(unmaßstäbliche Darstellung)

Klima/Luft/Klimaanpassung (baubedingte Staubentwicklung, Eingriff in Offenlandklimatop, Bedeutung für angrenzende Siedlungslagen), Landschafts- und Ortsbild (Beeinträchtigung des Landschaftsraumes, grünordnerische Einbindung, Ein- sehbarkeit im Nah- und Fernbereich), Mensch, Gesundheit und Erholung (Auswirkung auf siedlungsnahe Erholung, bau- bedingte Belastungen, Staubentwicklung, Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Lärm- und Geruchsimissionen), Kultur- und sonstige Sachgüter/Denkmalschutz (Lage im Bereich eines Kulturdenkmals gem. § 2 DSchG), Landwirt- schaft/ Fläche (Bedeutung für die Landwirtschaft, Betroffen- heit landwirtschaftlicher Betriebe, Flächeninanspruchnahme) einschließlich deren Wechselwirkungen sowie naturschutz- rechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung, plan- gebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen), Risiken durch Unfälle/

Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Ver- ursachung von Belästigungen

– Artenschutzprüfung (Ermittlung der potenziellen Verbreitung, Habitateignung und Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten (hier: Fledermäuse, Brutvögel), Vermeidungs- und vor- gezogene Ausgleichsmaßnahmen)

– Schallimmissionsprognose (Ermittlung des Verkehrslärms, Empfehlungen zu Schallschutzmaßnahmen)

– Fachliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen (Ermittlung der zu erwartenden Geruchsbelastung)

– Prospektionsbericht der archäologische Voruntersuchung – Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der

Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung:

Das Landratsamt Heilbronn weist in seiner Stellungnahme vom 06.11.2020 auf die Fortschreibung der Schallimmissions- prognose für den Nördlichen Teil des Plangebiets hin. Zudem wird auf die Belange des Bodenschutzes hingewiesen.

Holaschke

Vorsitzender vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

14. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächen- nutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Auslegung des Entwurfs zur 14. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächen- nutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB)

In seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2021 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Auslegung des Entwurfs zur 14. Änderung der 3. Gesamtfortschrei- bung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsge- meinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage und der Umfang des Plangebiets sind dem nachfolgend (S. 5) abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Elsenz.

Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung in Eppingen-Elsenz. Zur Sicherung dieser Planungsziele ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans

Schleifmühle

Fort

Anton-Bruckner-Straße

Anton-Bruckner-Straße

Emil-Thoma-Straße

31930

31932

31935 31931

33618

33619

33620 33621

31937

.

/10

31957

26576

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31946

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2/2

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WEG WEG

WEG

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WEG

WEG

WEG

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S

26577

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12

29870

Gar

Gar Gar

Gar

Gar

Whs 9

Scheu

Whs 7/1

Whs 44

31936 31954

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Whs 11

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2/3

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.

/2

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23894 23895

Whs 10

Whs10

Gar 31934

30345 Gar

26572

26578 26560/1

31939 31941

30344

30348/2

31944 31947

31958

31955

29871

29872/1 31949

31945

26560

30348/1 .30348/3

30349 30342

30350 30343

30346 30347

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.

/7 31905

Tgar

31964

31956

23839

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29872

Gths

31922

31919 31921

31920

31923

31918

31906

Aufstellungsbeschluss

Abgrenzung des Geltungsbereichs Stand 06.10.2020

Verwaltungsraum Eppingen Stadt Eppingen

Gemeinde Gemmingen Gemeinde Ittlingen Gemeinsamer

Flächennutzungsplan 2017 13. Änderung

am Standort Zylinderhof in Eppingen

Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippelbuff.de

Netzwerk für Planung und Kommunikation

Geltungsbereich FNP-Änderung

Lage des Geltungsbereichs

Luftbild: Quelle: LUBW, 2018

(5)

(unmaßstäbliche Darstellung)

die 14. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (Parallel- verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21.05. bis ein- schließlich 25.05.2021 während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Eppingen, Marktplatz 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. In Eppingen ist eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um nicht erforderliche Kontakte ver- schiedener Personen im Rahmen der Einsichtnahme in die Plan- unterlagen zu minimieren. Eine Terminvereinbarung ist per Telefon unter 07262/ 920-1219 oder per E-Mail (s.doengi@eppingen.de) möglich.

Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer 1. Obergeschoss von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Um Einlass zu erhalten, kann während der üblichen Dienstzeiten die Telefonzentrale der Gemeindeverwaltung Gemmingen unter der Rufnummer 07267/808-0 zur Türöffnung kontaktiert werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Rathausklingeln (Hauptein- gang Rathausplatz und Seiteneingang Hausener Straße) zu nutzen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist in Gemmingen nicht erforderlich.

Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer Erdgeschoss von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis donnerstags 14 – 16 Uhr.

