• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Krankenhauspolitik im Sog der Sparwelle" (04.06.1982)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Krankenhauspolitik im Sog der Sparwelle" (04.06.1982)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen TAGUNGSBERICHT

Die angestellten und beamteten Ärzte fühlen sich immer mehr in den Sog der aktuellen und perma- nenten amtlichen Sparpolitik ge- zogen. Die Versorgungssituation der Patienten in den 3200 Kran- kenhäusern der Bundesrepublik verschlechtert sich zusehends, und ein ganzes Bündel von unbe- wältigten Reformanliegen hat die Aktionsmöglichkeiten der gewerk- schaftlichen Interessenvertretung der Krankenhausärzte nicht gera- de erleichtert. Vor dem Hinter- grund dieser Situation fand die 61.

Hauptversammlung des Marbur- ger Bundes (Verband der ange- stellten und beamteten Ärzte Deutschlands) am Anfang der Ärz- tetagswoche in Münster am 8. und 9. Mai in der Halle Münsterland in Münster statt.

Die Hauptversammlung des Mar- burger Bundes (MB) stand ganz im Zeichen der aktuellen gesund- heits- und krankenhauspoliti- schen Diskussion, in der die Pro- bleme nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel des „Kämpfers an der Tariffront" angegangen wurden: Krankenhausfinanzie- rung, Kostenentwicklung, Perso- nalsituation, Bereitschaftsdienst, besoldungsrechtliche Fragen, die Betreuung von Tumorkranken, Datenschutz im Krankenhaus, in der Sozialversicherung, in der me- dizinischen Forschung sowie die ärztliche Schweigepflicht waren die Themen, die die 87 MB-Dele- gierten in sachlich-nüchterner At- mosphäre zügig diskutierten. Nur zuweilen kamen emotionsgelade- ne Diskussionsbeiträge auf, und von einer auch von der Basis der organisierten Krankenhausärzte mitgetragenen Bereitschaft zum

„Streik" oder Dienst nach Vor- schrift war trotz der Hinhaltetaktik

der öffentlichen Arbeitgeber in MünSter kaum etwas zu verspü- ren. So machte denn bereits zum Auftakt der Diskussionen ein vom MB-Vorsitzenden Dr. med. Jörg- Dietrich Hoppe (Düren) vor Jahren einmal fallengelassenes Bonmot die Runde: „Der Marburger Bund ist so etwas wie ein schlafender Riese. Den sollte man wecken!" In Münster war jedenfalls keiner der Landesverbände und kein Dele- gierter bereit, den „Riesen" zu wecken und zum Sturm zu blasen.

Dennoch ließ der „Bericht zur La- ge", den der MB-Vorsitzende Hop- pe in gekonnt präziser Form ab- gab, nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig. Nachdem die Ta- rifabschlüsse im öffentlichen Dienst mit einem mageren nomi- nalen Abschluß unter Dach und Fach gebracht worden sind und auch im zuständigen Bundesar- beitsministerium das Revirement abgeschlossen ist, baut der MB darauf, daß die schleppenden Ver- handlungen zur Sonderregelung über Bereitschaftsdienst und Ruf- bereitschaften am Krankenhaus wieder aufgenommen und zu ei- nem für alle befriedigenden Er- gebnis geführt werden.

Trotz des neuesten Bundesar- beitsgerichtsurteils seien übermä- ßige Belastungen der Kranken- hausärzte mit Bereitschaftsdien- sten und Überstunden an der Ta- gesordnung. „Wer glaubt, daß nach dem Kasseler Urteil der un- unterbrochene 32-Stunden-Dienst der Krankenhausärzte der Vergan- genheit angehört, kann sich in je- dem Krankenhaus davon überzeu- gen, daß dies nicht so ist", betonte Hoppe. Mit einer lapidaren Aus- dehnung der Arbeitszeitordnung (AZO) auch auf Krankenhausärzte, einem Lieblingsprojekt der Ge-

werkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), sei- en die Probleme einer belastungs- orientierten Bereitschaftsregelung nicht zu lösen.

Die Tarifgemeinschaft für Ange- stellte im öffentlichen Dienst (TGÖ), der unter anderem der Mar- burger Bund als originärer Tarif- partner angehört, baut darauf, daß die öffentlichen Arbeitgeber be- reits in Kürze ein diskussions- und kompromißfähiges Verhandlungs- angebot vorlegen, ohne daß der

„Stufen-Streikplan" (sogenannter . MOB-Plan) des Marburger Bun- des, der bereits seit Anfang der siebziger Jahre entscheidungsreif in der Schublade liegt, ausgemot- tet werden muß.

