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350 Masernfälle in Familien aus osteuropäischen Ländern in NRW Fachsprachenprüfung BLÄK kompakt |

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BLÄK | kompakt

350

Bayerisches Ärzteblatt 7- 8/2017

Fachsprachenprüfung

Seit April 2017 bietet die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) die Fachsprachenprüfung an. Wer eine Berufszulassung als Ärztin oder Arzt nach der Bundesärzteordnung (BÄO) beantragt, muss nach den geltenden Bestimmungen unter anderem über die für die Ausübung der ärztlichen Berufs- tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die zuständigen Regierungen von Oberbayern bzw. Unterfranken entscheiden im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens, wer einen Sprachtest zum Nachweis der für die Berufsausübung als Arzt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache abzulegen hat. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz hat im Jahr 2014 Eckpunk- te zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademi- schen Heilberufen beschlossen. Auf dieser Grundlage haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und die BLÄK eine mit den Regierungen abgestimmte Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung vereinbart. Die BLÄK nimmt im Auftrag der jeweils zuständigen Regierung den Sprachtest auf dem Sprachniveau C1 ab, wenn ein entsprechendes Verfahren auf Zulassung zum ärztlichen Beruf gestellt wird. Eine direkte Anmeldung bei der BLÄK ist nicht notwendig. Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch die zuständige Regierung. Nach Bezahlung der Prüfungsgebühr in Hö- he von 400 Euro teilt die BLÄK dem Antragsteller in der Regel 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungs- termin den genauen Ort und Termin der Fachsprachenprüfung per E-Mail mit.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern: In einem Arzt-Patienten-Gespräch führt der Antragsteller ein Anamnesegespräch mit einem „Patienten“. Danach sollen die Inhalte dieses Gesprächs zum Beispiel in Form eines Kurz-Arztbriefes dokumentiert werden. Zum Abschluss be- richtet der Antragsteller dem ärztlichen Prüfer, der die Rolle eines leitenden Arztes übernimmt, über den Patienten und beantwortet dessen Fragen. Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen in der Prüfung werden nur im Hinblick auf die (fach-)sprachlichen Aspekte bewertet. Wird die Prüfung bestanden, informiert die BLÄK die zuständige Regierung. Dort wird dann das weitere Verfahren der Berufszulassung abgewickelt. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann die ganze Fachsprachenprü- fung zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, wiederholt werden.

Weitere Informationen zur Fachsprachenprüfung, die Verfahrensordnung für den Sprachtest, die Adressen der zuständigen Regierungen und Informationen zu den Inhalten der Prüfung gibt es auf www.blaek.de. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse fsp@blaek.de geschickt werden.

Jodok Müller (BLÄK)

AMTLICHES BLÄK-Wahl 2017

Ankündigung der Wahlbekanntmachung – Wie in der Mai- und Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes berichtet, findet die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) vom 20. November bis 1. Dezember 2017 statt. Über wesentliche Änderungen auf der Grundlage der geänderten Wahlordnung wurde in der Juni-Ausgabe (Seite 282 f.) berichtet. Als nächstes steht an, jeder Wählerin und jedem Wähler mitzuteilen, dass eine Eintragung in die Wähler- liste – beim jeweils zuständigen ärztlichen Kreisverband – erfolgt ist und darüber hinaus wird jeder Wählerin und jedem Wähler die Wahlbekanntmachung postalisch für den betreffenden Stimmkreis zugehen. Entnehmen Sie bitte die detaillierten Ausführungen der Ihnen zugehen- den Wahlbekanntmachung, die in etwa Mitte September – auf jeden Fall acht Wochen vor Beginn der Wahlfrist – zugesandt wird. Hierin ist auch festgelegt, wann die Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter spätestens eingegangen sein müssen.

Aufgrund vieler Nachfragen bezüglich der für die Erstellung der Wahlvorschläge zu verwen- denden – vom Landeswahlleiter auszugebenden – Formulare (§ 8 Abs. 1 Satz 2 WahlO), darf ich darauf hinweisen, dass die Formulare nach der 2. Sitzung des Landeswahlausschusses (ab der 34. KW) unter www.blaek.de „BLÄK-Wahl-2017“ eingestellt werden und auch bei der Rechtsab- teilung der BLÄK angefordert werden können.

Peter Kalb, Landeswahlleiter (BLÄK)

Masernfälle in Familien aus osteuropäischen Ländern in NRW

Aufgrund eines aktuell in Nordrhein-Westfalen (NRW) stattfindenden Masern-Ausbruchs un- ter osteuropäischen Migranten weist das Baye- rische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) auf folgende Informationen hin.

Aktuell wurden 2017 bis zur 20. Kalenderwo- che 403 Masernerkrankungen in NRW gemel- det (Datenstand: 23. Mai 2017). In Bayern sind bis zur 21. Kalenderwoche 34 Fälle gemeldet, 2016 waren es im gleichen Zeitraum zehn Fälle (Datenstand: 29. Mai 2017).

Die Zahl der an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Masernfälle ist jährlichen Schwankungen unterworfen. Während 2016 deutlich weniger Masernfälle übermittelt wur- den, kommt es derzeit wieder zu einem deutli- chen Anstieg der Masern-Inzidenzen in mehre- ren Bundesländern. Ausbrüche traten vor allem im familiären Umfeld, aber auch in Schulen und medizinischen Einrichtungen wie Kliniken und Arztpraxen auf. Dabei waren gleicherma- ßen Patientinnen und Patienten wie auch das an den Einrichtungen beschäftigte Personal und Angehörige betroffen.

Das StMGP möchte daher auf die Wichtigkeit der Schutzimpfungen gemäß den Empfehlun- gen der Ständigen Impfkommission (STIKO), auf den labordiagnostischen Nachweis zur Si- cherung der Diagnose von Masern sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhü- tung einer Weiterverbreitung hinweisen. Alle notwendigen Informationen zu Masern finden Sie auf der Homepage des RKI unter www.rki.

de/DE/content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/

Ratgeber_Masern.html

Dr. Wolfgang Hierl, Ministerialrat, StMGP

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