In Ittlingen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um nicht erforderliche Kontakte verschiedener Personen im Rahmen der Einsichtnahme in die Planunterlagen zu minimieren. Eine Terminvereinbarung ist per Telefon unter 07266/9191-0 oder per E-Mail (info@ittlingen.

de) möglich. Nach erfolgter Terminvereinbarung wird der Zugang durch Betätigung der Rathausklingel gewährt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig im Internet.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die o. g. Dau- er des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten

– der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Eppingen leben >

Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen

– der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktu- elles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren – sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Leben

> Flächennutzungsplan eingestellt.

Zur fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Frau Döngi (Abteilung Stadtplanung) unter Tel. 07262/920-1219 gerne zur Ver- fügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Eppingen, der Gemeinde Gemmingen und der Gemeinde Ittlingen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des

§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem.

§ 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist,

Weisenbergstraße

Dr.-Georg-Fischer-Straße Wolfsgasse

Weisenbergstraße

Weisenbergstraße

Weisenbergstraße Friedhof

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11435 11438

9678 9662

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11401

9663

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11555

11442 9640

9641 9642

788

791

9674 527

526 525

516

524

579

9877

9643

517 9666

589

9672

9680

9667

11550

11548 11556

523

581 591 762

11411

540

585

11546

541

11549

575

11547

542

11551

543

569 11552

521

11553 587

11554

11543

11542 11544

506

10329

11467 9677

11480 535

9679 11417

536

10275

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10330

584 512

9615

10277

513

515

522

11468 9616

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568

11481 11409

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9878

790

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11404

9617

11436 9638

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10270

9646 9631

10271

11399

9875 11402

10326 10272

789 502

10274

11405 11406

9619

508

573

9673 11407

9670 759

9632

9633

11472 11415

11414

11398 9644

11545 9634

11410

11412 11397

9635

9636

11416 9645

566/2

566/1 510/4

509/1

519/1 519/2

9679/2

586/3 510/1

519/3 507/2

391/1

571/1

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590/2

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583/1 507/3

509/2

9679/1 9679/3

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9670/1 759/1

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Aufstellungsbeschluss Abgrenzung des Geltungsbereichs Stand 16.06.2020

M 1 : 1.000

Verwaltungsraum Eppingen Stadt Eppingen Gemeinde Gemmingen Gemeinde Ittlingen Gemeinsamer Flächennutzungsplan 2017 14. Änderung

am Standort Wolfsgasse II in Eppingen - Elsenz

Dipl.-Ing. Thomas Sippel Freier Stadtplaner BDA, SRL Freier Landschaftsarchitekt Ostendstraße 106 70188 Stuttgart fon (0711) 411 30 38 fax (0711) 487 469 e-mail: info@sippelbuff.de

Netzwerk für Planung und Kommunikation

Geltungsbereich FNP-Änderung

Lage des Geltungsbereichs

Luftbild: Quelle: LUBW, 2020

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die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

– Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Arten & Biotope/Biologische Vielfalt/Biotopverbund (Inan- spruchnahme eines geschützten Biotops und landwirtschaft- lich genutzter Flächen, Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten während der Bauzeit), Boden (baubedingte Bodeneingriffe, Auswirkungen auf Bodenfunktionen- und -strukturen, Bo- denversiegelung, Havariegefahr), Wasser/Grundwasser/Über- schwemmungsgebiete (Auswirkungen auf das Grundwasser und die Ausgleichsfunktion des Bodens im Wasserhaushalt, Entwässerung, Havariegefahr), Klima/Luft/Klimaanpassung (baubedingte Staubentwicklung, Eingriff in Offenlandklimatop, Bedeutung für angrenzende Siedlungslagen), Landschafts- und Ortsbild (Beeinträchtigung des Landschaftsraumes, grünord- nerische Einbindung, Einsehbarkeit im Nah- und Fernbereich), Mensch, Gesundheit und Erholung (Auswirkung auf siedlungs- nahe Erholung, baubedingte Belastungen, Staubentwicklung, Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Lärm- und Geruchsimissionen), Kultur- und sonstige Sachgüter/Denk- malschutz (tw. Lage innerhalb eines archäologischen Prüffalls, Landwirtschaft/Fläche (Bedeutung für die Landwirtschaft, Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe, Flächeninan- spruchnahme) einschließlich deren Wechselwirkungen sowie naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichs- regelung, plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen), Risiken durch Unfälle/Katastrophen sowie Emissionen von Schadstof- fen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen

– Artenschutzprüfung (Ermittlung der potenziellen Verbreitung, Habitateignung und Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten (hier: Brutvögel), Vermeidungs- und vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen)

– Fachliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen (Ermittlung der zu erwartenden Geruchsbelastung)

- Prospektionsbericht der archäologische Voruntersuchung - Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der

Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung:

Das Regierungspräsidium Stuttgart weist in seiner Stellung- nahme vom 19.11.2020 auf die Lage im Vorranggebiet für Landwirtschaft gem. Regionalplan hin und äußert hierzu keine Bedenken.

