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Aktuelles Bulletin nicht nur zu Corona am 17. September 2021

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Academic year: 2022

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Stadt Nürnberg

Johannes-Scharrer- Gymnasium

Tetzelgasse 20 90403 Nürnberg Tel.: 09 11 / 2 31-39 31 Fax: 09 11 / 2 31-90 73

jsg-sekretariat@stadt.nuernberg.de

https://www.nuernberg.de/internet/

johannes_scharrer_gymnasium/

Aktuelles Bulletin – nicht nur zu Corona – am 17. September 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

dieser Brief beinhaltet auch viele allgemeine Informationen,

deshalb ist er recht umfangreich, aber lesen Sie selbst!

(2)

Inhalt

Hat Ihr Kind Inklusionsbedarf (z. B. eine Schwerhörigkeit oder Diabetes)? 3

Klassenelternabende kommenden Mittwoch, 22.09. 3

Buchung von Sprechstunden 4

Klimastreik am 24.09.2021 – Fridays for Future II 4

Konzentrationstraining für die 5. Jgst. 4

Attestpflicht bei angekündigten Leistungsnachweisen ab Jgst. 9 4

Schließfächer 5

Verfahren bei Zuspätkommen 5

Homepage: Log in im geschützten Bereich 5

Wahlunterrichte – Angebotsübersicht in der Aula und als Anlage 6

Weiterhin Verbot der Handynutzung 6

Handykiste 6

Tabletnutzung ab 8. Jgst. möglich 6

Den Antrag finden Sie in der Anlage. 6

Orthodoxer Religionsunterricht wird nur am HSG angeboten 7

Fair trade – Schulartikel – jeden Tag in der Aula 7

Hausaufgabenheft – verpflichtend für die Jahrgangsstufen 5-8 – ebenfalls ein fair trade

– Schulartikel 7

Aktuelle Corona-Regelungen 8

Rahmenhygieneplan: Version vom Juli 2021 noch aktuell 8

Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Impfung auch für 12-17-Jährige 8

Quarantäne-Regelungen laut Gesundheitsamt (2021-09-16) 8

Dokumentation der 2G-Schülerinnen und Schüler im Klassenbuch 8 Digitale Projekttage im Rahmen von „Schule fürs Leben“ – Alltagskompetenzen und

Lebensökonomie an bayerischen Schulen“ 9

Weitere Infektionskrankheiten: Infektionsschutz gemäß § 35 IfSG 9

(3)

Situation an der Schule

Ab 13.September 2021 begannen 1.197 Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr am Johannes-Scharrer-Gymnasium, davon 282 in der Q11/Q12. In den Jahrgängen 5 bis 10 haben wir 31 Klassen gebildet, darunter sind fünf 5. Klassen. In der 10. Jahrgangsstufe wurde wieder eine Einführungsklasse (10U) eingerichtet, die Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss den Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums ermöglicht. Die durchschnittliche Klassenstärke in den Jgst. 5 – 10 beträgt 28,7.

Alle Unterrichte und Förderunterrichte werden abgedeckt, dieses Schuljahr werden auch wieder Wahlkurse angeboten.

Hat Ihr Kind Inklusionsbedarf (z. B. eine Schwerhörigkeit oder Diabetes)?

Dies haben wir bei der Anmeldung nicht erhoben. Bei den Schülerinnen und Schülern, die schon länger bei uns sind, wissen wir es eigentlich. Sie können sich in jedem Fall gerne an unsere Inklusionsbeauftragte, Frau janna.maar@schulen.nuernberg.de, wenden.

Bitte melden Sie an das Sekretariat auch Krankheiten, die die Lehrkräfte wissen sollten, z. B. eine schwere Allergien.

Klassenelternabende kommenden Mittwoch, 22.09.

5. Jgst.: in echt

Die Eltern unserer 5.Klässler werden wie präcorona in der Aula empfangen:

17:00 OGS stellt sich in der Aula vor 17:30 Mensa stellt sich in der Mensa vor

18:00 Allgemeine Begrüßung mit Sk, Kl, Ku, EB (Wortbeitrag und/oder Stand)

18:30 Klassenleitungen nehmen Eltern mit in Doppelräume, die noch bekannt gegeben werden Nur ein Elternteil soll ins Haus kommen.

