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Dies bedingt aber, dass sich die Deutschschweizer bereit erklären, mit den Welschen Hochdeutsch zu sprechen, und dass die Welschen ein lebendiges und auf Kommunikation ausgerichtetes Hochdeutsch lernen

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I 177/2001 ERZ 13. Februar 2002 48C

Interpellation

0539 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 10.09.2001

Deutschschweizer Dialekte und Hochdeutsch

Die Einführung des Deutschunterrichts in den unteren Klassen wird nicht genügen, um erfreuliche Resultate zu erzielen. Das Erlernen der deutschen Sprache bleibt nämlich schwierig und komplex. Auch die Schweizer Mundarten bleiben nach wie vor ein ernstes Handicap für die Welschen. Obwohl sich die Deutschschweizer manchmal bemühen Fran- zösisch zu sprechen, bleiben sie doch sehr mit ihren Dialekten verbunden und sind immer weniger gewillt, in Anwesenheit von Französischsprachigen Hochdeutsch zu sprechen.

Dieser sehr wichtige Aspekt müsste daher auf nationaler Ebene diskutiert werden.

Heute muss leider festgestellt werden, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer aus den verschiedenen Sprachregionen immer öfter in Englisch miteinander unterhalten. Wir sollten jedoch unsere kulturellen Identitäten schützen. Dies bedingt aber, dass sich die Deutschschweizer bereit erklären, mit den Welschen Hochdeutsch zu sprechen, und dass die Welschen ein lebendiges und auf Kommunikation ausgerichtetes Hochdeutsch lernen.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

• Ist der Regierungsrat bereit, die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zu ersuchen, zu diesem Thema eine nationale Debatte zu organisieren, die zu konkre- ten Ergebnissen führen wird?

Antwort des Regierungsrates

Die vom Interpellanten angesprochene Problematik war im Rahmen der Massnahmen zur Stärkung des Sprachenunterrichts Gegenstand einer Debatte sowie einer Vernehmlassung auf der Ebene der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK).

Es ist allgemein bekannt, dass die Deutschschweizer in einer Diglossie-Situation leben:

Für die Kommunikation im Alltag benutzen sie einerseits die Mundart, mit der sie kulturell verbunden sind und die ein wichtiges Element ihrer Identität darstellt, für den Schriftgebrauch verwenden sie andererseits das Hochdeutsche (intralinguale Zweisprachigkeit). Es stimmt, dass es ideal wäre, mit den Deutschsprachigen auf Hochdeutsch kommunizieren zu können, da an unseren Schulen die Hochsprache gelehrt wird. Es muss aber gesagt werden, dass dies sehr stark vom Willen der Deutschsprachigen abhängt. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass die Welschen den Deutschsprachigen eine solche Praxis nicht aufzwingen können. Es kann auch nicht sein, dass man die französischsprachigen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an den

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Schulen Mundart zu lernen, weil sie damit gezwungen würden, zwei verschiedene Sprachformen zu lernen: eine für den mündlichen und eine für den schriftlichen Gebrauch.

In Bezug auf die Wirkungen der Vorverlegung des Deutschunterrichts in die 3. Klasse kann noch nichts gesagt werden. Diese Massnahme, die in der französischsprachigen Schweiz getroffen worden ist, wird erst langfristig beurteilt werden können.

Der Interpellant verlangt, dass sich der Unterricht an einem lebendigen und auf Kommunikation ausgerichteten Hochdeutsch orientiere. Die Methoden, die zurzeit in der Westschweiz und im französischsprachigen Kantonsteil eingeführt werden, weisen gerade Eigenschaften auf, die sich stark an der Entwicklung einer kommunikativen Fähigkeit der Lernenden orientieren. Diese Ausrichtung betrifft jedoch nicht die Mundsprache, sondern die mündliche Hochsprache in Verbindung und in Kohärenz mit der Schriftsprache, die nach wie vor ein vorrangiges Ziel bleibt — vor allem im Hinblick auf das Berufsleben, in dem man sehr oft mit Hochdeutsch verfassten Dokumenten konfrontiert wird.

Die Regierung ist sich der Gefahr bewusst, die wir in unserem Land eingehen, wenn Partner unterschiedlicher Sprachen auf Englisch kommunizieren müssen. Sie teilt die Meinung des Interpellanten, wonach die Erhaltung unserer Identität und unserer Kultur eine andere Lösung erfordert. In diesem Sinne ist das Engagement des Kantons Bern zu verstehen, um einer zweiten Landessprache den Vorzug vor dem Englischen zu geben.

Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Ver- ständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) nimmt die Forderung auf, sich in der Hochsprache auszudrücken. Artikel 14 Absatz 3 (3. Abschnitt) lautet: «Sie (Bund und Kantone) sorgen dafür, dass die Unterrichtssprache, namentlich ihre Standardform, auf allen Schulstufen besonders gepflegt wird».

Analog dazu wird bei Schüleraustauschen, die eine Form der Kommunikation darstellen, auf welche die Erziehungsdepartemente Einfluss nehmen können, ebenfalls die Sprache in ihrer Standardform verwendet.

Die Regierung ist bereit, diese Problematik, die in den nächsten Jahren für den nationalen Zusammenhalt eine wichtige Herausforderungen darstellen wird, noch einmal in der EDK aufzugreifen. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass man sich dieses Problems in der deutsch- sprachigen Schweiz bewusst werden muss, denkt jedoch, dass nur politische Stellungnah- men des Bundes oder der Kantone nicht ausreichen, um Gewohnheiten zu verändern. Dies sollte die politischen Behörden unseres Landes aber nicht davon abhalten, auf der Wichtig- keit dieser Frage zu insistieren.

An den Grossen Rat

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