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Archiv "Rehabilitation: Bessere Vernetzung notwendig" (23.11.2007)

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A3228 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4723. November 2007

P O L I T I K

R

ehabilitation wird immer wichtiger. Die Zahl chro- nisch Kranker steigt, das Rentenein- trittsalter wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Die Grundsätze „Reha statt Pflege“ und „Reha statt Rente“

sind deshalb aktueller denn je. Dar- in waren sich die Teilnehmer des Bundeskongresses der Bundesar- beitgemeinschaft für Rehabilitation in Nürnberg einig. Auch die Politik hat mittlerweile die wachsende Be- deutung der Rehabilitation erkannt.

Er habe den Eindruck, das Motto

„nicht an der Reha, sondern mit der Reha sparen“ werde immer mehr verstanden, sagte Dr. Herbert Ri- sche, Deutsche Rentenversicherung Bund, und wies darauf hin: „Jede Kürzung im Bereich der Rehabilita- tion provoziert an anderer Stelle steigende Kosten.“

Mit der jüngsten Gesundheitsre- form wurde die medizinische Reha- bilitation von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt.

Karl Heinrich Rehfeld, Bundes- verband Deutscher Privatkliniken (BDPK), lobte diese Entwicklung, kritisierte allerdings zugleich, mit der Rehabilitations-Richtlinie des

Gemeinsamen Bundesausschusses seien an anderer Stelle bürokrati- sche Hürden geschaffen worden.

Die Verordnung von Rehabilitation durch Vertragsärzte werde er- schwert (dazu DÄ, Heft 44/2007).

Für einen dauerhaften Rehabili- tationserfolg ist eine gute Koopera- tion von Akutkrankenhaus, Reha- einrichtung und niedergelassenem Arzt unabdingbar. „Rehabilitation beginnt an der Unfallstelle und en- det bei der Wiedereingliederung ins soziale Umfeld“, sagte Prof. Dr.

med. Volker Bühren, Unfallklinik Murnau. Diese Vorstellung bleibt jedoch für viele Patienten ein from- mer Wunsch. Besonders die optima- le, frühzeitige Verzahnung von me- dizinischer und beruflicher Rehabi- litation funktioniert nur in Einzel- fällen (dazu „Schneller zurück in den Alltag“ in diesem Heft). Reha- bilitationsziele sind häufig nicht op- timal auf den Arbeitsplatz des Be- troffenen abgestimmt, weil die Rücksprache mit den Betriebsärzten fehlt. „Verbesserungswürdig ist auch die Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Arzt“, räumte Rehfeld vom BDPK ein. In der Nachsorge im Anschluss an die Re-

habehandlung passiere viel zu we- nig, monierte auch Prof. Dr. med.

Friedrich Wilhelm Schwartz, Medi- zinische Hochschule Hannover.

Den Ärzten müsse man das nachse- hen. Der Rehabereich sei kompli- ziert, viele resignierten deshalb.

Mit einer Vielzahl an Kostenträ- gern ist der Rehasektor nicht nur für die Ärzte, sondern auch für Patien- ten unübersichtlich. Um zumindest Letzteren die Odyssee durch den Behördendschungel zu ersparen, haben die Kostenträger die Gemein- samen Servicestellen eingerichtet.

Allerdings ist dies vielen Versicher- ten nicht bekannt. Wenig in An- spruch genommen wurde bislang auch die Möglichkeit, ein „Persönli- ches Budget“ zu erhalten (siehe Kasten). Behinderte und von Behin- derung bedrohte Menschen können damit selbst entscheiden, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen. Der Erfolg des Budgets hängt allerdings von der Beratung ab. Kaum zuver- sichtlich stimmt da die Kritik von Betroffenen: Von Kundenorientie- rung sei bei den Kostenträgern we- nig zu spüren, so Dr. Joachim Stein- brück, Behindertenbeauftragter in Bremen. „Viele Betroffene sehen die Kostenträger als ihre Feinde.“n Dr. med. Birgit Hibbeler

REHABILITATION

Bessere Vernetzung notwendig

Foto:Visum

Damit Rehabilitation zum langfristigen Erfolg führt,

müssen alle Beteiligten enger zusammenarbeiten. Nieder- gelassene Ärzte spielen dabei eine wichtige Rolle.

PERSÖNLICHES BUDGET

Ab Januar 2008 haben Behinderte und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (§ 17 SGB IX). Anstelle von Sachleis- tungen zur Teilhabe können sie einen Geldbetrag erhalten, mit dem sie selbstständig Maßnahmen „einkaufen“. Dazu zählen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Reha- bilitation sowie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Als Kostenträger für das Budget kommen unter anderem Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Sozialhilfeträger infrage. Die Zahlung kann als trägerübergreifendes Budget erfolgen.

Der Versicherte kann sich an eine Gemeinsame Servicestel- le wenden und muss nur noch einen Antrag stellen.

Weitere Informationen im Internet: www.budget.bmas.de und www.reha-servicestellen.de

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