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V VERFAHRENS- BEDINGUNGEN

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Academic year: 2022

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Bayerischer Jugendring K.d.ö.R. _ Herzog-Heinrich-Straße 7 _ 80336 München tel 089/51458-0 _ fax 089/51458-88 _ info@bjr.de _ www.bjr.de

Stadtsparkasse München _ IBAN DE66701500001004006308 _ BIC SSKMDEMMXXX _ USt-ID DE129523460

Gestaltung, Druck und Versand der BJR-Zeitschrift juna

Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO

1. Verfahrensbedingungen 1.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Der Bayerische Jugendring führt eine öffentliche Ausschreibung gemäß Art. 9 UVgO durch. Beim Ver- tragsabschluss gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Daneben gelten die in diesem, in den folgenden Kapiteln und im Leistungsverzeichnis genannten zusätz- lichen Bedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthal- ten, werden ausgeschlossen.

1.2. Allgemeine Verfahrensbedingungen

Das Vergabeverfahren findet auf elektronischem Weg statt. Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26.06.2019 auf der Webseite www.bjr.de/service/vergabe kostenfrei zum Download bereit.

1.3 Meilensteine des Vergabeverfahrens

Veröffentlichung der Vergabe 26.06.2019 Frist für Bewerberfragen 05.07.2019 Beantwortung der Bewerberfragen 10.07.2019

Ablauf der Angebotsfrist 19.07.2019 – 12:00 Uhr Zuschlagserteilung 24.07.2019

Bindefrist für das Angebot 24.09.2019

1.4 Vergabestelle und Auftraggeber

Bayerischer Jugendring KdöR, Vergabestelle, Herzog-Heinrich-Straße 7, 80336 München, Telefon 0 89-5 14 58-12, Fax 0 89-5 14 58 77, vergabestelle@bjr.de

V2019-014-1-2-1

VERFAHRENS-

BEDINGUNGEN

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Seite 2/9 _ Verfahrensunterlagen juna

1.5 Fragen zur Auftragsvergabe

Die vorliegenden Unterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebots erforderlich sind. Falls sich dennoch aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammen- hang mit der Erarbeitung des Angebots Rückfragen ergeben sollten, sind diese bis zum 05.07.2019 per Email an vergabestelle@bjr.de zu richten. Es findet keine Registrierung statt. Die Antworten werden am 10.07.2019 anonymisiert unter www.bjr.de/service/vergabe zur Verfügung gestellt..

2. Allgemeine Verfahrensbedingungen

2.1 Angebotsfrist, Einsendeadresse und Modalitäten Das Angebot muss in schriftlicher Form bis zum 19.07.2019, 12:00 Uhr

bei der Vergabestelle eingegangen sein.

Das Angebot ist in schriftlicher Form mit der Post oder per Kurier sowie in elektronischer Form (max. 10 MB) per Mail an vergabestelle@bjr.de zu übermitteln.

Postadresse:

Bayerischer Jugendring KdöR Vergabestelle

Herzog-Heinrich-Straße 7 80336 München

Von der Abgabe von Unterlagen, die größer als DIN A4 sind, bitten wir abzusehen.

Am letzten Tag der Angebotsfrist können die Angebote zur Sicherstellung des Eingangsnachweises nur noch persönlich beim Bayerischen Jugendring von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Empfang, Erdgeschoss, Zimmer 005, abgegeben werden.

Das Angebot ist doppelt zu verschließen. Der innere Umschlag (Fensterumschläge sind unzulässig) muss den Vermerk tragen

Nicht öffnen!

Angebot zum Vergabeverfahren

V2019-014-1-2-1 Layout und Druck der BJR Zeitschrift juna

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Seite 3/9 _ Verfahrensunterlagen juna

2.2 Verspätete Abgabe

Angebote, die aus Gründen, die der_die Bewerber_in zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die betreffenden Bewerber_innen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlos- sen. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht wurde, die nicht vom_von dem_der Bewerber_in zu vertreten sind, können berücksichtigt werden.

2.3 Berichtigung des Angebots durch den Bewerber

Berichtigungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie das Zurückziehen eines Angebots können bis zum Ablauf der Angebotsfrist (19.07.2019 – 12:00 Uhr) vorgenommen werden. Diese sind schriftlich mitzuteilen und per Post oder Kurier zu übermitteln. Dabei ist bei Berichtigungen und Änderun- gen den gleichen Formanforderungen wie bei der Angebotsübermittlung zu genügen.

2.4 Entscheidungsfrist für den Zuschlag

Die Entscheidung über den Zuschlag wird bis zum 24.07.2019 erfolgen. Die Gültigkeit des Angebots (Bin- defrist) hat sich bis zum 24.09.2019 zu erstrecken. Der Zuschlag wird am Zuschlagstag schriftlich mitge- teilt.

2.5 Aufhebung der Ausschreibung

Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt.

2.6 Regelungen zu Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten

Die Abgabe von Nebenangeboten sowie Änderungsvorschlägen (für einzelne Lösungsteile) ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen zulässig.

 Nebenangebote müssen die Anforderungen der Verdingungsunterlagen und dabei insbeson- dere die Vertragsbedingungen uneingeschränkt erfüllen.

 Nebenangebote werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.

 Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge müssen in einer besonderen Anlage zum Haupt- angebot gemacht werden und sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Gibt ein Bieter ein Angebot ab und beabsichtigt, bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses vom Lösungs- weg abzuweichen, hat er dies in einem Nebenangebot bzw. Änderungsvorschlag darzulegen.

Insbesondere hat er darin aufzuzeigen, in welchen Punkten seine Lösung von der in der Leis- tungsbeschreibung aufgezeigten abweicht.

 Ein Angebot nebst Änderungsvorschlag kann nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass der Bieter nachvollziehbar und schlüssig darlegt, dass die von ihm aufgezeigte Lösung gleichwertig oder besser als mittels der Vorgaben der Leistungsbeschreibung die Zielvorstel- lungen der freihändigen Vergabe erreicht. Ein ausführlicher Nachweis mindestens der Gleich- wertigkeit der abweichenden Lösung ist Voraussetzung für die Wertung des Nebenangebotes.