Das Landratsamt Heilbronn weist in seiner Stellungnahme vom 25.11.2020 auf die Einhaltung der Vermeidungs-, Mini- mierungs- und CEF-Maßnahmen hin. Zudem wird auf die Be- lange der Landwirtschaft in Bezug auf die angrenzenden Acker- flächen sowie auf die Belange des Bodenschutzes hingewiesen.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist in seiner Stellungnahme vom 18.11.2020 auf die Lage im Vorranggebiet für Landwirtschaft gem. Regionalplan hin und äußert hierzu keine Bedenken.

Holaschke

Vorsitzender vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

Bücherei Gemmingen

Die Bücherei ist geöffnet – Besuch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Terminvergabe, Infos zu den Besuchsbedingungenen und unserem Bestell- und Abholservice finden Sie im Internet unter: www.bibkat.

de/gemmingen.

Telefonisch erreichen Sie uns zu den üblichen Öffnungszeiten unter 07267/911459

Lesenlernen leicht gemacht mit eKidz Onleihe-Verbund Heilbronn-Franken bietet kostenlosen Zugang

Als nachhaltige Ergänzung im Schulalltag moti- viert und unterstützt die prämierte App eKidz Kinder im Grundschulalter beim selbstge- steuerten Lesenlernen.

Leser der Bücherei Gemmingen können die eKidz-App kostenlos nutzen – sie gehört ab sofort zu den vielfältigen Angeboten der digitalen Bibliothek!

Alle Infos und Links, alles Aktuelle rund um die Bücherei:

www.bibkat.de/gemmingen.

Umsonstregal im Foyer der Bücherei: Hier findet alles Platz und einen neuen Besitzer, was im eigenen Haushalt überflüssig aber gut erhalten und sauber ist, und worüber sich ein anderer freut – Spielsachen, Haushaltwaren, Dekoartikel, Kleidung, Bastelmaterial, Werkzeug.

Büchertausch – ein Fach im Umsonstregal ist für den Tausch von Büchern reserviert: Hier dürfen Kinderbücher, Romane und Sach- bücher zur kostenlosen Weitergabe eingestellt werden. Bitte nur neuwertige Bücher und keine Zeitschriften.

vhs Eppingen-Gemmingen-Ittlingen

Gern weisen wir auf die folgenden Online-Kurse hin:

21S-103.66 – Alles Öko? Durchblick im Labyrinth der Öko-/Fair-Trade-Kennzeichnungen (Online-Vortrag mit Andreas Wenzel)

Infoabend und Workshop: Wie wissen wir, unter welchen Be- dingungen Lebensmittel hergestellt werden, wenn wir nicht dabei waren? Als Behelf gibt es Siegel. Fairness, Zusätze, Kennzeichnung, Schadstoffe, Rückstände: Was sind Kriterien? Wer kontrolliert?

Welche Rolle haben Erzeuger, EU, Handel, Verbände und Verbrau- cher? Wir finden die Möglichkeiten – nicht nur beim Einkaufen!

Der Vortrag findet im Rahmen des Projektes „Verbraucherbildung für Familien und Erwachsene in Baden-Württemberg“ statt, das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert und von der Evangelischen Landes- arbeitsgemeinschaft der Familien-Bildungsstätten in Württemberg und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg durchge- führt wird.

Mittwoch, 19. Mai 21, 19.00 – 20.30 Uhr, online von zu Hause aus, gebührenfrei.

21S-108.43 – Hegel und seine Philosophie (Online-Vortrag mit Dr. Peter Lucke)

Einblick in die Hegelsche Philosophie

Freitag, 21. Mai 21, 14.00 – 16.15 Uhr, 1 Nachmittag, Online von zu Hause aus, 12,00 Euro.

21S-302.63 – Wirbelsäulengymnastik (Online-Kurs mit Sabine Schuchmann)

Kein Kreuz mit dem Kreuz. Bleiben oder werden Sie fit für den Alltag. Die Stärkung des Rückens vom Nacken bis zu den Lenden sowie die Aktivierung der Muskulatur verhilft die Beweglichkeit zu fördern und Verspannungen zu lösen. Ein präventives Training mit Übungen für einen gesunden Körper.

Dienstags, ab 8. Juni 21, 18.30 – 19.15 Uhr, 8 Abende, Online von zu Hause, 24,00 Euro.

Weitere Online-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen- schwerpunkten finden Sie auf unserer Homepage.

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Volkshochschule Eppingen, Dr. Christiane Stroh und Petra Wagner, Kaiserstraße 1/1, 75031 Eppingen, Tel. 07262/20695 -17 oder -18, E-Mail: vhs@eppingen.de. Öffnungszeiten: Montag bis Frei- tag, 9 – 12 Uhr, montags und donnerstags, 14 – 16.30 Uhr (nicht in den Schulferien).