Die Delegierten konstatierten: Un- ter dem Diktat der überschießen- den Sparmaßnahmen und der leeren öffentlichen Kassen wird die Tarifpolitik im öffentlichen Bereich immer schwieriger. Und die Bereitschaftsdienstregelungen könnten abermals unbefriedigend ausfallen, je mehr die Zeit ver- streiche.

In den Sog der überzogenen Spar- welle und einer unausgegorenen Krankenhausfinanzierung sind auch die innere Struktur der Hos- pitäler, die Besetzung und Organi- sation des ärztlichen Dienstes am Krankenhaus und das qualitative Niveau geraten. Hoppe klagte, daß zunehmend gesonderte Dienste auf Intensivstationen abgeschafft und die Zahl der notwendigen Operationsteams systematisch re- duziert würden. Und dies muß — so Hoppe weiter — „ganz eindeutig eine Beeinträchtigung von Sicher- heit und Qualität der Betreuung mit sich bringen".

Gleichzeitig würden sich auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräf- te am Krankenhaus ständig ver- schlechtern. So sei es „gang und gäbe, eine frei werdende Stelle in einem ohnedies auf ein Mindest- maß reduzierten Stellenplan für längere Zeit, meist drei bis sechs Monate, nicht wieder zu beset-

Krankenhauspolitik im Sog der Sparwelle

Aus der 61. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 8. und 9. Mai in Münster

70 Heft 22 vom 4. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Die zweitägigen Beratungen während der 61. Hauptversammlung des Marburger Bundes standen ganz im Zeichen des aktuellen krankenhauspolitischen Geschehens: Die 87 MB-Delegierten faßten ihre Reformanliegen in 11 Beschlüsse, die von der Bereitschaftsdienstregelung über die Krankenhausfinanzierung bis hin zu den Problemen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht reichen Foto: Bohnert + Neusch zen". Folge solcher und ähnlicher

Maßnahmen seien inzwischen zahllose arbeitsrechtliche Ausein- andersetzungen, die der Marbur- ger Bund als Interessenvertreter des einzelnen Mitglieds, aber auch der Gesamtheit der Krankenhaus- ärzte führen müsse.

In der Frage der Verantwortlich- keit für die abnehmende Qualität der gesundheitlichen Versorgung plädierte Hoppe eindeutig für das sonst in der allgemeinpolitischen Diskussion (Umweltschutz!) viel- gerühmte Verursacherprinzip:

„Wir haben immer gesagt, daß es eine politische Entscheidung ist, wie qualifiziert und intensiv die Betreuung der Krankenhauspa- tienten sein soll." Auf keinen Fall dürfe es aber den behandelnden Ärzten und Pflegeschwestern zu- gemutet werden, den Patienten klarzumachen, weshalb sich ihre Versorgung verschlechtere.

Widersinn

der Finanzierungsmechanik Ein Widersinn der geltenden Kran-

kenhausfinanzieru ngs-Mechanik und der Pflegesatzregelung würde auf dem Rücken der Krankenhaus- ärzte ausgetragen, ohne daß die Verantwortlichen in Regierung und Politik und Krankenhausver- waltungen etwas dagegen unter- nehmen. Hoppe: „Nur der intensi- vierten Arbeitsleistung der Kran- kenhausmitarbeiter und der ver- besserten Medizintechnik ist es zu verdanken, daß die Verweildauer

pro Patient soweit reduziert wur- de, daß trotz der gestiegenen Fall- zahlen die Auslastung der Kran- kenhausbetten sogar gesunken ist." Daß die Krankenhausmitar- beiter für ihren intensiven Einsatz über den Mechanismus „geringe- rer Auslastungsgrad — weniger Personal" auch noch durch Stel- lenstreichungen bestraft werden, ist für Hoppe einer der herausra- genden Anachronismen unserer heutigen gesundheitspolitischen Landschaft und außerdem „einer der seltenen Fälle, wo man sich durch verbesserte Leistung selber abschießt". Dieses großangelegte Verschiebespiel und die Orientie- rung der Personalbemessung an der besseren Auslastung sei ein Indiz dafür, welche falschen Kenn- größen heute noch als willkomme- ne Aktionshebel für hecken- schnittartige Einsparungsmaß- nahmen benutzt würden.

Auch die geltende Pflegesatzrege- lung stelle ausschließlich auf wirt- schaftliche Gesichtspunkte ab, die nur falsche Verhaltensweisen in- duzierten, aber jeden medizini- schen Fortschritt bremsten und

„richtiges" Verhalten bestraften.

In dieser Diagnose stimmte die FDP-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin, Frau Dr.

Adam-Schwaetzer (Düren), den MB-Delegierten uneingeschränkt zu. Sie versprach, daß zumindest ihre Fraktion alles daran setze, den (Vor-)Referentenentwurf in der vorliegenden Form in der Län- derkammer so nicht gutzuheißen.