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Seite 4/9 _ Verfahrensunterlagen juna

 Sollte sich bei der Prüfung des Angebots herausstellen, dass entgegen der Darstellung des Bieters sein Angebot nebst Änderungsvorschlag die geforderte Leistung nicht gleichwertig o- der besser erfüllt, kann es ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird es bewertet wie die sons- tigen Angebote.

2.7 Verwendung der Verdingungsunterlagen

Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Wei- tergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft.

2.8 Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – dazu gehören insbesondere auch alle Anlagen dieser Verdingungsunterlage – sowie im Falle des Zu- schlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für an- dere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen von dem AG genehmigten Unterauftragnehmer / Zulieferer handelt. Das Gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben des AG im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat dem AG alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.

In dem Verfahren nicht weiter berücksichtigte Bewerber, die den Zuschlag nicht erhalten, sind verpflich- tet, unverzüglich alle Unterlagen (alle zur Verfügung gestellten Dokumente, E-Mails und Faxe usw.) zu vernichten. Die Unterlagen und Informationen des Ausschreibungsverfahrens dürfen nicht weiterver- wendet werden.

2.9 Veröffentlichung

Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Vorhabens, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung des AG vornehmen.

Hierzu gehört ebenso die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen, Plänen etc.

Gleiches gilt für solche Erkenntnisse, die der Bieter im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.

2.10 Preisangaben

Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

Alle Preise sind durchgängig in Euro und gemäß Preisblatt anzugeben.

Eventuell anfallende Abgaben zur Künstlersozialversicherung hat der AN zu entrichten.

2.11 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten

Für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt.

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Seite 5/9 _ Verfahrensunterlagen juna

2.12 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen. Alle Mitglieder der Bietergemein- schaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

2.13 Unteraufträge

 Der AN hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichts- punkten vorzugehen und sein Vorgehen auf Verlangen nachvollziehbar darzustellen.

 Der AN hat dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen und um- gekehrt.

 Der AN hat dem Auftraggeber auf Verlangen Auskunft über das Vorgehen bei der Unterauf- tragsvergabe bzw. die angefragten Dienstleister zu erteilen.

 Der AN hat dem Unterauftragnehmer keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwi- schen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.

2.14 Rückgabe von Unterlagen

Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, die das Angebot ergänzen, so hat er hierauf im An- gebot hinzuweisen und diese innerhalb von zehn Werktagen nach Ablehnung in schriftlicher Form zu- rückzufordern.

2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig.

2.16 Speicherung personenbezogener Daten

Die im Zuge des Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Ausschreibung verarbeitet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Daten- schutzhinweise zu Vergabeverfahren stehen online auf www.bjr.de/service/vergabe/datenschutzhin- weise zur Verfügung.

2.17 Unterschriften

An den verschiedenen Stellen sind im Angebot Unterschriften zu leisten. Um alle Unterschriftsleistun- gen eindeutig zuordnen zu können, ist das beiliegende Unterschriftenblatt (siehe Anlage 2) auszufül- len.

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Seite 6/9 _ Verfahrensunterlagen juna

3. Zusätzliche Verfahrensbestimmungen

Nachfolgend werden Vorgaben zum Aufbau der Leistungsbeschreibung sowie zum Bewertungsproze- dere ausgeführt.

Das Leistungsverzeichnis ist funktional aufgebaut, d.h. die zu vergebenden Dienstleistungen werden durch die Darstellung ihres Zweckes, ihrer Funktion sowie aufgrund der an sie gestellten Anforderun- gen beschrieben.

3.1 Hinweise zur Erstellung und Strukturierung des Angebots

Der Leistungsbeschreibung ist ein Fragenkatalog beigefügt. In diesem dienen die Kennbuchstaben „A“

und „B“ der eindeutigen Identifikation einer bestimmten Anforderung.

Die Anforderungen werden nach folgenden Kriterien kategorisiert:

„A“ Aussschlusskriterium

Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden.

Ausschlusskriterien müssen ohne Einschränkung mit „Ja“ beantwortet werden.

Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien muss das Angebot unberücksichtigt bleiben, auch wenn es auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen beinhaltet.

„B“ Bewertungskriterium

Die Anforderung soll möglichst umfassend erfüllt werden.

3.2 Hinweispflicht des Bewerbers

Der Bewerber hat die Vergabestelle auf alle aus seiner Sicht bestehenden Unklarheiten innerhalb die- ser Verdingungsunterlage unverzüglich hinzuweisen.

3.3 Form und Inhalt der Angebote

Das Angebot ist nach Folgender Gliederung zusammenzustellen:

a) Formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift b) Detailliertes Angebot gemäß Verdingungsunterlagen c) Fragenkatalog

d) Preisblatt

e) Eigenerklärung (Anlage 1) f) Unterschriftenblatt (Anlage 2) g) Auftrag (Anlage 3)

h) Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO (Anlage 4)

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Seite 7/9 _ Verfahrensunterlagen juna

Zu b) – c)

Dieser Teil des Angebots ist so zu erstellen, dass auf der Grundlage der Verdingungsunterlagen und zu den im Leistungsverzeichnis formulierten Forderungen je nach Art Stellung genommen wird, Erklä- rungen oder Erläuterungen abgegeben oder Fragen beantwortet werden.

Die Ausführungen des Bewerbers sind abschließend mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift zu versehen (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern).

Bitte beachten Sie hierbei:

- Die Antworten sollen sich ausschließlich auf die angebotene Leistung beziehen

- Die als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Fragen sind deutlich und unmissverständlich mit „Ja“ zu beantworten

- Sollten Angaben zu Gliederungspunkten des Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu den An- gaben im Fragenkatalog und Preisblatt notwendig sein, so können diese auf einem Beiblatt unter Bezug auf den jeweiligen Gliederungspunkt gemacht werden

- Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrundeliegenden Gutachten auf Aufforderung bereitzustellen

Zu d)

Das Preisblatt ist mit den geforderten Daten auszufüllen und mit Datum, Firmenstempel und Unter- schrift zu versehen (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern).