VHS-Außenstelle Gemmingen, Alina Gräßle, Bürger- meisteramt Gemmingen, Hausener Str. 1, 75050 Gemmingen, Tel. 07267/808-0, E-Mail: graessle@gemeinde-gemmingen.de.

VHS-Außenstelle Ittlingen, Claudia Heyderich, Büche- rei Ittlingen, Kirchplatz 2, 74930 Ittlingen, Tel. 07266/8021, Fax:

07266/919191, E-Mail: vhs@ittlingen.de; Öffnungszeiten Bücherei:

Dienstag 15 – 18 Uhr, Donnerstag 9 – 11 Uhr und 16 – 20 Uhr.

Gemminger Häckselplatz

Öffnungszeiten

Der Platz ist ganzjährig unter der Aufsicht eines Platzwartes zu folgenden Zeiten geöffnet:

Samstag: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss nun pauschal in öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt auch auf allen Recyclinghöfen und Häckselplätzen des Land- kreises Heilbronn. Der Mindestabstand von 1,5 Meter gilt unverändert.

Wertstoffhof Gemmingen

Der Wertstoffhof ist in der Zeit vom 1. April bis 30. September wie folgt geöffnet:

Freitag: 14 bis 18 Uhr,

Samstag: 9 bis 13 Uhr (ganzjährig).

Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss nun pauschal in öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt auch auf allen Recyclinghöfen und Häckselplätzen des Land- kreises Heilbronn. Der Mindestabstand von 1,5 Meter gilt unverändert.

Landratsamt Heilbronn – Mobilität und Nahverkehr

Infos zur Befahrung Alltagsradwegenetz im Landkreis Heilbronn 2021

Der Landkreis hat die Firma ProCycl beauftragt ein Beschilde- rungskataster der Alltagsradwege zu erstellen. ProCycl wird hierzu Wirtschaftswege und forstwirtschaftliche Wege mit dem Auto befahren.

ProCycl wird ab dem 12.5.2021 mit einem weißen Opel Vivaro mit Firmenlogos (Kennzeichen FDS-CN-179), zuerst im west- lichen Landkreis und dann im östlichen Landkreis, unterwegs sein.

Das Landratsamt informiert:

Online-Vortrag: Sonnenstrom vom eigenen Dach – günstig und klimafreundlich produziert

Sinkende Einspeisevergütungen und hohe Investitionskosten – Begriffe wie diese geistern noch immer in vielen Köpfen zum The- ma Solarstrom umher. Doch moderne Photovoltaik-Anlagen haben zahlreiche Vorteile für das Klima und den eigenen Geldbeutel.

Details erklärt Energieberater und Photovoltaik-Experte Vincent

Clarke im kostenlosen Online-Vortrag des Photovoltaik-Netz- werks Heilbronn-Franken und des Landratsamts Heilbronn.

Die Teilnehmenden erwartet ein Rundumblick zum Thema Photo- voltaik auf dem eigenen Dach mit zahlreichen Praxistipps und Anwendungsbeispielen. Eingeladen sind alle interessierten Bürge- rinnen und Bürger aus der Region Heilbronn-Franken und darüber hinaus. Es besteht die Möglichkeit während der Online-Veran- staltung Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 19. Mai 2021, von 18 bis ca.

19.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich: https://eveeno.com/

pv_netzwerk_HN-FR_PV.

Weitere Informationen und Veranstaltungen der Reihe

„Photovoltaik lohnt sich – jetzt aktiv werden!“ sind unter www.photovoltaik-bw.de/heilbronn-franken abrufbar.

Fragen beantwortet das Landratsamt Heilbronn, Energie und Klima, Telefon: 07131/994-1184 oder per E-Mail: energieundklima@land- ratsamt-heilbronn.de.

Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unseren Newsletter rund um die Themen Klimaschutz und Nachhaltige Mobilität:

www.landkreis-heilbronn.de/newsletter-klimaschutz.

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Schatzkarte

„BurgenREICH Kraichgau“ führt zu bekannten und unbekannten Kleinoden der Region

Der zweite Blick lohnt sich: Das gilt für viele verborgene oder vergessene Schönheiten des Kraichgaus – und auch für die Karte, die ab Anfang Mai den Weg dorthin weist. „BurgenREICH Kraich- gau“ – unter diesem Titel gibt es nicht nur eine Papierkarte, auf der Burgen und Schlösser erstmalig in dieser Zusammenfassung verzeichnet sind, sondern auch ein ergänzendes digitales Ange- bot, das die vorgeschlagenen Touren virtuell erlebbar macht. Ein Novum: „Dieses Hybridformat gibt es so bisher noch nicht“, sagt Beate Otto, Tourismusbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises. Sie hat das Projekt koordiniert, das mit EU-Geldern der LEADER- Kulisse Kraichgau gefördert wurde. Zwölf Kommunen aus drei Land- kreise haben sich hierfür zusammengetan: Angelbachtal, Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neiden- stein, Oberderdingen, Sinsheim, Sulzfeld, Waibstadt und Zuzen- hausen.

