Gestaltung von Internetseiten
Was ist erlaubt, welche Pflichtangaben müssen sein?
Dem Arzt sind sachliche, berufsbezo- gene Informationen gestattet. Solche Informationen können grundsätzlich auch durch das Medium Internet ver- breitet werden. Die Grenzen hierfür regelt § 27 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
Zweck dieser Vorschrift ist die Ge - währleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemes- sene Information und die Vermei- dung einer dem Selbstverständnis des Arztes zuwiderlaufenden Kom- merzialisierung des Arztberufs. Daher ist dem Arzt berufswidrige Werbung untersagt. Berufswidrig ist insbeson- dere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Der Arzt darf eine solche Werbung durch Andere weder veranlassen noch dul- den. Werbeverbote aufgrund ande- rer gesetzlicher Bestimmungen blei- ben unberührt.
Der Arzt kann
nach der Weiterbildungsordnung 1.
erworbene Bezeichnungen, nach sonstigen öffentlich-recht- 2.
lichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
Tätigkeitsschwerpunkte und 3.
organisatorische Hinweise 4.
ankündigen. Die nach Nr. 1 erworbe- nen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zu - lässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärzte- kammer ist zulässig. Andere Qualifi- kationen und Tätigkeitsschwerpunk- te dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit sol- chen nach geregeltem Weiterbil- dungsrecht erworbenen Qualifikatio- nen verwechselt werden können. Die Angaben nach Nr. 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn der Arzt die umfass- ten Tätigkeiten nicht nur gelegent- lich ausübt.
Nach der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichtes liegt eine nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit vor, wenn die Tätigkeit jedenfalls mehr als 20 Prozent der
Gesamtleistung ausmacht. Damit er - gibt sich eine zahlenmäßige Beschrän- kung der Angaben nach Nr. 1 bis 3 neben der / den Facharztbe zeich- nung(en) auf fünf.
Grundsätzlich empfehlen wir, den Internetauftritt mit einem Eingangs- portal zu gestalten, wo sich der Arzt zunächst auf die für ein Praxisschild üblichen und die oben dargestellten ankündigungsfähigen Angaben be - schränkt. Weitere sachliche Informa- tionen über spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in der Praxis vorgehalten werden, soll- ten nicht im Eingangsportal ange- führt werden, sondern auf nachge- ordneten Seiten, beispielsweise unter der Bezeichnung „Medizinische Infor- mationen“. Besondere Beachtung sollte aber § 11 Heilmittelwerbege- setz finden:
Danach darf außerhalb der Fach- kreise für Arzneimittel, Verfahren, Be handlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben wer- den, unter anderem:
mit Gutachten, Zeugnissen, wissen
• -
schaftlichen oder fachlichen Ver- öffentlichungen sowie mit Hinwei- sen darauf,
mit der Wiedergabe von Kranken-
•
geschichten sowie mit Hinweisen darauf,
mit der bildlichen Darstellung von
•
Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätig- keit von Angehörigen der Heilbe- rufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
mit der bildlichen Darstellung so ge-
•
nannter „Vorher-Nachher-Bilder“, mit einer Werbeaussage, die geeig-
•
net ist, Angstgefühle hervorzuru- fen oder auszunutzen,
mit Äußerungen Dritter, insbeson-
•
dere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äuße- rungen.
Den vollständigen Text des Heilmit- telwerbegesetzes können Sie im Inter- net unter www.gesetze-im-inter net.de einsehen. Diese Homepage, betrie- ben vom Bundesministerium der Jus- tiz und der juris GmbH, bietet im Übrigen einen fast vollständigen Überblick über bestehende Bundes-
gesetze. Das landesgesetzliche Pen- dant finden Sie unter www.revosax.
sachsen.de.
Eine wichtige Änderung hat sich bei den Pflichtangaben im Impressum einer Homepage ergeben. Am 1.
März 2007 hat das Telemediengesetz (TMG) das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz abge- löst. Nach § 5 Abs. 1 TMG sind natürliche und juristische Personen, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln („Diensteanbieter“) verpflichtet, fol- gende Informationen leicht erkenn- bar, unmittelbar erreichbar und stän- dig verfügbar zu halten:
- Name und Anschrift der Niederlas- sung (bei juristischen Personen, wie zum Beispiel einer GmbH oder Akti- engesellschaft, auch Rechtsform und Vertretungsberechtigter und, sofern Angaben über das Kapital der Gesell- schaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen),
E-Mail-Adresse,
•
Ärztekammer, welcher der Arzt
•
angehört; bei niedergelassenen Vertragsärzten auch Angabe der zuständigen Kassenärztlichen Ver- einigung,
soweit eine Partnerschaftsgesell-
•
schaft besteht, das Partnerschafts- register und die entsprechende Registernummer,
gesetzliche Berufsbezeichnung
•
(Arzt/Ärztin) und der Staat, in dem diese verliehen wurde,
berufsrechtliche Regelungen, denen
•
der Arzt unterworfen ist (Sächsi- sches Heilberufekammergesetz und Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer) und der Zu - gang zu diesen,
Umsatzsteueridentifikationsnummer,
•
sofern der Arzt der Umsatzsteuer- pflicht unterliegt, oder Wirtschafts- Identifikationsnummer,
bei Aktiengesellschaften, Komman-
•
ditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die sich in Ab - wicklung befinden, die Angabe hierüber.
Rechtsfragen in Klinik und Praxis
Ärzteblatt Sachsen 3 / 2008 111
Enthält eine Homepage diese Anga- ben nicht, drohen Geldbußen oder Abmahnungen von hierauf speziali- sierten Rechtsanwaltskanzleien. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, hin- sichtlich der berufsrechtlichen Rege- lungen einen Link auf die Seite der
gangsformen sowie eine hohe kom- munikative Kompetenz.
Sächsischen Landesärztekammer zu setzen (http://www.slaek.de → Rechts- grundlagen). Aufgrund möglicher Aktualisierung ist eine regelmäßige Kontrolle der Links notwendig.
Wie immer steht Ihnen die Rechtsab- teilung der Sächsischen Landesärzte-
Leiterin/Leiter des Referats Ethik und Medizinische Sachfragen Ihr Aufgabengebiet umfasst:
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sischen Landesärztekammer,
kammer für weitergehende Informa- tionen unter der Telefon-Nr. 0351 8267-421 zur Verfügung.
Dr. jur. Alexander Gruner Leiter der Rechtsabteilung
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Rechtsfragen in Klinik und Praxis Mitteilungen der Geschäftsstelle
112 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2008