Zu e)

Der Bewerber ist verpflichtet, die oben genannte Erklärung bei Vorliegen der jeweiligen Vorausset- zung abzugeben und dem Angebot beizufügen. (Bei Bewerbergemeinschaften sind diese von allen Mitgliedern abzugeben.)

Zu g) und h)

Der Bewerber ist verpflichtet die beiden Musterverträge zu akzeptieren. Sie sind ausdrücklich Be- standteil der Vergabeunterlagen und Rechtsgrundlage des Verfahrens.

3.4 Aussondern der Angebote, die nicht zu prüfen sind oder nach Prüfung ausgeschlossen werden müssen.

Ausgeschlossen werden müssen:

• Angebote, die die Ausschlusskriterien nicht erfüllen

• Angebote, die die Mindestpunktzahl nicht erfüllen

• Angebote, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen

• Angebote die nicht unterschrieben sind

• Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind

• Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vor- genommen worden sind

• Angebote, die nur Nebenangebote sind

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Seite 8/9 _ Verfahrensunterlagen juna

• Angebote, die verspätet eingegangen sind, es sei denn der verspätete Eingang ist vom Bieter nicht zu vertreten

• Angebote von Bietern, die bezogen auf die Vergabe unzulässige wettbewerbsbeschrän- kende Abreden zwischen den Bietern getroffen haben

• Angebote bei denen die Preisangaben nicht in Euro angegeben sind.

Ausgeschlossen werden können:

• Angebote, deren Aufbau nicht dem Angebotsformular der Verdingungsunterlagen ent- spricht oder die unvollständig sind

• Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten

• Angebote von Bietern, die von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 123 und 124 GWB ausgeschlossen werden können

• Nebenangebote und Änderungsvorschläge, die nicht auf besonderer Anlage gemacht wor- den sind oder als solche nicht deutlich gekennzeichnet sind

• Nebenangebote und Änderungsvorschläge bei denen sich bei er Prüfung des Angebots herausstellt, dass das Nebenangebot / der Änderungsvorschlag die geforderte Leistung nicht gleichwertig oder besser erfüllt

Es ist zu überprüfen, ob die angebotenen Preise angemessen sind. Angebote, deren Preise in offen- barem Missverhältnis zur Leistung stehen, müssen ausgeschlossen werden.

Bewertungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird aufgrund der Zuschlagskriterien

- Qualität und Zweckmäßigkeit der angebotenen Leistung und - Preis für die angebotene Leistung

vorgenommen.

Die Gewichtungspunkte werden wie folgt ermittelt:

Grafische Anpassung der juna 9 Gestaltung von 8 Ausgaben 50 Produktionsbetreuung und Versand 1

Unteraufträge 0

Preis 40

Gesamt max. 100

4. Vertragliche Rahmenbedingungen

Die vertraglichen Rahmenbedingungen entnehmen Sie dem als Anlage 3 beigefügtem „Muster-Ver- trag“. Die darin aufgeführten Regelungen sind verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Der Abschluss des für die Vertragserfüllung notwendigen „Vertrages zur Auftragsverarbeitung perso- nenbezogener Daten“ nach Art. 28 DSGVO ist ausdrücklich Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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Seite 9/9 _ Verfahrensunterlagen juna

5. Nachprüfstelle bei Verstößen

Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München

München, 26.06.2019

(10)

Bayerischer Jugendring K.d.ö.R. _ Herzog-Heinrich-Straße 7 _ 80336 München tel 089/51458-0 _ fax 089/51458-88 _ info@bjr.de _ www.bjr.de

HypoVereinsbank _ IBAN DE91700202700000081632 _ BIC HYVEDEMMXXX _ USt-ID DE129523460

Gestaltung, Druck und Versand der Zeitschrift juna

1. Allgemeine Hinweise

1.1 Die juna ist die Zeitschrift des Bayerischen Jugendrings (BJR), der in seiner Funktion als Arbeitsgemeinschaft bayerischer Jugendverbände und Jugendgruppen die Interessen junger Menschen in Bayern vertritt sowie als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatsübertragene Aufgaben übernimmt.

1.2 Die juna richtet sich an ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter_innen der Jugendarbeit in Bayern: in Jugendverbänden, Jugendringen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kommunalen Jugendarbeit. Zielgruppen sind außerdem Politik und Verwaltung auf unterschiedlichen Ebenen (Landtag, Ministerien, Jugendämter etc.) sowie Bildungsträger_innen und Partnerorganisationen des BJR (z.B. JFF – Institut für

Medienpädagogik in Forschung und Praxis, Deutsches Jugendinstitut, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ etc.).

1.3 Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich in einer derzeitigen Auflage von 2.700 Exemplaren und vermittelt aktuelle Fachthemen aus Jugendpolitik und Jugendarbeit, jugendpolitische Positionen, Aktivitäten der Jugendverbände, Jugendringe, der Offenen und Kommunalen Jugendarbeit, umfangreiche Hinweise und Berichte zur Arbeit des BJR. Jede Ausgabe behandelt im sog. Fokus ein Schwerpunktthema, das fachlich aufbereitet und durch Praxisbeispiele aus der Jugendarbeit konkretisiert wird. Darüber hinaus gibt es Rubriken und einen Meldungsteil, in dem sich aktuelle Nachrichten und jugendpolitische

Informationen aus allen Ebenen (Kommunen, Bezirke, Landes-, Bundes- und Europaebene) finden, sowie Serviceinformationen, etwa zu Wettbewerben, Medien, Personen.

2. Layout

2.1 Zur Prüfung der fachlichen und kreativen Qualität sind drei verschiedene Titel-Entwürfe zum Thema „Fit fürs Leben? – Gesundheit, Genuss, Stil in der Jugendphase“ sowie die

Verlängerung des Cover-Themas auf der Umschlagseite 4 als Arbeitsproben zu gestalten.