Zahlreiche Burgen, Schlösser und Ruinen schmücken das Kraich- gauer Landschaftsbild. Einige dieser Kleinode sind öffentlich zu- gänglich, andere befinden sich in Privatbesitz und sind für Gäste verschlossen. In fast jeder Kraichgauer Ortschaft gibt es hierzu etwas zu entdecken und interessante Geschichten zu erzählen.

„Doch dieser Reichtum ist nach außen und bei der Bevölkerung kaum bekannt“, sagt Otto. Daher soll das Projekt „BurgenREICH“

die Kraichgauer Burgen- und Schlösservielfalt stärker bewerben und das Bewusstsein für diesen besonderen Schatz bei Bewohnern und Besuchern stärken. Auch wenn viele der historischen Gebäude nicht besichtigt werden können, so säumen sie doch den Weges- rand bei Wanderungen und Radtouren, verschönern die Landschaft, bieten attraktive Fotomotive und erzählen spannende Geschichten.

Nutzer erfahren diese Geschichten per App. Auf der gedruckten Karte, die u.a. über die Erlebnisregion Sinsheim und über die Tou- ristikgemeinschaft Kraichgau Stromberg kostenfrei zu beziehen ist, sind Burgen, Schlösser und Ruinen sowie zugehörige Tourenvor- schläge eingezeichnet und Kurzinformationen zu den beteiligten Kommunen bereitgestellt. Doch die wahren Möglichkeiten offen- baren sich erst, wenn man dem Papier per App zu Leibe rückt:

Online ist für jede Kommune und ihre Adelssitze eine Bildergalerie mit Tonspur hinterlegt, die sich übers Handy abspielen lässt; auch

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Filmbeiträge sind verknüpft. Außerdem steht hier ein E-Booklet zur Verfügung, das Rad- und Wandertouren im Detail zeigt: Für jede einzelne Tour sind Länge, Dauer, Anspruch und Höhenprofil verzeichnet, außerdem gibt es eine kurze Beschreibung und eine Bildergalerie für die Sehenswürdigkeiten auf dem Weg. Momentan sind zehn Rad- und neun Wandertouren hinterlegt. Die digitale Routenführung wird ebenso per App ermöglicht. „Mit diesem außergewöhnlichen Projekt zeigen wir die Geschichte und den Reichtum der Region in moderner und attraktiver Form“, so Beate Otto.

Daten zur Karte:

Erhältlich ab 10. Mai über die Erlebnisregion Sinsheim (www.

sinsheimer-erlebnisregion.de), Touristikgemeinschaft Kraichgau Stromberg (www.kraichgau-stromberg.de) und das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises freizeit@rhein-neckar-kreis.de.

Format: 700 x 420 mm, gefaltet auf DIN Lang.

Auflagenhöhe: 10.000 Exemplare.

App Admented (Bildergalerien): Admented – Augmented reality application for iOS & Android

App Komoot (Routenführung): Komoot | Finde, plane und teile deine Abenteuer mit komoot.

Entdeckerlust geweckt? Vom 8. bis zum 29. Mai veranstaltet die Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises gemeinsam mit dem Touristiker-Netzwerk der Region und Buchhändlern die

„Aktionswochen Wandern und Radfahren vor der Haustür“. Buch- händler werden themenbezogene Büchertische bereitstellen. Das Freizeitportal www.deinefreizeit.com des Rhein-Neckar-Kreises wird gebündelt Wander- und Radtourenangebote zahlreicher Akteure der Region zeigen und verlinken. Wir halten Sie informiert.

HNV – Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr

Ferienfahrplan am Brückentag

Am 14. Mai findet im gesamten HNV-Land kein Unterricht statt.

Die Busse verkehren an diesem Tag deshalb nach dem Ferien- fahrplan. Die Fahrgäste sollten sich rechtzeitig in Ihrem Fahrplan informieren, ob „ihre“ Linie davon betroffen ist. Da an den Schulen in Möckmühl Unterricht stattfindet verkehren die Linien 618, 619 und 630 nach dem Schulfahrplan. Die Linien 11 und 610 wiederum nach dem Ferienfahrplan.

PV-Anlage online anmelden im Kunden- portal der Netze BW

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg ist auch im Stromnetz der Netze BW deutlich sichtbar: Allein im Jahr 2020 hat das Unternehmen fast 20.000 Einspeiseanfragen für erneuerbare Energien abgewickelt. Als größter Verteilnetz- betreiber Baden-Württembergs bringt die Netze BW so gemein- sam mit Netzkunden, Installateuren und Kommunen die Energie- wende voran.

