A 134 Deutsches Ärzteblatt
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28. Januar 2011 Der Hausärzteverband (HÄV) inSchleswig-Holstein darf bis auf weiteres keine Leistungen mehr im Rahmen der Hausarztverträge ab- rechnen. Das Oberverwaltungsge- richt Schleswig-Holstein sieht darin einen Verstoß gegen den Daten- schutz. Nach Auffassung des Ge- richts genügt der Vertrag zur haus- arztzentrierten Versorgung nicht den vom Gesetz geforderten Anfor- derungen an die Auftragsdatenver- arbeitung. Damit hat es eine ent- sprechende Verfügung des Unab-
hängigen Landeszentrums für Da- tenschutz (ULD) bestätigt. Das ULD hatte untersagt, dass versi- chertenbezogene Teilnehmer- und Abrechnungsdaten an den HÄV Schleswig-Holstein und die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle weitergegeben werden.
Der Deutsche Hausärzteverband forderte unterdessen den Gesetzge- ber auf, die Datenproblematik für Selektivverträge und die integrierte Versorgung mit einer klaren Rege-
lung zu lösen. KBr
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Abrechnung von Hausarztverträgen verboten
Als „Todesengel“ machte sie be- reits im Herbst 2003 Schlagzeilen.
Nun bekommt der im Oktober 2009 wiederaufgenommene Prozess ge- gen die 61-jährige Internistin Dr.
med. Mechthild Bach, Hannover, eine neue Wendung: In zwei der zu verhandelnden 13 ungeklärten Todesfälle von Bachs Patienten kommt sogar eine Verurteilung der Ärztin wegen Mordes in Betracht.
Dies erklärte jetzt das Landgericht Hannover nach dem 50. Verhand- lungstag.
Bach wird vorgeworfen, 13 ihrer schwer kranken Patienten zwischen 2001 und 2003 durch Verabrei- chung hoher Morphin- und Diaze- pamdosen getötet zu haben. Seit Jahren ist sie deshalb mit einem Be- rufsverbot belegt. Einem Gutachten zufolge sind nicht alle ihrer Patien- ten final krank gewesen: Nur vier litten an metastasierenden Karzino- men, andere an Herz- oder Lungen- erkrankungen.
Bisher wurden sechs der 13 Fälle verhandelt. In allen habe das Ge- richt befunden, dass die Patienten keines natürlichen Todes gestorben seien, sondern ihr Tod auf das Han- PROZESS GEGEN BACH
Möglicherweise Mord
deln der Angeklagten zurückzufüh- ren sei, erklärte Staatsanwältin Ka- thrin Söfker. Bei zwei gestorbenen Patienten müsse geprüft werden, ob nicht auch das Mordmerkmal der Heimtücke vorliege. Dies könne ei- ne Verurteilung wegen Mordes nach sich ziehen, meinte Söfker.
Damit könnte der Prozess schneller als vermutet zu Ende ge- hen. Denn in Erwartung einer Ver-
Obwohl Statine, die als die Cholesterinsenker eine breite Anwendung finden, in klinischen Studien auch in der Primärprävention wirksam waren, rät die Cochrane Heart Group zu einem zurückhaltenden Einsatz. Ihre Übersicht in der Cochrane Database of Systematic Reviews (2011, doi: 10.1002/ 14651858.CD004816.
pub4) sieht nur einen sehr begrenzten Nutzen.
Fiona Taylor von der Cochrane Heart Group an der London School of Hygiene and Tropical Medicine und Mitarbeiter hatten 14 Studien zur Primärprävention der Jahre 1994 bis 2006 mit 34 272 Patienten analysiert. Bei elf Studien wiesen die Patienten in der Anamnese Hyper - lipidämie, Diabetes, Bluthochdruck und Mikro- albuminurie auf.
Die Gesamtsterblichkeit wurde durch die Statine um 17 Prozent (RR[Relatives Risiko]:
0,83, 95%-KI[Konfidenzintervall]: 0,73 bis
0,95), die Gesamtzahl der kardiovaskulären Er- eignisse um 30 Prozent (RR: 0,70, 95%-KI:
0,61 bis 0,79) und die Revaskularisierungen sogar um 34 Prozent gesenkt (RR: 0,66, 95%- KI: 0,53 bis 0,83). Gleichzeitig gab es keine Hinweise darauf, dass die Statine zu schweren Nebenwirkungen führen oder die Lebensquali- tät beeinträchtigen. Diese Zahlen beschreiben allerdings nur den relativen Nutzen. Der absolu- te Nutzen ist jedoch gering, wenn das Aus- gangsrisiko niedrig ist, was in der Primärprä- vention der Fall ist. Nach den Berechnungen der Autoren senken die Statine das absolute Sterberisiko von neun auf acht je 1 000 Perso- nenjahre. Der Gewinn für den einzelnen Patien- ten ist demnach gering, und die Nebenwirkun- gen sind vielleicht doch größer als der Nutzen.
Die Cochrane-Forscher gelangen auf Basis dieser Ergebnisse zu einer eher skeptischen
Beurteilung des Nutzens von Statinen in der Primärprävention. Sie verweisen dabei unter anderem auf nach ihrer Ansicht bestehende methodische Mängel einiger Studien, etwa fehlende Angaben über unerwünschte Effekte oder vorzeitiger Studienabbruch. Diese verbrei- tete Praxis kann nach Einschätzung der Coch- rane-Experten schnell zu einer verzerrten und die Möglichkeiten der Therapie überschätzen- den Bewertung führen, vor allem wenn die Studien, was bei Statinen die Regel ist, von der Industrie gesponsert sind.
Das britische National Institute for Health and Clinical Excellence hatte als Richtschnur ausgegeben, Statine nicht bei allen Patienten mit erhöhten Cholesterinwerten einzusetzen, sondern nur, wenn das Risiko auf ein kardio- vaskuläres Ereignis in den nächsten zehn Jah- ren mindestens 20 Prozent beträgt. rme/zyl
COCHRANE KRITISIERT STATINE IN PRIMÄRPRÄVENTION
Die Ärztin Mechthild Bach soll 13 Patienten getötet haben.
Foto: dpa
urteilung wegen Mordes kann die Staatsanwaltschaft beantragen, die Verhandlung über die sieben weite- ren Todesfälle einzustellen. ER