Im Fokus der Ausgabe geht es um diese Fragen aus der sozialräumlichen Jugendarbeit:

Wie inszenieren Jugendliche ihre Identität? Welche Werte, Interessen und

Selbstwirksamkeitserfahrungen liegen diesen Lebensstilen zugrunde? Wie reagiert Jugend(verbands)arbeit auf jugendspezifische Entwicklungsaufgaben in dem Bereich?

2.2 Das bestehende Layout der Zeitschrift juna soll auch weiterhin übernommen werden. Für die Gestaltung der Musterseiten ist das aktuelle Corporate-Design-Manual des BJR zugrunde zu legen, das unter www.bjr.de/service/vergabe abrufbar ist.

Gestaltungselemente können verändert und ergänzt werden. Dort finden Sie auch ein pdf- Dokument der juna-Ausgabe #2.19. Weitere Publikationen des BJR bietet der Webshop unter https://shop.bjr.de.

LEISTUNGSVERZEICHNIS

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Seite 2

2.3 Eventuelle Anpassungen erfolgen in einem Beratungsprozess mit der Redaktionsleitung.

Die Rückbindung zur Geschäftsleitung stellt die verantwortliche Referentin sicher.

2.4 Dem Angebot sind Referenzen und/oder Arbeitsproben des Bieters von bisherigen Publikationen beizufügen, bevorzugt von Periodika.

3. Gestaltung von acht Ausgaben

3.1 Der_die Auftragnehmer_in übernimmt die Gestaltung (inkl. Druckvorstufe) von acht Ausgaben über einen Zeitraum von zwei Jahren mit dem oben angegebenen Umfang.

3.2 Dabei hat der_die Auftragnehmer_in die Ausgaben jeweils in enger Abstimmung mit der Redaktionsleitung und in enger Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam, das derzeit aus zwei Redakteur_innen besteht, umzusetzen. Dazu gehören die folgenden Leistungen:

3.2.1 Satz/DTP der von der Redaktion in elektronischer Form gelieferten Texte, Bilder und Grafiken und ggf. notwendige Modifikationen/Fortentwicklung des Layouts

3.2.2 Kürzungsdurchgang in Abstimmung mit den Redakteur_innen, Einarbeitung der Kürzungen und Korrekturen der Redakteur_innen (Erstkorrektur)

3.2.3 Lektorat (Zweitkorrektur)

3.2.4 Sichtung, Auswahl und ggf. Recherche von (möglichst rechtefreien bzw. günstigen) Fotos und anderen Illustrationen (z.B. Grafiken, Zeichnungen)

3.2.5 Erstellung von Diagrammen nach vorgegebenen Daten (oder Nachbau vorliegender Diagramme, sodass sie zum Layout passen und gut lesbar sind)

3.2.6 EBV (Bearbeitung, Zuschnitt, Druckoptimierung von Fotos und anderen Illustrationen) 3.2.7 Digitalisierung von Fotos und Illustrationen

3.2.8 Proofing bzw. Beratung zur jeweiligen Notwendigkeit von Proofs: Umsetzung muss zeitnah möglich sein. Eventuell erforderliche Proofs werden gesondert abgerechnet.

Das Angebot hat jeweils den entsprechenden Preis je Proof anzugeben.

3.2.9 Schlussredaktion und Einarbeitung der letzten Textänderungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Umsetzung von kurzfristigen Änderungen in Satz und Layout muss zeitnah möglich sein (innerhalb eines Arbeitstags, ggf. am selben Tag).

3.2.10 Reinzeichnung/Druckvorstufe

3.3 Anfertigung kleinerer Grafiken/Illustrationen (z.B. digitalisierte Skizzen, Zeichnungen oder elektronisch erstellte Grafiken)

3.4 Die Produktionsphase beträgt bis zur Auslieferung derzeit ca. einen Monat.

3.5 Es ist sicherzustellen, dass es eine_n feste_n Ansprechpartner_in für den Auftraggeber und den_die Redakteur_innen gibt, mit der_dem alle Ausgaben produziert werden.

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Seite 3

3.6 Im Krankheitsfall oder bei anders bedingten Ausfällen des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin ist eine lückenlose Vertretung sicherzustellen.

3.7 Optional anzugeben: Konfektionierung eines Beilegers (max. Größe: DIN A4), alternativ anzugeben für eine Auflage von 2.700 Exemplaren.

3.8 Optional anzugeben: Konfektionierung eines Beihefters (max. Größe: DIN A4), alternativ anzugeben für eine Auflage von 2.700 Exemplaren.

3.9 Dem Auftraggeber ist nach der Finalisierung der Druckdaten umgehend eine weboptimierte PDF-Datei der jeweiligen Ausgabe zur Verfügung zu stellen.

4. Produktionsbetreuung und Versand

4.1 Der_die Auftragnehmer_in ist für die Gesamtabwicklung inklusive Druck und Versand verantwortlich. Dies beinhaltet alle erforderlichen Schritte zur Organisation und

Qualitätskontrolle der kompletten Druckabwicklung, u.a. Repro und Farboptimierung, sowie Koordination der Versandlogistik, u.a. Adressmanagement, Kommunikation mit dem Lettershop, Portooptimierung.

4.2 Das Angebot hat die Kosten für Druck (Papierart: Envirotop), Verarbeitung und Versand sowie den Aufwand für die Überwachung der Produktion und des Versands zu umfassen:

4.2.1 Heftumfang: 4 Umschlagsseiten 120 g/m2, 28 Innenseiten 90 g/m2 4.2.2 Auflage: 2.700 Exemplare

4.2.3 Druck: Umschlag: 4/4-farbig, Innenseiten: 4/4-farbig

4.2.4 Papier: Envirotop

4.2.5 Verarbeitung: Rückendrahtheftung, dreiseitig beschnitten 4.2.6 Versand

4.2.6.1 Versandart: Postvertriebsstück. Aufwand für Gebinde und Versandkosten sind soweit wie möglich zu optimieren

4.2.6.2 Die Mehrheit der gedruckten Exemplare wird an Abonnent_innen verschickt. Die Empfängeranschriften erhält der_die Auftragnehmer_in für jede Ausgabe aktualisiert in Form einer Excel-Datei vom BJR. Die jeweils restlichen Exemplare nach dem Postversand sendet der_die Auftragnehmer_in an die BJR-Geschäftsstelle. Die Gebinde sollen möglichst handlich sein.

