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I 296/2007 BVE

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I 296/2007 BVE

19. Dezember 2007 BVE C

Interpellation

2163 Vaucher-Sulzmann, Cormoret (SVP)

Weitere Unterschriften:

0

Eingereicht am:

19.11.2007

Bessere Leistungen beim öffentlichen Verkehr

Am vergangenen 13. November wurden aufgrund von Arbeiten auf der SBB-Bahnstrecke Biel

— La Chaux-de-Fonds, insbesondere zwischen Biel und Sonceboz, ab etwa 21 Uhr die Züge durch Busse ersetzt.

Wie alle anderen Passagiere auch, darunter eine sehbehinderte Frau, die von einer SBB- Vertreterin zum Bus begleitet wurde, habe ich mich in den vor dem Bieler Bahnhof wartenden Bus gesetzt. Dieser fuhr um 21.17 Uhr ab. In Sonceboz hätte es dann um 21.33 Uhr einen Anschlusszug gehabt.

In Sonceboz angekommen, mussten wir allerdings feststellen, dass der Anschlusszug nach La Chaux-de-Fonds soeben den Bahnhof verlassen hatte, ohne auf die Ankunft des Busses zu warten (es ist zu erwähnen, dass Passagiere nach La Chaux-de-Fonds normalerweise in Sonceboz nicht umsteigen müssen).

So standen rund zwanzig Personen, darunter die sehbehinderte Frau, ziemlich ratlos auf dem Gleis herum. Es war niemand da, der einem irgendwelche Erklärungen hätte geben können.

Angesichts dieser skandalösen Situation haben wir über die Notrufsäule der SBB um Erklärungen gebeten. Die Antwort war, dass der Zug abgefahren sei, weil der Bus Verspätung hatte und weil der Buschauffeur nicht auf einen Anruf geantwortet habe. Angesichts der späten Stunde, der sibirischen Kälte und vor allem, weil die sehbehinderte Frau nach La Chaux-de- Fonds, wo sie erwartet wurde, begleitet werden musste, habe ich darum gebeten, dass man uns Taxis schickt. Die Person am anderen Ende meinte darauf, dass sie dafür zuerst eine Bewilligung bei der SBB-Direktion in Lausanne einholen müsse. Da um 21.45 Uhr noch immer keine Nachricht vorlag, habe ich den SBB-Angestellten erneut angerufen. Dieser bedauerte, uns mitteilen zu müssen, dass er in Lausanne niemanden erreichen könne und dass wir auf den nächsten Zug um 22.33 Uhr warten müssten.

Da dies nicht der erste Zwischenfall auf der Strecke Biel — La Chaux-de-Fonds war, frage ich, ob der Regierungsrat nicht bei der SBB-Direktion intervenieren könnte,

a. damit diese ihren Auftrag gegenüber der Kundschaft und vor allem gegenüber einer behinderten Kundin, die sich selbst überlassen wurde, erfüllt und

b. damit die Züge, und zwar auch abends, ein Minimum an Sauberkeit aufweisen

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.11.2007

Antwort des Regierungsrates

Der in der Interpellation geschilderte Vorfall ist so nicht akzeptabel. Aus Sicht des Kantons

als Besteller des Regionalverkehrs ist im vorliegenden Fall eines baubedingten

Bahnersatzbetriebes zwischen Biel und Sonceboz-Sombeval der Anschluss auf den

regulären Zug nach La Chaux-de-Fonds zwingend herzustellen, auch bei ungünstigen

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Witterungsbedingungen. Benötigt der ersatzweise eingesetzte Bus gegenüber der Bahn eine längere Fahrzeit, sind gemeinsam mit dem Besteller adäquate Lösungen zu suchen.

Die SBB erheben die Sauberkeit ihrer Regionalzüge mit gezielten Stichkontrollen. Diese haben ergeben, dass in den Regionalzügen, die im Berner Jura verkehren, die unternehmensinternen minimalen Standards übertroffen werden. Die Erhebungsmethode wird allerdings derzeit überprüft, da trotz guter Stichprobenergebnisse verschiedentlich negative Kundenreaktionen zur Sauberkeit der SBB-Regionalzüge eingehen.

Die Kantonale Verwaltung hat als Folge der Interpellation ein Schreiben an den Leiter Regionalverkehr der SBB verschickt und Auskünfte zu folgenden Themen verlangt:

− Anschlusssicherung bei Bahnersatzleistungen

− Umgang mit Kundenreaktionen über die Notrufsäule an Bahnhöfen

− Sauberkeit in den Regionalzügen

An den Grossen Rat

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