Der Marburger Bund machte sich

erneut dafür stark, im Zuge der Novellierung der Pflegesatzver- ordnung die unbefriedigende volle Kostenerstattung durch eine ge- zielte Vergütung der effektiv er- brachten Leistungen zu ersetzen.

Dies würde nicht nur die Transpa- renz des Kosten- und Leistungsge- schehens im Krankenhaus erhö- hen, sondern ein wettbewerbsför- derndes Element in die fast zur Lethargie erstarrte Krankenhaus- ökonomie bringen. Der MB unter- stützt nachdrücklich die Vorschlä- ge der Bundesärztekammer, die Pflegesätze künftig in verschiede- ne abgrenzbare, leistungsbezoge- ne Kostenkategorien aufzuteilen.

Aus der Sicht des Marburger Bun- des seien die im Verordnungsent- wurf vorgesehenen Regelungen über die Abgaben der liquidations- berechtigten Ärzte für die Inan- spruchnahme von Krankenhaus- personal und -material unzurei- chend. Zwingend sei jedoch, ei- nen stark modifizierten Gewinn- und Verlustausgleich (§ 24 des Entwurfs) vorzunehmen, um so den Krankenhäusern mehr Ak- tionsspielraum einzuräumen.

Eignungszeit skeptisch beurteilt Zur bevorstehenden Änderung der Zulassungsordnung für Kassen- ärzte wies Hoppe besonders auf die Frage hin, ob — und wenn dies bejaht würde, wie — diese zwei Jahre inhaltlich gestaltet werden sollten. Nach wie vor beurteilt der Marburger Bund das Projekt „Eig- nungszeit" skeptisch: „Wir se- Ausgabe A/B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 22 vom 4. Juni 1982 71

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

61. Hauptversammlung des Marburger Bundes

hen ... keinen Grund, von unse- ren Forderungen abzugehen, die Mängel in der Ausbildung zum Arzt zu beheben und nicht durch teils unzureichende, teils zerstöre- rische Hilfskonstruktionen einen doch zur Erfolglosigkeit verurteil- ten Ausweg zu suchen."

Mit dem Herumschieben ungelö- ster Probleme wird nach Lesart des Marburger Bundes die Ent- scheidung über den Zeitpunkt, wann der Arzt künftig wirklich ei- genverantwortlich und selbstän- dig seinen Beruf ausüben kann, in das Kassenarztrecht verlagert. Dr.

Hoppe: „Ein schon vom gedankli- chen Ansatz her unmöglicher Zu- stand." Eine besondere verbands- politische Aufgabe des MBs sei es, schloß Hoppe seine Ausführun- gen, einen fairen Interessenaus- gleich zwischen den „etablierten Ärzten in Hochschulen und Kran- kenhäusern" einerseits und den jüngeren, am Ende ihrer Ausbil- dung stehenden Ärzten anderer- seits zu finden. Dies sei eine ge- samtärztliche und allgemeine ge- sundheitspolitische Aufgabe, wol- le man jetzt nicht Sprengsätze für einen sich erneut verschärfenden

„Verteilungskampf" legen.

Signale für neue Rahmenbedingungen

In einer acht Stunden dauernden engagierten und oft kontrovers geführten Diskussion erörterten und verabschiedeten die Delegier- ten ein ganzes Bündel von Ent- schließungen, die die Grundposi- tionen des Marburger Bundes prä- zisieren und den politischen Er- wartungshorizont umschreiben.

Die Beschlüsse lauten thesen- artig:

Um ein Ausbluten des Allge- mein-Akutkrankenhauses zu ver- hindern und strukturelle Verbes- serungen im Gefüge der Kranken- hauslandschaft zu vermeiden, sollten möglichst Iandeseinheitli- che Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Krankenanstal- ten getroffen werden. Der von

Prof. Dr. Ulrich Kanzow (Solingen) initiierte und begründete Antrag warnte davor, Universitätskliniken, Einrichtungen der Sozialversiche- rungsträger und Bundeswehr- krankenhäuser mit neuen Aufga- ben zu betrauen und in der Investi- tionsförderung zu begünstigen.

Würden diese Sonderkrankenhäu- ser zu neuen „Para-Einrichtun- gen" hochgezüchtet, würden die Akutkrankenhäuser zu einem Schattendasein verurteilt und die existentiellen Risiken wachsen.

Öffentliche Akuthospitäler dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Häuser. Es könne nicht angehen, mit staatlichen Hilfen das Akutkrankenhaus zu entfunk- tionalisieren, obwohl es versor- gungsnotwendig und mit einem Milliarden-DM-Aufwand gebaut wurde.