Die Versandkosten sind für 1.652 Exemplare anzugeben. Die Adressen werden wie folgt gebündelt verschickt; die Portokosten sind entsprechend im Preisblatt

anzugeben:

1 x 68 Stück 68

1 x 50 Stück 50

(13)

Seite 4

1 x 30 Stück 30

1 x 26 Stück 26

2 x 20 Stück 40

1 x 15 Stück 15

1 x 13 Stück 13

1 x 12 Stück 12

1 x 11 Stück 11

7 x 10 Stück 70

1 x 9 Stück 9

1 x 7 Stück 7

3 x 6 Stück 18

4 x 5 Stück 20

3 x 4 Stück 12

5 x 3 Stück 15

18 x 2 Stück 36

1.200 x 1 Stück 1.200

1.652

4.3 Liefertermine: Der genaue Lieferzeitpunkt ist jeweils rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

4.4 Die gesamten Druckdaten inklusive Bilder und Schriften sind dem Auftraggeber nach Fertigstellung der jeweiligen Ausgabe in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

5. Unteraufträge

5.1 Der_die Auftragnehmer_in hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung (z.B. Druck) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten vorzugehen und sein_ihr Vorgehen auf Verlangen nachvollziehbar darzustellen.

5.2 Der_die Auftragnehmer_in hat dem_der Unterauftragnehmer_in auf Verlangen den_die Auftraggeber_in zu benennen und umgekehrt.

5.3 Der_die Auftragnehmer_in hat dem Auftraggeber auf Verlangen Auskunft über das Vorgehen bei der Unterauftragsvergabe bzw. die angefragten Dienstleister zu erteilen.

(14)

Seite 5

5.4 Der_die Auftragnehmer_in hat dem_der Unterauftragnehmer_in keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.

6. Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte am Layout sowie an den einzelnen Ausgaben, insbesondere an für die Erstellung der verwendeten Texten, Bildern und deren Bearbeitungen, Grafiken und

Illustrationen, stehen ausschließlich dem BJR zu. Dies gilt zeitlich unbegrenzt für jegliche Art der Weiterverwertung (z.B. Nachdrucke, Veröffentlichung in elektronischer Form online und offline).

(15)

Der nachfolgende Fragenkatalog ist von dem_der Bieter_in ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Firmenstempel versehen einzureichen. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss. Wo der Platz für Angaben in der Tabelle nicht ausreicht, können diese auf einem Beiblatt eingereicht werden.

A: Ausschlusskriterium, B: Bewertungskriterium

Fragen

(aus Leistungsbeschreibung)

Stellungnahme des Bieters

2. Grafische Weiterentwicklung der juna

B 2.1 Überlegungen zu Cover- Entwürfen

Bitte legen Sie dar, welche Ideen den Cover-Entwürfen zugrunde liegen, und erläutern Sie kurz Ihre Überlegungen.

B 2.2 Beratungsprozess

Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie den Beratungs- und Abstimmungsprozess zur Entwicklung des Layouts in

Zusammenarbeit mit der Redaktion gestalten (Dauer maximal 1 Monat, Rückbindung durch verantwortliche Referentin).

3. Gestaltung von acht Ausgaben

Können Sie die im Folgenden aufgeführten Leistungen für die Gestaltung (inkl.

Druckvorstufe) von acht vierteljährlich erscheinenden Ausgaben der juna erbringen?

A 3.2.1 Satz/DTP

Satz/DTP der von der Redaktion in elektronischer Form gelieferten Texte, Bilder und Grafiken und ggf. notwendige Modifikationen des Layouts

ja nein

A 3.2.2 Erstkorrektur

Kürzungsdurchgang in Abstimmung mit den Redakteuren_innen, Einarbeitung der Kürzungen und Erstkorrektur

ja nein

Fragenkatalog

(16)

Seite 2 _ Ausschreibung juna

A 3.2.3 Lektorat (Zweitkorrektur) ja nein A 3.2.4 Auswahl und Recherche von

Fotos und Illustrationen

Sichtung, Auswahl und ggf. Recherche von (möglichst rechtefreien bzw.

günstigen) Fotos und anderen

Illustrationen (z.B. Grafiken, Zeichnungen)

ja nein

B 3.2.5 Diagramme

Erstellung von Diagrammen nach vorgegebenen Daten (oder Nachbau vorliegender Diagramme)

ja nein B 3.2.6 EBV

Bearbeitung, Zuschnitt, Druckoptimierung von Fotos und anderen Illustrationen

ja nein A 3.2.7 Digitalisierung von Fotos

Digitalisierung Fotos und Illustrationen

ja nein A 3.2.8 Proofs

Proofing und Beratung zur Notwendigkeit von Proofs. Erforderliche Proofs werden gesondert abgerechnet. Das Angebot hat jeweils den Preis je Proof anzugeben.

ja nein

A 3.2.9 Schlussredaktion

Einarbeitung der letzten Textänderungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Umsetzung von kurzfristigen Änderungen in Satz und Layout muss zeitnah möglich sein (innerhalb eines Arbeitstages, ggf. am selben Tag)

ja nein

A 3.2.10 Reinzeichnung/Druckvorstufe ja nein B 3.3 Erstellung von Zeichnungen,

Grafiken, Illustrationen

Können Sie kleinere Grafiken/Illustrationen selbst anfertigen, z.B. digitalisierte Skizzen /Zeichnungen oder elektronisch erstellte Grafiken?

ja nein

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Seite 3 _ Ausschreibung juna

Wenn ja, welcher Art (ggf. Beispiele

nennen bzw. beilegen)?

