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Bilden wir die Rich­ tigen richtig aus?

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Bereits 2005 wurde mit der Neurege- lung des Hochschulrahmengesetzes seitens der Medizinischen Fakultäten eine höhere Eigenverantwortung bei der Studierendenauswahl festgelegt.

Es konnten bis zu 60 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch hochschulinterne Auswahl- verfahren (AdH) vergeben werden.

Dresden ist auf diesem Gebiet Vorrei- ter und hat seit dem Wintersemester 2005/2006 in einem ersten Pilotver- fahren Bewerber nach Abiturnoten, Angaben zum sozialen Engagement, zur Berufserfahrung sowie durch AdH nach einem hochschuleigegen Anforderungsprofil ausgewählt. Im Dresdner AdH werden unter ande- rem folgende Kompetenzen abgebil- det: Sozialkompetenz, Reflexionsfä- higkeit, schnelles Reagieren in Aus- nahmesituationen und Notfällen, fle- xibles Denken, zudem die spezifische Motivation, Medizin zu studieren und Arzt zu werden, Allgemeinwis- sen, (natur-) wissenschaftliches Den- ken, Rhetorik. Dies kommt zukünfti- gen ärztlichen Berufsanforderungen doch sehr nahe.

Der Zusammenhang zwischen der Abiturnote und den Prüfungsergeb- nissen ist bekannt. Kritisch anmer- ken muss man jedoch, dass Abitur und die derzeitigen Prüfungsaufga- ben des Institutes für Medizinische und Pharmakologische Prüfungsfra- gen ähnliche kognitive Leistungen erfassen, da sie auf einer schnellen Wissensreproduktion unter Zeitdruck und vor allem Auswendiglernen be - ruhen. Dresdner wissenschaftliche Begleitstudien zeigen, dass die durch

das AdH ausgewählten Studierenden fast gleich gute Ergebnisse in den Staatsprüfungen erzielen, wie die Jahrgangsbesten. Sozialkompetent und leistungsstark schließen sich also nicht aus. Hinzu kommt der soge- nannte „Kohorten-Effekt“, das heißt, die jeweilige Studienkohorte inter- agiert und profitiert von- und unter- einander. Dieser wichtige Effekt ist schwerer messbar als reine Staatsex- amensnoten. Es bleibt derzeit offen, ob die nach erweiterten Kriterien im AdH ausgewählten die „besseren Ärzte“ sind – zumal die Definition

„guter Arzt“ noch nicht abgeschlos- sen ist. Jeder von uns wird darunter etwas anderes verstehen: Ist es ein empathischer Kollege, der seinem Patienten gegenüber respektvoll und zugewandt ist? Ist es der hervorra- gende Wissenschaftler, der sich in der Grundlagenforschung bewährt?

Ist es der exzellente und technisch versierte Operateur? Es wird eine Mischung aus vielen Eigenschaften sein.

Bilden wir also die Richtigen aus? Ich denke, zumindest sind wir auf einem guten Weg, die Richtigen zu verifi- zieren. Auf diesem Weg wird es gerade auch unter den aktuellen politischen Vorgaben und Zielen viele Veränderungen geben. Die Umset- zung an den Hochschulen wird nicht kostenneutral vor sich gehen. Es werden hierfür Zuwendungen von Land und Bund nötig sein, denn die Auswahlverfahren sind kosten-, per- sonal- und zeitintensiv.

Bilden wir richtig aus? Das Medizin- studium wird in den nächsten Mona- ten auf den Prüfstand gestellt und verschiedene Ziele des Masterplans müssen durchdacht, kalkuliert und praktikabel in eine (mögliche neue) Gesetzesvorlage (Approbationsord- nung) fließen. Dies braucht Sachver- stand und Kompetenz bei den Ent- scheidungsträgern und kann nur im Miteinander mit Hochschulen, Fach- gesellschaften, Lehrenden zu einer grundlegenden Reform führen. Dies sollte nicht unter Zeitdruck gesche- hen, sondern gut vorbereitet werden, um eine wirklich nachhaltige Verbes- serung zu erzielen.

Prof. Dr. med. habil. Antje Bergmann Vorstandsmitglied

Editorial

492 Ärzteblatt Sachsen 11 / 2017

Bilden wir die Rich­

tigen richtig aus?

Anfang Oktober startete an beiden sächsischen Medizinischen Fakultä- ten das neue Wintersemester. Nun sitzen die Studierenden im Hörsaal, denen es gelungen ist, sich im Be - werberfeld durchzusetzen. Bundes- weit bewerben sich ca. fünf Bewer- ber auf einen Studienplatz. Der aktu- elle Numerus clausus (NC) liegt in Sachsen bei 1,0 für Humanmedizin.

Deutschlandweit kann es bei einem Abiturschnitt von 2,6 bis zu 14 Wartesemester geben. Durch die Auswahlverfahren der Hochschulen konn ten gerade für die Medizinische Fakultät Dresden Bewerber bis zum Abitur von 1,8 angenommen wer- den. Verschiedene Boni, so beispiels- weise eine Ausbildung in einem Ge - sundheitsberuf, sehr gute Noten in den Naturwissenschaften im Abitur, die Ableistung von Jugendfreiwilligen- diensten, werden dabei berücksich- tigt.

Wie können wir aber sicher sein, dass wir an den Hochschulen aus der Fülle an Bewerbern die am besten geeigneten zum einen für das anspruchsvolle Studium, zum ande- ren für den Arztberuf und allen dar- aus resultierenden Anforderungen auswählen? Welche Auswahlverfah- ren existieren aktuell schon? Welche Kriterien sind bei der Auswahl am besten geeignet? Genau diese Fra- gen hat sowohl die letzte Bundesre- gierung als auch verschiedene Ärzte- tage beschäftigt – und natürlich jede einzelne Medizinische Hochschule.

Im Masterplan Medizinstudium 2020 sind verschiedene Maßnahmen vor- geschlagen: „Das Hochschulzulas- sungsrecht wird dahingehend verän- dert, dass die Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben der Abitur- note mindestens zwei weitere Aus- wahlkriterien anwenden. Diese sol- len insbesondere die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Studi- enbewerberinnen und -bewerber einbeziehen. Weiterhin soll eine Aus- bildung oder Tätigkeit in medizini- schen Berufen stärker gewichtet werden“.

Prof. Dr. med. habil. Antje Bergmann

© SLÄK

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