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Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten Gemeinsame Projektarbeit von Gewerbeaufsicht und Gesundheitsämtern

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Academic year: 2022

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2006 451

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Das Bayerische Staatsministerium für Um- welt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) informiert über eine von ihm koordinierte gemeinsame Projektarbeit der Gewerbeaufsichtsämter und der Ge- sundheitsämter zum Thema „Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten“. Im Rahmen dieses Projektes soll schwer- punktmäßig die Aufbereitung in Kranken- häusern (Beginn ab dem dritten Quartal 2006), in ambulanten OP-Praxen (voraus- sichtlich ab dem vierten Quartal 2006) und bei endoskopisch tätigen Internisten (voraussichtlich ab Mitte 2007) überprüft werden.

Mit der gemeinsamen Projektarbeit wollen Gewerbeaufsichts- und Gesundheitsämter die Betreiber bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Im Vordergrund soll deshalb die Beratung stehen. Dazu wird mit den Betroffenen jeweils rechtzeitig ein Be- sichtigungstermin vereinbart. Im Rahmen der Begehungen können für spezifische Probleme Lösungen gemeinsam mit den Betreibern ent- wickelt werden. Der Rahmen hierfür ist durch die gesetzlichen Vorschriften vorgegeben.

Mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat der Bundesgesetzgeber auch die Anforde- rungen an die ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten festgelegt. Die dort ge- troffenen Regelungen geben jedoch nach wie vor Anlass zu Rückfragen und Unsicherheit bei den Betroffenen. Dies zeigt sich einerseits durch entsprechende Anfragen bei den Gewer- beaufsichtsämtern, andererseits auch durch die Erfahrungen bei diversen Praxisbegehungen.

Der Gesetzgeber hat in der Betreiberverord- nung keine Detailregelungen zur Aufbereitung der jeweiligen Medizinprodukte getroffen. Dies wäre auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher Instrumente und Aufbereitungsverfahren, die zudem ständig technisch weiterentwickelt wer- den, auch nicht sinnvoll gewesen. Stattdessen wurde der Betreiber verpflichtet, bei der Auf- bereitung seiner Medizinprodukte die Angaben des jeweiligen Herstellers zu beachten und ent- sprechend geeignete, validierte Verfahren an- zuwenden. Das sind Verfahren, die nachweislich in der Lage sind, die in der jeweiligen Einrich- tung anfallenden Aufbereitungsaufgaben mit dem geforderten Ergebnis sicher reproduzier-

bar zu erfüllen. Damit verbunden ist auch die Forderung nach entsprechend sachkundigem Personal und nach für die Aufbereitung geeig- neten Räumlichkeiten.

Damit der Aufbereitungsprozess diesen Anfor- derungen genügt, müssen bei den zur Anwen- dung kommenden Verfahren bereits im Vorfeld die möglichen Störgrößen ermittelt und eli- miniert werden. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die auf diese Weise optimierten Verfahren auch regelmäßig ohne Abweichungen angewandt werden, denn nur dann kann auch von einem einwandfreien Aufbereitungsergeb- nis ausgegangen werden. Hierzu dienen zum einen entsprechende Arbeitsanweisungen, die die erforderlichen Arbeitsabläufe genau be- schreiben, und zum anderen eine Dokumen- tation, mit der belegt werden kann, dass auch tatsächlich nach diesen Vorgaben aufbereitet wurde.

Was hier in wenigen Sätzen allgemein zusam- mengefasst wurde, wirft im konkreten Ein- zelfall aber häufig Detailfragen auf. Auch die in der Betreiberverordnung ausdrücklich als Maßstab genannte „gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und

Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (www.rki.de – Infektionsschutz) und des Bun- desinstitutes für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (www.bfarm.de) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Me- dizinprodukten“ enthält zwar umfassende Vor- gaben, die aber naturgemäß nicht auf jeden Einzelfall zugeschnitten sein können.

Nach Abschluss der Aktion soll eine Bestands- aufnahme erfolgen, um etwa vorhandene Pro- blemschwerpunkte lokalisieren zu können. Lö- sungen für derartige Problempunkte wollen die Behörden dann in der Folge gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer und der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayerns erarbeiten.

Hans-Georg Niedermeyer, StMUGV

Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten

Gemeinsame Projektarbeit von Gewerbeaufsicht und Gesundheitsämtern

Weitere Links

www.dgvs.de www.dghm.org www.ghn.de www.vivantes.de

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