B 3.4 Abstimmungsprozesse mit der

Redaktion

Die Produktionsphase beträgt bis zur Auslieferung derzeit ca. einen Monat. Wie würden Sie die Abstimmungsprozesse mit der Redaktion und der Redaktionsleitung (u.a. Schlussredaktion, Abstimmungen zu Bildmotiven, Sonderfälle im Layout, Versandterminierung) idealerweise in zeitlicher und kommunikationstechnischer Hinsicht gestalten? Bitte skizzieren Sie Ihre Vorschläge hier oder auf einem Beiblatt.

A 3.5 feste_r Ansprechpartner_in

Können Sie sicherstellen, dass es eine_n festen Ansprechpartner_in für den Auftraggeber und das Redaktionsteam gibt, mit der_dem alle Ausgaben produziert werden?

ja nein

A 3.6 Vertretungsfall

Können Sie eine lückenlose Vertretung im Krankheitsfall oder bei anders bedingten Ausfällen der_des Ansprechpartners_in sicherstellen? Wie?

ja nein A 3.9 weboptimierte PDF-Datei

Können Sie dem Auftraggeber nach der Finalisierung der Druckdaten umgehend eine weboptimierte PDF-Datei der

jeweiligen Ausgabe zur Verfügung stellen?

ja nein

4. Produktionsbetreuung und Versand

B 4.2.5.2 Abo-Exemplare

Wie werden die Exemplare verpackt, die einzeln an die Anschriften der

Empfänger_innen versendet werden?

(18)

Seite 4 _ Ausschreibung juna

Wie werden die Restexemplare konfektioniert und verpackt, die an den BJR gesandt werden.

A 4.4 Druckdaten

Können Sie die Druckdaten mit allen Bildern und Schriften dem Auftraggeber nach Fertigstellung der jeweiligen Ausgabe zur Verfügung stellen? Wie?

ja nein

5. Unteraufträge

A 5.1 Übertragung von Leistungen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten Sichern Sie zu, bei der Übertragung von Teilen der Leistung (z.B. Druck) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten vorzugehen und Ihr Vorgehen auf Verlangen nachvollziehbar darzustellen?

ja nein

(19)

Seite 5 _ Ausschreibung juna

Bewertungsmatrix zum Fragenkatalog

B: Bewertungskriterium (Punktzahl) A: Ausschlusskriterium (keine Punktzahl) Fragen-

gruppe

Fragen- nummer

Gewichtungs- punkte

2 Layout 50

B 2.1 Ideen und Assoziationen zu den Cover-

Entwürfen 25

B 2.2 Umsetzung des Corporate Designs in den

Cover-Entwürfen 15

B 2.4 Referenzen/Arbeitsproben 10

3 Gestaltung von acht Ausgaben 45

A 3.2.1 Satz/DTP A 3.2.2 Erstkorrektur

A 3.2.3 Lektorat (Zweitkorrektur)

A 3.2.4 Auswahl und Recherche von Fotos und Illustrationen

B 3.2.5 Diagramme 10

B 3.2.6 EBV 10

A 3.2.7 Digitalisierung von Fotos und Illustrationen A 3.2.8 Proofs

A 3.2.9 Schlussredaktion

A 3.2.10 Reinzeichnung/Druckvorstufe

B 3.3 Erstellung von Zeichnungen, Grafiken, Illustrationen

10 B 3.4 Angaben zu den Abstimmungsprozessen

mit der Redaktion 15

A 3.5 Feste_r Ansprechpartner_in A 3.6 Regelung für lückenlose Vertretung A 3.8 Weboptimierte PDF-Datei

4 Produktionsbetreuung und Versand 5

B 4.2.5.2 Verpackung der Einzelhefte und

Restexemplare 5

(20)

Seite 6 _ Ausschreibung juna

A 4.4 Druckdaten

5 Unteraufträge

A 5.1 Übertragung von Leistungen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten

______________________________

Datum, Unterschrift, Firmenstempel

(21)

Gestaltung, Druck und Versand der Zeitschrift juna

Das Angebot hat alle Leistungen zu umfassen, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Zeitschrift anfallen, wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt: Gestaltung bei acht einzelnen Aus- gaben, Abstimmungsprozesse mit der Redaktion, Produktionsbetreuung, Druck und Verarbei- tung, Versand, Rechte.

Preis je Ausgabe

(Details siehe Leistungsverzeichnis)

Preis netto

MwSt.

7%

MwSt.

19%

Preis brutto

Gestaltung

Konzeption, Layout, Illustrationen, Reinzeich- nung, Fotografenhonorare, Bildlizenzen, Bild- recherche, Korrekturen, Schlussredaktion, Orga- nisation und Abstimmung

EBV

Retuschen und Druckvorstufe Proofs

Druck

und Weiterverarbeitung Versand

und Verpackung (Postvertrieb)

Produktionsbetreuung und Abwicklung

PREISBLATT

(22)

Eigenerklärung zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Eignung hat der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. von jedem Bewerber um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung zu verlangen. Falls die Bewerber ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, bezieht sich deren Erklärung auf die Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind.

Bei vorsätzlich unzutreffender Erklärung besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 31 UVgO, soweit nicht bereits ein zwingender

Ausschlussgrund vorliegt (für nationale Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte).

Wird die unterschriebene Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, kann das Angebot auch nach § 42 UVgO von der Wertung ausgeschlossen werden.

1. Präqualifizierung (Liegt keine Präqualifizierung vor, sind die Punkte 2.-6. auszufüllen!)

Mein/unser Unternehmen ist präqualifiziert und in dem Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis (ULV) und PQ-VOL eingetragen. (www.pq-vol.de)

Ja, meine/unsere Zertifizierungsnummer lautet: ______________________________________

Nein, mein/unser Unternehmen ist (noch) nicht präqualifiziert.

