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Januar 2017 - Für die Sanierung der Passwangstrasse auf der Strecke Mümliswil-Ramiswil und Beinwil beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit von 7,8 Millionen Franken

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Medienmitteilung

Ja zum Zusatzkredit für die Sanierung der Passwangstrasse

Solothurn, 26. Januar 2017 - Für die Sanierung der Passwangstrasse auf der Strecke Mümliswil-Ramiswil und Beinwil beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit von 7,8 Millionen Franken. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission stimmt dem Kredit nach eingehender Diskussion und Fragen zu den Mehrkosten ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung zu.

Für die Sanierung der Passwangstrasse Nord hat der Kantonsrat bereits im Jahr 2013 im Rahmen der Mehrjahresplanung Strassenbau 2014-2017 einen Kredit von 13,7 Millionen Franken bewilligt. Dieser Verpflichtungskredit basierte auf dem Bauprojekt der damals mandatierten Ingenieurgemeinschaft (IG).

Innerhalb des weiteren Projektablaufs wurde durch den Prüfingenieur insbesondere die Konzeption der Fundation der talseitigen Stützmauern als sehr risikobehaftet beurteilt.

Das Bauprojekt wurde in der Folge überarbeitet und massgebend korrigiert.

Das neuerarbeitete Projekt beinhaltet verschiedene Projektanpassungen und –erweiterungen. Es stellte sich heraus, dass die Fundation der neuen talseitigen Stützmauer wesentlich umfangreicher dimensioniert werden muss und die bergseitig bestehenden Stützmauern sich in einem viel schlechteren Zustand befinden als ursprünglich angenommen wurde. Im Weitern kommen neu zum Projekt zusätzliche Steinschlagschutzmassnahmen sowie eine in

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einen Bach geführte Strassenentwässerung hinzu. Ebenfalls sollen mit einer neuen Ampelsteuerung im Zingelentunnel die gefährlichen Kreuzungsmanöver von Lastwagen verhindert und die Tunnelentwässerung saniert werden.

Die Kommission stellte in ihren Beratungen fest, dass grundsätzlich die amtsinternen Verfahrensmechanismen, welche für solche Projekte zur Anwendung kommen, grösseren Schaden verhindert haben. Damit aber solche gravierenden Fehleinschätzungen der Projektkosten bei einem Projekt dieser Grösse nicht mehr vorkommen, will das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) in Zukunft diese wieder als Einzelprojekt dem Rat vorlegen. Die bis anhin übliche Praxis, solche Projekte in die Mehrjahresplanung Strassenbau aufzunehmen, hat im vorliegenden Fall dazu geführt, dass aufgrund der zeitlichen Vorgaben die Kosten vor der Projektprüfung durch den Prüfingenieur dem Rat vorgelegt wurden.

Diese Projektanpassungen verursachen Mehrkosten von 7,8 Millionen Franken. Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der März-Session über diesen Zusatzkredit beschliessen.

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