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Merkblatt für Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

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Stand: 24.06.2019

Merkblatt für Anträge

auf Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

1. Was kann unterstützt werden?

• Wissenschaftliche Veranstaltungen, bei denen die Europa-Universität Flensburg bzw.

ihre Seminare, Abteilungen, Institute, Professoren/Professorinnen bzw.

wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen als Veranstalter/Veranstalterin auftreten.

• Gefördert werden Kosten für Hilfskräfte/Personal, Reise- und Übernachtungskosten für Redner*innen und Diskussionsleiter*innen/Moderator*innen, Bewirtungskosten im Rahmen der Bewirtungs-Richtlinie, Plakatdruck / Druckkosten /

Öffentlichkeitsarbeit, ggf. Raumkosten. Eine Förderung weiterer Kostenarten ist in begründeten Fällen möglich.

2. Wer ist antragsberechtigt?

• Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Europa-Universität Flensburg.

3. Wie hoch ist die Förderung?

• Die maximal mögliche Förderung richtet sich nach der Bedeutung der Veranstaltung für die Universität.

• Eine Förderung der Tagungskosten ist nur anteilig – i.d.R. bis zu 50 % – möglich, ergänzend zu Drittmittelförderungen, Teilnahmebeiträgen und/oder Institutsmitteln.

Kosten, die EUF-intern nicht in Rechnung gestellt werden, wie z.B. für

Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von Öffentlichkeitsmaterialien etc., werden nicht als Kostenposition der Tagung anerkannt.

• Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.

• Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem Forschungsausschuss.

• Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Gibt es Antragsfristen?

• Anträge müssen vierzehn Tag vor Sitzungsbeginn eingereicht werden, damit auf der nachfolgenden Sitzung des Forsschungsauschusses über sie entschieden werden kann.

• Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

• In jedem Fall muss der Antrag vor dem ersten angestrebten Zahlungsfluss eingereicht worden sein.

5. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt?

• Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse:

forschungsausschuss@uni-flensburg.de. Antrag und alle Anlagen sind als ein zusammenhängendes pdf-Dokument einzureichen.

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Stand: 24.06.2019

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?

• Angaben über beantragende Person/en und/oder Institut/e. Inhaltliche und organistorische Informationen zur Veranstaltung (Programm etc.).

• Nachweis über weitere Förderung von Dritten bzw. Nachweis/Erläuterung, dass anderweitige Förderung nicht möglich ist.

• Höhe der Förderung, Aufschlüsselung der Kosten.

• Erläuterung der Bedeutung der Veranstaltung für die Europa-Universität Flensburg.

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