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NEGZ STANDPUNKT NR. 16 DIGITALISIERUNG DER GESETZGEBUNG. Judith Michael

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Academic year: 2022

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NEGZ STANDPUNKT

Judith Michael

NR. 16 – DIGITALISIERUNG DER GESETZGEBUNG

(2)

Gesetze sollten präzise formuliert werden,

sodass kein Raum für eine von der Intention der Gesetzgebung abweichende Interpretation und

Anwendung geben ist. Die Darstellung von Gesetzen durch Domänen-spezifische Sprachen ermöglicht es – soweit möglich – eine objektiv richtige

Gesetzesanwendung direkt in Software zu übersetzen.

Dr. Judith Michael, RWTH Aachen

(3)

3

DIGITALISIERUNG DER GESETZGEBUNG*

Die Formulierung von Gesetzen im

öffentlichen Recht, welches das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (Bürgern) regelt, sollte keinen Spielraum für fehlerhafte Interpretation und Anwendung durch die Verwaltungen oder andere Träger der öffentlichen Gewalt bieten und – soweit möglich – eine objektiv richtige Gesetzes­

anwendung gewährleisten. Mit zunehmender Prozess­Automatisierung und ­Digitalisierung gewinnt dieser Aspekt an Brisanz, den die Väter des Grundgesetzes unmöglich

bedenken konnten. Mit dem Einsatz von automationsgestützten Systemen in der Verwaltung müssen Gesetzestexte für die Umsetzung in Software in eindeutiger, maschinenlesbarer Form ausgedrückt und abgeleitete Gesetzesanwendungen durch die Verwaltung und ihre Dienstleister program­

miert werden. Die Übersetzung von Gesetzes­

text in Programmcode birgt das Risiko einer Abweichung von der durch den Gesetzgeber gewollten Gesetzesregelung. Der Wille des Gesetzgebers muss also präziser zum Aus­

druck gebracht werden können.

* Basierend auf der NEGZ Kurzstudie

„Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der Digitalen Souveränität des Staates“.

Studienpartner:

(4)

5 SCHLAGLICHTER

1

Bildung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zur Entwicklung von DSLs zur Abbildung von Gesetzestexten:

Zur Entwicklung von DSLs (eng. Domain Specific Languages) für unterschiedliche Gesetzestexte ist eine breite fachliche Expertise in Arbeitsgruppen notwendig. Ihre

Zusammensetzung muss sich für unterschiedliche Domänen z.B. Steuern, Soziales, Umwelt, usw. unterscheiden.

2

Entwicklung der Werkzeuge zur Verarbeitung und Code- Generierung aus Modellen: Für den praktischen Einsatz der DSLs müssen sich die relevanten Nutzergruppen darauf verständigen, welche IT Werkzeuge zu einem Gesetzestext notwendig sind um sie danach umzusetzen.

3

Definition von DSLs und Modellen im Gesetzgebungsprozess, Generierung der natürlichsprachlichen Gesetzesfassungen und Generierung von Werkzeugen aus Modellen zur

Unterstützung der Gesetzesanwendung: Die Gesetzgebung muss die Möglichkeit haben, möglichst präzise Gesetze formulieren zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Verabschiedung von Modellen im Rahmen von Gesetzgebungs verfahren erfolgen. Eine konkrete

Projektumsetzung im Rahmen von neuen oder bestehenden Gesetzen wird empfohlen.

4

Weiterbildung zu DSLs und Modellen anbieten: Die Beschrei­

bung von Gesetzen in Modellen macht es notwendig auf juristischer und politischer Ebene Kompetenzen zur Definition und zum Verständnis von DSLs und Modellen aufzubauen.

5

Anhebung von DSLs auf die Ebene von Standards und Normen: DSLs und Modelle werden als Standards und Normen definiert, die sowohl in der zuständigen Behörde, als auch in unternehmensinterner Software direkt zur Ausführung kommen können. Dies führt zu einer wesentlich effizienteren IT und besseren Zusammenarbeit der IT einzelner Verwaltungen und Unternehmen.

(5)

5

PROZESS DER ENTWICKLUNG UND NUTZUNG VON MODELLEN

Anwendung

Anpassung

automatisch Transformation

Entwicklung bzw.