6.-10. Jgst.: von 19:00 – 20:00 online – Wie geht das?

Ihr Kind bekommt spätestens am Mittwoch eine Einladung über das Klassenteam (Kachel wird bis dahin sichtbar). Sie können dann im MSO365-Account Ihres Kindes teilnehmen.

(4)

Buchung von Sprechstunden

Bitte beachten Sie hierzu die Anlage unseres EDV-Teams.

Klimastreik am 24.09.2021 – Fridays for Future II

Ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung wird von der Schulleitung genehmigt worden sein, wenn darauf Folgendes erklärt wird:

- Mein Kind holt versäumten Stoff selbstständig nach.

- Mein Kind schreibt danach auch Leistungsnachweise mit, deren Stoff in der versäumten Unterrichtszeit behandelt wurde.

- Während der Demonstration versäumte angekündigte Leistungsnachweise meines Kindes werden mit der Note 6 gewertet.

Konzentrationstraining für die 5. Jgst.

Bitte beachten Sie das Angebot von Frau Thamer in der Anlage.

Attestpflicht bei angekündigten Leistungsnachweisen ab Jgst. 9

Ab Jgst. 9 muss eine Abwesenheit bei angekündigten Prüfungen mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Bitte legen Sie überdies beim Arztbesuch Ihres Kindes das entsprechende Formular (s.

gesonderte Anlage oder Homepage) dem Arzt bzw. der Ärztin vor, damit diese Kenntnis vom versäumten Leistungsnachweis nehmen:

jsg-Homepage: Service & Informationen - Formulare, Downloads und Informationen - Abwesenheit bei Leistungsnachweis Arztbestätigung (ab 9. Jgst.) -->

Bitte beachten Sie, dass rückwirkend ausgestellte Atteste nicht anerkannt werden.

(5)

Schließfächer

Informationen zu den Schließfächern erteilt jeden Dienstag zw. 11:00 – 13:00 Frau Lutz in Zimmer 120. Ebenso erhalten Sie Hinweise auf unserer Homepage.

Sollte Ihr Kind noch kein Schließfach haben, finden Sie in der gesonderten Anlage weitere Informationen und einen Antrag.

Diejenigen, die schon ein Schließfach haben und es behalten möchten, überweisen bitte den Jahresbeitrag von 22.- € auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Förderverein des Johannes-Scharrer-Gymnasiums IBAN: DE91 76050101 0001082759

Verwendungszweck: Schließfach: Name, Klasse

Verfahren bei Zuspätkommen

Der Besuch des Unterrichtes ist die Grundvoraussetzung für Schulerfolg („Unterricht hilft!“). Von der Störung des Unterrichtes abgesehen, wird bei Verspätungen z. T. Unterrichtstoff versäumt, der selbstständig nur sehr schwer nachzulernen ist. Bei allen Verspätungen müssen die Schülerinnen und Schüler deshalb zunächst das Sekretariat aufsuchen, erhalten dort einen „Farbschein“ und gehen dann erst mit diesem in den Unterricht. Im Sekretariat wird der Grund der Verspätung differenziert festgehalten und z. B. auf Verspätungen, deren Ursache der ÖPNV ist, Rücksicht genommen. Bei wiederholten selbstverschuldeten Verspätungen (ab 3 x) werden Ordnungsmaßnahmen verhängt.

Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Schülerinnen und Schüler schnell darauf einstellen, pünktlich zu erscheinen, wenn das Verschulden bei ihnen lag.

Homepage: Log in im geschützten Bereich

Um in den internen Bereich unserer Homepage zu gelangen, verwenden Sie bitte:

Benutzer: „intern“

Passwort: „J0hannes“ (Ziffer 0 statt Buchstabe O!)

(6)

Wahlunterrichte – Angebotsübersicht in der Aula und als Anlage

Ab dieser Woche findet in der Aula eine Präsentation der Wahlfächer durch Poster o.ä. statt. Auf Stellwänden werden in der Aula die Wahlfächer präsentiert. Zusätzlich zur Präsentation finden die Schülerinnen und Schüler dort Listen, in die sie sich bei Interesse eintragen können.

