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Was ändert sich durch lange Betriebszugehörigkeit? Darf der Chef ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

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Academic year: 2022

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120 DIE PTA IN DER APOTHEKE | April 2020 | www.diepta.de

BERUFSPOLITIK NACHGEFRAGT

Wir haben Tanja Kratt (ADEXA) und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt.

Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Was ändert sich durch lange Betriebszugehörigkeit?

Darf der Chef ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

Sie sind uns wichtig!

Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine

berufspolitische Frage?

Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.

Umschau Zeitschriften Verlag, DIE PTA IN DER APOTHEKE,

Tara Boehnke, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an ts.boehnke@uzv.de.

Wächst der Urlaubsanspruch mit der Zeit?

Alle Angestellten haben – bezogen auf das Kalen- derjahr – in Nordrhein bei Tarifbindung 33 Ur- laubstage. In anderen Kammerbezirken, Sachsen ausgenommen, sind es 34 Tage. Nach fünfjähri- ger, ununterbrochener Betriebszugehörigkeit gibt es einen weiteren Urlaubstag, also 34 beziehungs- weise 35 Werktage. Der Urlaubsberechnung ist das bei Beginn des Kalenderjahres vollendete Jahr der Betriebszugehörigkeit zugrunde zu legen.

Bei der Kündigungsfrist ändert sich über die Jahre noch mehr: Sie beträgt sowohl für Ange- stellte als auch für Arbeitgeber einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Ergänzend gelten aber Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 622 Abs. 2, die sich nur auf Kündigun- gen durch den Arbeitgeber beziehen. Danach beträgt die Frist bei einem zweijährigen Arbeits- verhältnis einen Monat zum Ende eines Kalen- dermonats, bei einem fünfjährigen Arbeitsver- hältnis zwei Monate zum Ende eines Kalendermo- nats und bei acht Jahren drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Hat das Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden, sind es vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei zwölf Jahren fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 15 Jahren sechs Monate und bei 20 Jahren sie- ben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Was tun bei einem miesen Arbeits- zeugnis?

Der Erfolg einer Bewerbung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört auch das Arbeitszeug- nis. Daher ist es wichtig, dieses sofort nach Erhalt zu überprüfen, ob es getarnte Formulierungen enthält. Als Arbeitnehmer hat man ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, das wahr und wohlwol- lend formuliert ist. Bei der Formulierung muss man also darauf achten, ob scheinbar positive Formulierungen nicht etwa eine völlig gegensätz- liche Bedeutung haben. Sollte das Arbeitszeugnis Fehler und Abwertungen enthalten, empfiehlt es sich zunächst das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu suchen und um Nachbesserung bitten. Denn nicht jedes schlechte Zeugnis basiert auf Böswilligkeit, manche Arbeitgeber wissen es oftmals nicht besser. In dem Fall sollten man dies als Chance begreifen und gleich selbst konkrete Verbesserungsvorschläge anbieten. Nutzt dies nichts, sollte man die Nachbesserung schriftlich und mit einer Frist einfordern. Danach bleibt nur noch die Möglichkeit, das Arbeitsgericht über das schlechte Arbeitszeugnis entscheiden zu lassen.

Ein Arbeitszeugnis muss in der Regel mindestens der Bewertung befriedigend entsprechen. Möchte man eine bessere Bewertung, muss man nachwei- sen, warum dies gerechtfertigt ist. Ist das Zeugnis schlechter, liegt es am Arbeitgeber zu beweisen, dass ein so schlechtes Zeugnis angebracht ist.

Bettina Schwarz BVpta, Geschäftsführerin

© privat

Tanja Kratt ADEXA-Vorstand

© Angela Pfeiffer/ADEXA

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