Für Kunden der Netze BW wird es künftig noch einfacher, ihre neue PV-Anlage anzuschließen: Über ein digitales Kundenportal können sie ihre Anlage selbst anmelden und danach online die Fortschritte der Anfrage verfolgen, Status-Meldungen empfangen und ihre Unterlagen einsehen.

Im Kundenportal werden die Besitzer der PV-Anlagen Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Zusätzliche Hilfestellung bietet ein Film. Er zeigt, wie sie digital und unkompliziert eine Photovoltaik-Anlage an das Niederspannungsnetz anschließen können.

Mehr Informationen zum Kundenportal:

www.netze-bw.de/einspeiser/anschluss-pv Link zum Film: https://youtu.be/XFtwGpRut1I

Agentur für Arbeit Heilbronn

Digital gut aufgestellt

Telefonaktionstag der Agentur für Arbeit am 20. Mai Wer nach einer Pause – etwa nach der Elternzeit – wieder in den Beruf zurückkehrt, stellt möglicherweise fest, dass die Arbeitswelt nicht mehr die gleiche ist: Besonders im akademischen Bereich hat die Digitalisierung nicht nur Berufe, sondern auch Lern- und Arbeitsweisen verändert – und die Corona-Krise verstärkt den Trend noch. Wie unter diesen Vorzeichen eine Rückkehr ins Berufsleben gelingen kann, erfahren Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger beim Telefonaktionstag am Donnerstag, dem 20. Mai, von 10 bis 15 Uhr.

Das Angebot der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeits- markt in den Agenturen für Arbeit richtet sich an diesem Tag vor allem an Rückkehrerinnen und Rückkehrer mit Interesse an digi- taler Weiterbildung: Sie erfahren, welches Spektrum und welcher Umfang an Online-Qualifizierung möglich sind und wie die Agentur für Arbeit sie unterstützen kann. Dabei geht es zum einen um Be- rufsbilder etwa im Dienstleistungsmanagement, in der Betreuung von Betriebssystemen oder im Konfliktmanagement, zum anderen ums digitale Lernen selbst.

Interessierte Frauen und Männer erreichen am 20. Mai von 10 bis 15 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/4 5555 00 die Service-Center der Bundesagentur für Arbeit. Nach Nennung des Kennworts „Telefonaktionstag“ und ihres Wohnorts werden sie direkt an die für sie zuständige Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) verbunden. Der Anruf ist unverbindlich.

Krankenpflege

Gemmingen + Stebbach e.V.

KR

A N K E N P F L E GE

Gem

mingen + Stebbach e.V.

Dienstjubiläum bei der Krankenpflege Gemmingen und Stebbach e.V.

Seit 1. Mai 2006 ist Frau Marina Schmidt als Krankenschwester bei der Krankenpflege Gemmingen und Stebbach e.V. tätig und seither für die Klientinnen und Klienten im Einsatz.

Die Vorsitzende Angelika Sell gratulierte Schwester Marina im Namen der Vorstandschaft mit Blumen und einem Geschenkgut- schein zum 15-jährigen Dienstjubiläum und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.

Nachbarschaftshilfe der Kirchlichen Sozialstation

Hilfe für ältere, kranke, einsame und behinderte

Menschen und für pflegende Angehörige. Haushaltsführung und Betreuung nach individueller Absprache.

Ansprechpartnerin: Frau Paulig, Tel. 07262/2523020.

Beratungsstelle für ältere, hilfe- und pflegebedürftige Menschen

Für Eppingen, Gemmingen und Ittlingen

Kostenlose Information, Auskunft und Vermittlung rund um die Pflege zuhause.

Ansprechpartnerin: Christa Seiter, Tel. 07262/2523022.

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Bildung & ErziEhung

Hartmanni-Gymnasium-Eppingen

Spenden-Challenge sorgt für mehr Bewegung am HGE Zu Fuß, mit dem Rad und mit Inlinern gemeinsam nach Sansibar

Lockdown. Seit etlichen Monaten machen sich viele von uns morgens nicht mehr auf den Weg zur Schule oder zur Arbeit, sondern nur noch vom Bett zum Schreibtisch.

Abends geht es dann nicht, wie früher, zum gemeinsamen Sport, sondern auf die Couch, um einen Film zu schauen. Dass die Be- wegung bei diesem Lebensstil oft zu kurz kommt, ist keine Über- raschung.

Gegen diese Lockdown-Lethargie, die besonders auch Kindern und Jugendlichen zu schaffen macht, muss endlich etwas unternommen werden – das war auch die einhellige Meinung in der Fachschaft Sport des Hartmanni-Gymnasiums Eppingen. In einer gemeinsamen Sitzung kamen die Sportlehrerinnen und -lehrer dann auf eine besondere Idee: eine sportliche Spenden-Challenge, Corona-kon- form unter dem Motto „Jeder für sich – gemeinsam unterwegs“.