Außerdem wird dort ein Termin angeben sein, an dem sich der Wahlfachleiter mit den Interessierten in der nächsten Woche treffen wird. Bis Ende nächster Woche, also bis zum

24.09.2021, sollten sich die Schülerinnen und Schüler dann für das Wahlfach angemeldet haben.

Zusätzlich zu der Präsentation in der Aula wird es eine Wahlfachbroschüre geben, die auf der Hompage der Schule veröffentlich wird.

In den Anlagen finden Sie eine Liste aller in diesem Schuljahr angebotenen Wahlunterrichte.

Nachdem der Kurs das erste Mal stattgefunden hat, müssen Sie Ihr Kind verbindlich anmelden.

Weiterhin Verbot der Handynutzung

Mobile Speichergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die Lehrkraft dies erlaubt. Momentan ist es aber möglich, das Mobiltelefon (stumm) angeschaltet zu lassen, wenn die Corona-Warn-App installiert ist. Die Geräte werden bei Stundenbeginn in die Kisten am Pult abgelegt.

Handykiste

Ich möchte an den Schulforumsbeschluss erinnern, dem auch alle SMV-VertreterInnen zustimmten: Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Unterrichts die Handys in der bereitgestellte Kiste (z. B. leerer Karton für Kopierpapier) ablegen, damit sie sich nicht selbst in unserem unersetzlichen Unterricht ablenken.

Tabletnutzung ab 8. Jgst. möglich

Den Antrag finden Sie in der Anlage.

(7)

Orthodoxer Religionsunterricht wird nur am HSG angeboten

Ihr Kind kann

a) am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen: Antrag bei Hr. Röder erforderlich b) am katholischen Religionsunterricht teilnehmen: Antrag bei Hr. Röder erforderlich c) am Fach Ethik teilnehmen: schriftliche Meldung im Sekretariat nötig

d) freitagnachmittags den orthodoxen Religionsunterricht am Hans-Sachs-Gymnasium besuchen:

Antrag bei Hr. Röder erforderlich (schriftliche Meldung bis 21.09.21 im Sekretariat).

Fair trade – Schulartikel – jeden Tag in der Aula

Wir bieten auch dieses Jahr wieder Hefte an, die mit unserem JSG-Logo versehen sind und einen zum Unterrichtsfach passendenden farbigen Umschlag haben, sodass man sie nicht einbinden muss und dadurch Plastik gespart wird. Zusätzlich sind auch noch Stifte etc. im Sortiment, s. Anhang unten von Hr. Vogel. Bitte geben Sie bei Interesse Ihrem Kind Geld für den Einkauf mit. Fair trade und Nachhaltigkeit sind wichtige Ziele unserer Schulfamilie!

Hausaufgabenheft – verpflichtend für die

Jahrgangsstufen 5-8 – ebenfalls ein fair trade – Schulartikel

Bitte sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Kind neben dem üblichen Unterrichtsmaterial auch ein Hausaufgabenheft anschafft, es ist erhältlich von unserer fair-trade-Gruppe am Ende des Unterrichtes. Das Heft soll nicht nur den Schülerinnen und Schülern und Ihnen einen Überblick geben, sondern kann auch zur unkomplizierten schriftlichen Kommunikation zw. Eltern und Lehrkräften genutzt werden.

(8)

Aktuelle Corona-Regelungen

Rahmenhygieneplan: Version vom Juli 2021 noch aktuell

S. Anlage

Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Impfung auch für 12-17- Jährige

Wie Sie sicher der Berichterstattung in den Medien entnommen haben, hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche geändert und empfiehlt nunmehr für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine COVID-19-Imp-fung (vgl. auch die Ausführungen auf der Website des Robert Koch-Instituts unter RKI - Empfehlungen der STIKO - Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche

(16.8.2021)).

Quarantäne-Regelungen laut Gesundheitsamt (2021-09-16)

Aktuell haben positive Fälle 14 Tage Quarantäne und können nach diesen 14 Tagen mit einem neg. Antigen-Schnelltest wieder zurück in die Schule kommen, nur bei schweren Verläufen (Sauerstoffbedarf) ist ein PCR-Test notwendig.