Anpassung der

Modelle 2

Nutzung der

Anwendungen 4

Einbindung von Code

in Anwendungen 3

Generierung von Code

Gesetzestext

(6)

NUTZUNG VON MODELLEN IM GESETZGEBUNGSPROZESS

Rückkopplung Idealtypischer Gesetzgebungsprozess

Politische

Willensbildung Übergabe an

Ministerialbürokratie Ministerielle

Gesetzesvorbereitung Neutrale Qualitätskontrolle

Parlamentarische Befassung und Verabschiedung

Evaluation in der Umsetzung Einfacher Vergleich

unterschiedlicher Modelle

Simulation unterschiedlicher Modelle

Simulation von Modellen für spezifische Benutzergruppen

Simulation unterschiedlicher Modelle

Systematischer Vergleich von Lösungsalternativen Einfache Feststellung der Digitaltauglichkeit Eigenständige Analyse von Gesetzesänderungen durch Kommunen und Betroffene

(Semi-)

Automatisierung der Rechtskonsistenz- prüfung

Systematischer Vergleich von Lösungsalternativen Einfache Feststellung der Digitaltauglichkeit

Vergleich der realen Auswirkung mit der geplanten

(7)

7 Im demokratischen Rechtsstaat regelt der Gesetzgeber, an welche Handlungen

und wirtschaftlichen Sachverhalte er die Pflicht zur Steuerzahlung knüpft. Dabei sind Finanzverwaltung, Steuerpflichtige und deren Berater darauf angewiesen, dass sich die steuerlichen Rechte und Pflichten möglichst eindeutig, klar und präzise aus dem Gesetz ergeben. Die NEGZ Studie zur Digitalisierung entwickelt das Modell einer Domänen-spezifischen Sprache (Domain Specific Language, DSL), die nicht nur für alle Beteiligten eine größere Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ermöglichen soll, sondern zugleich auch den Vorteil hätte,

unmittelbar im digitalen Besteuerungsverfahren eingesetzt zu werden. Es handelt sich um ein wichtiges Projekt, das einen Fortschritt für die Digitalisierung im

Steuerrecht bedeuten könnte. Die Digitalisierung der Gesetzgebung verdient weiter verfolgt zu werden. In diesem Zusammenhang werden dann auch die verfassungsrechtlichen Fragen zu würdigen sein, wie z.B. ob ein Gesetz in Form einer DSL verabschiedet werden kann.

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.

(8)

VERANSTALTUNGEN NEGZ

8. NEGZ Brown-Bag-Meeting 9. Juli 2021, 12:30­13:30

Vorstellung der Kurzstudie

„Digitalisierung der Gesetz­

gebung zur Steigerung der Digitalen Souveränität des Staates“

Prof. Dr. Bernhard Rumpe

(RWTH Aachen), Janos Standt (mgm technology partners)

9. NEGZ Brown-Bag-Meeting 16. Juli 2021, 13:00­14:00

KI konsequent zur (digitalen) Transformation der Rechts­

setzung, ­Anwendung und

­Sprechung nutzen – auch die Chance zur Reduktion des Machtgefälles zwischen Rechtskundigen und Laien Prof. Dr. Dengel (DFKI), Dr. Roland Heuermann (Computacenter)

Auf Einladung Online Veranstaltung

Auf Einladung Online Veranstaltung

(9)

Für einen modernen Staat

Das Nationale E­Government Kompetenzzentrum vernetzt Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft.

Das NEGZ versteht sich als die zentrale, unabhängige Plattform für Staatsmodernisierung und Verwaltungstransformation in Deutschland.

Basierend auf der NEGZ Kurzstudie „Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der Digitalen Souveränität des Staates“,

Autor*innen: Prof. Dr. Bernhard Rumpe, Dr. Judith Michael, Dr. Oliver Kautz, Roland Krebs, Sabine Gandenberger, Janos Standt, Uli Weber

Aus der Reihe „Berichte des NEGZ“, Nr. 19, ISSN: 2626­6032, DOI: 10.30418/2626­6032.2021.19

Nationales E-Government Kompetenzzentrum e. V.

Pressehaus / 4102 Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin

+49 (0)30 80494747 info@negz.org

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