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A MTSBLATT

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 17 NUMMER : 25

DATUM : 29.09.2021 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

48 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 292 „Plättchesheide“ -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878 Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

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29.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 25 / 2021 Seite 190

48 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Bebauungsplan M 292"Plättchesheide“

- Wechsel der Verfahrensart und geänderte Zielsetzung

- Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs.3 Nr. 2 BauGB –

1. Für die vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 18.05.1993 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes M 292 „Plättchesheide“ wurde am 31.08.2021 vom Rat der Stadt Ratingen eine geänderte Zielsetzung und der Wechsel der Ver- fahrensart beschlossen:

Es ist beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage für preisgünstigen Wohnraum im Geschosswohnungsbau und den Bau einer Tiefgarage im Blockinnenbereich Plättchesheide und Engelbertstraße zu erstellen.

Das Verfahren wird nicht als normales sondern als beschleunigtes Verfahren gem.

§13a BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte mit einer schwarzen, unterbrochenen Balkenlinie gekennzeichnet und grau hinter- legt.

2. Gem. §13 a Abs.3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ort: Stadtverwaltung Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen

Zeit: vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 während der Dienststunden.

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und zur Erör- terung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Die Vorentwurfsunterlagen (Übersichtskarte zum Geltungsbereich, Vorentwurf Bebau- ungsplanbegründung) können auch im Internet unter

https://www.o-sp.de/ratingen/plan/uebersicht.php?pid=1142&L1=

sowie über das Internetportal des Landes NRW unter

https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de eingesehen werden.

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29.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 25 / 2021 Seite 191

HINWEIS CORONA-PANDEMIE

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine vorherige Anmeldung zur Ein- sichtnahme unter der Rufnummer 02102 / 550-6132 oder per E-Mail an Christi- ne.Ferreira@ratingen.de erforderlich. Aus Gesundheitsgründen kann die gleich- zeitige Einsichtnahme beschränkt werden, sodass es zu Wartezeiten kommen kann. Um eine Übertragung des Virus über die Bauleitplandokumente zu verhin- dern, werden Handschuhe bereitgestellt.

Hinweis Umweltprüfung

Da das Planverfahren gemäß § 13a Abs.2 BauGB – beschleunigtes Verfahren – erfolgt und es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a Abs.1 Num- mer 1 BauGB handelt, wird gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6 Abs.5 Satz 3 BauGB und §10 Abs.4 BauGB abgesehen.

Der §4 c BauGB – Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen – Monitoring – ist nicht anzuwenden.

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG

Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 31.08.2021 be- schlossene geänderte Zielsetzung des Bebauungsplanes sowie der Wechsel der Ver- fahrensart wird hiermit gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zudem wird hiermit die Möglichkeit für die Öffentlichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Aus- wirkungen der Planung zu informieren, öffentlich bekannt gemacht.

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Haupt- satzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.

Ratingen, den 21.09.2021

Klaus Pesch Bürgermeister

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29.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 25 / 2021 Seite 192

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