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Gesuch für Investitionshilfen für Fernwärmeprojekte mit Abwärme und erneuerbaren Energien

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Academic year: 2022

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Stabilisierungsprogramm 2:

Gesuch für Investitionshilfen für Fernwärmeprojekte mit Abwärme und erneuerbaren Energien

Antragsteller:

Name Organisation / Unternehmen (Projekteigner resp. Rechtsform Subventionsempfänger) Hauptaktivität

Kontaktperson Adresse Telefon E-Mail

Anlagestandort:

Adresse

PLZ, Ort

Kanton

Projektkategorie:

1) Neu- resp. Ausbau Fernwärmenetz ‰ 2) Umstellung der Zentrale auf erneuerbare Energie ‰ 3) Gesamtprojekt (Zentrale und Netz) ‰

Auskunft und Gesuchseinreichung:

Ingenieurbüro Verenum, Langmauerstrasse 109, 8006 Zürich

Telefon: 044 377 70 79, E-mail: info@verenum.ch, Web: www.verenum.ch

Eingang Verenum weiter an BFE Vom Gesuchsteller

nicht auszufüllen!

(2)

Projekttitel:

Projektbeschrei- bung:

(inkl. Länge der geplanten Stamm- und Zweigleitungen)

Projektkosten:

Investitionskosten

Betriebskosten Beitrag Bund

Beitrag Kanton

Beiträge anderer Förderstellen:

Beitrag Privat

Energiedaten:

Nennleistung in kW Jährlicher Energieabsatz in MWh/Jahr im Endausbau

Abwärme KVA / Industrie

Holzkessel Wärmepumpe Ölheizkessel Gasheizkessel andere:

Zeitplan:

Baubeginn

Bauende

Baubewilligung Erste Wärmelieferung

Gemäss Artikel 26 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) darf mit dem Bau erst begonnen wer-

(3)

Beschreibung, warum das Projekt zurückgestellt wurde, bzw. ohne Beitrag nicht realisiert werden kann:

Notwendige Beilagen

1. Kopie der rechtskräftigen Baubewilligung 2. Businessplan mit Plankostenrechnung 3. Tarifgestaltung für die Wärmebezüger

4. Beispiel eines Wärmeliefervertrags (evtl. Vorvertrag) mit technischen Anschlussbedingungen 5. Holzliefervertrag, Wärmebezugsvertrag

6. Alle weiteren Unterlagen, welche die im Gesuch gemachten Angaben belegen

Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Projekteigner:

Ort, Datum Unterschrift

(4)

Mindestanforderungen an Projekte:

Die nachfolgend genannten Minimalanforderungen sind einzuhalten. Bei der Schlusszahlung wird der Projektfortschritt kontrolliert und bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung wird die Finanzhilfe anteilsmässig zurückgefordert.

Allgemein

• Antragsformulare können bis spätestens 30. Juni 2009 (Datum des Poststempels) eingereicht werden oder bis das gesamte Fördervolumen von 30 Millionen Franken verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch auf Förderbeiträge.

• Mit dem Gesuchsformular ist auch der Businessplan mit einer Plankos- tenrechnung über 20 Jahre einzureichen.

• Mit dem Gesuchsformular ist die rechtskräftige Baubewilligung einzurei- chen.

• Der Baubeginn muss vor Ende 2009 erfolgen.

• Der Gesuchsteller darf erst mit dem Bau beginnen, wenn ihm das Bun- desamt für Energie die Finanzhilfe zugesichert hat.

Kategorie 1 Neu- resp. Ausbau Fernwärmenetz

• Mindestens 80% der Jahreswärmeproduktion müssen aus Abwärme oder erneuerbaren Energien stammen.

• Der minimale Energieabsatz für neu zu bauende Fernwärmenetze muss mindestens 1’000 MWh/Jahr betragen. Für den Ausbau von Fernwär- menetzen muss der zusätzliche Energieabsatz mindestens 1’000 MWh/Jahr betragen.

• Für neu zu bauende Fernwärmenetze und beim Ausbau von Fernwär- menetzen müssen bei Baubeginn Wärmelieferverträge vorliegen für ei- ne Anschlussdichte von mindestens 1.3 MWh/Jahr pro Trassenmeter der neu geplanten Fernwärmetrasse. Der Richtwert beim Endausbau muss mindestens 2 MWh/Jahr pro Trassenmeter betragen

.

Kategorie 2 Umstellung der Zentrale auf erneuerbare Energie

• Projekte werden nur berücksichtigt, wenn bereits ein Fernwärmenetz vorhanden ist.

• Mindestens 80% der Jahreswärmeproduktion müssen von fossiler auf erneuerbare Energie umgestellt werden.

• Der minimale Energieabsatz der neu zu bauenden Zentrale durch das Fernwärmenetz muss mindestens 1’000 MWh/Jahr betragen.

(5)

Kategorie 3 Gesamtprojekt (Zentrale und Netz)

• Mindestens 80% der Jahreswärmeproduktion müssen aus Abwärme oder erneuerbaren Energien stammen.

• Der minimale Energieabsatz der neu zu bauenden Zentrale durch das Fernwärmenetz muss mindestens 1’000 MWh/Jahr betragen.

• Für neu zu bauende Fernwärmenetze und beim Ausbau von Fernwär- menetzen müssen bei Baubeginn Wärmelieferverträge vorliegen für ei- ne Anschlussdichte von mindestens 1.3 MWh/Jahr pro Trassenmeter der neu geplanten Fernwärmetrasse. Der Richtwert beim Endausbau muss mindestens 2 MWh/Jahr pro Trassenmeter betragen

.

Höhe der Investitionshilfen:

Allgemein

Die Höhe der Investitionshilfe bemisst sich nach der jährlich aus Abwärme oder erneuerbarer Energie produzierten und effektiv abgesetzten Wärme in Megawattstunden pro Jahr (MWh/Jahr) (siehe nachfolgende Tabelle). Die Investitionshilfe kann maximal 30% der Investitionskosten oder maximal 5 Mio. Fr. betragen. Berechnungsgrundlage ist das harmonisierte Fördermo- dell der Kantone.

Kategorie 1 Neu- resp. Ausbau Fernwärmenetz

Investitionshilfe: Bemerkungen:

Fr. 120.- pro MWh/Jahr Maximal 30% der Investitionskosten oder maximal 5 Mio. Fr.

Kategorie 2 Umstellung der Zentrale auf erneuerbare Energie

Investitionshilfe: Bemerkungen:

Fr. 160.- pro MWh/Jahr Maximal 30% der Investitionskosten oder maximal 5 Mio. Fr.

Kategorie 3 Gesamtprojekt (Zentrale und Netz)

Investitionshilfe: Bemerkungen:

Fr. 280.- pro MWh/Jahr Maximal 30% der Investitionskosten oder maximal 5 Mio. Fr.

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