Ziel dieser ist es, gemeinsam symbolisch in den 10.000 Kilometer entfernten Ort Kivunge auf Sansibar zu laufen, wo mit der Aktion das örtliche Krankenhaus unterstützt werden soll. Zwischen dem 10. und 21. Mai sammeln alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst viele Kilometer beim Laufen, Joggen, Spazieren, Wandern, Radfahren oder Skating und lassen die zurückgelegte Strecke von Eltern, Großeltern, Freunden, Nachbarn oder Firmen sponsern.

Neben dem Krankenhaus in Sansibar soll außerdem ein Teil der Spendengelder der Eppinger Tafel und der SMV zugutekommen.

Um die ganze Aktion noch motivierender zu gestalten, wird jeden Tag online der Zwischenstand der gelaufenen Kilometer mitgeteilt.

Der Fortschritt der Reise wird auf einer Landkarte visualisiert und von einer Art Reisetagebuch begleitet, in dem alle Interessierten täglich erfahren können, an welchen Sehenswürdigkeiten und spannenden Orten das HGE auf seinem Weg nach Sansibar bereits vorbeigekommen ist. In Zeiten, in denen Reisen in ferne Länder nur schwer möglich sind, hat die Schulgemeinschaft so zumindest die Möglichkeit, eine virtuelle Reise anzutreten und verschiedenste Länder zu erkunden.

Die Fachschaft Sport hofft, durch diese gemeinschaftliche Aktion einen Motivationsschub bei allen Beteiligten am Schulleben auszu- lösen. Jeder Kilometer in Bewegung tut ab jetzt nämlich doppelt gut: Er trägt zur eigenen Gesundheit bei und fördert einen guten Zweck. Also, liebes Hartmanni-Gymnasium: Auf die Plätze, fertig und los nach Sansibar!

Text: Ines Leitz

Bereitschaftsdienste

Euro-Notruf: 112

Krankentransport: 19222

(ohne Vorwahl, mobil bitte Vorwahl hinzufügen)

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Eppingen, -Adelshofen, -Elsenz, -Mühlbach, -Richen, -Rohrbach, Gemmingen, -Stebbach, Ittlingen, Kirchardt, -Berwangen, -Bockschaft, Massenbachhausen, Schwaigern, -Massenbach, -Stetten.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sinsheim (am Krankenhaus Sins- heim), Alte Waibstadter Str. 2, 74889 Sinsheim. Hotline: 116 117.

Zu erreichen (Sprechzeiten):

Werktags: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils ab 19.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr sowie Mittwoch nachmittags ab 13.00 Uhr.

An Feiertagen: Den kompletten Feiertag, bis zum nächsten Tag 7.00 Uhr.

Kinderärztlicher Notfalldienst

An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen (Tel. 116 117).

Zahnärztlicher Notdienst

Notfalldienstansage von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, und an Feiertagen von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetags unter Telefon: 0711/78 777 12.

Unfallrettungsdienst, Krankentransporte an Wochenenden

Rettungsleitstelle Tel. 19222 (ohne Vorwahl).

Bereitschaftsdienst

der Sozialstationen

KRA N K E N P F L E GE

Gem

mingen + Stebbach e.V.

Krankenpflege Gemmingen + Stebbach e. V., Tel. 1472.

Sprechzeiten der Pflegedienstleitung (persönlich oder telefonisch):

Montag bis Freitag von 8.00 – 11.00 Uhr im Büro in Stebbach, Dorfplatz 1, Rathausgebäude, Homepage: www.krankenpflege-gem- mingen.de, E-Mail: kpvgest@t-online.de

IAV-Stelle (Kostenlose Beratung), Tel. 07262/2523022.

Notdienst der Apotheken

13.05. Retzbach-Apotheke Gemmingen, Schwaigerner Str. 12, 75050 Gemmingen, Tel. 07267/91210

14.05. Brunnen-Apotheke Leingarten, Heilbronner Str. 60, 74211 Leingarten (Großgartach), Tel. 07131/90670 Markgrafen-Apotheke Kraichtal, Untere Hofstadt 1, 76703 Kraichtal (Münzesheim), Tel. 07260/8811 15.05. Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstr. 12, 75056 Sulzfeld,

Tel. 07269/292

16.05. Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Str. 34, 75031 Eppingen, Tel. 07262/4393

17.05. Kraichtal-Apotheke Menzingen, Bahnhofstr. 26, 76703 Kraichtal (Menzingen), Tel. 07250/7024 Leintal-Apotheke, Eppinger Str. 20,

74211 Leingarten, Tel. 07131/902090 18.05. Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7,

75057 Kürnbach, Tel. 07258/92376

19.05. Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Str. 6, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/930123

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Tierärzte

Tierarzt Thomas Schäfer, Eppingen, Tel. 07262/8441.

Kleintierpraxis Eppingen, Dr. Neu-Thiemann und Ziegler, Tel. 07262/6100400.

