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Herausforderungen für die Jugendhilfe

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Academic year: 2022

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Menschen an Ihrer Seite.

Die Rummelsberger

(2)

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung nach § 41 Abs 1 SGB VIII

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer

eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situationen des jungen Menschen notwendig ist.“

• Adressaten: junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr.

• Regelzeitraum für die Hilfe: 18. bis 21. Lebensjahr.

• in „begründeten Einzelfällen“ Überschreitung möglich.

(3)

Fragestellungen

(4)

Herausforderungen für die Jugendhilfe

• Verlängerung der Hilfen zur Erziehung nach

§ 41 (Antrag durch den Jugendlichen!)

• Normal bis 21 Jahre. Bei jg. Geflüchteten kürzer

• Besonderer Bedarf: PTBS, Krankheit, …

• Verselbstständigung

• Altersfeststellung!?

(5)

Stationäre Jugendhilfe

Heilpädagogisch betreute WG

8 (-9) Jugendliche

5 Fachkräfte

2 Std Fachdienst/ Woche / Jugendliche/r

Sozialpädagogisch betreute WG (Teilzeit)

10 Jugendliche

5 Betreuer (4 Fachkräfte, 1 Student/Erzieher im Praktikum

1 -2 Std. Fachdienst (jetzt 2 Std. = 18 h FD und 2 h Dolmetscher)

(6)

Betreutes Wohnen

Stationär betreutes Wohnen nach §34

• 5 Plätze

• 2,7 Fachkräfte

• Präsenzzeiten: Mittag bis 21:00 Uhr, Wochenende eine Schicht

Oder in der eigenen Wohnung

• Ambulant betreut mit Fachleistungsstunden Jugendwohnheim nach §13 Abs 3 SGB VIII

(7)

Volljährigkeit in der Pflegefamilie

• Grundsätzlich gute Prognose

• Wann wird die Hilfe beendet?

• Wie wird die Hilfe beendet?

(8)

Careleaver sind ehemalige Pflege- und Heimkinder, die am Jugendhilfeende – zumeist ab 18 Jahren – vor der

Verselbstständigung stehen.

(9)

Handreichungen der Careleaver

Mit den Handlungsempfehlungen verfolgt das Careleaver-

Kompetenznetz das Ziel, die

Übergänge aus der Jugendhilfe (in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie ambulanten Hilfen) in ein

eigenständiges Leben für die jungen Menschen zu verbessern.

(10)

Handreichung Punkt 11

11. …. Careleaver, die in Jugendhilfe- einrichtungen und Pflegefamilien gelebt haben, sollten mit der Sicherheit

ausziehen können, dass klar ist, an wen sie sich nach dem Jugendhilfeende

wenden können, wenn sie Kontakte halten wollen, Gesprächsbedarf haben oder

wenn sie in Not sind.

(11)

Wer sind die Ansprechpartner?

• JMD

• Projekte (Bin dA)

• Ehemaliger Vormund?

• Ehemalige Betreuer?

• Ehemalige Gruppenmitbewohner

• Ehrenamtliche (Paten, …)

(12)

Handreichung Punkt 12

ZIEL:

Schon vor dem Jugendhilfeende wird vereinbart, ob und in welcher Weise der Kontakt fortbestehen soll…

Öffentliche und freie Träger entwickeln

innovative Konzepte, um die Finanzierung dieser Aufgabe sicherzustellen.

(13)

Möglichkeiten nach der Volljährigkeit

• Mentoring/Patenschaften

• Selbstorganisation von Jugendlichen (Jugendliche ohne Grenzen JOG)

• Pflegefamilien-Netz nach der Volljährigkeit

• Bin dA-Begleitung in die Ausbildung

(14)

Wenn Fragen offen geblieben sind:

Amely Weiß

Rummelsberger Dienste für Junge Menschen gGmbH Allerstbergerstr. 185 F 90461 Nürnberg

amely.weiss@rummelsberger.net 0911-39363-4045

+49 170 9108127

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