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KVB 80684 München Abrechnungsservice Zusatzverträge
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18.09.2019
„Hallo Baby“ - 1. Nachtrag zur Vereinbarung
Sehr geehrte Doktores,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1.10.2019 wird der 1. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 140 a SGB V „Hallo Baby“, in Kraft treten. Ab dem 01.10.2019 können auch FÄ für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie an dem Vertrag teilnehmen. Folgende Dokumente wurden daher entsprechend angepasst:
• Teilnahmeerklärung für die Ärztin/den Arzt
Bitte verwenden Sie für die Einschreibung in den Vertrag ab dem 01.10.2019 nur noch diese Arzt-Teilnahmeerklärung!
Hinweis:
Für die Ärzte, die bereits am Vertrag teilnehmen, ist keine erneute Einschreibung erforderlich!
Die Lesefassung des Vertrages in der Fassung nach dem 1. Nachtrag und alle Vertragsunterla- gen finden Sie auch unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / H / Hallo Baby.
Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gern.
Freundliche Grüße
Fabian Demmelhuber
Leiter Referat Versorgungsinnovationen