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Archiv "Notaufnahme: Fragen aus der klinischen Praxis" (17.06.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 24

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17. Juni 2011 A 1377 Welche veritable Aussagekraft die

alleinige Tastuntersuchung des weiblichen Genitale hat, das kön- nen besonders die Patientinnen be- zeugen, bei denen, wohlgemerkt bei unauffälligem Tastbefund, eine va- ginale Ultraschalluntersuchung nicht durchgeführt wurde und da- durch eine behandlungsbedürftige Krankheit übersehen wurde. Wollen aber sowohl Patientin wie auch be- handelnder Arzt mehr subjektive Si- cherheit am Ende der Diagnostik- kette erhalten, dann führt kein Weg an der vaginalen Ultraschallunter- suchung vorbei. Aufgrund der Rah- menbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine derartige Untersuchung dann nur, selbstverständlich unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Formalitä- ten, als individuelle Gesundheits- leistung durchgeführt werden.

Selbstverständlich ist dieselbe Ul- traschalluntersuchung bei auffälli- gem Tastbefund immer, auch unter dem Diktat der RLV-Systematik, ei- ne GKV-Leistung. Die vorhandene oder fehlende Indikation macht eben den Unterschied.

Seit mehr als 20 Jahren führe ich Seminare für gynäkologische Pra- xen, unter anderem auch zum The- ma individuelle Gesundheitsleistun- gen, durch. Bis heute habe ich nicht eine einzige Ärztin oder einen einzi- gen Arzt gefunden, die/der bei sich selbst oder der Verwandtschaft oder den Angestellten eine Stuhluntersu- chung auf okkultes Blut nach der Guajak-Methode (von der GKV be- zahlter Test) durchgeführt hätte oder durchführen würde. Die Ursache dafür ist eindeutig: Welche(r) Ärz- tin/Arzt akzeptiert für sich selbst ei- ne Sensivität, die bestenfalls zwi-

schen 30 und 40 Prozent liegt? Im- munologische Tests erreichen dage- gen immerhin eine Sensivität, die zwischen 70 und 75 Prozent liegt.

Da der Gemeinsame Bundesaus- schuss seit Jahren sich nicht für im- munologische Stuhltests ausspre- chen konnte, bleibt den Arztpraxen in Deutschland nur der Weg, den besseren Test als individuelle Ge- sundheitsleistung anzubieten.

Fazit: Sinnvolle individuelle Ge- sundheitsleistungen entlassen den Arzt aus der zwangsbudgetierten Medizin und erlauben ihm, wieder die Medizin zu machen, von der er selbst überzeugt ist. Darüber hinaus wird aus einer von der GKV ent- mündigten Patientin eine eigenver- antwortlich handelnde und selbst- bestimmte Patientin.

Dr. med. Helmut Klemm, 83135 Schechen- Pfaffenhofen

NOT A UFNAHME

Ein einheitlicher Da- tensatz ermöglicht künftig eine standar- disierte Dokumenta- tion der Behandlung von Notfallpatienten in Kliniken (DÄ 12/

2011: „Medizinische Dokumentation:

Kerndatensatz ,Notaufnahme‘“ von Felix Walcher und Martin Kulla).

Fragen aus der klinischen Praxis

Wir gratulieren der „Sektion Not- aufnahmeprotokoll“ der DIVI zu ih- rem Versuch, die Datenerhebung in deutschen Notaufnahmen zu stan- dardisieren. Über die medizinische Versorgungsqualität der klinischen Notfallversorgung – trotz anders- lautender Äußerungen von Fachge- sellschaften – existieren in Deutsch- land nur für wenige Krankheitsbil- der belastbare Zahlen. Es erscheint deshalb wichtig, Grundlagen für Benchmarking zu schaffen. Bei der Beschäftigung mit dem „Kernda- tensatz Notaufnahme“ fällt auf, dass erstens eine zu große Zahl ver- schiedener Variablen erhoben wird, zweitens bereits vorhandene Daten der Klinikinformationssysteme, die

gesetzlich gefordert werden (§ 21 Datensatz, ambulant erworbene Pneumonie) und drittens etablierte Performance-Indikatoren von Not- aufnahmen anderer Länder unzurei- chend berücksichtigt sind sowie viertens keine strukturierten Daten zu Aufnahmesymptomen erhoben werden. Es wurden Instrumente im- plementiert („Manchester Triage System“), welche in Deutschland nicht validiert wurden. Einzelne Module des Notaufnahmeprotokolls orientieren sich an fachspezifischen Bedürfnissen, die aufgrund fehlen- der Standardisierung wohl nie ein Benchmarking zulassen werden (zum Beispiel Neurologiemodul).

So stellt sich für uns die Frage, ob das vorgestellte Projekt in der klini- schen Praxis gelebt werden kann.

Wäre es möglicherweise nicht er- folgversprechender, in einem ersten Schritt wenige, aber aussagekräftige

und bereits elektronisch in Klinikin- formationssystemen vorhandene Performance-Indikatoren zu defi- nieren, um dem Ziel näherzukom- men, Prozesse und medizinische Versorgungsqualität in Notaufnah- men darzustellen? Modelle der prä- klinischen Notfallversorgung (das heißt des Notarztprotokolls) auf das medizinische Umfeld der Notauf- nahme zu übertragen, halten wir wegen der unterschiedlichen Ar- beitsschwerpunkte für problema- tisch. Das medizinische, aber auch ökonomische Potenzial einer exzel- lenten klinischen Notfallmedizin ist enorm, da im Portal eines Kranken- hauses die entscheidenden Wei- chenstellungen erfolgen . . .

Literatur bei den Verfassern Prof. Dr. med. Michael Christ, Dr. med. Steffen Popp, Dr. med. Hans Jürgen Heppner,

Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedi- zin, Klinikum Nürnberg, 90419 Nürnberg

O U

E t k d t v i 2011: Medizinische

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Ortsangabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer

geschrieben hat.

ANONYM

B R I E F E

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