Seit heute wird die Quarantäne-Zeit auch für normale Kontaktpersonen reduziert, neg. PCR-Test oder offiziell zertifizierter Antigentest nach 5 Tagen, ohne Test nach 10 Tagen Quarantäne-Ende.

Dokumentation der 2G-Schülerinnen und Schüler im Klassenbuch

Um Zeit, Kosten und Material zu sparen, werden Geimpfte und Genesene im Klassenbuch dokumentiert. In diese Liste werden alle Schülerinnen und Schüler eingetragen, die einen vollständigen Impf- bzw. einen Genesenennachweis vorzeigen. Bei letzterem müssen das Krankheits- = PCR- und das Ablaufdatum eingetragen werden, da der Genesenennachweis nur 6 Monate gilt. Impfnachweise haben momentan eine unbeschränkte Dauer.

(9)

Digitale Projekttage im Rahmen von „Schule fürs Leben“ – Alltagskompetenzen und Lebensökonomie an bayerischen Schulen“

Um die in den vergangenen beiden Schuljahren erworbenen digitalen Kompetenzen nicht zu verlieren und neue Entwicklungen aufzunehmen und zu erproben, wird es im Rahmen der vom Ministerium propagierten „Schule fürs Leben“ (Handlungsfeld Digital handeln) fünf Digitale Projekttage in diesem Schuljahr geben, in denen 1:1-Unterricht laut Stundenplan über MS O365 erfolgen wird. Eine Notbetreuung im Haus wird angeboten. Jeweils vor den Herbst-, Weihnachts- , Faschings-, Oster- und Pfingstferien wird ein solcher Tag (rollierend => möglichst alle Fächer im Laufe des Schuljahres dabei) stattfinden, nähere Informationen folgen. Das Schulforum hat Ende letzten Schuljahres diesen Plan begrüßt um das Momentum des erfolgreichen Digitalunterrichtes mitzunehmen.

(Nürnberg ist übrigens hinter München und Bonn die deutsche Großstadt mit den meisten Arbeitsplätzen im IT-Bereich.)

Weitere Infektionskrankheiten: Infektionsschutz gemäß § 35 IfSG

Selbstverständlich gilt weiterhin die unverzügliche Meldepflicht im Sekretariat, wenn Ihre Kind an einer der folgenden Infektionen erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht, darf es nicht die Schule besuchen.

1. Cholera 2. Diphtherie

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 7. Keuchhusten

8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 9. Masern

10. Meningokokken-Infektion 11. Mumps

(10)

12. Paratyphus 13. Pest

14. Poliomyelitis 15. Scabies (Krätze)

16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen 17. Shigellose

18. Typhus abdominalis 19. Virushepatitis A oder E 20. Windpocken

Wenn Ihr Kind Ausscheider folgender Erreger sind, müssen wir das Gesundheitsamt fragen, ob Ihr Schulbesuch zulässig ist (unverzügliche Meldepflicht im Sekretariat!):

1. Vibrio cholerae O 1 und O 139

2. Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend 3. Salmonella Typhi

4. Salmonella Paratyphi 5. Shigella sp.

6. Enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)

Wenn in Ihrer Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf folgende Erkrankungen besteht, Gunter Gabriel darf Ihr Kind ebenfalls nicht die Schule besuchen (unverzügliche Meldepflicht im Sekretariat!):

1. Cholera 2. Diphterie

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis 6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 7. Masern

8. Meningokokken-Infektion 9. Mumps

(11)

12. Poliomyelitis 13. Shigellose

14. Typhus abdominalis 15. Virushepatitis A oder E

Im Zweifelsfalle melden Sie die Erkrankung im Sekretariat und wir entscheiden dann, wie damit zu verfahren ist.

………

Liebe Mitglieder der Schulfamilie,

die ersten Tage sind gut angelaufen, ich wünsche allen ein erfolgreiches Schuljahr!

gez. Dr. Michael Schminke, OStD, 2021-09-17

Referenzen

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