2. Eintragung in das Berufsregister

Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer ___________________

beim Amtsgericht ________________________________

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Ich gehöre/Wir gehören zu

Handwerk Versorgungsunternehmen

Industrie Handel Sonstigem

Eigenerklärung

Anlage 1

(23)

Seite 2 _ Information vom Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung bei Aufforderung folgende Nachweise vorlegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

3. Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren

Mein/Unser Unternehmen befindet sich NICHT in einem Insolvenzverfahren oder in einem vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren.

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt.

eröffnet.

mangels Masse abgelehnt.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

4. Liquidation

Mein/Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation.

5. Schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt

Ich erkläre/Wir erklären, dass keine der folgenden Verfehlungen vorliegt, die

meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt (§ 31 Abs. 2 UVgO):

 wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)

 wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StPO)

 wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)

 rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen

Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB),

(24)

Seite 3 _ Information vom Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.

Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),

Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkte

Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

und mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht

 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes

 gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

 gemäß § 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes

 gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind oder

 gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitsnehmerentsendegesetzes

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung

meiner/unserer Erklärung bei Aufforderung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsfrist).

6. Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Verlangen eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsfrist) und der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, vorlegen.

(25)

Seite 4 _ Information vom Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.

7. Mitglied der Berufsgenossenschaft

Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.

8. Scientology-Erklärung

8.1 Der Bewerber/Bieter versichert,

dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

8.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich,

solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

8.3 Dem Bewerber/Bieter ist bekannt

dass die Abgabe dieser wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 8.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 8.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind unter (Link zur Website) einzusehen.

Ort, Datum Stempel, Unterschrift

(26)

Anlage 2

Seite 1

Unterschriftenblatt

Firma Handelnder Vertretungsbefugnis Unterschrift

(27)

Zwischen

1. Dem Bayerischen Jugendring, KdöR

vertreten durch den Präsidenten Matthias Fack, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Gabriele Weitzmann

- im folgenden Auftraggeber genannt- und

2.

___________________________________________________________________________

- im folgenden Auftragnehmer_in wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung aller in der Leistungsbeschreibung beschrie- benen Leistungen, die in Zusammenhang mit der Gestaltung, dem Druck und dem Versand der BJR-Zeitschrift juna stehen.

(2) Die Verdingungsunterlagen die Bestimmungen der VOL/B, der UVgO und der DSGVO wer- den ausdrücklich zur Grundlage dieses Vertrages erklärt und werden Bestandteil des Vertrages.

(3) Alle Rechte (insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte) an den erstellten Werken sind dem BJR ausschließlich zu übertragen. Dies gilt zeitlich unbegrenzt für jegliche Art der Weiterverwertung, z.B. Nachdrucke, Veröffentlichung in elektronischer Form online und offline.

§ 2 Entgelt

(1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat binnen 4 Wochen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen.

(2) Mit dem Entgelt sind alle Ansprüche des_der Auftragnehmers_in gegen den BJR erfüllt. Es besteht ausdrückliches Einverständnis der Vertragsparteien darüber, dass keine über diesen Vertrag hinausgehenden Rechte begründet werden bzw. bestehen.

Muster-Vertrag

Anlage 3

(28)

Seite 2 _ Vertrag juna

(3) Für die von dem_der Auftragnehmer_in erbrachten Dienstleistungen erfolgt die Rechnungs- legung in der Regel nach erbrachter Leistung je abgeschlossenes Projekt. Abschlagszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden.

(4) Das Angebot und die Abrechnung durch den_die Auftragnehmer_in basieren auf den ange- gebenen Preisen.

§ 3 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag beginnt zum ________2019 und umfasst eine Laufzeit von vier Jahren bis zum ________2023, sofern er nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekün- digt wird. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2) Der_die Auftragnehmer_in kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund sowie insbesondere nach § 8 VOL/B kündigen. Weitere Kündigungsgründe für den Auftragge- ber sind insbesondere die Verletzung von Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen sowie ein Verstoß des_der Auftragnehmers_in gegen die Regelungen zum Personal.

(3) Kündigungen sind durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein durchzuführen. Die Kündi- gungsfolgen werden auf den Zeitpunkt bezogen, zu dem der Erklärungsgegner erstmals von der Kündigung – z.B. durch Übersendung einer Faxkopie – zuverlässig und nachweisbar Kennt- nis erhalten hat.

(4) Sollten Unteraufträge vergeben worden sein, so behält sich der Auftraggeber im Falle einer Kündigung das Recht vor, in diese Unterauftragnehmerverträge einzutreten, sofern der Unter- auftragnehmer hierzu bereit ist. Die Abrechnung ist durch detaillierte Nachweise zu belegen.

Alle Unteraufträge (Druckereikosten, Speditionskosten, Bildnutzungsgebühren etc.) sind geson- dert aufzuführen und durch Einreichung der Rechnungen zu belegen. Alle Fremdkosten werden ohne Aufschlag an den/die Auftraggeber/-in weitergereicht. Der_die Auftragnehmer_-in hat dem_der Unterauftragnehme_in keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der_die Auftragnehmer_in hat dem Auftraggeber auf Verlangen Auskunft über das Vorgehen bei der Unterauftragsvergabe bzw. die angefragten Dienstleister zu erteilen.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich Bestellungen auf Abruf zu den genannten Bedingungen während der gesamten Laufzeit zuzusichern.

§ 4 Datenschutzbestimmungen

(1) Der_die Auftragnehmer_in ist verpflichtet sich an die Klauseln des Vertrags zur Auftragsver- arbeitung (Anlage 4) zu halten.

(29)

Seite 3 _ Vertrag juna

(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der_die Auf- tragnehmer_in sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzge- recht zu vernichten, es sei denn eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder vertragli- cher Verpflichtungen erforderlich. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München. Allgemeine Geschäftsbedingungen des_der Auftragnehmers_in werden nicht zugelassen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des abzuschließenden Vertrages sind nur in schriftlicher Form und als Nachtragsvertrag mit eindeutiger Referenzierung zu dem Hauptvertrag möglich.