• Um externe und interne Krankenhaus-Entscheidungen aufgrund von Kosten-Nutzen-Ana- lysen zu treffen, müßten praktika- ble und sinnfällige Meßgrößen entwickelt werden, die auch den großen Spannbreiten des Leistungsniveaus und der Versor- gungsfunktion gerecht werden.

> Insbesondere die „Mitter- nachtsstatistik" sei ein untaugli- cher Maßstab, um die personelle Ausstattung der Kliniken mit Per- sonal festzulegen. Besonders in Kinderkliniken sei dies ein fal- sches Kriterium für die Bettenaus- lastung, weil tagsüber die Behand- lungsintensität um 18 bis 25 Pro- zent höher sei als zur Nachtzeit.

• Der Marburger Bund wendet sich entschieden gegen Bestre- bungen von Krankenhausverwal- tungen, fachübergreifende Bereit- schaftsdienste anzuordnen. Dies gehe ganz auf Kosten der Qualität der medizinischen Versorgung.

> Auch die Arzneimittelversor- gung werde unter dem Dik- tat einer schematischen Ko- stendämpfungspolitik gefährdet.

Zudem werde die Therapiefreiheit des Krankenhausarztes einge- schränkt. Auf die negativen Fol- gen soll die Öffentlichkeit ver- stärkt hingewiesen werden.

> Der 01B macht sich für einen Versorgungsverbund zwischen Ärzten in Krankenhäusern und Hausärzten bei der Behandlung und Nachbetreuung von Tumorpa- tienten stark. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden aufgefor- dert, „noch bestehende Hemmnis- se" auszuräumen.

> Auswertung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten (auch zu Zwecken der For- schung) sollten nur im Einver- ständnis mit dem datenerheben- den Arzt erfolgen dürfen, der da- mit ausdrücklich weiter in der Ver- pflichtung des Arztgeheimnisses steht, heißt es in einem weiteren einmütig angenommenen Be- schluß. Die konventionelle Doku- mentation sowie der Datenschutz müsse mit allen Mitteln gewährlei- stet werden.

> Entschieden tritt der MB dem

„stark zunehmenden Informa- tionshunger der Krankenkassen"

im Hinblick auf Patientendaten und -karteien entgegen. Soziallei- stungsträger, Privatversicherun- gen, Gerichte und Behörden sol- len sich bei Arztanfragen nicht darauf berufen können, daß der Patient pauschal einer Befreiung von der ärztlichen Schweige- pflicht zugestimmt habe. Patien- tendaten sollten nur mit erkennba- rem Einverständnis des Patienten zu einem genau bezeichneten Sachverhalt offenbart werden dür- fen. Sie sollen nur im ärztlichen Dienstbereich verwandt werden können.

• Als eine „Zumutung des Ge- setzgebers" bezeichnete der Mar- burger Bund die Verpflichtung ge- mäß § 373, Absatz 2 RVO, wonach nicht nur Krankenhausträger, son- dern auch Krankenhausärzte künf- tig den Prüfungsausschüssen zur Überwachung des Wirtschaftlich- keitsgebots auch Patientendaten weiterleiten müßten. Bei allem Forscher- und Kontrolleifer müsse das grundrechtlich geschützte In- teresse des Patienten und des Arz- tes Vorrang haben.

Dr. Harald Clade 72 Heft 22 vom 4. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Befragten im öffentlichen Dienst, die (unter anderem) zu Hause arbeiten, geben zu rund 45 Prozent (14 % sehr häufig, 31 % oft) an – also zu einem höheren Anteil als Personen

Diskutierten über mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst: (v.l.) Moderatorin Jutta Neumann, Veuve Noire, Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach

mit 52 Prozent meinen über die Hälfte derer, in deren Dienststelle konzepte zur Förderung der Vielfalt umgesetzt werden, dass diese zu mehr chancengleichheit für alle

(Grimm) sdte I. Begriff und Haftungsgrundsätze. Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Begriff und Zweck. Inhalt der Personalakte. Personalakten und

Dem Beschäftigten obliegt es, seinen fälligen Urlaub geltend zu machen 46. Der Arbeitgeber als Schuldner der Urlaubsgewährung hat nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG die Pflicht, Wünsche

Einem weiteren gewerkschaftlichen Anliegen widmet sich das Projekt „Unterstüt- zende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (RE-BEM)“. Es wird vom DGB

Mit Rügen und auch mit Gerichten nahm man die Ärzte in die Pflichten, und - wollte man in Frieden leben - half nur, das „Fach" zu überkleben (zumeist mit etwas Hansaplast),

Grund für diese dramati- sche Entwicklung sind die Sparbeschlüsse der Bundes- regierung: Für Rehabilitati- ons-Leistungen darf die Ren- tenversicherung nicht mehr ausgeben als