Tierärztl. Gemeinschaftspraxis Dres. Fink, Sinsheim, Tel. 07261/13595.

Beratungsstelle für Familie und Jugend

Wir bieten Eltern, Jugendlichen und Kindern Beratung und Unter- stützung an. Im Gespräch überlegen wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen und Möglichkeiten der Veränderung bei Fragen der Erzie- hung und Entwicklung der Kinder sowie bei Fragen der Gestaltung des Familienlebens.

Die Beratung findet mittwochs vierzehntägig im Alten Rat- haus in Gemmingen, Schwaigerner Str. 9 statt. Beraten wird Sie Diplom-Psychologe Markus Haselmann.

Terminvereinbarungen sind erforderlich unter Telefon- nummer 07131/994-338.

Allgemeiner Sozialer Dienst des Landratsamtes Heilbronn

Offene Sprechstunde in Gemmingen findet vorerst nicht mehr statt!

Fragen und Probleme innerhalb der Familie?

Frau Wildt, Bezirkssozialarbeiterin des Jugendamtes des Landrats- amtes Heilbronn bietet Eltern, Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung an.

Terminvereinbarungen und Beratung sind dennoch möglich unter Tel. 07131/994-7349 oder unter: L.Wildt@Landratsamt-Heilbronn.de.

Familien- und Betriebshilfe

Pro Care e. V. Partner für Haushalt, Familie und Betrieb e. V., Tel. 07261/92 54 11.

(Vermittelt in Notsituationen Familien- oder Dorfhelferinnen und ldw. Betriebshelfer.)

Suchtkrankenhilfe Schwaigern

Tel. 07138/9861068

Notruf pro Familia: 07131/930090

Beratung – Information – Prävention bei sexueller Gewalt.

Frauen helfen Frauen e.V., Heilbronn

Autonomes Frauenhaus und Beratungsstelle

Hilfe für psychisch und physisch misshandelte Frauen und ihre Kinder, Tel. 07131/507853, E-Mail: frauenhaus@versanet.de

Haus am Rathausplatz

Bürgerturmplatz 2, Gemmingen Tel. 07267/96 19 60

Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen.

Aufnahme auch an Wochenenden und nach Absprache.

Telefonseelsorge

Tel. 0800/11 10 111

Lichtblick – TAK

für TrAuernde Kinder, Jugendliche und deren Familien Tel. 0700/11 22 44 77 (12 Cent pro Min.)

Kirchlich Ambulanter Hospizdienst Kraichgau

Wir begleiten schwerstkranke oder sterbende Menschen und ihnen Nahestehende zu Hause, im Pflegeheim oder im Kranken- haus. Außerdem bieten wir für Menschen, die einen Angehörigen oder Freund verloren haben, einmal monatlich unsere Trauercafés an. Unsere Angebote sind kostenfrei und unabhängig von Konfes- sion und Weltanschauung.

Neue Wege der Trauerbegleitung

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Wege.

Die Trauercafés in Eppingen und Sinsheim können mo- mentan nicht wie bisher stattfinden. Wir gehen nun auch neue Wege, um weiterhin Menschen in der Trauer begleiten zu können. Im Einzelgespräch bei einem Spaziergang oder bei Ihnen zu Hause wollen wir Ihnen dabei helfen, mit der Trauer zu leben und Schritt für Schritt weiterzugehen. Unsere ehrenamt- lichen Mitarbeiter sind im gesamten Kirchenbezirk Kraichgau tätig und nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Schreiben Sie uns einfach per Post, E-Mail oder WhatsApp oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Einsatzleitung Christa Seiter oder Elke Müller, Kirchlich Ambulanter Hospizdienst Kraichgau, Kaiserstr.14, 75031 Eppingen, Tel. 07262/252 30 22, mobil 0175/1932221, E-Mail: info@kirchlicher-hospizdienst.de, www.kirchlich-ambulanter-hospizdienst.de.

Kirchliche NachrichteN

Evangelische Kirchengemeinden Gemmingen + Stebbach

Gemmingen

So. 16.05. 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst, ev. Kirche Gemmingen

Pfarrerin Dr. Lynn Schnigula-Mörgenthaler Opfer und Kollekte:

Eigene Kirchengemeinde Stebbach

Do. 13.05. – Christi Himmelfahrt

10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst,

ev. Kirche Stebbach

Pfarrerin Dr. Lynn Schnigula-Mörgenthaler Opfer und Kollekte:

Eigene Kirchengemeinde

Über evtl. Änderungen informieren wir Sie zeitnah in unseren Schaukästen oder auf unserer Homepage www.eki-ge-st.de.

Beide Gemeinden:

Unsere Gottesdienste finden nach einem Schutzkonzept statt

Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten der Kirchen- gemeinden Gemmingen und Stebbach. Die Gottesdienste finden nach einem Schutzkonzept statt, bitte beachten Sie die Abstands-

Referenzen

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