Die Nachtragsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschriften beider Vertragspartner.

Dies gilt auch für in Projektgremien beschlossene Vertragsänderungen, welche der schriftlichen Bestätigung in der vorstehend beschriebenen Form bedürfen. Dies gilt auch für Nebenabreden und diese Schriftformklausel.

(3) Die Vertragspartner sind sich einig, dass Vertragsbestimmungen, die geltendem oder künftig in Kraft tretendem Recht widersprechen, der Rechtssituation anzupassen sind. Die Gültigkeit diese Vereinbarung wird im Übrigen durch unwirksame Einzelbestimmungen nicht berührt.

(4) Der_die Auftragnehmer_in ist verpflichtet über vertrauliche Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(5) Im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den_die Auftragnehmer_in hat er_sie den Auf- traggeber über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insol- venzverfahrens unverzüglich zu unterrichten. Mit Einreichung eines Insolvenzantrags bzw. Er- öffnung des Insolvenzverfahrens treten unmittelbar die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung nach.

München, _______________ _______________________

Ort, Datum

________________________ _______________________

Dr. Gabriele Weitzmann

Für den Auftraggeber Für den_die Auftragnehmer_in

(30)

Zwischen

1. Dem Bayerischen Jugendring, KdöR

vertreten durch den Präsidenten Matthias Fack, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Gabriele Weitzmann

- im Folgenden BJR/AG genannt- und

2. _______________________________________________________________________

- im Folgenden AN genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Gegenstand und Dauer des Auftrags

(I) Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung aller in der Leistungsbe- schreibung beschriebenen Leistungen, die in Zusammenhang mit der Gestaltung, dem Druck und dem Versand der BJR-Zeitschrift juna stehen.

(II) Der Vertrag beginnt zum ________2019 und umfasst eine Laufzeit von vier Jahren bis zum ________2023, sofern er nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende ge- kündigt wird. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Muster-Vertrag zur

Auftragsverarbeitung

Anlage 4

(31)

Seite 2 _ Vertrag zur Auftragsverarbeitung

§ 2

Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

(I) Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind:

1.) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten die als Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistungen notwendig sind.

2.) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Mitarbeiter_innen des BJR, Re- dakteur_innen, Autor_innen und Abonnent_innen sowie Teilnehmern_innen an Veran- staltungen von übergeordneten Stellen (Ministerien u. ä.) und Mitglieds- und Partneror- ganisationen zur Erstellung und dem anschließenden Versand der Zeitschrift juna.

(II) Die Erbringung der vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitglieds- staat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zu- stimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

§ 3 Art der Daten

Folgende Kategorien personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten werden im Auftrag verarbeitetet:

- Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,Foto´s, von Mitarbei- tern_innen des BJR

- Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Foto´s von Redakteur_innen - Name, Vorname, Arbeitgeber bzw. Verbandszugehörigkeit, Funktion, Adresse E-

Mail.Adresse, Foto´s von Autor_innen

- Foto´s, von Teilnehmer_innen an Veranstaltungen von übergeordneten Stellen (Ministe- rien)

- Foto´s, von Teilnehmer_innen an Veranstaltungen von Mitglieds- und Partnerorganisati- onen

- Name, Vorname, Arbeitgeber bzw. Verbandszugehörigkeit, Funktion, Adresse, von Abonnent_innen

§ 4

Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen sind Mitabeiter_innen des BJR, Redakteur_innen, Autor_innen und Abonnent_innen der Zeitschrift juna.

§ 5

Technisch-organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 Lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO (technisch-organisatorische Maßnahmen) herzu- stellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Da- tensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsicht- lich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme.

Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die

(32)

Seite 3 _ Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen (Einzelheiten in Anlage 1).

(2) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

§ 6

Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auf- traggeber weiterleiten.

(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessen werden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

§ 7

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetz- liche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhal- tung folgender Vorgaben:

1.) Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art.

38 und 39 DSGVO ausübt.

a) Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kon- taktaufnahme mitgeteilt.

b) Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

c) Als Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Frau Barbara Rieser, Her- zog-Heinrich-Straße 7, 80336 München, Tel. 0 89-5 14 58 12 bestellt.

2.) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 Lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestim- mungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dür- fen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbei- ten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.

3.) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 Lit. c, 32 DSGVO

(Anlage 1 zum Vertrag)

4.) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbe- hörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

(33)

Seite 4 _ Vertrag zur Auftragsverarbeitung

5.) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maß- nahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auf- tragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.

6.) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ord- nungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auf- tragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.

7.) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in sei- nem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Daten- schutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

8.) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ge- genüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach § 9 dieses Ver- trages auf Verlangen.

§ 8

Unterauftragsverhältnisse

(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu ge- hören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträ- gern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.

Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Da- tensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemes- sene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergrei- fen.

(2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheri- ger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftra- gen.

(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Unterauftragnehmer und deren erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Un- terbeauftragung gestattet.

(4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.

(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustim- mung des Hauptauftraggebers (mind. Textform) und sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

(34)

Seite 5 _ Vertrag zur Auftragsverarbeitung

§ 9

Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu über- zeugen.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbeson- dere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann er- folgen durch:

1.) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO;

2.) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO;

3.) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirt- schaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutz- auditoren, Qualitätsauditoren);

4.) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz).

§ 10

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.:

1.) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisa- torische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prog- nostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Ver- letzungsereignissen ermöglichen;

2.) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auf- traggeber zu melden;

3.) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche rele- vante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen;

4.) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung;

5.) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Auf- sichtsbehörde.

§ 11

Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).

(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt,

(35)

Seite 6 _ Vertrag zur Auftragsverarbeitung

die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auf- traggeber bestätigt oder geändert wird.

§ 12

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hier- von ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemä- ßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetz- licher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftrag- nehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nut- zungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ste- hen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbei- tung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertrags- ende dem Auftraggeber übergeben.

Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer

Ort, Datum Ort, Datum

Unterschrift Unterschrift

Referenzen

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